Ll. Bericht der vierten Deputation der zweiten Kammer über die Beschwerde des Stadtratbs zu Wurzen, die Verweigerung des Staatsfiscus znr Wiedererstattung der Kosten für die Bewachung und Verpflegung Friedrich Petzold's aus Schaafstädt betreffend. Eingegangen am 7. Februar 1867. Der vierten Deputation wurde in der zwölften öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer eine Beschwerde des Sladtraths zu Wurzen zur Berichterstattung über wiesen, in welcher sich der Stadtrath darüber beklagt, daß die Staatscasse sich weigert, die für Bewachung und Verpflegung des geisteskranken Friedrich Petzold der Stadtgemeinde Wurzen erwachsenen Kosten an 42 Thlr. I Ngr. 6 Pf. zurückzuerstatten. Nach der sehr ausführlichen Beschwerdeschrift ist der Sachverhalt in gedrängter Kürze folgender: Am 2. November 1864 ist der Rathswachtmeister Martin in Wurzen vom Gerichtsassesfor Matteis und dem Gasthofsbesitzer Ziegler aufgefordert worden, einen fremden Mann, der genanntem Ziegler um eine Zeche von 3 Thlr. 15 Ngr. bis 3 Thlr. 2 0 Ngr. geprellt, aufzusuchen und dem Königlichen Gerichts amte Wurzen zu überliefern. Der Rathswachtmeister Martin ist diesem Auftrage nachgekommen, hat Friedrich Petzold im Gasthofe zur Rose in Wurzen und zwar ohne Subsistenzmittel und ohne Reiselegitimation angetroffen, daselbst arretirt und dem Königlichen Gerichts amte Wurzen überliefert. Beilage zur dritten Abtheilung, 1. Band. 49