8t»i»ll»8eke Vvliritte«. i. 1 Allerdurchlauchtigster rc. re. rc. (§w. Königliche Majestät haben geruht, der Ständeversammlung unter dem 9. No vember dieses Jahres ein Allerhöchstes Dekret, einen Gesetzentwurf wegen provisorischer Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1898 betreffend, zugehen zu lassen. Nachdem beide Kammern und zwar die zweite in ihren Sitzungen am 15. und 25. November, die erste Kammer in ihrer Sitzung am 30. November dieses Jahres diesen Gesetzentwurf berathen und dabei denselben unverändert nach der Vorlage angenommen haben, ertheilen wir unter ehrerbietigster Bezugnahme auf die hierüber gepflogenen Ver handlungen zu dem Erlasse des Gesetzes andurch unsere verfassungsmäßige Zustimmung. In tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue verharren wir Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 30. November 1897. allerunterthänigste treugehorsamste Ständeversammlung. 8tLitcki8vkv 8edrtktell. w«U»xs ck«a «ittdsilLiixs».' 1