23 G<»n«>l8«I>v GivIiriLt«,,. SI. 21. Ständische Schrift 'tzes be^ deordniiil- auf Die Petition des Direktoriums des landwirthschaftlichen Kreisvereins im Vogtlande, Abänderung der Bestimmung in K 12,8 des Volksschul gesetzes — Hundstags- und Michaelisferien — betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. eversammlL s Gesetzes!, >m 24.hu . Febril st hierbei.' )ert nach k 2)as Direktorium des landwirthschaftlicken Kreisvcreins im Vogtlande hat die in Ab schrift beiliegende Petition, Abänderung der Bestimmung in 8 l 2, 8 des Bolksschulgesetzes — Hundstags- und Michaelisfcrien — betreffend, bei der Ständeversammlung ein gereicht. Nach den hierüber in beiden Kammern, und zwar in der ersten am 10. März und in der zweiten am 5. April dieses Jahres verfassungsmäßig stattgesundenen Verhand lungen ist beschlossen worden: die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu überweisen. chlüsse unte gepflogen« Petzes unser nwandelbm Unter Bezugnahme auf die erstatteten Berichte und gepflogenen Verhandlungen ver fehlen wir nicht, Ew. Königlichen Majestät diesen Beschluß ehrerbietigst zu unter breiten und verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 13. April 1898. eugehorM mlung. allerunterthänigste treugehorsamste Ständeversammlung.