28 8vkritt«i, HL S«. 26. Ständische Schrift über die Petition des Direktoriums des Vereins Sächsischer Gemeinde beamten, die Errichtung einer allgemeinen Landespensionskasse re. betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. re. rc. Aas Direktorium des Vereins Sächsischer Gemeindebeamten hat die in Druckschrift bei folgende Petition um Errichtung einer allgemeinen Landespensionskasse rc. bei der Stände- versammlung eingereicht. Nach den hierüber in beiden Kammern, und zwar in der zweiten Kammer am 28. März und in der ersten am 14. April 1898 verfassungsmäßig stattgefundemn Verhandlungen ist beschlossen worden: die gedachte Petition, soweit sie auf Erstreckung der Pensionsberechtigung auf die Hinterlassenen der Gemeindebeamten gerichtet ist, der Königlichen Staatsregierunz zur Kenntnißnahme zu überweisen. Unter Bezugnahme auf die erstatteten Berichte und die gepflogenen Verhandlungen verfehlen wir nicht, Ew. Königlichen Majestät diesen Beschluß ehrerbietigste unterbreiten und verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 15. April 1898. allerunterthänigste treugehorsaS Ständeversammlung. auf di nossen, Aer G die in e Ziehung Na und in handlun Un verfehle! unterbre T am ly