IV. Die Inspektoren des Mineralienkabinetts bis zum Jahre 1746 Wie aus den Quittungen vom 29. März und 26. Juli 1718 über aus der Kunstkammer erhaltene Mineralien hervorgeht 183 , war spätestens 1718 der Bergsekretarius L i c h t w e r mit der Einrichtung eines besonderen, von der Kunstkammer und den sonstigen Sammlungen losgelösten Erzs und Mineralienkabinett s 184 beauftragt worden. Im Zusammenhänge mit den von Heucher am 20. August 1720 erbetenen Maßnahmen 269 wurde das Mineralienkabinett dann mit dem Naturalienkabinett ins Regimentshaus gebracht, blieb aber der speziellen Aufsicht Lichtwers unterstellt. Nach der Übersiedlung in den Zwinger erscheint dieser seit 1728 auch als Vertreter Heuchers in musealen Angelegenheiten 209 . Die Persönlichkeit Christoph Gottlob Lichtwers 270 ist aus den vorhandenen Akten nur in groben Umrissen zu erschließen. Wir erfahren, daß der König „nach Absterben des Bergk Secretarius Christoph Seydels 271 , an deßen Statt, Christoph Gottlob Lichtwern, wegen seiner in Münz* und Berg*Sachen sowohl durch seinen Fleiß alß auch durch Beseh* und Befahrung viel In* und Ausländischen Berg*wergen und sonst, erlangten guten wißenschafft und Erfahrung auch daß Er iezt besagten Münz und Berg Sachen von Jugend auf ex professo obgelegen, darzu allergn. ernennet und angenommen dergestalt, daß er solchen Dienst mit allen Neben*Ver* richtungen, wie sein Vorfahrer gehabt, haben soll. Alß ist vor denen ver* ordtneten Cammer und Berg Rathen ermelter Lichtwer als BergkSecretarius gewöhnlicher maßen verpflichtet und zu Uhrkundt und Versicherung deßen Ihme dieses decret unterm Cammer Secret ertheilet worden. So geschehen zu Dreßden am iy. April 1702 272 .“ Unter dem 10. Februar 1703 wird der Münzmeister Johann Lorenz Holland angewiesen, dem Neuernannten jähr* lieh 20oTaler in Vierteljahresraten, beginnend Quartal Crucis 1702, zuzahlen 273 . Späterhin, so im ersten Hof* und Staatskalender auf das Jahr 1728 274 , wird er bis zu seinem Tode als Berg* und Münzsekretarius bezeichnet. Jederzeit war seine Hauptbeschäftigung im Berggemach, wo er auch nach Augusts des Starken Tode 1733 bzw. 1734 neu verpflichtet wurde 275 . Von seiner Hand sind fast sämtliche Protokolle im „Pflichtbuch in Berg* und Hütten*Sachen