Suche löschen...
Dresdner Nachrichten : 29.12.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-12-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189612295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18961229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18961229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1896
- Monat1896-12
- Tag1896-12-29
- Monat1896-12
- Jahr1896
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 29.12.1896
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
betreffend die Ausgabe von Svimiisl IS3.vllll.llvv S'.Ki'lliilll'enleiilii'lLfkli der Welüeutsclii!» SoilenIli'ellit-üiistLlt in Kreir. s 0^0 r-Ao—<> Der Diitlcldcntichcn Bodcnkrcditanstalt in Grci; ist durch Privilegiun» Seiner Durchlaucht drS Fürsten von Reich altere Hinic vom 13. Dezember 189» das Recht zur Ausgabe au, den I»- kiaber lautender, mit Zinsscheinen versehener Hnpothekenpsandbriese, CommnnalMigalioucn und Grundrentenbriese verliehen worden. Dte Grundrentenbriese lauten ans den Inhaber und sind verzinslich. Den Zinssich bestimmt der Aussichtsrath. Sie werden nutzer sacsimilirte» Nnteischrift eines DireetvrS und des Vorsitzen den des Anssichtsratties oder eines Stellvertreters desselben versehe», sollen auch das Wesentliche des zwischen dein Inhaber und der Gesellschaft bestehenden Rechtsverhältnisses, insbesondere bezüg lich der Verzinn»,« und der Kündbarkeit bez Ansloauing enthalten. Änstecde.n ist auf ledcur Grundrentenbries von einem "lufsichtsrathsmitgliedc durch »acsimilirte Unterschrift zu be'chestiigen, dost die durch das Statut vorgeschriebene Deckung vorhanden ist. Die Ausgabe der Grundrentenbriese erfolgt in Reihe». Die Anzahl der Stücke, welche eine Reihe bilden, und der Rcnnwerth. ans welche» die Stücke einer Reihe laute» »ollen, wird vom Auisichisrath bestimmt Es dürfen jedoch Stücke von weniger als 10» M., sowie Grundrentenbriese. welche mit einem höheren Betrage eingelvft werden wlle». als dem Nennwert!), nicht ausgegebcn werden. Die Grundrcnlenbriesc sind seitens des Inhabers unkündbar. Seitens der Gesellschaft erfolgt die Rückzahlung durch Auslösung in demselben Maxe, in welchem die gegen Rente hin gegebenen Kavitalbctrage, welche a S Grundlage der Grnudrentenbriefe dienen, amortisirt werden. Die Gesellschaft ist icdoch berechtigt, jede einzelne Reibe sechs Monate nach erfolgter Kündig ung zurlickznzahten. Ter Gesammlbetrag der ansznacbcndc» H»vothekenp,andbnesc. Commnnalobligaiivncn und Grnndrenteirbricse darf den zwanzigsachen Betrag des cingezahltcn Actiencapitals nicht übersteigen. Die pünktliche Zablnng von Eavftal und Zinsen der Grundrentenbriese wird gewährleistet durch die von der Gesellschaft e.worbenen Renten. Ii» Uedrtgcn hastet den Inhabern von Grand- rentendrieseii inr ihre ans dcnielhen sich ergebenden Ansprüche a» die Gesellschaft deren gelammtes Vermögen mit Ausnahme der hypothekarischen Ansteusiände und der Forderungen an Körper schäften, aus Grund deren die Ausgabe rwn Hnpothekenpsandbriesen bcz. Eommunalvbligativncn erfolgt ist. Die Höhe der auszugebendci, Grniidrenteupriese darf diesenigen Eaviialbcträge nicht über steige». welche die GeMIftdaft gegen Ren'cnhc»lcll»ng a» Grundbesitzer gewähr, hgt. Diese Gewährung erfolgt in der Gestalt von Geldbeträgen, welche von GnindslnckSbeiitzern: ») zur Herstellung banplanmästiger Strasten und Blähe (Fahrbahn. Fninveg, Schleusend innerhalb einer Ortschaft, zum Umbau einer Anlage zur Entwässerung eines Ortes oder von Theile» eines Ortes, sei cs aus eigener Bewegung, sei cs „ach der Orts- Bcrsassung als antheiligeS Anlagccnpitnl. ist zur Melioration landwirthichaftlich bcnnkier oder städtischer Grundstücke, insbesondere durch Aufforstung von Oedelanb, Enlwässcrungs- oder Beivässecniigs-Anlagcn, An lagen zur elektrischen Beleuchtung und Ceutralheizuug rc. es zur Ablösung von dinglichen Abla»c». Auszahlung von Milcrbcn an Grundbesitz. Luszubringen sind. bez. verwendet weldcn solle», und zwar in der Weise, dag der Gesellschaft dafür von dem Grundstücksbesitzer eine bestimmle jährliche Rcnle aus eine gewisse Reihe von Jahren zu gewähren und anf dem das belheiligie Grundstück betreffenden Gnindbuchfoltnm als Rcallast cinzutrage» ist. Diese Capilalbeträge müssen Ibat'ächlicb zu dein Zwecke. zu welchem sie gewährt sind, ver wendet werden und dünen nicht anstcr Verhält»»; »ehe» zu der Werthstetgernng. welche daS mit der Rente zu belastende Grundstück durch die beabsichtigte Verwendung voraussichtlich criiihr!. Tie Auszahlung darf erst erfolgen, nachdem die Rente in das Grundbuch eiugelrugc» ist. kZa voi «I«> 6l,»r» i«i ikläakts« ^ ei > t «irck, «» !»>»<»»» <>i«> nl> cirirl» »<» «i^i onzr »lO ,>c?n lr rrttn^t 8» It»n» ckli« >t« ,1« , itte iil«» «tan«», vi«« «><««?»',;« ^«»n^OftL«' ^ «l«'«. tliiniiiKt-rii« ke«^^ Iii« t»r kittet ««»,«>«». Tie Höhe der Rente und die Dauer denelben wird dnuh lrcie Bereiu'oarnng z!vffchcu der Gesellschaft und dem Reiuenschuldner icstgescht. Jedem Rentenverlrag ist ein Dllg»ngSv!an beicu- sügen, welcher die allm.llig fortschreitende Tilgung des hingegebcnen üapilals erkenne» lasst, die Die Fürstliche Slaatsreglernng ist beingl. die Aussicht über die Geschäfts,übruu z der Gesell schaft in alle» Zweigen auszuüben und zu diesem Zwecke snr beständig oder »ur einzelne Fälle einen Eomnffssar zu ernenne». Der Ernumissar ist berechtigt, von de» Easscnbnchcrn. Rechnungen viid sonstigen Schriftstücken der Ge ellschalt Einsicht zu nehmen und Revisionen selbst vmznnehme» oder durch ^nchverständige aus Kosten der Gesellschaft vornehmen zu lassen, an ollen Sitzungen deS AnfsichtSr.ithes und den Hauptversammlungen theilzunehmen und »olche einzuverusen, in denielbcn Anträge zu stellen, sich an der Debatte zu betheiligen und gegen die Ausführung von Beschlüssen, welche er snr siatnicnwidrig erachtet, Einspruch zu erhebe». Tic Ernennung des Commisiars durch die Fürst!. Staatsregiernng ist erfolgt. Das Grundcapital der Gesellschaft beträgt M 7.M/M.—. eingctheilt in drei Reihen » M. 2.ä> >»,«»<'.—, die Actien der Reihe I sind voll eingczahlt und aus die Aktien der Reihen U j und sind L"n cinaczahli. Tie Geiellschaft ist am 23. November 1893 in das Handelsregister eingetragen worden und ist bisher eine Jahresbilanz noch nicht gezogen worden, da nach 8° 1 des Statuts das erste " Gcschüftchabr mi> dem 31 Dezember 1898 endet. Tie Gcftllichas, hat M. 18,883,Ift).— hypothckariiche Darlehen verwrlligt. airs weickc bisher . 2N. I-si. 191,989.73 Pf. Valula gezahlt wurden. An Hypotheken-Pfandbriefe» und non derselben bisher ausgegebcn: zu M. -"/» verzinsliche »Reihe I > Al. 3.027.390. zu 1 "/a verzinsliche (Reihe II- Al. 19.090,0>D.—. Ferner hat der Aussichtsrath in seiner Sitzung vom 2s. November 18l)ll bc- - ich offen, auf Grund der von der Gesellschaft bereits erworbenen und noch zu erwerbenden Hvpo- thekeniorderiingen die driltc Reihe Hypotheken- Pfandbriefe >Reihe libs im 2cominolbetrage von M- und zwar jährlich zu verzinslich, anszugeben. Ferner hat die Gesellschaft an Geldbeträgen gegen Rcntenbestellung bisher Al. lW.ftLs. — verwilligt, ans welche zur Zeit M. 313,297.— ausgezahlt sind. Tie Renten, welche der Gesellschaft »egen die vcrwilligtcn Geldbeträge zu bestellen sind, betragen M. I9.937.l0. wovon für Las Jahr !8!>7 aus Tilgung entfallen M. 2ilö,30. Der Anfsichlsrath der Mitteldeutschen Bodcnkreditanstalt hat !n seiner Sitzung von, 2st No» vember d. I beschlossen, ans Grund der von der Gesellschaft bereits erworbenen und noch zu er werbende» Renten die erste Reihe Grundreuteubriesc (Reihe l) im Nominalbeträge von Bl. 3Mc,m.— , und zwar jährlich zu 3'G verzinslich, anszugeben und ferner Folgendes bestimmt: Die Ausgabe soll unter den Buchstaben: Is li» r« SVl» ft) „ «80 „ „ 2000 „ »rft halbjährigen ZinSschcinen, deren erster am l. Avril 1897 fällig ist. erfolgen. Alle ans diese Grundrentenbriese bezüglichen Bekanntmachungen erfolgen in den, „Fürst!. ! Rens;. Plantschen Amts- und Verordnungsblatt", in, „Deutschen Rcichsanzeiger" und im „Dresdner > j AmiSblatl". Tie Bekanntmachung über die alljährlich i», Dezember erfolgte Ausloosimg der zurück-, j zuzahleudcn Grundrentenvriese findet unmittelbar nach Ausloosimg in den vorbezeichneteu Blättern ^ statt. Die Rückzahlung der anSgeloosten Grundrentenbriese erfolgt am 1. April des daran' wlgen-; ! den Jahres. > Die bisherige Berzinffing endigt hinsichtlich der nicht abgehobenen Beträge mit diesem Tage: : dagegen werden von diesem Tage ad bis auf Weiteres Depositalzinsen in der vom Borstande je-j ! wellig zu bestimmenden Höhe vergütet. Mit den Grundrentenvriefen weiden halbjährliche, am 1. Avril und l. Oktober zahlbare Zins-! scheine au,' zehn Jahre und eine Zinsleiste ausgegeben. Die Zinsscheine und die zur Rückzahlung ' fälligen Grllndrenicubriesc sind anher bei der Kasse der Gesellschaft bei der Creditrmstalt für Industrie und Handel zu Dresden dem Baulhause Gebe. Arnhold zu Dresden B. M. Strupp ,n Meiningen und Gotha ZN zahlen. , Nach dem im Fürstenihum Reust allere Hinie geltenden stkechi unterliegt der Anivrncy auf Rückzahlung von fälligen Grimdrentenbriefen ebenso wie derjenige au, nicht erhobene Zinsen der j ordentlichen Verjährung von 31 Jahren, 6 Wochen. 3 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit. (tzcra, den 1. Dezember 189(i. MeliieMlie WiMM -knsM. Ttirr. Frankenberg. Auf Grund des imrsteheiidcn Prospekts werden von den ,um Handel und zur Nvtirung an der Dresdner Börse zugelassenen Z"/« Grundrenten-- priesen (Reihe I> der Mitteldeutschen Bodentvedit Anstalt in Greiz Msmmsl Mark 400,000 unter folgenden Bedingungen zur öffentlichen Tnl'feriptioii gestellt: 1. Die Lnbseription findet Natt «Ii is :Z4V. 1884S m Greiz t'ii der Mitteibentschen Bodeukreditanstalt, Vß» e O» ««ISinnst»It IN» LniLnstriiv nnS LIa»«SSld i IBl EZGGS^N «EZSßl. ^« NlSNSsL, ln Meisiittgctt miö Gotha t>ci dem Nankhanse B. M. Strnph während der üblichen Geschäftsstunden. Ter frühere Schlich der Suliseription, sowie die Höhe der Zutheilung auf die eingelegten Zeichnungen ist dem Ermessen jeder einzelnen Zeich» nungSstelle vorl'cffallen. 2. Der Snlchrivtionspreis beträgt "/» zuzüglich der usanecmäüigen Stückzinscn zu vom I. Oktober bis zilm Abnahmetage. L ic (ünbeilung ivird deil Subscribenleir so bald als möglich nach Schlus; der Zeichnung mitgetheilt. ft. Bei der Zeichnung ist eitle Emilien voll ."> » des gezeichneten Betrages in baar oder von der Sudfcriptionsslclle für zulässig erachielen Verlbpapieren z» binterlcgen. -l. Die APuayiiie der zugetheilteu Stücke ist in der Zeit vom 10. Januar l8!)7 bis IT. Januar 1.MZ7 gegen Zahlung des Preises (2» zu bcivirten Dre^dc«, Meiningen und Gotha,, im Dezember tWi». Vvbr. Lrvüolä. ^rvÄtL»8lLLt Nr laäuslriv imä La»äv!. L. N. ILruxA. rq.sL 0^ Stz-K,wlr «xx -»-L 'tztLK
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder