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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877-10-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187710047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18771004
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18771004
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1877
- Monat1877-10
- Tag1877-10-04
- Monat1877-10
- Jahr1877
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.10.1877
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Grlchrvlt tizltch früh e^/. Uhr. »rdurso »t G«»edtN»» JvhaurnSgost« »». sPMWuude, d« »e-«Ü»a: vormittag» 10-12 Uhr. RachmiNag» 4—4 Uhr. bme der skr die nächst- de Nummer bestimmten lttr an Wochmtagea dis ^ Nachmittags, an Sonn- uub Festtagen früh dis '/.ü Uhr. Sa de» FUtale» für I«s ZU>»ad«e: L)tt» Kle««. UawerfltätÄstr. 22. 8»»tS LLsche.Kachannenstr 18.V- «ur dlü '/.3 Uhr. L77. Mpztzer.TagMM Anzeiger. OlMn für Politik, Localgkschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. DomrerStag den 4. Oktober 1877. Metz-«aflage 15.35«. ANliankmeMeprrt« viettelj 4'/,Ml incl Bringerlohu S Mk, durch die Post bqogea 6 Ml Jede einzelne Nummer 30 Pi. Belegexemplar 10 Pf Gebühren für Extrabeilagen ohne Posttxivrdcrung 3<i Mt mit Postbefvrderung 4ö Mt Znstratr 4aesp. Bourgeoisz. 20 Pf. Größere Schriften laut unsere» Preisverzeichnis — Tabellarischer Satz nach höherem Tarif. Aerlamer» auter d. Rrdatttoueßo» die Spaltzeile 40 Pf. Inserate find stet«and. LepeRU»* zs senden — Rabatt wird mW« gegeben Zablung pmviuuuer»n,ia oder durch Popvorschuß 71. Jahrgang? Stockholz - Verkauf. Bon dem Leipziger Rath-forstrevtere Eonnewltz können durch den R-vierverwalter Herrn Förster EetzAutzerr daselbst e«. 3OO tt«t» ge««chtes, troSemeS Gtoekhmlz K Hause» S 70 an- freier Hand bezogen werden. Leipzig, am 2. Oktober 1877. DeS Rath« Forst. Deputats»«. Gewölbevermiethung im Mauricianum. Da- von der Firma C H Lähne Wittwe bi-her innengehabte Weschälstsloral nebst -koueptotr und Wutrrsol im Maurtetauu», Grimma'sche Straße Nr. 16, wird am 1. April 1878 mielhsret »ud soll von diesem Zeitpunkte an auf sechs Jahre meistbietend versteigert werden. MtethUebhaber werden hiermit ersucht, sich in de« hierzu auf Freitag de» LS. Oktober I., Bormittag» LL Uhr argesetzteu Termine im U»tverstta'ts»Re»ta»te (Paultnum) einzufinden und ihre Gebote adzugebeu. Die A«<wahl unter den Licitarteu und die Entschließung in der Sache überhaupt bleibt Vorbehalten. Leipzig, am 2 Oktober 1877. U«i»ersttatsReuta«t. Graf. Lehyig, 3. Oktober. Im 36. ländlichen Wahlkreise war be kanntlich bei der letzten LavdtagSwahl der socia- listische Agitator Liebknecht alS gewählt aus der Urne hervorgegangen; da sich jedoch dessen Richtwählbarkeit herausstelte (der Genannte ge hört dem sächsischen Staate «och nicht 3 Jahre an), so wird die Regierung eine Neuwahl an- ordneu — eine Maßnahme, die vielfach ange« fochten worden ist. Aus dem Wahlkreise selbst geht »n- heute ein Artikel zu, welcher diese jeden falls nicht unwichtige Streitfrage eingehend er st örtert, die Entscheidung der Regierung auf Grund 1' einer abweichenden Auslegung der emschlagenden Bestimmungen bekämpft und auf eine auihrntische Interpretation derselben dringt. Der Artikel lautet: „Die jüngst stattgehabte Landtag-wahl im 36. Wahlkreise d«S platten Lande- hat die Presse auf- Lebhafteste beschäftigt. Zunächst war eS die Thatfache, daß ein Socialdemokrat die meisten Stimmen erhalten hatte, welche große- Aufsehen erregte und zwar nicht nur in Sachsen, sondern auch im Reiche AlS aber dann die Nichtwähl barkeit Liebknecht'- bekannt wurde, stieg da- Inter esse beinahe noch höher, da jetzt die Frage auf- geworfen werden wußte, ob nun, da autzer den auf Liebknecht lautenden 45 Procent Stimmen noch 55 Procent vollständig gültige Stimmen vorhanden waren, welche sich mit 21 und 34 Proc auf 2 Eandidaten der Ordnung-Partei ver- theilten, der mit den meisten Stimmen gerufene Eandidat der Ordvuug-partei alS der gesetzmäßig erwählte Vertreter de- Wahlkreise- zu betrachten oder ob eine Neuwahl vorzunehmrn sei. Ein Theil der Presse behauptete aus Grund von § 28 d«S Gesetzt vom S. December 1888 da- Elftere, eir anderer Theil entschied sich unter Anführung der 32 und 48 desselben Gesetzes für da- tzetztere. Obwohl nun inzwischen die Regierung die Krage im Sinne der 32 «ud 48 ent schieden hat, ist e- doch nicht überflüssig, die ganze Angelegenheit einmal näher zu heleuchten Der tz. 28 de- Gesetz?« vom 3 December 1868 bestimmt: „Das Wahlrecht wird durch Stimm zettel ««geübt.... Stimmzettel, welche dieser Borschrist (die Persou de< zu Wählenden muß so bezeichnet fei», daß kein Zrvetfel übrig bleibt) nicht entsprechen, tngleichen diejenigen, welche die Namen mehrerer Personen oder einer nicht wähl baren Person euthalteu, find ungültig" Da« Gesetz verlangt also mit einer Deut- lichkeit, dte keinen Zweifel zuläßt, nicht nur eine formelle, sonder« auch eine materielle Gültigkeit der Stimmzettel. Da« ,Ehem- uitzer Tageblatt", welche« für eine Neuwahl ein- tritt, gtebt zu: „Wäre da- vorhandene Hinderniß feiner (Liebknecht'-) Wählbarkett vor der Wahl oder bet derselben bekannt gewesen, so hätten nach tz. 28. Absatz 3 de« GqetzstS dte für »hu ab gegebenen Stimme» von den Wahlvorstehern für ungültig erklärt werden müssen." Wir treten au sich dieser Ansicht vollständig bei, wie denn auch bei der letzten Wahl ein Stimmzettel, der d« Namen eines Verstorbene» trug, von den Wahlvorsteher», denen der Tod de- Gerufenen bekannt war, für ungültig erklärt worden ist. Nur Wune» wir nicht zugebai, daß die Entscheidung über die Materielle Gültigkett der Stimmzettel den Wahlvorstehern allein, d. h. de» Zu fall überlaste» sei» soll: denn ei» Zufall wird es immer fein, »b de» «ahlvorstebern die Nicht wählbarkeit eine« aus de« Stimmzettel Genannten bekauut ist oder «icht Boa der Negierung ver langen — wie einzelne Blätter wollen — vor der Wahl dte Wählbarkeit oder «ichtwählbarkett eine« Eandidaten bekannt zu geben, hieße ihre Einmischung tu die Wahlagitation fordern. Zu dem wird solch eine vorbeugende Maßregel der Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Immatriculattons-Commisfion bringt hierdurch rur Kenutuiß, daß der Beginn der Vorlesungen der hiesigen Universität für da» bevorstehend« Wintersemester auf de« LS. Oktober festgesetzt worden ist. . Verzeichnisse der für da- gedachte Halbjahr «gekündigten Vorlesungen find in der Universität«- Eauzlei oder in der UutverfitätS-Buchhaudlung (Querstraße Nr 30) zu entnehmen. Leipzig, am 5. September 1877. Dte Iueuuatriculativus-Gouumtfstm«. Vr/L Thiersch, Heßler. d. Z. Rector Naiv -Richter. Tischler-Arbeiten. Dte zur inneren Einrichtung der VetertuLrkltutk der hiesigen Universität erforderlichen TchrLuke, Lisch« und dergleichen sollen unter Vorbehalt der AuSwahl an den Miudestforderndeu vergeben werden. Die Zeichnungen hierzu find bei Herrn Architekt Gustav Müller, Querstraße Nr. 21/23, eiazu- sehen, wäsrend Anfchlag-formulare im Untverfitäts-Rentamte zur Empfangnahme bereit liegen. Letztere sind mit den Preisen «»-gefüllt, versiegelt und mit der Aufschrift „Ltschlerarbelte» für die BeteriuLrkltutk" versehen, bi- zum LS. Oktober d. I. VkachuetttaGs O VH* anher adzugebeu Leipzig, am 2. Oktober 1877 V»toersttät-'Rk«ta»t. Graf. Regierung leicht verhindert werden können, Wa gerade der vorliegende Fall beweist. Die Candi- datur Liebknecht'- wurde erst in den letzten Tagen vor der Wahl bekannt gegeben, trotzdem lange vorher in-geheim für sie gewirkt worden war Sie hätte aber auch ganz verschwiegen bleiben können; denn die zwei öffentlichen Wahlaufrufe, die erlassen wurden, haben sicher nicht den AuS- schlag gegeben. Eine so gut organistrte und disciplinirte Partei wie die der Bocialdemokraten würde für einen von den Führern empfohlenen Eandidaten stimmen, selbst wenn derselbe erst mit den Wahlzetteln am Tage der Wahl den Einzelnen genannt würde ES bleibt als» Nichts übrig, alt da, wo die Wahlvorsteher, weil sie nicht unter richtet waren, die materielle Gültigkeit der Stimmzettel überhaupt nicht prüfen konnten, diese Prüfung durch den Wahlcommtssar vornehmen und, sobald die zweifelhafte Nichtwählbarkeit am Tage liegt, die Stimmzettel für ungültig er klären zu lassen, sodaß sie bei Feststelung de- Wahl- ergebnisse- keine Berücksichtigung finden können. Wenn daß G-setz verlangt, daß jeder Wähler sich genau um die Formen kümmere, unter welchen die Wahl stattzufinden hat, so muß eS um so viel mehr, al- die Sache wichtiger ist denn die Form, ver- langen, daß sich jeder Wähler über dte Wählbarkeit Dessen unterrichtet, de« er feine Stimme geben will. Stellt da- Gesetz diese Forderung nicht, so wird ihm in gröbster Weise Hohn gesprochen werden können. ES ist zum Beispiel im vorliegenden Falle alS z'emltch gewiß anzunehmen, daß Lieb knecht gewußt hat, daß er noch nicht wählbar sei. Bekannt m»ß ihm auch gewesen sein, daß für seine Wahl agittrt wurde, da diese Agitation zuerst in-geheim durch Flugschriften, welche in der Leipziger Genossenschaft-- Buch drucker et gedruckt waren, und dann später ja auch öffentlich betrieben wurde. Daß Liebknecht nicht persönlich für seine Wahl eingetreten, spricht nur dafür, daß ihm da- Hindernttz feiner Wähl- barkeit bekannt gewesen; denn er konnte eben nicht, ohne sich eine arge Blöße zu geben, öffent lich feine Aufstellung gut heißen. Nicht- -efio weniger nun hat sich Liebknecht wählen lassen Und guten Grund genug hatte er dazu. Der 36. Wahlkreis hübet einen Theil des ReichStags- wahlkreife«, den Liebknecht vertritt. Obglftch nun Liebknecht bei der letzten Reichstags wähl ge siegt, so war die« doch bie-mal nur mit einer so kletuen Mehrheit von Stimmen geschehen, daß der Sieg einer Niederlage gleichkam Es konnte Liebknecht also nur lieb sein, wieder einmal ge wählt zu werden Aber sehen wir von dem vor liegenden Kalle ab und erwägen einen anderen. E« kann den Wählern recht gut bekauut feta, daß ihr Eandtdat nicht wählbar sei, ohne daß den Wahlvorstehern dies« »enulniß wird Dte Wähler geben aber trotzdem ihre Stimme de« Nichtwähl- varen, weü sie »ollen, daß e- womvglich zu einer Neuwahl komme, sei es, daß fie Zeit zur Agitation für eine» ander», vielleicht weuiger bekannte» Tan- didateu gewinnen, fei e«. daß sie überhaupt agttato- rifche Zwecke fördern wollen, da Wahlen überhaupt, insbesondere aber Neuwahlen, die vorzüglichsten Agttattousmtttel find, die e- giebt Eine solche Mög lichkeit aber, dte durchaus nicht außer Augeu zu setzen ist, muß da« Gesetz verhindern, damit dem Land« nicht »»tederholte Kosten und denjenigen Wählern, welch« allen Anforderungen de- Gesetzes gemäß gewählt haben — und da- waren i« vorliegenden Kaie 55 Proc der gesammteu Wähler — nicht er neute Opfer auferlegt werden Da- kann aber nur geschehen, wenn tz. 28 des Wahlgesetze« wörtlich in Anwendung gebracht wird und zwar in allen Fällen und unbekümmert darum, ob bei der Stimmenauszählung dte zweifellose Richtwählbar- keit eine« Eandidaten bekauut war »der nicht. Etwas Andere« ist es, wenn die Frage bezüg ltch der Wählbarkeit nicht ohne weitere- ent schieden snn kann, d. h. wenn die Wähler, also auch die Wahlvorstände in Zweifel darüber sein können, ob ein Einwand, der gegen die Wählbar keit eine- Eandidaten erhoben worden, wirklich stichhaltig sei oder nicht, wenn erst eine Ent> scheid »ng der Verwaltungsbehörde (H 6 de- Gesetze-) nothwendig wäre. Ja diesem Falle würden wir e- nur für gerecht halten, wenn da- Gesetz eine Neuwahl vorsähe. Zweifel ist aber nicht zu verwechseln mit bloßer Unkeuutniß. Wenn da- Gesetz eine dreijährige Staatsangehörigkeit verlangt, so kann kein Zweifel darüber herrschen, ob Einer, der nur erst zwei Jahre die Staats angehörigkeit besitzt, wählbar fei, oder nicht. ES wäre demnach nur gerecht gewesen, wenn die Stimmen Liebknecht'- nachträglich für ungültig erklärt worden wären. Die tztz 32 und 48 sollten nur dann in Anwendung kommen — selbstver ständlich den Fall ausgenommen, daß nur Liner überhaupt Stimmen erhalten —, wenn sich die Ntchtwäblbarkeit ergab, d. h. wenn erst wirk liche Zweifel zu entscheiden waren. Daß aber da- Gesetz dahin authentisch interpretirt »erde, sollte Sache de- künftigen Landtage- werden." Dieselbe Frage erfährt heute t« amtlichen , Drc-d. Iourn." dte folgende entgegengesetzte Beleuchtung: „In der sächsischen Presse ist in den jüngsten Tagen die Frage vielfach ventllirt worden, ob für den i« 38. Wahlkreise de- platten Lande- zum Abgeordneten der Zweiten Kammer gewählten Schriftsteller Liebknecht in Leipzig, dessen Nicht- wählbar krit sich nachträglich ergeben hat, eine Neuwahl vorzunehmen oder tu de« gedachten Wahlkreise nunmehr der Gerichtlamtmann Zumpe in Stollberg für gewählt zu erachten sei, welcher von den abgegebenen gültigen Stimmen — selbst wenn man die auf Liebknecht gefallenen mitzählt — »ehr al- ein Dritttheil erhalten hat. Aus den Vorschriften de- Wahlgesetz^ vom 3 Decem- ber 1868 ist indeß zu entnehmen, daß in Fällen der vorliegenden Art eine Neuwahl zu erfolgen hat. I« Wahlgesetze heißt e«: §. 32. Bei der engeren Wahl (g. 30), sowie bei den» jrmgen Nachwahlen, welch« durch »blehnnng einer Wahl oder weil sich die Richtwählbarleit de» Ge wählten er giebt, erforderlich werde», find dir bei der voran-geaangeurn Wahl maßgrdeud gewesene» Listen, und zwar mit der §. 28 am Schlosse bemerkt« »uS- uahmr uuoerändert, wieder zum Gruad« zu lege«, und tz. 48. Macht sich di« Vornahme einer engereu Wahl uörhig, oder wird dte Wahl adaelehut, so hat der wahl- comonffar di, anderweit« Wahl zu veraulassea uud de« Tag derselbe» zu bestimmen. Ergiebt sich dt« Nichtwählbarkeit de- Ge wählten, so ist vor Einleitung der Neuwahl dt« Geaehmtguug de- Miutsterium- de« Juuer» ,tu,»holen. Aus dies« Bestimmungen folgt unzweifelhaft, daß nicht hlos, wenn eme enger« Wahl vöthig wird, oder wem» der Gewählt« die Wahl ablehnt, sondern auch daun, weun nach Zusammenstellung de» Wahlergebnisse» durch den Wahlcommtssar sich die Nichtwählbarkeit de< Gewählten ergiebt, eine anderweit« Wahl zu veranstalte» ist, und die Einleitung derselben ist in dem letzter» Kalle (vergl G 48 Abs. 2) nur dethalh an die Ge nehmigung des Ministeriums d«< Jauern gebunden, weil man dte Entscheidung, daß einer beretts proclamtrteu Wahl keine Folge zu geben fei, nicht lediglich von der Entschließung des Wahl, commissa,-. sondern von de« Aussprache einer höheren Instanz abhängig machen wollte. Daß aber tu Fälle« dieser Art eine Neuwahl eintreteu soll, erscheint — unbeschadet de- all gemeinen tu tz 28 de- Wahlgesetze- autge- fprocheneu und tu der Natur der Sache begrün- deteu Satze-, daß Stimmzettel, welch« auf den Namen einer nicht wählbaren Person lauten, un gültig find — motivirt, sowohl durch den Wunsch, Minorität-Wahlen rhunlichjt zu vermeiden, als durch die Erwägung, daß eS unbillig sein würde, die betreffenden Wähler wegen eine- erst nach der Wahl zu Tage getretenen IrrthvmS ihre- Wahlrecht- verlustig gehen zu lassen. Demzufolge wird, wie wir bereit- gemeldet, die Veranstaltung einer anderweiten Wahl im 36. Wahlkreise des platten Lande- angeorduet werden." UMSgeschichMche Aebrrjicht» Leipzig« 3. Oktober. Die „Kreuzzeitung" notirt wieder einmal Ge rüchte von Ministerkrtfen, obwohl fie erst neulich alle derartigen Gerüchte zu ihrem Leid wesen dementiren mußte. Hie schreibt: „Es sind Gerüchte verbreitet, >Bchr!e Stellung des Handetsmintsters vr. Ach erreich für unhaltbar zu erachten fei; insbesondere werden Zweifel laut, ob er bi- zu« nächsten Reichstage im Amte ver bleiben werde." Zur Vorsicht fügt da- „deutsch- conservalive Organ" freilich Hinz«: „Wir notiren vorläufig hier nur daß Vorhandensein dieser Gerüchte" Die „Magd. Ztg." bemerkt dazu: „Uns ist von diesen Gerüchten, so wett sie nicht die alten Wiederholungen der alten Wünsch« unserer Schutzzölluer find, Nicht- be kannt geworden." Die Parole, welche neulich der vormalige Bischof von Paderborn, vr. Martin, a«-gegebe» hat: „Nicht Revision, sondern Aufhebung der Maigefetze," scheint in den ultramontanea Kreisen viel Beifall zu finden. Au- mehreren Städten, so zuletzt wieder au- Dortmund, wiro von katholischen Massenverfammluuaen berichtet, in welchen Petitionen in diesem Sinne ange nommen wurden; dte Dortmunder Versammlung kam zu der kühnen Resolution: „Der Fried« zwischen kirchlicher und staatlicher Gewalt wir» nur durch Aufhebung der Maigesetze, bczw. durch Vereinbarung mit dem heiligen Stuhle hergestellt " Da- sind die Vorboten der von dem Ceutrum im preaßischen Landtag beabsichtigten Angriffe. Aus diesen Ansprüchen mag »an ermesse«, wie thöricht e- war, von einer Revision der Maiae- setze zu sprechen, unter der Voraussetzung, daß vre Hierarchie sich den Gesetzen de- Staates uater- werfen werde. Das hat seinerzeit die conser valive Partei und Presse gethan »ud hat damit lediglich die Wirkung erziöt, die »ltramoutaue Agitation in ihrem Widerstand zu ermuthtgen. Desselben Fehlers, dte Hoffnungen der Klerikalen immer aufs Reue zu ermuthigeu, «acht sich auch die radikale Presse schuldig, wenn fie täglich mit offenem Hohn versichert, daß dte Falsche Gesetz gebung gänzlich erfolglos gewesen sei »ud daß man einen ganz neuen Weg einschlageu müsse, nämlich die sogenannte Trennung der Kirche vom Staate, die oekauntlich darin besteht, daß der Staat die hierarchischen Organisationen eben schalten und walten läßt wie jie wollen. Lus »ltramontaner Seite säbst weiß mau freilich besser, welch« Resultate die ktrcheupolitische Gesetz- uebung fett 1872 für die Hierarchie gehabt hat. Man weiß, daß fett dem Tausende von Stationen beseitigt sind, welche angevltch der weltabge- schiedenen KrSmmigkett gewidmet, thatsächltch dte Werkzeuge der klerikalen Aufhetzung waren. Mau weiß, daß es seitdem nicht mehr möglich ist, den Nachwuchs für den geistlichen Stand losaetreuat von dem nationalen Leben und von der Wissenschaft zu erziehe». Man weiß, daß das souveräne Schalten mit dem enormen Kirchen vermögen der Diöcese» und Gemeinden seitdem ausgehört hat. Man weiß sehr wohl, daß die gesammte hierarchische Organisation die Hand des Gesetzes schwer em- Pfunden hat. Wenn da» Allel verschwiegen wird, so geschieht es nur, um der urtheilslosea Menge einredeu zu können, »aß der Staat ohumächu, gegen die Kirche fei und daß ihm schließlich Nicht»
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