9 Hauptfächer zu bezeichnen, die mit den dazugehörigen „obli- gatorischen‘‘ Fächern in je ein nach Fach und Stoff bestimmt abgegrenztes „Ausbildungs-Gebiet' 1 zusammengefasst werden. Die musikalischen Berufs-,,Arten“ unterscheiden sich durch die wesentliche Verschiedenheit ihrer Arbeiten. Einige sind unter sich verwandt, andere wieder sind sich äusserlich ganz fremd. Jede Berufsart für sich bedingt aber die gleiche Art von Arbeit, wonach das gesamte Arbeitsgebiet der Tonkunst 9 musikalische Berufsarten umfasst, nämlich den Beruf des Komponisten, des Theoretikers, des Pädagogen, des Dirigenten, des Organisten, des Sängers, des Einzelfachlehrers, des Virtuosen und des Orchester- Instrumentalisten. Erstreckt sich nun die gleiche Art von Arbeit auf ver schiedenartige Arbeitsstoffe, deren jeder für sich eine in sich abgeschlossene künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit er fordert, so sind aus der betreffenden Berufsart so viele Berufs zweige abzuleiten, als verschiedenartige Stoffe mit der gleichen Art von Arbeit zu behandeln sind. Von den oben angeführten Berufsarten sind 6 nicht zu zer gliedern, dagegen zerfällt die Berufsart des Einzelfaehlehrers in ca 20, die des Virtuosen in 15 und die des Orchester- Instrumentalsten in 13 Berufszweige. Für die ,,Ausbddungsgebiete“ dieser 54 musikalischen Berufszweige sind mindestens 20 Hauptfächer und 27 obligatorische Fächer nötig. In der Schulpraxis zeigt diese grosse Mannigfaltigkeit ein ein facheres Bild, weil die theoretische Vorbildung in allen Berufs zweigen übereinstimmt, ferner auch innerhalb der Mittel- und Hochschule mehrere Fächer für die meisten Berufsschüler obli gatorisch sind und schliesslich, weil die Ausbildung zum Virtuosen lediglich in einer Fortsetzung des Studiums besteht, die sich an die Ausbildung des Orchester-Instrumentalsten beziehentlich des Lehrers anschliesst. Leider wird die Wichtigkeit der obligatorischen Fächer oft nicht gebührend geschätzt. Eine ziemlich weit verbreitete Ansicht ist. dass alle Kunstleistungen lediglich auf natürliche Begabung und mechanische Uebung zurückzuführen seien, während eine höhere Intelligenz und geistige Durchbildung nur zum Studium der Wissenschaften nötig sei. Eines ist so falsch wie das andere. Die höchsten Leistungen in der Kunst beanspruchen dieselbe geistige Kraft, die zu den grössten Leistungen in der Wissenschaft erforderlich ist. Auch ge hört umgekehrt zu den letzteren eine ebenso spezifische Beanlagung, wie sie bei den Künsten vorausgesetzt werden muss. Dass für das Studium der Tonkunst eine rein musikalische Begabung er forderlich ist, ist nur selbstverständlich. Aber warum diese mehr hervortreten sollte, als z. B. die spezifische Begabung für Sprachen oder für Mathematik bei der Wahl der dafür einschlägigen Berufs arten, ist absolut unerfindlich.