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Dresdner Nachrichten : 29.01.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-01-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190701293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19070129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19070129
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1907
- Monat1907-01
- Tag1907-01-29
- Monat1907-01
- Jahr1907
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 29.01.1907
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A/40. s> Gegründet 1836 LolUIoa-K ^ I nlii lle a»,i I l'LksUisäLr-LuvSloxpsrr « HiZsrrsn-Lft.w.öj l'akslcksftorüt.ionsn » ksnaUdondoas kür IlovtdLvtl»- v ^ k>e«lteu I 21 8ev 21.1 -snresgen-casik. Am,ab me von »ukü«diouu»n> di» nackmiitaaS s Ubr. Sonn- und ftkiertaos nur Marleuiirode gs von lr bis '/, r U!ii Die r ivaina. wrundreile >ca s Sildeiv L M. »amiliennackriLien 2V Pio-: Ke ickiLilSameine» au, der VrivaiieNe dieUe so Pi« : die Linalüae äcii- aus Leuicile so L>„.: als kmaenwdi ulnallioe ejeUe von Dresdner Au, traaaeben, ?L Pia . von aurwärtmen > Mt Al, Nummern nach Soun- und iteieriazen:, ir,a!>iOk Ärillld-.el' Sv Pi« . aui Privaileile «> Pm riaaii ae Xeiie a!s Elnaeiandt von Dresdner Aunraaaedern i M.. von auswärliokn i.oo Mt., iivnnlie.' nacknickiien Grundieile L Psa - De Arcrie der Änieraie üud im Diowei und Abcnddlanc dieielbcn Lu- wärilsc Auinaae nur neuen Bor LUabciMun,. - Beteablatler leiten io Liemiise. Fernstrecher: Nr. 11 und 200« dlrrrkv KINceimrrlr. t^rhälitor ttstirrvort stureli ttvikügiiNA von H »iloti, kinivls» unst lllalroxtrakt. Ltunst nur 160 Lkf,'. beim ^ OIlttQQlNßlQII- II QI SIIA. ks-uollt «ocrrnrr srnonnu^vsrvcn tus/inrrr». von vsiro. - ironlln . «1. - fruokfurt s 81. lüliLder 6ef L^ui^Ur k s':"»bk'i!i« li< n ia düdsr, Ol'snti l tix ^eckN^Ut>.«,tt'ii»tUl; 1201. OLass^H/ar'SiK Z ^ joOov ^vt UU8 «Ion boisouloiiristoi, s-iudliüttsu Oos In- uoü i»s ^ ^usiinirlss emsilsirterr in rv!0>i>,r,».i8er ^ULN-uIrl ^ > Md. kibl L 8odn, m»n. r-ellmardt 11. !- ^ . 1 « I »»,>»> »eolee r >o. —-.-i ^ 82» «. I R gvgsn nivtit olle»«» kftaot: Ve. Ksizts lftcncktmlsrrw viilck auf lstazfdeu'sv eiiixfefnoi-oft oeNiiior/.dNstlcn»! unä r:>-rü>jl,»iä. k'üixeüo M l'kx:. Lsg«» olkensn kftoick: Oc. lleists k>ost 8. sslbv N'ii ift voi'röxst, k :ck,ln>j!«nä. littest^ l'lp. KLA7' stelcle» gltirervsket« 3l>sr!s!mitte> , ctve vfttrtn. lftois 2»8einiu»« ji:»vr!:nl>> itor Ktiult, »neü ausmirG pwmptsr Versaust. !,0wsri-Apotksks hisslleii, ktt» lltiiiiulst mst llikiIrE>-r Krosse. « keni^relder ! r! Nr. 2<.) §l1l'tRl>l' schönes Geb»,tötagsgeschenk. Grubenunglück. Nencste Trahlbcnchte. Hosncichstchien. ! M»t»ic,tzl. Witterung: ! » ^PUIUl. Wahloochttängc, Kaisers Geburtstag. Konzert Sicard, Vortragsabend. Schisisnuginck. ! Milo, veränderlich. ! > Dienstag 2!). An,mar 1W7. Mn schönes GebnrtStngSgcschcnk hat kaijcrliche Huld dem deutschen Pulte durch deu Erlast, an den Justiznuniiter Beieler beschert, der eine Ein- tchräutung der Ltrasvullslreckunaen ivegeu Mnieslald- beleidiauna durch ciue surllauseude amtliche Pertcht- erslattung über die .;ur Bcauadtauua ,ieeta»eteu ^allc her- betstthren will. Die Pedeutuiig des Erlasses ltcat nicht darin, üah ein solches Perlangen an den preustüchen Justiz- minister überhaupt gestellt wird: denn selbstverständlich sind dem Monarchen auch bisher schon diejenigen Erlennt- iiifse, die »ach den begleitenden Umstünden eine Ausübung des Begnadigungsrechtes ratUch erscheinen liesten, von dem jeweiligen Leiter des Hnslizministcrinms nach PsUcht und Gewissen vorgelcgt worden. Die jetzige kaiierliche Verfügung nimmt aber die bei der bisherigen Hebung ver misste grundsätzliche iLchcidung der verschiedenen Arten der Majcstütöbeleidigiuig vor und will das hohe monarchische Vorrecht der Enade fortan als feste Regel für alle die- icnigen Vergehe» der beleidigten Maiestüt in Wiriiamkeit treten laste», die nicht ans Vorbedacht nnd bdser Absicht be ruhen, sondern blvst ans Unverstand, Unbesonnenheit, Ucbercilung oder sonst ohne bdscn Willen begangen werde». >jn dieser Trennung der Majestaisbelcidigungen nach den Vewcggründen und in der allgemeinen ,>eststcllnng des kaiserliche» Begiladigniigsivilleiis für die leichter verzeih lichen Hülle ist die ausschlaggebende Wichtigkeit ded Er lasses zu erblicken. Ta der »laiser als solcher nur eine ganz beschränkte Begnadignngsgcwält hat, nämlich lediglich in den Hoch- und Landesverratssachcn, in denen das Reichs gericht zugleich in erster und letzter Instanz entscheidet, so konnte er die hochherzige Mastnahme zunächst nur in seiner Eigenschaft als diönig von Preustcn für die prcustischc Monarchie in.ürait trete» lassen. Bei der eigenartigen vor herrschenden Ltellung indessen, die der Uönig von Preusten im Reiche unter den verbündeten Iürsien einnimmt, must es so gut wie ausgeschlossen erscheinen, dast die übrigen Vilndesfürsten in einem solchen Falle zurücksiehe» sollten. Es ist daher mit Sicherheit zu erwarten, dast auch die auster- vrcnßischen Souveräne dem kaiserlichen Beispiele alsbald folgen und ähnliche Erlasse an ihre Iustizmiuister richten werden, so dast ans diesem Wege die offenbare Absicht des Kaisers, nicht blost dem preustischen, sondern dem ganzen deutschen Volke durch eine mehr dem Wunsche der öffent lichen Meinung eniiprechcnde Behandlung der Majestäts- bcleidignngcn eine Gebnrtstagssrende zu bereiten, erreicht werden wird. Der kaiserliche Erlast enthält aber nicht blost eine be merkenswerte praktische Regelung der Frage, soweit der Monarch ans eigenem Antriebe dazu im stände ist, sondern er gibt gleichzeitig eine nicht minder bedeutsame Ver heißung für die Zukunft, indem er ausdrücklich er klärt, dast das in ihm vorgesehene Verfahren nur so lange in Geltung bleibe» soll, „als nicht das Gesetz eine ent- iprechcnüe Einschränkung der Slrasbarteit von Majestäts- bcleidignngeu enthält". Hierin ist mittelbar die Zusage zu erblicken, dast die Regierung bei erster Gelegenheit einen derartigen Gcictzeiitwnrf ausarbcitcn nnd vor den Reichs tag bringen oder dast sie sich doch zum mindesten gegen eine uns der Mitte des Reichstages heraus ergehende An regung in diesem Sinne nicht von der Schwelle aiis ab lehnend verhalten wird. Das lvnale Entgegenkommen, das hier der nationale» öffentlichen Meinung in einer von ihr schon längst mit Rachdruck vertretenen Forderung gezeigt wird, ist ungemein bezeichnend für das Vertrauensverhält nis, das augenblicklich zwischen .ürvne und Regierung ans der einen und dem »ativiialgesinnien Teile des deutschen Voltes aus der anderen Seite besteht und das durch den guten Ausfall der Wahlen eine hoffentlich aus lange Zeit hinaus währende Bekräftigung und Besiegelung er- iahren hat. Das Verlangen nach einer zweckentsprechenden Aende- ning der Gesetzgebung ans dem Gebiete der Strafbestim mungen über das Vergehen der Maicstätsbclcidignng datiert nicht erst von gestern, sonder» reicht weit in die parteipolitische Geschichte des Reiches zurück und gehört zu denjenigen Gegenständen, die nicht besondere Punkte eines Parteiprogramms ausmachcn, sondern bei den einsichtige» Elementen aller Fraktionen glcichmästige Würdigung und Berücksichtigung finden, mit Ausnahme natürlich der Sozialdemokratie, die auch aus dieser Frage wieder ledig lich Äapital sür ihre agitatorischen Zwecke schlagen will und deshalb mit dem plumpen und unmöglichen Schlagwortc der gänzlichen Beseitigung dcS Majcstätsbelcidignngs-Para- graphen hausieren geht. So etwas ist natürlich barer lln- Dienstag Sen 5. lebruar finden iin Tentschen Reiche inögcsaiul 160 Zticlmaklen statt, darunter 8 in Sachsen, nämlich im l. Wahlkreis (Zittau), 6. Wahlkreis (DrcSden-Ällstadt), 7. Wahl kreis (Meißen-GroßenhaiiO, 10. Wahlkreis (Döbeln), N. Wahlkreis (Oschatz-Griinnia-Wnrzen), 14. Wahl kreis (Borna-Nochlitz-Peganj, 2l. Wahlkreis IAnna- berg-Schwarzcnbergj, 23. Wahlkreis (Plauen). In 7 Wahlkreisen Sachsens ist der Ansturm der vatcrlandslosen Sozialdemokratie im ersten Tressen am 25. Januar bereits zurückgeschlagen worden und mit staunender Bewunderung blickt fast die ganzcWelt ans die glänzende Bekundung echter Vaterlandsliebe, welche von der nationalen Wählerschaft des viclgcläsierten „roten Königreiches" an jenem Tage bewiesen worden ist. Mit stolzcrfüllter Brust gelobe nun aber auch jedermann, mit allen Kräften am 5. Februar mit- zuhelsen, das vaterländische Werk zu vollenden nicht nur durch persönliches Ein treten für den Gegner der Sozialdemokratie, sondern auch durch erneute frühzeitige Ermahnung aller Sanmseligen und Vergesslichen» ihre heilige nationale Pflicht zu erfüllen! Alle können mit bei tragen, den Sieg zn sichern. Jeder deutsche Patriot sei erfüllt mit dem Gedanken an die nationale Ehre seines Vaterlandes! lichen Erlasse bezeichnetcn Kategorien entsprechen, das Bei fahren nach Anhörung des Instizministers entweder über Haupt nicht zu eröffnen oder einzusteüen, falls sich der leichtere Eharatter des Vergehens erst später herausstep.: auch wäre cs wünschenswert, das; eine ähnliche Vcsliu- uiling für diejenigen Fälle getrosten würde, die lediglich ans den verwerflichsten Motiven, ><rast, Rachsucht usiv., zur Anzeige gebracht werden, svdast oitwals die Richter setbir zu bedauern sind, die zu Verurteilungen solcher Art ge zwungen werden. Je sachgemäßer die Frage ihrer gesetzlichen Lösung ziigesuhrt, je gründlicher es vermieden wird, daß wegen MajestäiSbclciüignng Verurteilungen ausgesprochen wer den müssen, die das nationale öisentliche Gewissen be- unruhigen, desto mehr wird auch das wahre monarchische Empjinden im Volte gestärtt und die Liebe zum Kaiser und zu seinem Hause verliest werden. Darum mar es eine gute, vcrhcistnngsvvlle Stunde, die Kaiser Wilhelm 14. den Entschluß zu seiner Verfügung über die künftige Be handlung Ser Strafurteile wegen Majestätsbeletdigungen eiugcgeben hat. Tic Kundgebung ist ein echter Ausfluß des Fridcrieiannchcn Geistes, in dessen Betätigung der große preußische König dermaleinst mit bezug auf ein gegen ihn gerichtetes Pasguill den geschichtlichen Ausspruch int: „Niedriger hängen!" Es ist auch vssenvar kein bloß zufälliger Umstand, daß die kaiserliche Willens äußerung gerade mit dem Abschlüsse der Neu wahlen zum Reichstage zusammensüllt. So hat Kaiser Wilhelm II. dem deutschen Volke, das soeben an der Wahl urne eine anerkennenswerte Reise und Selbständigkeit seines politischen Gebarens bekundet hat, in dem Erlasse stillschweigend zugleich den Tank für seine patriotische Haltung ausgesprochen, indem er nun auch seinerseits dazu beitragen will, durch Verzeihung persönlich erlittener Unbill bis an die Grenze der monarchischen und staatS- pvlitischcn Möglichkeit das Vertrauensverhältnis zwischen Sem Throne und der Bevölkerung noch weiter zu bc festigen und durch die Beseitigung der Härten, die dem gegenwärtigen Nechtszuiiande anhastcii, der aiuimvnarchi- schen Agitation einen scharfen Stachel zu nehmen. Alle Patrioten im Reiche werden dem Kaiser sür seine Initiative in dieser wichtigen Frage ausrichtig danten. Möge der iss neue Reichstag in der Lage sein, schon in seiner ersten» Tagung die Gcsctzesvorlage, aus die der kaiserliche Erlatz anspiclt, zu verabschiede»! sinn. Nie und nimmer kann ein geordnetes monarchisches Liaatswescn scharfer gesetzlicher Waffen gegen solche Be leidiger der Majestät entbehren, die, wie cS in dem Erlasse heißt, sich solcher Vergehen mit Vorbedacht und in böser Absicht schuldig machen, um die Autorität des Staatsober hauptes zu erschüttern und ihrem Hasse gegen das monar chische Prinzip überhaupt Ausdruck zn geben. Eine andere Frage aber ist. ob die zur Zeit bei uns geltenden Liraibestimmliilgen im einzelnen einer Abänderung be dürftig sind, und hieraus wird die Antwort von dem weit aus überwiegenden national und monarchisch gesinnten Teile des deutschen Volkes in bejahender Form gegeben. Von den zahlreichen Vorschlägen nach dieser Richtung ver dient insbesondere derjenige Beachtung, der in der straf rechtlichen Unterscheidung zwischen MajcstätSbcleidigiingen i im eigentliche» Sinne, d. h. Beleidigung der Würde des mit steigender Tringlichleit sich überall den vcrantivori- Nencste Draytmtldunllen vom 28. Januar. Eine schwere Grnbenkatastrophe dämpft die patriotische Freude, die durch den günstigen Wahlaussall und den lästerlichen Erlaß über Majeiräts beleidignngcn ansgelöst worden ist und legt die Schatten eines nationalen Trauergcsühls über das deutsche Voll. Wieder sind eS die in aller Welt so oft und hart geprüfte» Bergleute, die aus engem Schacht, aus dunkler Liese die im Schoße der Erde verborgenen Kohlen,chaüe hcraiisholen. denen die Gefahren ihres schweren Verujes zum Bei derben geworden lind. Tie Ehroint des In- und Aus landes weiß jedes Jahr fortlaufend von zahlreiche» Opfern, die die Arbeit unter der Erde fordert, zn berichte». In der letzten Zeit aber haben sich die ganz besonders schweren Katastrophen, die mit einem Schlage Hunderte dahiuraise», in geradezu beängstigender Weste gehäuft, svdast Staatsoberhauptes, und gemeiner Beleidigung, d. h. Ve lcidigung des Fürsten als Person, als Privatmann, gipfelt. ES sott darnach als strafrechtliches Angrstssobjekt bei den Majcstätsbeleidigniigen im eigentlichen Sinne die Würde des Staatsoberhauptes genannt werden, während die ge wöhnliche persönliche Beleidigung volllvmmeu im An schluß an die einfache Beleidigung zu formulieren wäre. Eine derartige Regelung der Angelegenheit wird u. a. von einem sv tadellos nationalen und monarchstchcu Blatte, wie den „Hamb. Nachr.", befürwortet. Geht der Gesetz geber von dem Standpunkte ans, daß der Träger der Staatsgewalt auf Beleidigungen feiner Person, so wie jeder andere, unter Umständen mit Verachtung herab- blicken kann, Angriffe ans die Würde seiner Herrscher- stelliiiig aber keinesfalls dulden darf, so ergibt sich von selbst, daß die Verfolgung von Majestätsbcleidigungen der elfteren Art nur mit Ermächtigung des Beleidigten, die der letzteren von Amts wegen zu verfolgen find. Daneben müßte dann noch Sorge getragen werden, daß der Anklagcbthörde die besondere Befugnis erteilt wird, auch bet eigentlich von Amts wegen zn verfolgender Majcstätsbeleidigung in solchen Fällen, die den im kaiser lichen Kreisen und den Technikern die Frage ausdrongi, ob die gegenwärtigen Sichcriingsvorrichtungc» sür die Berg leute de» Anforderungen voll entsprechen und inwieweit noch verstärkte Lchiitzmastuahme» im Bereiche der Möglich keil liegen. Das jetzige Unglück hat sich in St. Ivhanu ereignet und nach den bisherigen Festsicllnugcn au Zstb Bergleute betroffen, von denen bislang nur ein Teil ge borgen worden ist, die meisten davon toi, die übrigen in schwer verletztem Zustande. Tie telegraphischen Meldungen besagen im einzelnen: S i. Johann, den 28. Januar. Im Bilditockschacht der Grube „Reden" fand heute morgen eine Schlag io c t t c r - E r p l o s i o n statt. Das Unglück ereignete sich heute morgen Uhr in der ö. Tiefbau,ohle. Durch die gewaltige Explosion wurde die Strecke verschüttet, und es sind 2 Üst bis 3 st 0 Bergleute c i n g e s ch l v s s e n, über deren Schicksal »och nichts bclannt ist. In der nichtver- schütteten Strecke wurden etwa Ist gräßlich verstümmelte Leichen und viele Schwer- und Leichtverletzte gefunden. Tic Rettuiigsmanuslhasien entfalten eine fieberhafte Tätig keit, es ist aber noch nicht gelungen, an die Verschütteten zu gelange». v»s »ZU
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