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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Signatur
- I 787
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Hartlöten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 370
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher 371
- ArtikelDas Hartlöten 372
- ArtikelPatent-Rundschau 375
- ArtikelEine neue Drehbank für das Kleingewerbe 377
- ArtikelGrossistenklagen 378
- ArtikelAus der Schweiz 379
- ArtikelDie Uhr im deutschen Volksrätsel 379
- ArtikelVereinsnachrichten 380
- ArtikelPersonalien 381
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 381
- ArtikelGeschäftsnachrichten 381
- ArtikelVermischtes 381
- ArtikelFragekasten 383
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 384
- ArtikelPatente 384
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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372 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 24 Versandgeschäft nicht bieten kann. Selbstverständlich ist es, daß letztere von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind. Gelingt es für die Bekanntmachung und Empfehlung Mittel frei zu bekommen, so wird diese Reklame ein übriges tun, den Uhrmacher vor dem Versandgeschäft als leistungsfähiger erscheinen zu lassen. Die Garantiegemeinschaft bietet den Uhrmachern mithin nicht nur ideale, sondern recht viele praktische Vorteile. Was heißt Garantie leisten? Suchen wir nach einem deutschen Wort für Garantie, so fallen uns eine ganze Anzahl ein, die dafür gebraucht werden können, wie Gewährleistung, Verpflichtung, Sicherheit, Versicherung, Bestätigung, die aber doch nicht sofort in uns den Vorgang lebendig werden lassen, den wir unter Garantie verstehen. Gewähr leisten ist sicher die beste Verdeutschung, würden wir aber einen Ge währschein ausstellen, so früge wahrscheinlich jeder Kunde, warum wir nicht einen Garantieschein geben, und ebenso wenig würde er es verstehen, warum wir einen Verpflichtungs- oder Sicherheits schein ausstellen. Gewiß ist es, daß wir gegen den Kunden eine Verpflichtung eingehen und zu seiner Sicherheit auf dem Schein bestätigen, wie weit unsere Gewährleistung sich erstreckt, dies alles drücken wir aber mit dem einen Worte Garantie aus, und der Kunde versteht das gleiche darunter. Behalten wir also diese Bezeichnung bei. Für was leisten wir aber Garantie? Daß wir für die Uhren, welche wir verkaufen, einstehen müssen, ist selbstverständlich. Dazu bedürfte es nicht einmal des Garantiescheines, sondern das wird schon durch den § 459 des Bürgerl. Gesetzbuches bestimmt, welcher lautet: „Der Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer über geht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine uner hebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit kommt nicht in Betracht.“ Nach dem Gesetz hat der Käufer sechs Monate lang das Recht, falls sich an der Uhr Fehler erheblicher Art zeigen, ent weder vom Kauf zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Er kann dagegen nicht verlangen, daß ihm eine andere Uhr geliefert wird. Hat dagegen der Uhrmacher die Zu sicherung gegeben, daß die Uhr eine gewisse Gangdifferenz nicht überschreiten werde, also eine wesentliche Eigenschaft zugesichert, dann kann der Käufer nicht nur Rückgängigmachung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises sondern auch Schadensersatz ver langen, wenn die Uhr den zugesicherten Eigenschaften nicht ent spricht. Der Uhrmacher muß dann eventuell eine andere Uhr liefern. Daraus ergibt sich für ihn die Notwendigkeit, bei der Garantie nicht mehr zu versprechen, als er zu leisten imstande ist. Prüft man übrigens sich selbst einmal, wie weit die Garantie bei einer Uhr gehen kann, dann wird es jedem Kollegen einleuchten, daß er nur für das Material einstehen kann. Das Richtiggehen der Uhr hängt von so vielen Umständen ab, auf die der Uhrmacher gar keinen Einfluß hat, daß er bei seiner Garantie davon gar nichts sagen darf. Ausnahmen sind nur bei jenen Uhren besserer Sorte statthaft, für welche die Fabrik eine Mindestleistung garantiert. Verlangt aber ein Käufer die Angabe einer bestimmten Gang leistung, auch solche Fälle werden Vorkommen, dann richte er sich nach der Fehlergrenzentabelle, die im Leipziger Uhrenkalender ab gedruckt ist. Wie verhält sich weiter der Uhrmacher gegenüber dem Feder bruch während der Garantiezeit? Viele Kollegen schließen jetzt den kostenlosen Ersatz der Federn aus, gewähren aber dem Kunden einen Preisnachlaß. Andere, darunter auch die Mitglieder der Union Horlogere, ersetzen alle Federn, nicht nur die Zugfedern, während der Garantiedauer kostenlos, bieten also dem Kunden wieder einen erheblichen Vorteil. Wir wollen unseren Kollegen darüber keine Vorschriften machen, bemerken aber, daß es unbedingt nötig ist, den Garantie schein mit einer entsprechenden Bemerkung zu versehen, wenn Federbruch von der Ersatzleistung ausgeschlossen sein soll. Nachstehend geben wir den Wortlaut eines Garantiescheines wieder, wie er für die Mitglieder der Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher empfohlen werden könnte. Garantieschein. Für die gute Qualität der heute bei mir gekauften Uhr Nr. leiste ich Jahre Garantie, d. h. ich beseitige die sich in dieser Zeit etwa herausstellenden Fehler kostenlos. Auf*) .... Schäden, die durch gewaltsame oder unvorsichtige Behandlung, Fall oder Stoß an der Uhr entstehen, erstreckt sich die Garantie nicht, (doch erneuere ich die Feder in dieser Zeit für die Hälfte des üblichen Preises.**) Erfüllungsort für die Garantie: Ort und. Datum. Unterschrift. Eine weitere Frage ist die, bis zu welcher Preislage herab die Uhren in die Garantiegemeinschaft einbezogen werden sollen. Wir schlagen vor, daß alle Uhren unter 10 Mk. Verkaufswert aus geschlossen bleiben und bemerken dabei gleichzeitig, daß es er strebenswert ist, die billigeren Taschenuhren überhaupt von der Garantieleistung auszuschließen. Jedenfalls ist es nötig, die leicht fertigen Garantieleistungen einzuschränken, nachdem wir gesehen haben, daß der Erfüllungszwang für den Uhrmacher recht unan genehm werden kann. *) Federbruch kann hier eingesetzt werden. **) Wer für Federbruch garantiert hat diesen Zusatz nicht nötig. Dos BartSöten. Bereits in Nr. 12 vom vorigen Jahre behandelten wir unter obiger Überschrift den gleichen Gegenstand und wandten dabei unsere ganze Aufmerksamkeit der Hartlötung an sich zu, während wir uns vorbehielten, auf ihre Anwendung in Spezialfällen zurück zukommen. Allerdings sollte man annehmen, daß nach den gegebenen Erläuterungen bei Anwendung einigen Nachdenkens nun jeder eine gute Hartlötung ausführen können müßte, indessen persönliche Beobachtungen haben uns von dem Gegenteil überzeugt, ja wir fanden gerade gegenüber dieser Arbeit eine auffallende Unbeholfen- heit, sobald sich eine geringe Abweichung von der Regel nötig machte, die sich uns durch die Ängstlichkeit erklären läßt, mit der befürchtet wird, das Arbeitsstück könne verderben. Übungs- objektc geeigneter Art sind ja auch nicht leicht zu beschaffen, diese Ängstlichkeit ist also entschuldbar. Wir wollen versuchen, in i er 1 olge die am häufigsten vorkommenden Arbeiten zu be schreiben, damit wenigstens grobe Fehler, welche dem Gelingen er Arbeit hinderlich sind, nicht mehr Vorkommen. Herr X. erhält den Auftrag, an eine seltene Münze von der Stärke eines Talers eine Öse anzulöten. Herr X. ist kein Pfuscher, darum denkt er gar nicht erst an Zinn, er denkt auch nicht daran, die Münze dadurch zu entwerten, daß er ein Loch in den Rand bohrt, um darin einen Stift mit Zinn festzulöten, dessen anderes Ende zur Öse gebogen wird, sondern er geht direkt zur einzig richtigen Art der Ausführung, zur Hartlötung über. Silberlot besitzt er, nur fehlt ihm eine Öse aus Silber. Was tun? Zwar besitzt er Silberdraht in zwei Stärken, aber der eine ist zu schwach, der andere zu stark, keiner entspricht etwa der Stärke der Münze und anders will es Herr X. nicht tun, denn er ist nicht nur kein Pfuscher, sondern er hat auch ein ausreichendes Quantum Schönheitssinn. Da entsinnt er sich, daß in der untersten Lade seines Werk tisches ein Zieheisen liegt, ein bis jetzt fast nie gebrauchtes, nun aber hochwillkommenes Werkzeug, und nun ist ihm geholfen. Er nimmt den stärkeren Draht, glüht ihn, um ihn weich zu machen, feilt eine lange Spitze daran, bestreicht ihn mit Wachs
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