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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454419Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454419Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454419Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Elektrostahl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Straßenuhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Postauftrag
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14.1907 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) 1
- ArtikelNeujahrswünsche 1
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 2
- ArtikelKunstvolle Standührchen aus der Uhrmacherschule zu Chaux-de-Fonds 3
- ArtikelNeujahrs-Arbeiten 3
- ArtikelRechenmaschinen 5
- ArtikelPatentrundschau 7
- ArtikelGarantiegemeinschaft deutscher Uhrmacher 10
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 10
- ArtikelElektrostahl 11
- ArtikelStraßenuhr 12
- ArtikelDer Postauftrag 12
- ArtikelPersonalien 13
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 13
- ArtikelGeschäftsnachrichten 13
- ArtikelFragekasten 15
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 16
- ArtikelBüchertisch 16
- ArtikelPatente 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) 305
- AusgabeNr. 21 (31. Oktober 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 14.1907 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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12 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 1 Kohlenstoff, Mangan, Silizium, Nickel, Chrom, Wolfram usw. zu gesetzt. Das Bad wird dadurch erhitzt, daß ein elektrischer Strom von etwa 100 Volt Spannung mittels einer Kohlenelektrode dem Ofen zugeführt, und durch eine zweite Kohlenelektrode zur Strom quelle zurückgeleitet wird. Die Elektroden ragen senkrecht durch das Gewölbe des Ofens hindurch bis in die Nähe des Schmelz gutes, ohne dieses jedoch zu berühren. Der Strom springt in zwei mächtigen Lichtbogen von den Elektroden zu der Schmelzmasse und von dieser zur zweiten Elektrode zu rück. Die Wärme dieser Lichtbogen genügt, um den Reinigungs und Fertigstellungsvorgang durchzuführen. Der elektrische Ofen erfordert zu seiner Bedienung nur die Arbeitskraft zweier Arbeiter und eines Jungen und der Betrieb ist daher sehr billig. Der Preis des Stahls von der durchschnittlichen Güte des bisher erzeugten Tiegelstahls würde sich voraussichtlich auf weniger als 100 Mk. für die Tonne stellen. Die Güte des erzeugten Elektrostahls zeigt eine große, bisher nicht erreichte Reinheit und ist gänzlich frei von Gas und Blasen, was in dieser weitgehenden Vollkommen heit bei keinem bisher bekannten Verfahren erreichbar war. Endlich hat der Stahl eine viel größere Zähigkeit, als gewöhn licher Tiegelstahl. Das neue Verfahren macht also nicht nur unseren Werkzeug stahl vom Auslande vollständig unabhängig, sondern ermöglicht auch die Herstellung eines Stahles, an den höhere Anforderungen als bisher gestellt werden können, und der sich um mehr als die Hälfte billiger stellt, als die gleiche bisher erzeugte Güte. Das neue Verfahren zur Herstellung des Elektrostahls bedeutet also einen bedeutenden Fortschritt unserer Eisenindustrie, und hat schon deshalb einen großen nationalwirtschaftlichen Wert, da cs die Verwendung unserer heimischen Eisenerze ermöglicht. Strafoenul}!*. Zu diesem Thema haben wir zwei Einsendungen erhalten. Die erste lautet: „Beim Durchlesen Ihrer Zeitung Nr. 23 vom 1. Dezember d. J. finden wir auf Seite 357 unter obigem Titel eine im allge meinen Interesse liegende Anfrage eines Herrn J.R., R. betr. Miete von Straßenuhren und Präzisions-Pendeluhren. Wir gestatten uns,' durch die freundliche Vermittelung Ihrer Zeitung betreffendem Herrn die Mitteilung zu machen, daß wir ein derartiges Ver mietungsgeschäft elektrischer Uhren, bei welchen weder Batterien noch Kontakte imstande zu halten sind, schon seit drei Jahren betreiben. Wir vermieten Straßenuhren gegen ein bescheidenes Mietgeld, die Hauptuhr (Sekunden-Pendeluhr von anerkannt größter Präzision) unentgeltlich, jedoch unter gewissen, von den Herren Uhrmachern leicht zu erfüllenden Bedingungen. Wir bitten Sie höflich, diese Einsendung in Ihrem w. Blatte aufnehmen zu wollen, zur Kenntnisnahme der sich dafür inter essierenden Firmen.“ Magneta, Fabrik elektr. Uhren, A.-G., Zürich (Schweiz). Weiter schreibt Herr Höfferle, Gottschee: „Ich erlaube mir, auf das Eingesandt in Ihrem geschätzten Blatte (Straßenuhr betreffend) zu bemerken, daß zum guten Be triebe einer elektrischen Straßenuhr nicht unbedingt eine wirkliche Präzisions-Pendeluhr erforderlich ist, welche 400—500 M. kostet Eine gute und gut regulierte gewöhnliche Sekunden-Pendeluhr zum Preise von 85—100 M. kann einem durch die Verhältnisse zur Bescheidenheit gezwungenen Uhrmacher in diesem Punkte auch ganz zufriedenstellende Dienste leisten. Der Poftauftrag. Ein gelinder Schauer überläuft manchen, wenn er das Wort „Postauftrag“ liest; mit Händen und Füßen wehrt er sich dagegen, wenn ihm selbst der Postauftrag angezeigt wird. Das Vorurteil und die Scheu vor dieser ebenso einfachen als praktischen Geld einhebeart aufzuklären, sei der Zweck dieser Zeilen. Solange es Kreditgewährung gibt, ebensolange beweist die Erfahrung, daß das Zahlen schwer fällt allen denen, die zahlen sollen. Nicht nur diejenigen, die an mangelndem Geldüberfluß leiden, zahlen ungern, nein, auch diejenigen, die zahlen könnten verschieben diese „Arbeit“ oft immer wieder gern auf später! Es ist eben das Zahlen für jeden eine unbequeme Sache, die aber doch sein muß. Der Geschäftsmann wird mit der Einhebung verfallener Posten an und für sich so lange warten, als er nur kann. Längst ist das Ziel überschritten; er schickt erst einen Rechnungs-Auszug mit einem in höflichster Form gehaltenen Be gleitschreiben. Der Erfolg bleibt aus. Nach geraumer Zeit folgt nochmals Rechnungs-Auszug, mit dem Bemerken, daß der Posten vielleicht übersehen worden sei?! Der Kunde denkt sich nun wohl, daß es jetzt Zeit zur Einsendung des Betrages sei aber es bleibt in vielen, vielen Fällen bei dem Gedanken. So’ vergeht Woche um Woche, das Ziel ist bereits doppelt überschritten der verfallene Betrag muß aber doch eingehoben werden. Sind Gläubiger und Schuldner am gleichen Orte, dann geschieht die Anhebung leicht durch Übersendung der Quittung. Schwieriger gestaltet sich schon der Fall, wenn der Schuldner auswärts wohnt. lejenigen Hauser, welche regelmäßig reisen lassen, erheben die verfallenen Betrage zum Teil durch den Reisenden, aber auch er wird nur einen Teil der verfallenen Posten zur Einhebung ringen, weil er, im Bestreben, neue Aufträge zu erhalten, den unden nicht drängen will. Für diese und alle diejenigen Fälle nrnk-n’rl 1 , d,c ** rs , onl,che Gnhebung nicht möglich ist, bleibt als praktischste E.nhebeart lediglich: der Postauftrag, das heißt: Die Übersendung der Quittung durch die Post.“ Der Gläubiger teilt nun seinem Kunden mit, daß er am soundsovielten den ver fallenen Posten mit Postnachnahme einheben wird. Nun Zeter und Mordio beim Kunden. Ein Wechsel zum Akzept gesandt, wird in den meisten Fällen anstandslos akzeptiert, ohne die Folgen des Wechsels zu bedenken; ein Postauftrag aber, und sollte er den gleichen Verfalltag haben als der Wechsel, wird gefürchtet — wie der Gerichtsvollzieher. Warum? Was ist nun am Postauftrag gefährlich? Der Gläubiger übergibt der Post eine Quittung mit dem Auftrag, diese gegen Bezahlung des Gegenwertes dem Schuldner auszuhändigen, den erhaltenen Betrag hierfür aber an den Gläubiger abzuliefern. Der Postbote präsentiert nun dem Schuldner die Quittung; mit der Zahlung ist der Schuldner im Besitze der Quittung und der Posten aus geglichen. Der Schuldner braucht nicht aus dem Haus zu gehen, keine Feder anzurühren, er braucht nur Zug um Zug die Quittung einzulösen, wie er dies dem Ausgeher der betreffenden Firma gegenüber anstandslos tun würde. Hat der Schuldner nun trotz der rechtzeitigen Anzeige von der Absendung des Postauftrages übersehen, für Deckung zu sorgen, so hat er nochmals acht Tage hierzu Zeit. Nach Verlauf dieser Frist wird der Postauftrag nochmals vor gezeigt und bei wiederholter Verweigerung der Zahlung geht der Postauftrag an den Absender zurück, ohne daß Kosten entstehen. Auch die Postgebühren für diese Art der Einhebung sind gewiß annehmbar. Postnachnahmen sind zulässig bis M. 800.— auf Briefe, Karten usw. und kosten außer dem gewöhnlichen Porto innerhalb Deutschlands lediglich 10 Pfg. Vorzeigegebiihr. Für Übersendung der Postanweisung kommt die Postanweisungs- gebiihr in Abzug. Niemand braucht den Postauftrag zu fürchten; er braucht sich auch nicht vor seinem Nachbar oder dem Briefträger zu schämen, wenn er eine Quittung einlöst, denn: „Schulden haben
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