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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 15.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454420Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454420Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454420Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Original fehlen die S. 15, 16 der Beil. und die S. 87, 88 u. 95, 96 sind lose und beschädigt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 15.1908 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 103
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 1 1
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 121
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 137
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 2 5
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 153
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 169
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 3 9
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 201
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 217
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 4 13
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 249
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 5 17
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 285
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 6 21
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) 317
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 7 25
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 337
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 353
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 353
- ArtikelEine drohende Verschlechterung unseres Kreditwesens 354
- ArtikelWie konstruiert man Spiralfeder-Endkurven? 355
- ArtikelDie Entwicklung der Kunstmechanik und ihre Anwendung in Figuren- ... 358
- ArtikelPatentrundschau 360
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 361
- ArtikelUhren auf der Münchner Ausstellung 362
- ArtikelVereinsnachrichten 363
- ArtikelPersonalien 363
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 364
- ArtikelGeschäftsnachrichten 364
- ArtikelVermischtes 365
- ArtikelFragekasten 365
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 368
- ArtikelBüchertisch 368
- ArtikelPatente 368
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) 369
- BeilageAus der Kunstindustrie Nr. 8 29
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 385
- BandBand 15.1908 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Cetp3iger Ubrmacber5eitung Organ öer Deutfcben Ubrmacber*Vereinigung, 3 entralftelle 3U Ceip3ig öer Garantiegemeinfcbaft Deutfcber Uhrmacher, öer freien Innung für bas Uhrmacbergewerbe im ötaöt» unb Canökreis Bielefelb unb ber 3wangsinnung für bas Uhrmacher», Golö» unb Silberarbeiter» ßanöwerk bes Greifes Iferlobn Abonnements- unb Infertionsbebingungen fiebe auf bem Titelblatt Telegramm»Abrede: Ubrmacber=3eitung, Diebener, Ceip 3 ig Sernfprecb=flnfcbluf 5 Hr. 2991 Hochdruck ift nur nach vorberlger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe geftattet! Dr. 22 Ceip 3 ig, 15. Hovember 1908 15. ]abrg. Deutfctye Utyrmactyer-Vereinigung, 3entralftelle 3 U Ceip 3 ig. In sechs Wochen ist das liebe Weihnachtsfest schon wieder vorbei und deshalb erscheint es erklärlich, daß dieses Ereignis seine Schatten vorauswirft. Leider sind darunter recht schwarze Schlagschatten, z. B. die Ausverkäufe. Ganz zu vermeiden ist die Veranstaltung eines Ausverkaufes ja nicht; wenn ein Kollege sein Geschäft auflöst oder den Wohn ort wechselt, wird er die Restbestände durch billigeres Angebot abzustoßen suchen. Nicht gutzuheäßen sind aber die Fälle, in denen die Gelegenheit zu Ausverkäufen förmlich gesucht wird. Wegen Ladenumbau, wegen Hausverkauf, um das große Lager zu räumen usw. sind so beliebte Begründungen, die merkwürdiger weise jedesmal kurz vor Weihnachten eintreffen und doch nur als Deckmäntelchen dienen müssen, um das Publikum anzuziehen. Wenn z. B. jetzt in Bielefeld ein Uhrmacher Ausverkauf wegen des Ankaufs eines Hauses ankündigt, welches aber noch bis 1. April nächsten Jahres anderweitig vermietet ist, so erachten das seine Kollegen, denen damit das Weihnachtsgeschäft gestört wird, mit Recht als ungehörig. Möchte doch jeder Uhrmacher das Sprich wort beachten: Was du nicht willst, daß man es dir tu’, das füg’ auch keinem ändern zu. Wer einige Ladenhüter abstoßen will, der putze diese recht gut auf, stelle den Preis recht billig und annonciere einen Weih nachtsverkauf zurückgesetzter Waren, dagegen ist nie etwas ein zuwenden, aber die Ankündigung von 25—50% Rabatt, wie es in Plauen i. V. zwei Uhrenhändler in gegenseitiger Überbietung schon wochenlang treiben, ist unkollegial und schädigt die Uhr macherei im allgemeinen. Wir wenden uns gegen die Ankündi gungen und Schleuderpreise der Versandgeschäfte und Warenhäuser, nach derartigen Preisunterbietungen möchte man den Kollegen aber das Recht bestreiten, über die Konkurrenz der Versand geschäfte zu klagen. Wo führt das noch hin? Von der Firma August Stukenbrok, Einbeck, die bekanntlich ein Fahrrad-Versandgeschäft betreibt, haben wir schon früher berichtet, daß sie auch mit Taschenuhren und Weckern Handel treibt. Aus einem uns zugestellten Prospekt ist besonders erwähnenswert, daß der Abbildung einer silbernen Ankeruhr gleich das Klischee eines Fläschchens Taschenuhröl beigestellt worden ist. Dazu sagt der Prospekt: „Die Ölung geschieht mittels eines dünnen Drahtes, welcher an einem Ende etwas breit geschlagen wird.“ — Damit soll doch wohl eine Anleitung der Käufer zum Ölen ihrer Taschenuhren gegeben sein. Nun, uns soll es recht sein, je mehr, je besser; denn wer gut schmeert, gut fährt. Die Feitschsche Verschenk-Annonce haben wir wieder in der „Halleschen Allgemeinen Zeitung“ und im „Hausschatz“, Dülmen, beanstanden müssen. Wir bitten die dort ansässigen Kollegen, bei der Vergebung ihrer Weihnachts anzeigen auf die Zeitungen einzuwirken und darauf hinzuweisen, daß sie mit der Veröffentlichung von Schwindelanzeigen sich selbst, besonders aber ihren Lesern schaden. Hausierhandel mit Uhren. Hierzu schreibt uns Referendar Schönrock, Berlin: Bekanntlich ist der Hausierhandel, soweit Taschenuhren, Gold- und Silberwaren, Schmucksachen, Bijouterien, Brillen und optische Instrumente in Betracht kommen, gesetzlich verboten (§ 56, Ziffer 3 und 11 der Gewerbeordnung). — Trotzdem blüht, wie wohl jeder weiß, der Hausierhandel mit diesen Gegen ständen insgeheim aufs üppigste. — Die Händler sind nun neuerdings auf einen Trick verfallen, mit dem sich in gewissen Grenzen eine Umgehung des gesetzlichen Verbots erreichen läßt. Interessant ist daher eine Entscheidung des Kammer gerichts, die anläßlich eines solchen Umgehungsversuchs den wirklichen Absichten des Händlers auf den Grund geht. Der Angeklagte erschien eines Tages auf dem Bahnhof X und fragte einige Bahnbeamten, ob sie Uhren nötig hätten; er zeigte hierbei einen mitgeführten Kasten vor, in dem sich Taschen uhren, Uhrketten und Wecker befanden. Einen von einem Be amten nunmehr bestellten Wecker lieferte der Angeklagte erst "später. Die Strafkammer hatte daraufhin den Angeklagten frei gesprochen. Das Gesetz verbietet, so führt sie aus, nur das Feilbieten von Uhren usw. Das Feilbieten setzt aber voraus, daß der Käufer aufgefordert wird, die ihm vorgelegten Waren zu kaufen. Hier aber hat der Angeklagte nur Bestellungen auf die mitgebrachten Waren aufgesucht; dazu aber war er als In haber eines Wandergewerbescheins berechtigt. Erfreulicherweise hat das Kammergericht jedoch dieses Urteil aufgehoben. Allerdings gibt es zu, daß der Angeklagte nicht bestraft werden kann, wenn er die Waren in dem Kasten lediglich als Proben oder Muster mitgeführt habe, da nur das
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