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Der Königlich Sächsische Militär-St.-Heinrichs-Orden
- Titel
- Der Königlich Sächsische Militär-St.-Heinrichs-Orden
- Untertitel
- 1736 - 1918; ein Ehrenblatt der Sächsischen Armee
- Verleger
- v. Baensch Stiftung
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Umfang
- 752 S., [13] Bl.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 34.4.1596.a
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5057875639
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id505787563
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-505787563
- SLUB-Katalog (PPN)
- 505787563
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschichtlicher Überblick
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Königlich Sächsische Militär-St.-Heinrichs-Orden -
- EinbandEinband -
- AbbildungFriedrich August II., Kurfürst zu Sachsen – als König von Polen ... 1
- TitelblattTitelblatt 3
- KapitelGeleitwort Sr. Kgl. Hoh.. Prinz Friedrich Christian, Markgraf ... 5
- KapitelGeleitwort des Generals d. Inf. Edler von der Planitz 7
- Kapitel„Virtuti in Bello!“ 9
- KapitelGeschichtlicher Überblick 11
- RegisterGroßmeister des Militär-St. Heinrichs-Ordens 31
- Kapitel1. Teil: 1736–1914 33
- Kapitel2. Teil: Der Weltkrieg 1914 1918 73
- KapitelSchlußwort 747
- RegisterDie Königlich Sächsischen Regimenter, die als Chef-Regimenter ... 749
- RegisterIm Weltkriege wurden verliehen 749
- RegisterAbkürzungen 750
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 751
- RegisterQuellenangabe 752
- KapitelErgänzungen und Berichtigungen zum Werke Der Kgl. Sächs. ... -
- EinbandEinband -
- Links
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Die von Mascau ausgearbeitete deutsche Fassung mit einigen wenigen von anderer Hand vorge nommenen Änderungen und Einfügungen ist für die in einer besonderen Feier am 7. Oktober 17Z6, dem 4«. Geburtstag des Herrschers, im Jagdschloß Huberkusburg vorgenommene Stiftung des Ordens maßgebend gewesen. Sie lautet: Ihrer Königl. Majestät von Pohlen und Chur-Fürstl. Durchlaucht zu Sachsen August III. Stiftung und Statuta des Ritterlichen Militair-Ordens vom Heil. Henrico. Wir Augustus III von Gottes Gnaden, König von Pohlen und Churfürst zu Sachsen, thun hiermit kund und zu wissen: Nachdem die bey Unsrer Armee stehenden Offüciers zeithero durch so viel tapfere und großmüthige Thaten, bey allen Gelegenheiten und Vortheilen, womit dem Allerhöchsten gefallen, unsere gerechten Waffen zu seegnen, sich herfür gethan haben, daß die ordentlichen Belohnungen Unsre Assertion und Erkäntlichkeit gegen ihre Dienste nicht hinlänglich zu seyn scheinen; und Wir dannenhero auf neue Mittel, ihren Eifer und Treue zu belohnen und ihre Emulation zu ver mehren, bedacht seyn. Als haben Wir entschlossen, einen neuen und zwar blos vor Militair-Personen gehörigen, Ritter-Orden aufzurichten und denselbigen, außer denen äußerlichen Ehren-Zeichen, annoch gewisse Pensiones für dessen Mitglieder zuzueignen, auch, nachdem sie sich derselben würdig machen werden, zu vermehren. Wobey Wir ferner gnädigst resolviert, daß in diesen Ritter-Orden niemand, als Ossicire von unserer Sächs. Armee, ausgenommen werden, und bloß Tapfer keit, Tugend, und bey Unfern Truppen geleistete Dienste den Zutritt darzu öfnen soll. Wir werden auch in Zukunsst besonders bedacht seyn, solchem Orden noch mehrere Vorkheile zuzuwenden, damit Wir das Vergnügen haben mögen, wohlverdienten Officiern öestomehr Gnade erzeigen zu können; gleichwie sie hingegen ihrerseits, in Betrachtung der gewissen Be lohnung ihrer Tapferkeit, sich täglich mit neuem Eifer, solche durch Wohlverhalten zu ver dienen, bestreben werden. Dannenhero creiren, stisften und errichten Wir hiermit, auf Einrath Unsers Conseil, aus guter Wissenschafst und Krasst Unsrer höchsten Gewalt und Autorität, einen Militair-Ritter- Orden, unter dem Nahmen des Heil. HENRJC2H unter der Form und Statuten, wie folgt: I. Wir erklären Uns Selbst zum Souverainen Oberhaupt, Groß-Meister und Stisster besagten Ordens, und verordnen, daß das Groß-Meisterthum mit Unserm Chur-Fürstenthum vereiniget, und demselben incorporiret sey, wie Wir es denn hiermit würcklich vereinigen und incorporiren, ohne daß es jemahls weder von Uns, noch von Unfern Nachfolgern an der Chur, aus was für Ursache es auch sey, daroon abgesondert werden könne. II. Der Ritter-Orden des H. Henrici bestehet demnach aus Uns, und Unfern Nachfolgern an der Chur, als Groß-Meistern, ferner aus Unserm hertzlich geliebtesten Sohne, dem Königl. Pohlnischen und Chur-Printzen zu Sachsen, und unter den Chur-Fürsten, Unfern Nachfolgern, aus dem Chur- oder demjenigen Printzen, welcher zur Chur-Würde die naheste Hoffnung hat. Dann aus Sechs Com- mandeurs des Ordens, dreyßig Rittern, welche aus der Zahl der Offeriere Unserer Sächs. Armee genommen sind und welche Pension genießen. Vier Ordens-Beamten, und den übrigen Rittern von gedachten Ofsicieren ohne Pension, welche nach der Reyhe, wie sie in den Orden ausgenommen, dazu gelangen werden.
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