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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rundschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 133
- ArtikelBericht über die 12.Prüfung der Lehrlingsarbeiten 134
- ArtikelDer Uhrmacher als Mieter und Vermieter 135
- ArtikelDer neue Lehrling 138
- ArtikelZahnräder und Eingriffe 139
- ArtikelPatentrundschau 141
- ArtikelReparaturen an Sprechmaschinen 142
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 142
- ArtikelVereinsnachrichten 143
- ArtikelFachschulnachrichten 144
- ArtikelPersonalien 144
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 144
- ArtikelGeschäftsnachrichten 145
- ArtikelRundschau 146
- ArtikelFragekasten 146
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 148
- ArtikelPatente 148
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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146 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 9 Die Firma will das hier erworbene Geschäft vollständig er neuern und als Filiale weiterführen. Reutlingen (Württemberg). Paul Beutel hat sein Uhren-, Gold- und Silberwarengeschäft nunmehr in sein eigenes Haus, Untere Wilhelmstraße 37, verlegt. Rosenheim (Bayern). Ernst Wiede mann hat das Uhren geschäft von H. Jos. Kollmann, Münchener Straße 26, über nommen. Rostock. Wilhelm Plückhahn hat sein Uhren-, Gold-, Silberwaren- und Neusilberwarengeschäft von Schmiedestraße 5 nach Blutstraße 2 verlegt. Schliersee (Bayern). Uhrmachermeister Hans Brandl hat am 17. April d. Js. ein Uhrmachergeschäft, verbunden mit Uhren-, Gold- und Silberwarenlager, eröffnet. Schmölln (S.-A.). Die Firma Schade & Co. ist erloschen. Schönmünzach (Württemberg). S. Kaltenbach hat sich hier als Uhrmacher niedergelassen. Villingen (Baden). Bei der Firma C. Werner, Uhrenfabrik, wurde eingetragen: Hermann Werner, Uhrenfabrikant in Villingen, ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Wien III, Löwengasse 32. Neu eingetragen wurde die Firma S. Mereminsky & Co., Handel mit Uhren und Goldwaren. Offene Handelsgesellschaft seit 11. April 1912. Gesellschafter sind: Saul Mereminsky, Kaufmann und Cipa Mereminsky, Geschäftsfrau. Vertretungsbefugt: Jeder Gesellschafter selb ständig. Wilhelmsburg a. E. Fr. Schröder hat Veringstraße 38 eine Uhrenhandlung, verbunden mit Reparaturwerkstatt, eröffnet. Witten. Uhrmacher Eduard Krägeloh hat Johannisstraße 13 eine Reparaturwerkstatt eröffnet. Wurzen. Uhrmacher Max Sachse hat sein Geschäft nach Ecke Schuhgasse und Markt verlegt. Würzburg (Bayern). M. Silberthau hat das Uhren-, Gold- und Silberwarengeschäft nach Schönbornstraße 1 verlegt. Rundschau. Woher stammt die Uhr? Der Raubmörder Emil Rabenalt hat am 27. März in Leipzig eine einfache silberne Herren- Remontoiruhr mit doppeltem Goldrand mit dem Fabrikzeichen „Galonne“ und der Nr. 6621 bei einem Uhrenhändler gekauft. Es ist für die Untersuchung von großem Nutjen, die Herkunft der Uhr zu ergründen. Der Verkäufer wird gebeten, sich umgehend bei der Kriminalpolizei zu melden. Durch Einbruch wurde der Kollege Max Granel in Lieg nits geschädigt. Urlaub kaufmännischer Angestellter. Auf Gewährung von Urlaub besteht kein rechtlicher Anspruch. Der sogenannte Ferienurlaub ist also lediglich in das Ermessen des Prinzipals gestellt. In besonderen Fällen, z. B. bei Todesfall oder schwerer Erkrankung von Angehörigen wird ein human denkender Prinzipal selbstverständlich kurzen Urlaub ohne Gehaltskürzung gewähren. Wenn auch die Gewährung eines Sommerurlaubs für den Angestellten nicht vom Gesets vor geschrieben ist, so liegt es doch im eigenen Interesse des Prinzipals, jedem seiner Angestellten einen kürzeren oder längeren Erholungsurlaub freiwillig zu gewähren. Die Ge pflogenheit bürgert sich mehr und mehr ein, ohne daß sich Nachteile für den Prinzipal ergeben hätten. Im Gegenteil ist es allgemein beobachtet worden, daß die Urlaubsgewährung auf die Angestellten ermunternd einwirkt und das Interesse an dem Geschäft fördert, abgesehen davon, daß die Urlaubs gewährung auf den Gesundheitszustand der Angestellten günstig einwirkt und damit auch deren Arbeitsleistung erhöht. Selbstredend muß bei der Urlaubsgewährung auf die Interessen des Geschäfts in erster Linie Rücksicht genommen werden, weshalb man dafür meist die geschäftsstille Zeit wählen wird. Diejenigen Gehilfen, denen bisher ein Sommerurlaub nicht gewährt worden ist, werden immer mit einer gewissen Un zufriedenheit auf ihre in den Urlaub gehenden Kollegen blicken, namentlich dann, wenn ihr Prinzipal selbst des öfteren Erholungsreisen unternimmt. Vom sozialen wie humanem Standpunkte aus betrachtet, kann nur gewünscht werden, daß die Einrichtung des Sommerurlaubs im kaufmännischen Leben sich verallgemeinert. Oft kündigen Angestellte kurz nach einem gewährten Urlaub und entstehen dadurch oft Differenzen, da sich der Geschäftsherr berechtigt glaubt, die Urlaubszeit vom Gehalt abziehen zu dürfen. Dies ist jedoch unzutreffend. Bewilligter Urlaub darf am Gehalt nicht abgezogen werden, nicht einmal dann, wenn im Anstellungsvertrag ein diesbe züglicher Passus vorgesehen ist. Derartige Vereinbarungen sind rechtlich ungültig. Fragekasten. Antworten. Zu Frage 2830. Der Ansicht des Herrn Kollegen R. F.-L. in voriger Nummer, daß man in Emaillezifferblätter keine Löcher bohren könne, kann ich nicht beipflichten und ich möchte doch wissen, warum das nicht möglich sein sollte. Wie viele Löcher mußten nicht früher z. B. in Spindeluhr zifferblätter eingebohrt werden! Die Sache ist nur mit größter Vorsicht auszuführen und es kommen allerdings Zifferblätter vor — namentlich alte französische gewölbte Bouleuhrblätter — die sehr hart sind und die ziemlich viele Feilen kosten. — Nachdem die Löcher auf der Vorderseite des Blattes so genau als möglich angezeichnet sind, wird mit einem scharfen Stichel zuerst mit der Hand (bis die harte Glasur durchbrochen ist) und dann am besten mit Rolle und Bogen von der vorderen Seite aus unter Anwendung von Terpentin so lange gebohrt, bis die hintere Emaille abspringt; alsdann wird von der hinteren Seite (sehr vorsichtig) nur so viel ver senkt, daß man mit einer feinen Rundfeile durchkommen und die Platte des Zifferblattes (Kupfer oder Eisen) auffeilen kann. Nunmehr nimmt man einen recht großen, immer wieder ge schärften Stichel, senkt von vorne und feilt von vorne immer wieder entsprechend nach, bis man so weit gekommen ist, daß man das Zifferblatt aufsetjen und das Loch nach dem Aufzugzapfen genau nach der richtigen Seite feilen kann. Nie darf mit einem Stichel noch weiter gebohrt werden, wenn die angeschliffene Schräge annähernd zu Ende ist, da sonst die Emaille leicht ausspringt. Als ganz selbstver ständlich aber gilt, daß man die Feile nur vorwärts greifen läßt und sie beim Rückgang hebt, daß sie — um Kri^er zu vermeiden — an ihrer Spige gerundet ist und daß man den Zeigefinger so weit vorne auf die Feile fest auflegt, daß der Finger gegen das Zifferblatt stößt, ehe die Feile im Loche stecken bzw. sich festse^en kann. Um nun das Loch vollends auf die richtige Größe zu bringen, spannt man einen größeren Schmirgelsenker, der in jeder Furniturenhandlung zu bekommen ist, in die Am.-Zange und schleift unter An wendung von viel Wasser das Loch soweit als nötig auf, um es zum Schlüsse auch auf der hinteren Seite etwas zu ver senken. Natürlich muß zwischenhinein auch die Platte mit einer entsprechend großen Rundfeile oder Vogelzunge nach gefeilt werden und Hauptbedingung ist: gute und nicht zu grob gehauene Feilen. K. O.-H. Zu Frage 2855. Die Zeigerstellung mit Schieber wurde schon vor mehr als 40 Jahren an Genfer Uhren (auch offenen) angewandt und daß sie sich bis heute behauptet hat, dürfte wohl der beste Beweis ihrer Vorzüglichkeit sein. Bei offenen Uhren war immer auch der Glasring (wie bei Genfer Uhren überhaupt) sehr sorgfältig gearbeitet, so daß das Glas beim Öffnen des Ringes nicht herausgesprungen ist. Die Vorrichtung ist in der Konstruktion sehr einfach und sie hat den ganz besonderen Vorzug, daß ihre Zurückstellung nicht vergessen werden kann, da sie beim Schließen des Deckels von selbst zurückspringt, sofern sie nicht mit dem Finger zurückgedrückt wurde. — Ob sie sich aber auch bei schwachen Goldgehäusen in allen Fällen bewähren wird, dürfte immerhin fraglich sein, da es Vorkommen kann, daß sie — besonders wenn der Schieber etwas schwer geht — beim Schließen des Deckels nicht zurückspringt (weil dieser ihr ausweicht) und daß sie dann den Deckel festhält, wenn dieser wieder aufsprängen soll, ganz abgesehen davon, daß natürlich auch die Zeiger im Weiterschreiten aufgehalten werden. Immerhin aber ist sie der Vorrichtung zum Herausziehen der Krone (diesen zum Teil ganz schauerlichen Konstruktionen) vorzuziehen. K. O.-H. Zu Frage 2856. Was Sie beabsichtigen, habe ich früher auch versucht. Die mir offerierten Gläser waren, auch bei Abnahme von mehreren hundert Stück, verhältnismäßig teuer. Schließlich segte ich mich mit einem Drogisten in Verbindung. Dieser hat mir zu meiner vollsten Zufriedenheit mit einem sehr guten Öl gefüllte, fertig verschlossene und etikettierte Gläser geliefert. Die Etiketten ließ ich mir mit Firma drucken. Der Inhalt betrug 110 g netto, das fertig gefüllte Glas kostete mir 17—18 Pfg. Ich kann Ihnen auf Wunsch noch ein Muster ablassen. Thiesen,
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