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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rundschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 85
- ArtikelDie Grundgedanken unserer Sozialpolitik 86
- ArtikelZeitbestimmung mittels des Lotes 89
- ArtikelModerne Laden- und Schaufenster-Beleuchtung 91
- ArtikelKreissägen aus Schnellaufstahl 93
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 94
- ArtikelVereinsnachrichten 94
- ArtikelFachschulnachrichten 95
- ArtikelPersonalien 95
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 95
- ArtikelGeschäftsnachrichten 96
- ArtikelRundschau 96
- ArtikelFragekasten 99
- ArtikelNeue Exportverbindungen 100
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 100
- ArtikelPatente 100
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 6 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 97 die Uhrteile (Zifferblatt, Zeiger, Pendel usw.) nach Tarif-Nr. 254 (jeßt Nr. 326) zum vertragsmäßigen Saße von 50 L. für 100 kg zu verzollen. Bayrische Gewerbeschau 1912 in München. Von den „Amtlichen Mitteilungen der Bayrischen Gewerbeschau 1912 in München“ ist soeben Heft 5 erschienen. Im Gegensaß zu dem mehr programmatischen Inhalt der früher ausgegebenen Hefte sind Aufsäße und Illustrationen der vorliegenden Nummer ausgesprochen orientierender Natur. Hier ist nicht mehr von Sollen und Wollen die Rede, sondern von Werden und Sein, denn die Beratungen und Vorbereitungen zur „Bayrischen Gewerbeschau sind nunmehr abgeschlossen: die praktische Arbeit hat begonnen. Schon können die detaillierten Grund risse der Halleneinteilung vorgelegt werden, und aus per spektivischen Ansichten mag man ersehen, wie die Architekten der „Bayrischen Gewerbeschau“ (Professor R. Riemerschmid, Architekten Baur, Blössner, Goldschmitt u. a.) die Hallen im Innern zu gestalten gedenken. Die Aufsäße des Heftes be treffen diesmal nicht gewerbliche und ästhetische Gegenstände allgemeiner Natur, sondern behandeln spezielle Themata. Besonders beachtenswert erscheinen die Ausführungen von Karl Lory, der aus seiner Erfahrung heraus die hohen künst lerischen und technischen Qualitäten des alteingesessenen bayrischen Provinzgewerbes preist, das in den festen Bahnen der iradition sozusagen unbeachtet zu außerordentlicher Höhe aufzusteigen vermochte. Da eine stattliche Anzahl von Er zeugnissen der gediegenen Provinzarbeit auf der Bayrischen Gewerbeschau 1912 in München (Mai bis Oktober) anzutreffen sein wird steht den Besuchern dieser Bayrischen Landes- gewerbe-Ausstellung auch nach dieser Richtung hin ein hoher Genuß in Aussicht. Sprachecke des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins. Abschlüsse auf Lieferungen werden heute oft nicd . ^macnr, sondern „getätigt“; vermutlich erscheint ein „getätigter Abschluß^ besser als ein gemachter. Vielleicht , R . einm . a | findiger Geschäftsreisender, dem nur ein mäßiger Abschluß geglückt war, seinen Auftraggeber damit beschwichtigt und verblüfft, daß er ihm den Abschluß als „ge atigt vorstellte. Unsere Handlungsreisenden sollten aber einem veralteten und häßlichen Kanzleideutsch weitere Ver breitung zu verschaffen suchen. Denn nach Aktenstaub und Schreibstubendunst riecht dieses Wort. Ein Bedarf dafür liegt nicht vor, da es vollkommen genügt, wenn „Abschlüsse ge macht oder „Lieferungsverträge abgeschlossen“ werden ebenso wie man eine Wahl nicht zu tätigen braucht, weil man sie vollziehen kann, wenn man nicht gar vorziehen A ganz ®! n j a( ? h 211 -wählen“. Auch weshalb ein nota rieller Akt getätigt werden müßte, ist nicht einzusehen, ge nügte es wirklich nicht, ihn zu vollziehen oder auszufertigen? JnTrhTn! !? n denn es hat etwas Gesuchtes an sich unter allen Umstanden. Wie man ein Schaufenster photographiert. Die größte Schwierigkeit beim Photographieren eines Schaufensters bietet zur fev mdUng u der S ? iegelun g- E^e einfache Vorrichtung msche IS?K voT ge " Beigabe f “ hrt eine araerika ' Man wählt zwei Stangen, die etwas länger sind, als das ein Akpn 1St ‘ ? ann näht man aus sch warzem Stoff ?ranh?prpua z r s n mrn . en ’ d ^ S etwas breiter aIs das zu Photo graphierende Fenster und annähernd so hoch wie dieses ist. Die beiden oberen Ecken dieses Tuches nagelt man an das s°n b H r a e R E J de r der beiden Stangen, und die Seiten längs derselben In dfe MittP Z h ei - n6n gr ° ße ? schwarzen Blendschirm bildet! Tird ein quadratisches Loch für die Kamera ge schnitten, und sobald der Photograph zum Anfängen bereit ist halten zwei Mann den Schirm in der richtigen Stellung est, und aller Reflex von der Straße her oder aus einer be? hebigen anderen Quelle ist ausgeschlossen. die bSstP TW Photog caphieren bei Tage statt, so ist sorgsam Schaufenstpr ln ir f • Um & ünsti gste Licht auf das wihu L V- konzentrieren. Der Photograph von Beruf Doch isTdiP^ipIi de P, fm hen Morgen eines hellen Tages, la en n £ ffl . al dem Urteil des Photographen zu über- ? hlrm kann aus billigstem Material, beispiels weise aus schwarzem Kattun, sein. tet un d d a ^inri h p a + U H enSt A r * krä ? ig du [ ch künstliches Licht erleuch- so sind Aufnahme abends oder bei Nacht statt, zur Minuten vonnoten, um die Details am besten Einfluß au/’das ^Gaßenpassanten werden keinerlei nimiuü aut das Bild ausuben, nur muß man darauf achten FensterTte n hen W blPiht d P* A ufnahme zwischen Kamera und renster stehen bleibt. Ein jenseits der Straße liegendes er leuchtetes Schaufenster ist durch den Reflex geeignet, die Wirkung zu zerstören. Will man eine gute Photographie erzielen, so muß das künstliche Licht verborgen liegen, am besten im oberen Teile des Fensters, nahe der Scheibe. Dann sind alle Schatten auf den Waren klar und bestimmt, und das Bild wird deutlich und scharf. Offene Lichter im Schaufenster blenden und machen das Bild unscharf. Die Dummen werden nicht alle. Ein fliegender Uhren händler hatte sich bei den Neckarsulmer Fahrradwerken etabliert. Mit einem Genossen kam er per Auto bei Schluß der Werke vor dem Portal an und entwickelte einen Uhren handel wie noch nie. Aus der Tiefe des Autos wurde Uhr um Uhr, Kette um Kette herausgeholt und Uhr samt Ketten (natürlich echt Gold und Silber!!) an die sich darum schlafende Menge verkauft, so daß nach Verlauf einer Stunde der glück liche Händler mit leerem Auto und vollen Taschen abfahren konnte. Nachdem die Landjägermannschaft davon Kenntnis erhalten hatte, wurden von ihr verschiedene solche glück liche Käufer“ mit einem Besuch beehrt, mit welchem "Resul tat bleibt abzuwarten. Das Resultat wird für die Käufer ein großer Katzenjammer sein. Die Wiener Uhrenmisere. Landtagsabgeordneter v. Lind heim, der in der nächsten Sißung des niederösterreichischen Landtages einen Antrag wegen Regulierung der öffentlichen Uhren Wiens_ einbringen wird, schreibt: „Die Differenzen der Uhren in Wien sind enorm. Sie variieren oft bis zu 10 Minuten, und dies ist gerade in Wien ein Hauptübelstand, wo jedermann eine andere Zeiteinteilung (Speisestunde, Arbeitszeit in den Werkstätten) hat und durch falsche Orien tierung an den öffentlichen Uhren so viele unnötige Minuten und Stunden gewartet, antichambriert, gearbeitet, geschrieben, protokolliert, versessen — mit einem Worte vergeudet werden! Jeder Bewohner Wiens, selbst der höchste Staatsbeamte wird • wohl die Erfahrung schon gemacht haben, daß mit diesen Worten nicht zu viel gesagt wird. Es sind nur wenige Uhren, ciiii welche man sich in Wien als unbedingt richtiggehend verlassen kann, und darum wird jedermann die Erfahrung machen, daß er fast niemals an zwei Pläßen eine Überein stimmung der öffentlichen Uhren finden wird. Unter dieser Unregelmäßigkeit leiden alle Wiener gleichmäßig. In den Monaten Oktober bis Dezember vorigen Jahres waren zwischen der Domkirche zu St. StejDhan und den vier Haujrtkirchen des ersten Bezirkes Differenzen von 5 bis 12 Minuten. In einer Sißung des Landtages wurde konstatiert, daß nicht eine Uhr der verschiedenen Abgeordneten mit denen der anderen ubereinstimmte. Die Mittel zur Abhilfe und zur Herbeiführung eines gleichmäßig funktionierenden Uhren ganges hat er in einem Anrrage angegeben. Am meisten ist hierbei auch die Presse beteiligt. Da aber die Abgeordneten seine Anträge unterstützten und die Presse ja immer für ver besserte Einrichtungen im schönen Wien eintritt, werden wohl bald die Uhren besser übereinstimmen. Einbehaltung der Ladenmiete bis zur Abstellung gerüg- Jm E^nmängel. Urteil des Reichsgerichts vom 29. Dezember 1911. (Nachdr. verb.) Vom Reichsgericht ist schon wieder holt anerkannt worden, daß der Mieter den Mietzins zu ruck behalten kann, wenn die gemieteten Räume sich nicht in vertragsmäßigem Zustande befinden und der Ver mieter insbesondere mit der Abstellung gerügter Mängel in Verzug gerät. Dieses Recht des Mieters gewährt § 320 BGB wonach eine Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigert werden darf. Daran ändert nach Ansicht des höchsten Gerichtshofes auch der Umstand nichts, daß vertrag lich vereinbart ist, daß die Miete im voraus zu entrichten sei Eine Vorleistung des Mieters ist in einer solchen Ver einbarung nicht zu erblicken. Ein in dieser Beziehung lehr reicher Rechtsstreit, der einen Streit um die Fälligkeit einer Laden miete zum Gegenstände hatte, wurde jeßt wieder vor dem Reichsgericht verhandelt. Der Kaufmann L. in Bonn hatte Läden seines in Bonn gelegenen Eckhauses an die beklagten Eheleute S. daselbst vermietet. Der Miet zins betrug 2800 M. und war in monatlichen Raten am 15. jeden Monats zu zahlen. Als die Mieter am 15. Januar 1909 die Laden bezogen, funktionierten die Heizungs- und Lichtanlage nicht. Die Januarrate wurde von den Mietern bezahlt, die Rate für Februar nur zur Hälfte und für März überhaupt nicht. Am 1. April verlangte der Vermieter so fortige Räumung und klagte am 10. April auf Räumung und Zinszahlung. Die Beklagten forderten ihrerseits mit Widerklage Schadenersaß, weil die Läden nicht gebrauchs- tanig gewesen seien und sie vom Amtsgericht zur sofortigen
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