kkriedtk Stk. «Ikk II. IL»ni»iki. .4° IK1 1 »97 194. Bericht der Finaiizdeputation ^ der zweiten Kammer über Tit. 2, 6 und 8 des außerordentlichen Staatshaushalts-Etats, Mobiliarausstattung des neuen Polizeigebäudes zu Dresden (Berech nungsgeld), Neubauten und Grundstückserwerbungen bei den Amts- hauptmannschaften Grimma, Großenhain und Rochlitz und Neubau der Kunstgewerbeschule zu Dresden, einschließlich Grundslückserwerbung und innere Einrichtung betreffend. Eincieganyen am 29. März 1898. (Dekret Nr. 2, Landt.-Akten, Königl. Dekrete 2. Bd. Heft XIII. Miltheiiungen der II. Kammer Nr. 7 u. 8 S. 101 flg.) Tit. 2. Unter Tit. 2 werden für Mobiliarausstattung des neuen Polizeigebäudes zu Dresden l 0 0 000 ^ gefordert. Die Deputation hat sich über die zur Mobiliarausstattung erforderlichen Gegenstände des näheren orientirt und ist dabei zur Ueberzeugung gekommen, daß die geforderte Summe nicht zu hoch veranschlagt ist. Die Deputatton beantragt, die Kammer wolle beschließen: die bei Tit. 2 -es außerordentlichen Etats für Mobiliarausstattung des neuen Polizeigebäudes zu Dresden als Berechnungsgeld ge forderten 100 000 ^ nach der Vorlage zu bewilligen. Tit. 6. Bei der Borberathung des Etats im Plenum der Kammer wurde die Höhe der für den Neubau der amtshauptmannschaftlichen Gebäude zu Grimma und Großenhain eingestellten Summen mannigfach kritisiert. Die eingestellten Summen gründeten sich auf vorläufige Veranschlagungen der zuständigen Architekten. Durch anderweite Ausgestaltung der Baupläne, wie durch Ueberprüfung der Anschläge ist es dem Ministerium des Innern möglich gewesen, die geforderten Bausummen ganz wesentlich herabzusetzen. An Stelle der für den Bau eines neuen amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäudes in Grimma im außerordentlichen Etat eingestellt gewesenen 317 000 werden jetzt nur noch 245 3 5 0 verlangt, während die für den Neubau des amtshauptmannschaftlichen Tienstgebäudes in Großenhain, einschließlich Erwcrbungspreis für den Bauplatz und Besitzveränderungsabgaben zunächst geforderten 340 400 ^ auf 2 45 000^ herab gesetzt worden sind. In letzterem Betrage befindet sich überdies noch die Ausgabe für die erforderliche Mobiliarergänzung, so daß ungefähr gegenüber der ursprünglich eingestellten Summe eine tatsächliche Ersparniß von rund >70 0 0 0 eintritt. 8«rlek1e äer II. Lsmmer. II. Lsud. Melittas ckev 2IittLei1üv§en.) 275