westlichen Seite der Königsbrücker Straße zur Bebauung übrig. Im Jahre 1835 machte der Rat dem Ministerium des Innern Bauvorschläge. Der König genehmigte jedoch nur eine Erweiterung zwischen der Meißner Straße (heute Leipziger Straße) und Hainer Straße (heute Großenhainer Straße) bis Neudorf. Da aber eine Fortführung bis zur Königsbrücker Straße allgemein angenommen wurde, kaufte 1836 der damalige Amts hauptmann und Direktor der städtischen Polizei Hans Ludwig von Oppell von den Erben des verstorbenen Besitzers des Vorwerks „Zum Schön brunn" (Kammerdieners) weiland Bürgers und Schnapsbrenners Johann Gottfr. Berthold ein reichlich 82 Scheffel haltendes Sandfeld („Lehde") und erwarb dazu noch 1841 ein reichlich 9 Scheffel großes Dreieck von dem Hoffaktor Scheffel. Dieses verkaufte Areal gehörte bis 1853 zum Amte Dresden und war in der Zeit von 1783 — 1833 von dem Militärfiskus als Artillerie-Exerzierplatz mit verpachtet. Der gesamte alte Artillerie exerzier- und Schießplatz dehnte sich zwischen der Königsbrücker und alten Radeburger Straße vom Bischofswege an bis in die Heide. 1829 im Frühjahr bezog man aber erstmalig den noch heute benutzten auf dem Heller, weil die größeren Übungen den Vorwerksbesitzern auf ihren mitt lerweile verbesserten Feldern erhebliche Schäden verursachten, für die sie Schadenersatz beanspruchten. Die Grenzen des v. Oppell'schen Areals waren nach heutigen Verhältnissen folgende: Im Westen die Hechtstraße bis zur Windmühlenstraße, von da in nordwestlichem Bogen bis zur Fried hofstraße (ehemals die Richtung des alten Wirtschaftsweges nach dem Hecht). Im Osten die Königsbrücker Straße zwischen Bischofsweg bis gegen die König Georg-Allee. Im Süden Bischofsplatz zwischen Hecht straße und Bahndamm, Bischofsweg bis zur Königsbrücker Straße. Im Norden die Buchenstraße. Sie war damals ein Fußweg am Wald rande hin zwischen der Königsbrücker Straße bis über die Hechtstraße. Er ist heute nur noch in dem Stück Buchenstraße zwischen Bahndamm und Oppellstraße vorhanden. Er ging ehemals in gleicher Richtung dieses Stücks bis zur Königsbrücker Straße und ebenso auf der andern Seite bis ungefähr zur Mitte zwischen Schanzen- und Kiefernstraße, von hier wendete er sich in einem Winkel nordwestlich über die Hechtstraße bis über die Endstation der Straßenbahn (Anfang der heutigen Friedhof straße). Die heutige (verlängerte) Buchenstraße zwischen Oppellstraße bis ziemlich zur Hechtstraße, sowie die König Georg-Allee waren dazumal noch forstfiskalisch. Die fortschreitende Bebauung auf der Sandflur bei Neudorf veranlaßte 1839 v. Oppell auch seine Felder zu parzellieren und einen Bebauungsplan zur Genehmigung einzureichen. Derselbe wurde mit mehrfachen Änderungen Anfang 1842 genehmigt. Nach diesem Plane wurde das Areal von zwei Längsstraßen durchzogen. Dieselben liefen zunächst vereint von ungefähr der Mitte des Bischofwegs bis an einen dreieckigen Platz, welcher in der Richtungslinie der heutigen Langebrücker und Erlenstraße gedacht war. Von hier begann die Gabelung. Der linke (westliche) Teil ging in Richtung der heutigen Schanzenstraße und der rechte (östliche) wie der heutige Bahndamm nach der Heide zu, deren Baumbestand bis an die damalige Buchenstraße reichte. Gleichlaufend mit dem heutigen Bischofswege durchschnitten nach diesem Plane zwei