Ti hat you have recognized my moral right to my books gratifies me but does not surprise me, because l knew before that you were always thus courteous with authors. Daß Sie mein moralisches Recht an meinen Büchern anerkennen, freut mich, aber es erstaunt mich nicht, weil ich schon vorher wußte, daß Sie immer so höflich zu den Autoren sind. Auch Robert Louis Stevenson schreibt in ähnlichem Sinn am 13. Juni 1884 an Bernhard Tauchnitj: / am pleased indeed to appear in your splendid collection and thus lo rise a grade in the hierarchy of my art. Ich bin wirklich erfreut, in Ihrer glänzenden Reihe auf genommen zu werden, womit ich in der Rangordnung meiner Kunst einen Grad höher steige. Der Vertrag für „Treasure Island“, auf den sich dieses Schrei ben bezieht, befindet sich noch im Archiv des Verlages und konnte auf Seite 10 im Original wiedergegeben werden. Auch weitere ähnliche Verträge mit berühmten Namen, Buchtiteln und Unterschriften befinden sich ebenfalls noch heute im Besity des Verlags. Diese wenigen Beispiele mögen jedoch genügen, um an dieser Stelle noch einige Blicke auf die Persönlichkeit des Gründers zu werfen. Der einmalige Ruf, dessen sich Bernhard Tauchnitj erfreute, war in erster Linie auf seine pflichtschuldige Ein stellung gegenüber dem “Copyright” zurückzuführen. Er hatte den Mut, seine Aufgabe ganz als Verleger und damit als Treuhänder seiner Autoren zu sehen, und er verstand es zu gleich, für sie als ehrbarer Vermittler zum Leser zu leben. Er hatte als erster die schöpferische Kraft der englischen Schrift steller seiner Zeit erkannt und konnte aus dieser Schau dann 1841 seine in der ganzen Welt berühmt gewordene “Tauchnitj- Edition” begründen. Zuerst als “Collection of British Authors”. Später wurde dann das amerikanische Schrifttum noch hinzugenommen und so erscheint die “Tauchnity-Edition” bis zum heutigen Tage mit dem Untertitel: “Collection of British and American Authors”.