11 der Reformation von Valentin Knochenhauer ausdrücklich berichtet wird: „ist aufs Schloß helfen messen gangen", so ist die Identität der alten Schloßkapelle mit St. Martin klar bewiesen. Die neue von Bernhard gestiftete Vikarie hat vielleicht den Namen St. Trinitatis getragen, da sie noch nicht im Verzeichnis von 1506erwähntwird,wohlaberl539zusammenmitden vorher genannten ausdrücklich als „auf dem Schlosse" gelegen.*) Der Ausdruck „Hof" in dieser Urkunde des Rats von Sangerhausen führt mir einen neuen Bundesgenossen zu. Er ist mehr als nur dieBezeichnung eines schlichten Gutshofes. Die erhaltenen Lehnsbriefe der Asseburger, soweit sie mir bisher bekannt geworden sind, teilen sich in landgräflich thüringisch-meißensche und in mansfelder. Wie schon eine Zweiteilung der kirchlichen Bezirke fest zustellen war, so auch eine politische. Sachsen belehnt in den ältesten Urkunden die Asseburger mit dem Schlosse zu Beyernaumburg und einem Sedil- oder Sattelhof in Wallhausen (14|^), während in einem Lehnsbrief von 1509 Ernst Graf und Herr zu Mansfeld und Heldrungen bekennt (Sangerh. Urkundenbuch in Rudolstadt IV.): „Daß wir den gestrengen und lieben getreuen Bernden, Ludwigen, Heinrichen, Bernden und Hansen v. d. A. in eine gesamte Hand diese hernach geschriebene Güter, von uns und unserer Herrschaft Heldrungen zur Lehn herrührenden, zu rechtem Mannlehen gnädiglich gereicht den Hoff zu Walhausen mit neuntehalb Hufen arthaftigen Landes. Daß die Asse burger das jetzige Schloß von den Mansfeldern erhielten, beweist auch die im Erbbuch enthaltene Nachricht: „Das Haus W. sambt 24 Markhöfen, von denen etliche gebaut, etliche ungebaut sind, geht von den Grafen von Mans- *) Für die Lage der Martinskapelle auf dem jetzigen Ritter gute ist nachträglich ein neuer schwerwiegender Beweisgrund von mir im Merseburger Regierungsarchiv aufgefunden. In einem Briefe Ludwigs von der Asseburg von 1622 an den Kurfürsten v. Sachsen schreibt er: „daß von undenklichen jahren hero ein Kapell allhier auf meinem Hause Walhausen funtiret befunden worden, zu welcher Kapell mein seliger vorfahr Berndt v. d. A. anno 1518 3000 fl. gold geschenkt, daß von solchen jährlichen Zinsen die da maligen Priester unterhalten werden sollten.*