Dinggericht auf Andreae und Philippi Jakobi seine Stätte gehabt. Hünerleite ist sicher verdorben im Volksmunde aus Hünenleite.. Hüne bedeutet der „Richter". Die Annahme einer ursprünglich fränkischen Anlage des Königshofes in Wallhausen wird auch gestützt durch eine in geringer Entfernung vom Schlosse sich hinziehende „Landwehr“. Am sog. Stadtwege (alte Straße nach Sanger- hausen) ist noch ein Stück in Wirklichkeit zu sehen — ein Doppelwall wie der Sachsgraben. In diese Landwehr mündet der vom Johannisberge kommende Johannisgraben unter dem Namen Bachsleite ein. Der Name „Landwehr" ist noch weiterhin nach Sangerhausen zu in den alten Grundbüchern zu finden, und einige der Ackerbesitzer kennen noch heute den alten Namen. Umzustoßen ist jedenfalls die Behauptung Carl Schuchhardts, daß der Name Land wehr erst südlich von Martinsrieth sich findet. — Auch auf die von den Franken geübte Besiedelung nach Hufen deuten die alten Lehnbriefe hin, die das Feld des „Hofes von Wallhausen" nach Hufen berechnen. Fraglich ist mir noch, ob jene 24 Markhöfe, die ich im Zusammenhänge mit dem Schlosse in der Mansfelder Urkunde nannte, auf die fränkische Markensetzung hinweisen oder ob dieser Name nur eine die Steuer betreffende Bezeichnung späterer Zeit ist. Der Ausdruck ist bei keinem der jetzigen Eigen tümer mehr bekannt, obgleich ich fast sämtliche alte Mark höfe noch ausfindig gemacht habe. Sie liegen im ganzen Orte regellos zerstreut und waren schon um 1590 z. T. nur noch als Gärten oder als „caduc" bezeichnet Wie mir Karl Rübel, der auf meine Spezialuntersuchung freundlich und ausführlich einging, im Mai d. J. mitteilte, „wäre der Sache näher zu kommen durch Studium der Servitutbefrei ungen und Markenteilungen. Es müßte sich fragen: Sind etwa die 24 Höfe mit besonderen Vorrechten wie Holzhieb, Schweinemast und ähnlichem ausgestattet gewesen". Diese Fragen werden sich kaum beantworten lassen, da vorläufig die mir zugänglich gewesenen Akten nur bis 1590 reichen und von Vorrechten dieser Höfe nichts enthalten. Es scheinen schon früh diese Höfe wie die Pfarre ihrer Vorrechte ent kleidet und statt dessen mit Lasten belegt zu sein. So