Auf diese allerdings sehr deutliche Erklätung gab Pinther am 28. Juli eine Erwiderung, die hauptsächlich darin gipfelte, dass die Lage des Dresdner Buchhandels gar nicht so schlecht sei. Das Publikum aber klage darüber, dass die gangbarsten Bücher in den betreffenden Geschäften nicht auf Lager seien, wenn daher die privilegierten Dresdner Buchhändler über schlechten Geschäftsgang klagten, so seien sie ganz allein selbst daran schuld. Auf dieses erneute Gesuch hin bekam Pinther am 26. November 1804 wirklich die gewünschte Konzession, trotzdem die vereinigten Dresdner Buchhändler in einer kurzen Eingabe vom 23. No vember sich gegen die beabsichtigte Konzessionierung nochmals zu wehren versuchten. Leider war es Pinther nur sehr kurze Zeit vergönnt, sich seines Erfolges zu freuen, denn bereits am 23. Juni 1805 starb er. Das von ihm hinterlassene Geschäft nebst Privilegium kaufte sein früherer Kompagnon Arnold am 19. Mai 1807 für 1500 Taler und suchte um Genehmigung nach, dasselbe auf seinen Stiefsohn Winkler, welcher bei ihm als Buchhalter tätig war, übertragen zu dürfen. Dies wurde ihm unterm 25. April 1808 genehmigt, worüber folgende Urkunde ausgefertigt ward: Friedrich ffluguft, von flöottes Gnaden iftönig von £>acbfen tbun hiermit kund, dafs ünbalts eines von dem fetadtratbe allbier unter dem 22. [Februar diefes Jahres an IHns erttatteten unterthänigften Berichts und eines mit folcbem eingefendeten £>tücks iftats-fflkten unter B XVIII. 189, das von löns dem am 23. Junius 1805 verdorbenen lFriedrl<fc> i&ottlieb Jßintber unter dem 26. iDovember 1804 ertbeilte Jßrivilegium, 3ur Errichtung c-a;i*;