mittelbar die Landessynode aufzubauen und dementsprechend die Syno dalwahl zu gestalten. a) Allerdings hat diese, immerhin gewollte, Unmittelbarkeit des Aufbaus eine wichtige Abweichung von der kalvinischen Kirchenver fassung gebracht, nämlich: Die Organe der Kirchgemeinden, die Kirchen vorstände und Kirchgemeindevertretungen, wählen nicht je in ihrer Gemeinde in geschlossenem Wahlkörper. Sie sind vielmehr in ihre Mit glieder als Einzelne aufgelöst, und diese sind dann wieder in größeren Wahlbezirken, 20 im ganzen Lande, zu je einem großen Wahlkörper vereinigt (§ 9 I, II und IV, ß 11). Es bestehen auch weitere erhebliche Abweichungen: b) Die Wählbarkeit ist nicht auf die Wahlberechtigten, eben aus Mitglieder der Kirchenvorstände und Kirchgemeindevertretungen des Wahlbezirks, beschränkt (Z 10). Es gibt kein anderes Erfordernis, als die Wählbarkeit zum Kirchgemeindevertreter (H 10 II). Insofern ist der kalvinische Gedanke der Auslese, das „Siebsystem", formell verlassen. Aber materiell wird der Gedanke doch zu seinem Rechte kommen. Der Wahlkörper wird seine Wahlkandidaten zumeist wohl aus seiner Mitte nehmen und jedenfalls seine Wahl nur auf im kirchlichen Leben be währte Kirchenglieder richten. c) Die wichtigste Abweichung liegt in der Art der Zusammensetzung der Synode. Zu den 60 Gewählten, und zwar 20 geistlichen und 40 weltlichen Standes (8 8 II a), so daß je 1 Geistlicher und 2 Laien auf jeden Wahlbezirk entfallen (§ 9 III), treten 1 Mitglied der Theo logischen Fakultät der Landesuniversität (8 8 Ilb) und 13 Berufene, „von denen die Mehrzahl geistlichen Standes sein soll" (§ 8 Ilo u. III). Man hat diesen Mischtypus der Synodalbildung aus dem früheren, evangelisch-lutherischen Kirchenrecht hinübcrgenommen. Die erste Absicht bei seiner Einführung war ehedem zweifellos ge wesen : eine Korrektur der stattgehabten Wahlen im Sinne des Kirchen regiments, eine kirchcnregimentliche Reserve zum Zwecke der Ab schwächung des zögernd angenommenen konstitutionellen Systems. Aber die Erfahrung, die man mit dieser Einrichtung machte, hat doch noch ein Zweites gezeigt. Mit glücklicher Hand angewendet, konnte sie der Versammlung zur inneren Bereicherung dienen. Träger eines beson deren Charisma oder einer besonderen Sachkunde, Vertreter wichtiger kirchlicher Arbeitszweige und Bereinigungen, die bei den Wahlen un berücksichtigt geblieben, konnten auf diese Weise der Synode zugeführt werden und ihre Vielseitigkeit und geistige Höhe mehren. Um dieser