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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-12-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189012098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18901209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18901209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1890
- Monat1890-12
- Tag1890-12-09
- Monat1890-12
- Jahr1890
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.12.1890
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5 KkilM W FkiMl T«I>MM M Allschn Nk. m Wemtilg dm s. Dmllldtt 18W. Volksmrthschafiliches. «l» 1>» dkfe» LHG b«sttm»to, sind »» rtcht» » de, »»rmtsorNtch»» «rdactrnr deffelbm L. G. L«»r t, L«1p»1». — Spnch^tt: ,or „ 10—11 vtzr >«». »d »»» 4-» Uh, Ruch». ^ernsprechmeldnngen. * Berlin, 8. December. Tn „ReichSanreiger" veräffentllcht floe kaiserliche Verordnung, welche das Verbot der Ein- iohr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten schwedischen. dänischen und norwegischen Ursprung- auf- jebt. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung S Kraft. * Ncv-sfork, 8. December. „Sun" publlcirt die Washingtoner kepesche des Staat-sccretatr« Windom. Derselbe erkärte, während seiner AintSperiode setzte daS Schatzamt IM Millionen Silberdollar« h, Umlauf, ohne eine merkliche Wirkung hervorzurufen. Ter Schatz- secrrtair Windom glaubt daher, das Silber müsse ousgehiust werden «ad erklärt, er werde nicht zugeben, dass da- Schatzamt bankerott «xrde. DaS Schatzamt werde sortfahreu, je nach Bedarf Bonds «»»»kaufen, so lange dessen Finanzlage ein derartiges Verfahren rechtfertige, Telegramme. VAlli. Düsseldorf, 8. December. Der durch die Verkehr-- Lockung bei den Eisenbahnen verursachte Ausfall in der Kohlen- sörderung macht sich nunmehr auch bei den Eisenwerken der Ruhr gegend bemerkbar: wie verlautet, beabsichtigt «ine Anzahl Werke den Betrieb einzuschränken oder zeitweilig ganz einzustkllen. A"IV. Breslau, 8. December. Der „Schlesischen Zeitung" »folge enthielt der erste, gestern in Schoppinitz eingctrosseue, seiner Berliner Firma gehörige Transport lebender rusiischer Schweine u»ler 107 Stilck 30 an der Maul- und Klauen-Seuche er krankte Thierc. Da Russischer SeitS der Rücktransport verweigert wurde, ersolgte die Abschlachlung de- ganzen Transport- im Beuthener önentlichen Schlachthaus«. Vk—o. Prag, 8. December. (Privat-Telegramm.) Die Zucker- sabrik Unterbautzen ist mit sammt dem Zuckervorrath vo» süOO sack abgebrannt. VDL. Basel, 8. December. Eine Blätternachricht, wonach der Tchweizerischen Centralbahn demnächst große Ausgaben str Bahnhossbauten bcvorstehen, entbehrt jeder Begründung. Der Bau des neuen Bahnhofs iu Basel ist weder von der Bahn- oerivallung noch von der Aufsichtsbehörde verlangt. Der Umbau des Berner Bahnhofs sei schon vor zwei Jahren beschlossen und vor einem halben Jahre begonnen. Die Verzinsung der Hälfte der koste» trägt die Jura-Simplonbaha. Die Ausgaben sind laut Beschluß des BundeSralhs z» Lasten des BaucontoS mit nur 1t 600 Frc-. jährlich zu amortisiren. V. Lodz. 8. December. (Privat - Telegramm.) Der bekannte Akoßiudustriell« Karl Scheivier zun. hat in Preußisch-Schlesien «ioe» Güiercomvlex für über eine Million Mark angekauft um daseldit industrielle Anlagen zu errichten. V, Lodz, 8. December. Der Großindustrielle und Bankier Jicvt Dobranickt ist gestorben. V7ö. Washington, 7. December. Ter Schatzsccrctair Windom del, »i» größere Geldslüsstgkeit herbeizuftthren, die Auszahlung oo» Visionen im Betrage von 21 Millionen Dollars angeordnet. Einfuhr von Stein- u.Lraunkohlen in Leipzig i« 5. Vierteljahre 18KY, in Tonnen zu 1000 Kilogramm. in Rach vollständiger Abschaffung der bratsche» guckrrprämie bringt Deutschlaud der Centner Rüben 10 »L weniger, al» er unter sonst gleichen Verhältnissen bei Fortdauer der Prämie gebracht haben würde, gleichviel, welch» Anssuhrprämie andere Länder zahlen. Die ranzvsische Ausfuhrprämie kann deshalb bei der Entscheidung der vorliegenden Frag« überhaupt nicht mitsprcchen. Im überein- stimmenden Interesie der deutschen Producenten und Consumenten wäre e« dagegen sehr erwünscht. wenn bet der Reform der Steuer mehr die Erweiterung de- inländischen Absätze- al- dir Er höhung der ReichSeiauahmea tu- Auge gefaßt würde. Die Durchführung des schweizerischen Fabrikgesetzes. ii. -s>- Nacht- und SonntagSarbeit Ist verboten, Ausnahmen vom Verbot kann der BundeSrath für bestimmte Industrien und Fälle zulassen. Doch kann man nach den KönigS'schen Feststellungen auch n dieser Beziehung nicht sagen, daß dos Gesetz nur auf dem Papier tehe und die Ausnahmen der Regel hinfällig machen. Tie Gesainmt- zahl der Fabriken, welche am 31. December 1889 im Besitze einer bundeSräthlichen Bewilligung sür Nacht- und Sonntagsarbeil waren, betrug 165, »ur 4V, Proc. aller dem Fabrikgesetz Lrt und Herkunft der Kohle». 3. Vierteljahr 1890. Davon waren Reglekohlen für die Eisenbahnen. ». Steinkohlen: t r Zwickwer Logen-LelSnitzer . . . 25 273 1005 37 180 5 070 Dresdner 320 —- wchyMsche 3 530 1510 schlesische 11808 6178 unsicherer Herkunft') . . 40 — d. Brannkohken: aoi der Provinz Sachsen . - Lachsen-Altrnburg . 14205 50 36 720 15 bö-mtsch- 31509 — ') Bis Wallwitzhafen zu Wasser, von da aus der Magdeburger Bcho »erfrechtet: letzterer ist die Herkunft unbekannt. Mit,etheilt von der Kanzlei ver Handrlskgmmrr. Jur Juckerfleuer. 'In den verschiedenen Petitionen gegen den Zuckersteuergesetz entmin finden sich so ausfallend von einander abweichende Angaben über die französische Zuckerprämtc, daß man wieder einmal flogen muh: Was ist Wahrheit? Der landwirthschastltchc Verein für Rheinvreußen sagt dem Reichstage, daß „die Ausfuhrprämie in Frankreich zur Zeit per lüg IiA auSgeführten Zucker 7'/, bis 8 Frcs. beträgt , d. h. 6,00 bis 8,4« >4 Tie Geiverbekammer sür den Regierungsbezirk Magdeburg schreibt in einer Petition an Se. Majestät den Kaiser: „Unterstützt wird dieser Export durch die vom französischen Staate gewährte Prämie von 8'/,-st für den Doppel-Centncr Zucker." Ter Verein für die Rübenzuckerindustrie des deutschen Reichs endlich sagt dem Reichskanzler: „Frankreich hat durch Gesetz vom 5. August 1890 die Mehr ausdeute» (enoäckeot-) mit 30 Frcs,, die bei der Weinvergährung ver- wendeten Zucker mit 24 Frcs., die Glycosen mit 13,uO Frcs. be steuert, dagegen den Fabrikation-Nachlaß sür Fabriken mit Brennerei- delrieb aus 20 Proc. erhöht und len Steuerzuschlag von 7 JrcS. für fremd« Zucker auf 2 Jahre verlängert. One Herabsetzung der eigentlichen Ausfuhrprämie ist also nicht erfolgt, deren die französische Fabrikation in Folge der durch daS Gesetz von 1884 cingesübrten Aateriaislcuer sich erfreute. Allerdings sind den Fabriken die Bor- theiie gekürzt, welche ihnen durch die bisherige Steuerfreiheit der ercäckevtn, o. h. der über die normale Anichreidung hinausgchenden Ausbeuten an Zucker, erwuchsen. Nach dem Berichte der Budget commission in der französischen Tcputirtenkammer betrugen diese crcsäent» in der Campagne 1884—85 396 445 D,-Clr,. 1885—86 779 536 D.-Ttr. und 1886—87 1 577 803 D.-Ttr. Natürlich lasten die Fntcressenteu sich so ungeheure Bonheile nur mit Bedauern »nd widerstreben beschneiden. Wir haben dieselben bei unseren früheren Angaben nicht in Rechnung gezogen, wir hoben deshalb auch unsere Er- Wägungen über die Höhe der französischen Prämie nicht zu modifi- ciren. Im Gegentheil haben wir letztere in unserer Eingabe vom 22. April d. I. unterschätzt. Nach den amtlichen Nnchweisungen der iranzösischcn Sleucivrrwaltvng betrug die normal« Auichrribung 1886—87 : 5 bezw. 6 Proc., die wirklich« Ausbeute 8,86 Proc. 1877: 7 Proc. . - . 9.62 . 1888- 89: 7.25 Proc. - . . SM - 1889- 90: 7M Proc. - . . 10,50 . Die AuSbeutcsätze bilden den Durchschnitt für ave Fabriken Frankreich«; dcr letzte Satz von 10,50 Proc. ist nur deshalb nicht größer au-geiallen, weil in den beiden Departement« Nord und Ja? de Calais die Ernte eine ungünstige war, während die übrigen Departements höher« Ausbeaten — bis zu 10,84 Proc. — hatten Bei einer Steuer von 40 Frcs. zahlten zum Satze von 7,50 Proc die Fabriken per Doppelzentner Zucker 30 FrcS., erhielten dagegen zum Satze von 10,50 Proc. an Steuer 42 Frc«. zurück, genossen also eine Prämie von 12 FrcS. oder 9,60 ^l, d. h. nahezu im fünf suchen Betrage der durchschnittlichen deutschen Prämie von 2 .81" Die „Lstsee-Zeitang" bemerkt dazu: Man muß die« ,»it großer Aufmerksamkeit lesen, um nicht den Eindruck zu gewinnen, die hohe iranzösische Aussuhrpramie vcn 12 FrcS. oder 9,60» besteh« noch heute. Thatfächltch liegt die Sach« jetzt folgendermaßen: Wird die Ausbeute des BetriebsjahreS l890 9l gleich der vor jährigen angenommen, so erhalten 105 ü« eassinirler Zucker bei der Aussuhr bonisicirt S 40 Frc«. per 100 dp: 42 Frc«. Von diesen 105 lc^ haben an Steuer gezahlt: »ach dem Gesetz vom 4. Juli 1887 S 77^ Proc. 81,375 lcr- S 40 Frc«. 32M Frei, »ach dem Gesetz vom 5. August 1890 23.625 kg S 30 Frc«. 7,10 Frc«. 39,65 Frc« bleibt al« AuSsuhrpriimie 8,35 Fre cher «wr 100 iux 8,24 Frc«. gleich 1,7V » für rafsinirter Zucker, gleic l^6 » für Rohzucker l unterworfenen Anlagen. Bon diesen hatten 59 Bewilligung nur sür Nachtarbeit, 1l nur für SonntagSarbeit und 95 für Nacht- und Sonntogsardeit. In der großen Mehrzahl der Fälle erstreckt sich die Bewilligung nur aus eine oder wenige Personen. Aus der geringen Zahl dieser Bewilligungen ergiebt sich, daß der Bundesrath ziemlich streng nach dem Grundsatz verfahren ist, conttnuirliche Nacht- und Sonn- tagsaebeit dürfe nur im Falle technischer Nothwendigketi, nicht aber >ur Vermehrung dcr Production stattfinden. „Im Ilcbrigew' — so chlleßt Geheimrath Königs das Kapitel — „haben sich die Bor- christcn über das Verbot der Nacht- und SonntagSarbeit als zweck- mäßig erwiesen und werden auch durchweg beachtet". Wir be merken, daß das schweizerische Gesetz (Art. 14) die Länge dcr Sonntagsruhe nicht festsetzt: in der deutschen Vorlage hat bekannt lich die Frage, ob 24 oder 30 Stunden, einen Hauplstreitpunct ab- gegeben. WaS die Frauen, und Kinderarbeit anlangt, so sind Ausnahmen von der Bestimmung, dnß Frauenspersonen unter keinen Umstünden zur Sonntags, und Nachtarbeit verwendet werden dürfen, im Gesetz nicht vorgesehen. Van der Borschrist, daß „Frauenspersonen, welche ein Hauswesen zu versorgen habe», eine halb« Stunde vor der Mittagspause zu entlassen sind, wenn dies« nicht mindestens 1'/, Stund« beträgt", wird vielfach Gebrauch gemacht. Dieselbe wird aber ausnahmslos in der Praxis, auch von den Fabrik- inspcctoren, so ausgelegt, daß solche FrauenSpersouen nur aus ihren Antrag eine halbe Stunde ftchher zu entlassen sind. Häufig haben sich die Fabrikanten die Mitarbeit der brauen während der vollen 11 Stunden dadurch gesichert, daß sie die Mittagspause allgemein aus 1'/, Stunden verlängerten, da eine kürzere Arbeits zeit sür verheirathete Arbeiterinnen nicht vorgeschriebe» ist. „Kinder unter 14 Jahren dürfen in keiner Weise zur Arbeit in Fabriken verwendet werden. SonnlagS- und Nacht- arbcit von >ungen Leuten unter 18 Jahren ist untersagt." Es ist bcinerkenswerth, daß die Schweizer Fabrikgesetzgebung innerhalb VcS 11 stündigcn Arbeitstages keine weiteren Beschränkungen, betressS Pausen oder sonst, sür weibliche und jugendliche Arbeiter kennt. Für die Industrie ergiebt sich hieraus der Bortheil, daß sie inner halb des II stündigen Arbeitstages alle Arbeitskräfte gleichmäßig be schäftigen kann, auch wird dadurch erheblich die Eontrole der Durch führung des Fabrikgesetzes erleichtert. Wir erinnern uns, u. A. auch in den Berichten der sächsischen Fabrikinspectorcn gelesen zu haben, daß die nach der deutschen Gewerbeordnung, jwelch« sür jugendliche Arbeiter eine Maximalarbeitszeit von 10 Stunden verschreibt, ge boten« frühere Entlastung derselben vielfach zu Mißslänben geführt hat und einzelne Fabrikanten sogar lieber die Arbeitszeit aller Fabrikarbeiter auf 10 Stunden be;chränkten. Doch herrscht auch in der Schweiz eine gewisse Einschränkung durch die in einer Anzahl Cantons obligatorischen Fortbildungsschulen, da für „Kinder" im 15. und 16. Lebensjahr gesetzlich die Arbeitszeit, eingeschlosten Schul- u»d Religionsunterricht, nicht 11 Stunden übersteigen darf. Betreffs der Bestimmung, daß Wöchnerinnen vor und »ach ihrer Niederkunft ii» Ganzen während 8 Wochen nicht in der Fabrik be- chäftigt werden dürfen und ihr Wiedereintritt in dieselbe an den Ausweis geknüpft ist, daß seit ihrer Niederkunst wenigstens 6 Wochen vcrslossen sind, wird mit Recht das Schwergewicht aus letztere Wochen gelebt, da die Zeit vor der Niederkunft sich dcr Eontrole entzieht. In vielen Cantonen ist auf Empfehlung des Bundesraths eine Wochnerinnenliste vorgeschriebe» und wird nach Königs' Er- ahrungeu anscheinend auch streng« durchgcfllhrt. Diese Eontrole versagt nur dort, wo die Wöchnerin nach der Niederkunst Arbeit in einer andere» Fabrik sucht und findet. Ucbrigens ist die Frauen, beschäftigung in Len Fabriken der Schweiz eine auch relativ viel umfang reichere geworden. Tie Zahl der weiblichen Arbeiler betrug im drillen JnspectionSbczirk fast die Hälfte allerArbeiter, Erwähnung verdient, daß betreffs dcr Frauenarbeit das Fabrikgesetz zu Unrecht wegen der mvg liche» weiten Auslegung des Begriffes „Fabrik" nicht überall voll zur Anwendung kommt. So hat der BundeSrath die Ausrüstereien für Stickwaare» selbst bei einer Arbeitrrzaht von mehr als 25 — mit welcher Zahl sonst »ach Ausstellung der Expertenkommission dcr Begriff „Fabrik" gegeben ist — wegen der praktischen Bedürfnisse dieser Industrie nicht als Fabriken erklärt. Es beschäftigen diese Ausrüstereien in St. Gallen säst nur Arbeiterinnen, »st 70 — 100, darunter auch minderjährige, bet stellenweise übermäßig langer, bis in die Nacht sich erstreckender Arbeitszeit. Bon der Besugniß des diejenigen Fabrikationszwcige zu bezeichnen, in welchen schwängere Frauen nicht arbeiten dürfen, hat der BundeSrath bisher keinen Gebrauch gemacht. Der Ausschluß der Kinder unter 14 Fahre» von der Fabrikarbeit war neben dem llstündiaen Normalarbeilslag di« am heftigste» be kämpfte Neuerung des schweizerischen Fabrikgesetz««, deren Durch, sührung auch durch die verschiedenartige Begrenzung der Schulpflicht in den einzelnen Eantonen erschwert wurde. Tie Westschweiz hat di« längste Schulzeit. Hieraus erklärt sich mit, daß Kinderarbeit in den Fabriken der Westschweiz selten vorkommt. Leider giebt uns Königs keine ausreichenden Taten betreffs der Uebertretungen, sondern erwähnt nur, daß, da der Aufenthalt von Kindern unter 14 Jahren in Fabriken in ausgedehntem Maße stattsand und manche dieser Kinder mißbräuchlich zur Fabrikarbcit angehaltrn wurden, der Bundesrath 1885 die CantonSregierungen eriuchte, diesen Uebelsläiidc» so viel wie möglich entgegenzulreten. Ferner theilt er mit, daß Kinder unter 14 Jahren besonders in Tadakfabriken und Stickereien noch angetrosskN werden. Der Fabrikiuspector de« g. IkreiseS er mittelte 1886 und 1887 103 Linder unter 14 Jahren i» Fabriken schätz! die Zahl der wirklich beschäftigten aber erheblich höher Nach dem Fadrikinspector de- ersten Kreises säbelten 1884 und 1885 in einigen Gemeinden des Stickrreideztrks 22 Procent aller Schulkinder der Oberschulen. Andererseir« wird man sich aber auch betreffs der Kinderarbeit an di« allgemeine Erklärung König«' erinnern müssen, „daß die Houptdrslimmuugen de« Gesetzes heute in Fleisch und Blut der Nation Lbergegangen sind uud im Allgemeinen beachtet werden, Verstöße und Unregelmäßigkeiten nicht häufiger at« in den meisten ander» Ländern sind." Beachtenswerth ist die Thatsache daß die Zahl der Kinder »nd jungen Leute unter 18 Jahren, welche in den Schweizer Fabriken beschäftigt wurden, tn den letzten 8 Jahren bei beiten Geschlechtern sehr erhcbtich adgenommen hat in der Baumwollspinnerei bei männlichen um >7,5, bei weiblichen um 15,9 Pro«., iu der Deidenindustrie um ll,9 rrip. >8,4 Proc., iu der Stickerei um 42^ resp. 23,5 Pro«. Die Schuld daran liegt, wie Königs sagt, nicht am Fabrikgesetz, soudern an der geringeren Werlhschätzung der Kinderarbeit Nicht besonder« vertrauenerweckend find die Mitlbeilungen über die „gerichtliche Handhabung des Gesetze-". Die gerichtlichen Be. skraiungen. welche meist erst nach wiederholten Verwarnungen veranlaßt wurden, siud durchweg sehr mild« ausgeiallea, trotzdem die Fabrik- iuipecloren wie da« Bunde«devarlrmknt wiederholt Beichwerd« über diele ungerechtserttgte Mild« sndrten. Eine Verurtbeilung zu Ge- tänquiß ist nach König«' Erkundigungen seil Inkrafttreten de« Fabrikgesetz«« überhaupt noch nicht erfolgt. Andererseils ist der Gellungsberrich de« Fabrikgesetze«, der Fabrikbegriff, mit den Jahren immer weiter ausgedehnt worden, so daß dt« nach 1878 vom Bunde-rath an-gesprochene Absicht, alle- dasjenige, wa« al« bloßer Handwerks- oder Kleinbetrieb zu betrachten ist, von dem Begriffe „Fabrik" ouSzusctiließen, vielfach auiaegebe» w»rd«. Dabei hat aber die »etlgrhevd« Berücksichtigung der Wunsch« nutz Bedürfnisse einzelner Industriezweige zn manchen Ungleichheiten geführt, wie schon oben betreff- der Stickerei gezeigt wurde. Ende 1880 waren tn die Fabrtk- listen der eidgenössischen Fabriknispecloren nur 2419 Betriebe i»il 121 209 Arbeitern eingetragen, während Ende 1889 die bundeSrätb- liche Stainmcontrole 3947 Fabriken mit 161 774 Arbeitern zählte. Die Zahl der Betriebe stieg t» diesen 9 Jahren nm 64 Proc., die Zahl der Arbeiter nur »m 33 Proc. E« sind also durchschnittlich kleinere Betriebe, welch« den» Fabrikgesetz uiiierstekli wurden. Doch widerstrebt daS Schweizer Handwerk der Unterstellung unter da« Fabrikgcsey. Sowohl die obligatorischen Arbetterverzeichnlffe wie die Fabrik- ordnungen sind anlang« auf großen Widerstand der Fabrikbesitzer gestoßen und erst allmällg einaesührt worden. Nach König« ist ihr« Einführung jedoch seit etwa 8 Jahren als eine allgemeine onzusehen, und fehlen sie jetzt nur noch seilen. Die gesetzliche Vorschrift betreff- vorheriger Anhörung der Arbeiter vor Erlaß dcr Fabrikordnnng scheint wenig stricte gehandhabt zu werden: gewöhnlich legen die Fabrikbesitzer die von ihnen ou-gearbeilete Fabrikordnung im Burean zur Kenntniß dcr Arbeiter aus. Doch hott die CanlonSreaierung vor der Genehmigung derselben das Gutachten de- Fabriklnspeetvrs ein. Arbeitcrausjchüffe oder Aellestenräthe find in der Schweiz bisher nicht Vorhände». Nach buiideSräthlicher Praxis dürfen in Fabriken nur Bußen verhängt werden, welche in der Fabrikordnnng angedroht sind. Die Buße darf di« Halite de« Tagelohne? nlctit übersteigen. Sehr viele Fabriken haben keine Bußen aus die Nichi- bcachtung der Fabrikordnung gesetzt; namentlich in dcr Westschweiz siud die Bußen selten. Besonders interessant ist angesichts der deutschen Novelle die schwei zerische Praxis beirrst« Austritt- ohne Kündigung und Lohnzurück- vehaltmig. NeuerdiugS ist cS anläßlich einer Arbeitseinstellung in Basel streitig geworden, ob ein eigenmächtige-, unberechtigte« Ver- lassen der Arb.nl, welche- Art. 9 des Fabrikgesetzes indirecl verbietet, als Zuwiderhaudlung gegen dasselbe mit Geldbuße von 5—500 Frcs. oder im Wiederholungsfälle mit Gcsängniß bestraft werde» kann. Der Wortlaut de- Gesetzes läßt diese Auslegung zu, die Praxis der Gericht« und Verwaltungsbehörden hat sich ihr aber nicht cmge- schloffen. Ihre Aussassung, wie auch die des BundeSaths, gehc dahin, daß die Slraiandrohung des Art. 19 de« Fabrikgesetzes sich nur a»s Zuwiderhandlungen gegen öffentlich rechtliche 'Vorichristen dcS Gesetzes richte, und daß bei Conlraclbruch eines Arbeiters der ^abrikbeßtzer nur eine» civitrcchtlichcn Anspruch habe. Bci der An- chauuug säst aller Parteien »nd dcr össeiulichcn Meinung in der Schweiz ist, wie Königs constalirt, keinesfalls zu erwarten, daß die Bestrafung der einseitigen Auslösung de- Arbeit-Verhältnisses weiteren Eingang in die Praxis finde» wird. «ich - - - Wichtig ist andererseils, daß der BundeSrath folgende Be- timmung der Fabrikordnung sür zulässig erklärt hat: „Wer die Kündigung uuteriäßt uud sofort auStritt, verliert einen vollen Wochenlohn und sein Anspruch-recht aus sein EntlaffungSzengniß". Tic'e Bestimmung wird erst recht praktisch durchführbar aemachl durch die tzulüssigkeit des sogen. Tücomptc, wonach der Fabrikbesitzer einen voll ändigeu Wochenlohn zurückbehalten darf. In dcr gesetzlichen julaffung des DLcomple liegt eine Garantie dafür, daß der Arbeiter nicht ohne vorgeschriebene Kündigung austritt. Thut er das. so wird der Döcompte Eigenttzum des Arbeitgebers; er wird als Ersatz ür erlittenen Schaden, nicht al» Buße betrachtet. Tlxitsächlich ist n den meisten Fabrikordnungen dcr Dstcvmpte vorgesehen. Unverkennbar geht, wie Königs zum Schluß constalirt, die Ent wickelung auch in der Schweiz auf eine Verkürzung der Arbeitszeit hin. In der Uhrcnindustrie dcr Wcstschweiz bccragt die Arbeitszeit vielfach nur 10 Stunden, auch einzelne Fabriken sind aus 10 oder 10'/, Stunden herabgegangen. Der schweizerische Nrbeiierbund erstrebt eine Herabsetzung des Maximalarbeitslages auf 10 Stunde»; dem werden sich aber die Arbeitgeber, bcfondrrS die Textil- industriellen mit Nachdruck widersctzen. Es sei, meint König-, mit Sicherheit zu erwarten, daß, im Anschluß an die inlernaiionalen Berliner Abmachungen, bei der demuächstigen Revision des schweize rischen Fabrikgesetzes für junge Leute von 14—18 Jahren -ine 10 ständige Maximalarbeitszeit cingeführt wird. Ob der Itslünüiae Arbeitstag für all« Arbeiter aus 10 Stunden ermäßigt werde, laste ich zur Zeit nicht Voraussagen. Wahrscheinlich sei eine solche Er mäßigung nur sür den Fall, Laß zur Zeit dcr Revision dcr lOftix»- dige Arbeitstag bereits thatsächlich in der großen Mehrzahl oer Jabrikbetriebe Eingang gesunde» hat. Vermischtes. Leipzig. 8. December. *— Zur Lage. Wie denken Sie über Rußland? Richtiger muß heute die Frage lauten: Wie denke» Sie über den russischen Finanz- minister? DaS Gerücht, daß die Stellung dcS Herrn von Wischne- gradsky ernstlich erschüttert sein soll, erhält sich. Soll er nicht dem geretteten Baring zum Opfer fallen? Wie, wenn die Finna nicht gestützt worden wäre, daun hätte dcr russische Staat großen materiellen «chaden erleiden können, und daS wäre die Schuld WtschnegradSky's zcwesen, welcher bei Baring Brothers L Eo. so große Guthaben dauernd flehen ließ. Nu», Baring Brothers und die russischen Forderungen sind nunmehr in Sichcrbeit und gciährdet dasür der russische Fiiianzminislcr. Wir glauben indeß, daß es sich auch diesmal wieder um ein schon öfters, allerdings mit Erfolg, ausgewärmteS Gerücht der Contrenune handeln dürste. Von London der ertönt frohe Bolschast. Selbst Argentinien soll keine Gefahr sür Europa werden, dabei aber kommt der englische Egoismus kräftig zum Durchbruch. DaS argentinische Comttä in London sorgt zunächst sür jene argentinischen Staats- antehen, weiche in England contrahirt worden sind, und überläßt die Städte- und Provinz-Anlchcn ihrem Schicksal. Da die letzteren in Deutschland und Frankreich einittirt wurden, so sind die Herren von Hanseinann und Eahen d'Anvers verschnupft heimgekehrt. Doch das sind Kleinigkeiten, und in der Hauptsache ist diesmal wirklich .Alles gerettet". — DaS Geheimniß des iranzösischen StaatScredtts liegt nicht nur in dem Reichlhum des Landes, sondern auch in der Popularität seiner StaatSwerthe daheim. Jeder Franzose, der etwas besitzt, ist Gläubiger des Staates. Tie Rente dringt in alle Schichten der Bevölkerung; man findet sie in Paris in Millionen betrögen bei den Bewohnern des noblen Faubourg Saint Germain und man sucht sie ebenso wenig vergeben- in kleinen und kleinsten Summen bei den Frequentanten der äußeren Boulevards. Die Rente bildet den Stolz dcr Franzosen und der Begriff des Rentners in Frankreich ist klar umschrieben. Die französische Negierung ichickt sich an, eine neue Anleihe in der Höhe von 800 Millionen Franc« zu contrahiren, ober der Rcntenmarkt zeigt sich dadurch nichts weniger als irritirt. Tie neuen Nenlen werden vom Capitale aus gesaugt werden, wie der Schwamm das Wasser aufnimmt. Ter Bericht an die Budgetcommstsion ist gar lehrreich. Dort wird aus- gesührt, daß die französischen Svarcaffen und dazu die Posffpar cassen gegen drei Milliarde» Rentc besitzen, deren Zinsen und ebenso die neuen Einlagen immer wieder in Rente angelegt werden Das reich« Frankreich zahlt die Zinsen seiner Renten ccnmal im Jahre. — Zum drillen Male schließt da« österreichische Budget ohne Deficit. Die große» Renteoemiijionen haben ausgehört. Tie Äohienwcrke der Kaiser FcrdinauLs-Nordbah« werden iinanzirt, die Domänen der Lesterrcichiich-Ungarijchen Slaalsciscnbadn - Gesell schüft werden von der Gesellschaft losgelöst, dcr Lestcrreichiich-Unga rische Lloyd wird an» einer gemeiniamc» eine österreichische Anstalt, die Donau-DampsichtssfahrtS-Gtiellichasl erhält ihre Subvention und di« Wiener Stadtbahn wird gebaut. Geschäfte, nichts als Ge sckfllste zum Berdrusse dcr Idealisten, welche das Wort „Geschäft" am liebsten aus dn» Wörterbuch« streichen möchten. Deutschland trägt Oesterreich-Ungar» ein neue» VenragSgeschäst an, und die Regierungen zögern nicht, sich mit den Anträgen zu belassen. Die Herren, welche im Auswärtigen Amte au» grünen Tisch« berathrn, daS sind dt« wahren Grdeiinräthe, denn auS ihnen ist kein Wort herauSzubringen, aber mau ahnt gleichwohl, daß die Conferenzeii nicht resultatlos verlaufe» werden, weil e« diesmal gilt, den Wille» höchster Mächte zu erfüllen. Der Belreidezoll »oird ermäßigt, und da« künftige Schicksal des üsterreichilchen Eilenzollt» drückt sich bereits in de« Herabsetzungen der Couri« von österreichischen Eisenwerken aus. "—VomGeldmärkte. Wir bemerkten schon bei Gelegenheit der Brsprechung über den Auewet« der deutschen Reichsdank. daß tlrielbe vor- anSjichttich zu einer Herabsetzung ihre« WechieldiscontS vor Ablauf des Jahre« nicht schreiten werve. Heut« liegen aus Berlin Melvungen vor, wonach in dortigen finanziellen Kreisen verlautet, daß tdat- sächlich «in« Ermäßigung der Bankralc festen- der deutschen Reichs- bank kür diese« Jahr nick»! bevorsteht. Dagegen werden dieselben sur Mitte Januar tn Aussicht genommen Au« London wird ein größerer Goldabfloß an» der Bank von England signaltstrt. Der SIll'crprc!- ist nm ein Halde« Procent bi« 48 Pence gefftea«, mit dcr jüngster ,Ti!ncS"-Meldung au« Ncw-flork molivlctrt wird, wonach vcr Scho-lceretair der Union dcm Vorschlag«, di« ameri kanischen Stibcrvorrälhe anfzukausrn, günstig gestimmt sei.sLDie Ver hältnisse des Geldmarktes in Wien gestalten sich immer zufrieden stellender. Der PcivaldiScont sur erste- Papier hat sich bi- 5', Proc. ermäßigt »nd notirt demnach V« Proc. unter Banksatz, dabei ist aber die Nachfrage gering und da« Wechsclmaiertal unbe deutend. Noch günstiger praftntirl sich die Lage de- RevortgeschästrS, indem ungeachtet dcr ablelmcnden Haltung der Banken, die nur Mige Posten prolongirc», und dabei auf den Satz von 6'/, Procent bestehen, der Zinsfuß innerhalb der Eouliffe aus durchschnittlich 5 Proccnt gesunken ist. Tie Erleichterung der Prolongation ist hauptsächlich dcm Umsichgreifen der Contramine zu verdanken. *— Dividendeii-Schätzungen. Unter dem üblichen Vor behalt geben wir folgende Dividendcn^Lchätzungen: ,Halberstadt- Blankenburgcr Eisenbahn", Stammactien 4' , Proc^, „Schlesischer Bankverein" 7 Proc. (8 Proc.), „Anglo-Deutsche Bank" 6 Proc. (8 Proc.) „Brcmcr Bank" 5' , Proc, „Bergisch-Märkische Bank" 7 Proc., „Cudenburger Maschinenfabrir' 20 Proc., „Steinkohlen- bergwcrk Nordstern" 6 Proc. (8 Proc.), „Berliner Jmmobilien- Actien^Gcicllstl'aft" 9 Proc. s8' , Proc.), „Kölner Bergweü" 15 Prot. (7 Proc.), „Süddeutsche Bodcncrcditbank 6' , Proc. *— SilbercourS. Dcr Cour«, zu welchem die in Silber zahlbaren Coupon« dcr österrcichischcu und ungarischen LSerthpapiere, sowie die ausgcloostc» Siucke au de» deutschen Zahlstellen eingelöst werden, ist unverändert aus 88' „ Proc. belassen worden. Es werden demnach bi» aus Weiteres sur NX) st. gezahlt 176,75 .X ----2t'. Aus de» in der MiltwochSnuinmer vergangener Woche unter der Rubrik „Ciiinaliuie-Au-weisc" veröffentlichten November- Betriebsergebnissen der Leipziger Pserdeeisenbahn be rechnet, stellen sich die Durchschnittspreise sür jede beförderte Person folgendermaßen: Lmie GohliS-Connewitz 1l,69 ^ - Plagwitz-Neuschönescld. . . . 1l,l5 - « Ltndenau-Tdvnbcrg-Südslicddos. 11,09 - - Eutritzsch-Baycrischer Bahnhos . 11,07 - - Wiksenstraße-Schlachthos . . . 10,46 « - Reudnitz 10,13 - - Nordplntz-Kalser Wilhelmslraße . 9,94 - Sämmtilche Linien sieben danach in derselben Reihcnsolge wie i« Oktober, haben aber niit alleiniger AnSuahmc bcr Linie Wiesensrraße- Schlachilws höhere Turckgchnistspreije als im Vormonate erzielt, was aus einc stärkere Benutzung der größeren Strecke» hinweist. Ta der Gesammldurchschnitt diesmal 11,07 betrügt, lO ent sprechen ihm 4 Linien. Zum zweite» Male in diesem Jahre (1890) kommt das Ergebnis; der Plcigwitz-Ncuschönesetder Linie dem der Linie Gohlis-Connewitz recht nahe, wohl unter dem Einfluß der Internationalen Chrysanthciiiumausstellung im Krystallpalast, die auf die erstgenannte Linie verkehrshebcnd wirkte; beträgt dort der Vorsprung der Connewitzer vor dcr Plagwitzcr Linie »ur 2252 Personen und 2117,40 (im Januar 1720 Personen und 2378,75 daß er den Betriebseinnahmen nach überhaupt der geringste ist. — Dcr größte Medrverkehr gegen die entsprechende Woche de« Vor jahres siel in die Woche vom 17. bis zum 23„ der geringste Mehr- verkchr in die Woche vom 3. bis zuin 9. November. ch Plauen, 8. December. Die neue Schisfchenstickerei, . welche in jüngster Zeit in hiesiger Stadt ausgctaucht ist, und bezüg lich deren sich bisher noch viele Fabrikanten zurückhaltend zeigten, cheint einer besseren Zukunst entgegenzugehen, da ciu hieffger Zeichner die Cache besser ausgearbeilcl und sich nun größerer Aus. träge in dieser Stickerei zu erfreuen hat. Augenscheinlich ist init diewr Neuheit, bestehend in einer seinen Schnurenspitze, wieder ein großer Fortschritt gemacht worden. Möchte derselbe zu einem recht guten Erfolg führen. Ein weiterer Fortschritt ist darin zu erblicken, daß es demselben Zeichner gelungen Ist, gewöhnliche Schifichen- ttckeret init erhabenenL heile» bcrzustellen. Diese Stickerei soll nun a»ch atS Schnurenspitze ciusgesührt werden. -r- Aus Pein hnzgrbitgr, 7. December. Ter Landwirth- chostliche Kreisverein sür das Erzgebirge umsaßt gegen wärtig 215 Vereine mit etwa 10000 Mitgliedern. Im Jahre 1890 hat derselbe allein 30 Dienstboten, welche lange Jahre bei einer L>errschast gedient haben, mit Geld belohnt und 60 Verein-Mitglieder, welch« sich um ihren Verein verdient gemacht und demselben länger als 25 Jahre lang angchärt habe», mit Diplomen beehrt. — Die Spielwaaren, die ans dem Erzgebirge »ach allen Weltgegrndcir gehen, erfreuen sich auch in diesem Jabre wieder eines lebhaften Absatzes. Bor allen Dingen werde» die billige» Schachteln mit Spielzeug, die mit 50 verkauft werden, in großen Menge» begehrt. -ss- Actiengesellschast Bereinigte Hotel« Sendig- Schandau. Die im vorjährigen GeschästSberichle ausgesprochene Erwarttmg, daß eS möglich sein werde, de» Aclionaire» auch sür daS Jahr 1890 eine höhere Dividende zahlen zu können, würde — wie wir dem uns vorliegenden Geschäftsberichte entnehmen — sicherlich in Erfüllung gegangen sei», wenn nicht nnbezwiagliche Naturereignisse den normalen Geschäftsgang beeinflußt hatten. Die Gunst, weicher sich die Scndig'schen Etablissements erfreuen, zeigte sich so recht bei Beginn dcr Saison, da der Umsatz bereits am 1. Juni sich »m 37000 ./t höher stellte, als im Vorjahre und sich somit höher stellte, als in allen vochergehenden Geschäftsjahren. Ter ganze Nionat Juni, sowie der grötzte Theil de« Juli ver regnete. Der August brachte großen Verkehr, so daß Anfang« September die Wetterschädcn überwunden waren und die gleiche Höhe des Umsatzes wie ini Vorjahre erreicht wurde. Dir Ein nahmen der Herdstmoncite, als sür den geschäftlichen Erfolg, resp. Gewinn ausschlaggebend, sind dem Unternehmen durch die vcrhängnißvolle September - Hochfluth verloren gegangen. Der Gesaminlumsatz ergiebt daher nur die Summe von 245 475 gegen 281504 im vorigen Jahre, mithin 36 029 X weniger. Ter Neltogcwinn berechnet sich aus 48 780 sodaß nach Abzug der Abschreibungen eine Dividende vo» 4"/,, Proc. bleibt und dem nach einschließlich I',„ Proc. Garantie-Zuschuß dcS Vorstandes 6 Proc. Dividende zur Berlheitung kommen. Die Abschreibungen auf Jiiimobilie» werben Lurch die schon im vorigen Jahre bekannt gegebene Auiortisalions-Hhpotbek ausgeglichen. Die Abschreibung aus Mobilien ,c. betragen 14 372 Bilanz: 1202911 >q Tcnaturirung von Branntwein. Die Bornahm« dcr Denalurirung hat i» Gegenwart zweier Stcuerbeamten an der Amts- stclle oder aus Antrag eines Gewerbetreibenden, Brcnncreibesitzer- oder Händlers in dessen Gewerbs- oder Gcschäsirräuinen zu geschehen. Geschieht die amtliche Uederwachung der Denaturirung in den Gc- werbs- oder Geschäftsräumen eines Gewerbtreibendeu, Brennerei besitzers oder .Händlers an einem Orte außerhalb des Wohnsitze« der damit beauftragte» Beamten, so ist der Antragsteller zur Entrichtung von Reisekosten und Diäten sür die zn entse»denden Beamten ver pflichtet, sofern die Abfertigung nicht im Anschluss« an ander«, den Beamten obliegende Dicnsiverrichtungen oder aus einer ihrer regel mäßigen Bezirtsreisen zur Ausführung komme» kann. Dir Ab fertigung des zur Denaturirung gestellten Branntweins erfolgt nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften über die Feststellung d«S AlkoholgehciltS und der Menge de« Branntweins, sür welchen bei der Aussuhr eine Steuervergüluiig in Anspruch genommen wird. - Zuckervorräthe. F. O. Licht meldet unterm 2.December: Die sichtbaren Vorräthe und ichwimmenden Ladungen vergleichen sich den bis heute bekannten Angaben bet den HaupIIändern mit den voraufgegangenen beiden Jahren wie^olgt 18-S Deutschland 1. November .... 167 090 206 838 124 7t,4t Hamburg 27. November .... 7 300 18 4M 2200 - Oesterreich 1. 'November .... 104 01« 120000 MOOO - Frankreich 1. November .... 86 256 90 384 7715.3 - Holland 15. 'November 15146 16 418 8 769 - Belgien 15. November 4012 6 262 16 348 . England 3l. November IU 937 1771306 146 297 - Schwimmend »ach Europa 29. Novbr. 27 301 34 865 39 974 - zusammen in Europa 523 042 670523 475 505 t Vereinigte Staaten von Nordamerika 25. November 40 OM 46 208 57 690 - Havanna undMatanzaS21. November 42 872 8 128 9144 - Schwimmend nach Nordamerika 29. November 23226 42825 70 488 - zusammen in Nordamerika >05 898 107161 137 822 t Ucberhaupt 777 684 612 837 t Zum Handel mit Margarine. Wie im Vorjahre, so hat auch in diesem nunmehr zur Neige gehenden Jahre der Handel mit Margarine darunter gelitten, daß Amerika tn immer nmsang- rrtcherem Maße zur Deckung de» erhöhten Fcttbedarsr- hrraugetzoge»
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