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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454409Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454409Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454409Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (28. Juni 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kurze Zusammenstellung der im geschäftlichen Verkehr mit dem Verband oder in Ausnutzung dessen Einrichtungen am meisten vorkommenden Fragen (Fortsetzung)
- Untertitel
- Gemeinverständlich behandelt in Frage und Antwort
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (13. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (28. Januar 1895) 9
- AusgabeNr. 3 (13. Februar 1895) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Februar 1895) 27
- AusgabeNr. 5 (13. März 1895) 35
- AusgabeNr. 6 (28. März 1895) 43
- AusgabeNr. 7 (13. April 1895) 53
- AusgabeNr. 8 (28. April 1895) 62
- AusgabeNr. 9 (13. Mai 1895) 71
- AusgabeNr. 10 (28. Mai 1895) 79
- AusgabeNr. 11 (13. Juni 1895) 90
- AusgabeNr. 12 (28. Juni 1895) 101
- ArtikelKurze Zusammenstellung der im geschäftlichen Verkehr mit dem ... 101
- ArtikelEinladung 102
- ArtikelTheorie des Pendels 102
- ArtikelWerkzeug zum Festlegen des Cylinderrades beim Aufreiben 103
- ArtikelAus der Praxis 103
- ArtikelSprechsaal 103
- ArtikelFragekasten 104
- ArtikelPatent-Nachrichten 104
- ArtikelBekanntmachung 104
- ArtikelBezirk Köln 104
- ArtikelAn meine Collegen 105
- ArtikelEingesandt 105
- ArtikelI. Preisausschreibung des Leipziger Uhrm.-Gehilfen-Vereins für ... 105
- ArtikelAdress-Tafel 106
- ArtikelBezirk 10, Brehmen 107
- ArtikelVerbands-Bibliothek 107
- ArtikelEtablirungen 107
- ArtikelMahnung 107
- ArtikelDanksagung 107
- ArtikelVereins-Nachrichten 107
- ArtikelAusschluss 108
- ArtikelVerzeichnis neuer Mitglieder 108
- ArtikelTäglicher Kalender 108
- ArtikelBriefkasten 108
- ArtikelDomicil-Wechsel 109
- ArtikelLitteratur 109
- ArtikelVermischtes 109
- AusgabeNr. 13 (13. Juli 1895) 110
- AusgabeNr. 14 (28. Juli 1895) 120
- AusgabeNr. 15 (13. August 1895) 127
- AusgabeNr. 16 (28. August 1895) 138
- AusgabeNr. 17 (13. September 1895) 148
- AusgabeNr. 18 (28. September 1895) 157
- AusgabeNr. 19 (15. Oktober 1895) 167
- AusgabeNr. 20 (1. November 1895) 176
- AusgabeNr. 21 (15. November 1895) 187
- AusgabeNr. 22 (1. Dezember 1895) 194
- AusgabeNr. 23 (15. Dezember 1895) 200
- BandBand 8.1895 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Allgemeine Erscheint am 13. und 28. jeden Monats. Abonnementspreis vierteljährlich 1,25 Mark bei allen Post-Anstalten und Buchhandlungen. Preis der Anzeigen: Die viergespaltene Petit-Zeile 20 Pfg., bei "Wiederholungen Rabatt. Beilagen nach Uebereinkunft. | Organ des Deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verbandes. Für die Redaction verantwortlich F. C. Schulte, Berlin S., Dresdenerstr. 35. —Fernsprech-Anschluss Amt IV, No. 913 Hauptvertretungen im Auslande, welche namentlich Abonnements auf die «Allgemeine Uhrmacher-Zeitung“ annehmen: Lo ndo n E. C., American Waltham Watoh Co., Waltham Buildings Holborn Circus. V\ien, R. Lechner, Graben 81. Zürich, Orell Füssli & Co. New-York, S. Zickel, 19 Dey Street. The International News-Company, 29 und 81 Beckman Street. Kopenhagen, Hüst & Sohn, Gothersgade 49. Brussel, C. Muquardt, rue Paroissiens 18—22. Amsterdam, Seyffardt’sche Buchhandlung. des VIII. Jahrg. Fürstenwalde (Spree), den 28. Juni 1895. No. 12. Kurze Zusammenstellung der im geschäftlichen Verkehr mit dem Verband oder in Ausnutzung dessen Einrichtungen am meisten vorkommenden Fragen. Gemeinverständlich behandelt in Frage und Antwort. (Fortsetzung.) 43. Woran liegt es, wenn man für seinen gezahlten Beitrag keine Quittungsmarke erhält? In der Regel wird das Ausbleiben der Marke dem 1. Schrift führer zur Last gelegt und sind ihm aus diesem Grunde schon oft bittere Vorwürfe gemacht worden, jedoch mit Unrecht. Im Jahre lt94 hat nämlich die Kaiserl. Ober-Post-Direction dem Central-Vorstand bekannt gegeben, dass die Post die Quittungs marken, auf welche die Versandtbestimmungen über Werthmarken Anwendung fänden, nicht mehr unter Drucksache befördern bezw. bei Vorkommen von der Weiterbeförderung ausschliessen würden. Da der Verband nun aber einestheils noch ca. 20000 solcher Marken auf Lager hat und anderntheils unmöglich für solche Marke 10 Pfg. (Ausland 20 Pfg.) Porto aufwenden kann, so wird der Versandt unter Drucksache trotzdem riskirt. Im Anbetracht der Masse von Marken, die zur Versendung gelangen, sind es immerhin nur vereinzelte Fälle, wo durch eine zufällige Revision die Druck sache resp. Marke verloren geht und wo dieses der Fall ist, da wird vom Schriftamt jederzeit gern Ersatz geleistet. C. Die Wohlfahrtseinrichtungen des Verbandes. 44. Welches sind die vornehmsten Einrichtungen des Verbandes ? Die hervorragendsten und nützlichsten Einrichtungen, welche der Verband in den Dienst seiner Mitglieder 'stellt, sind ausser der kostenfreien Lieferung des Organs und der Stellenvermittelung: 1. das Auskunftswesen, 2. die ständige Unterhaltung einer Central- Geschäftsstelle, 3. Rechtsschutz und 4. Vergünstigungen für Ver bands-Mitglieder und deren Angehörigen in Bädern und klimatischen Kurorten. 45. Welchen Zwecken dient das Auskunftswesen ? In erster Linie dem Zweck, die Collegen von der Annahme ungeeigneter Arbeitsstellen zu schützen und ferner um ihnen in allen vorkommenden Lagen und Verhältnissen mit einer gewissen haften Auskunft dienen zu können. 46. In welcher Weise macht sich die Auskunfts-Ertheilung den stelle suchenden Mitgliedern nützlich? Die Abtheilung für Auskunft giebt in der Regel sofort und in Ausnahmefällen innerhalb 3 Tagen über die Beschaffenheit einer Stelle innerhalb Deutschlands und eventuell auch des Auslandes die gewünschte Auskunft. Jedes Gesuch ist an das erste Schrift amt des Verbandes zu richten und demselben das Rückporto bei zufügen. Eine solche Auskunft ist stets alseine vertrauliche Mittheilung zu behandeln und ein damit getriebener Missbrauch ist strafbar. Ein jeder Verbandscollege möge diese vorzügliche Einrichtung des Verbandes möglichst in weiteren Kreisen der Collegen bekannt geben und von derselben nöthigenfalls Gebrauch machen. 47. Wodurch kann sich ein College um die Vervollkommnung des Auskunftswesens verdient machen? Wenn er bei der alljährlich stattfindenden Statistik dafür Sorge trägt, dass die gestellten Fragen richtig und gewissenhaft beantwortet werden. Die Abtheilung für Auskunftswosen muss, wenn sie eine voll kommene und zweckentsprechende Einrichtung sein soll, über jede angefragte Stelle eine genügende Auskunft geben können und dies kann nur an der Hand eines ausreichenden Materials geschehen, welches bei den wechselnden Verhältnissen einer fortwährenden Ergänzung bedarf. Da jedoch eine grosse Anzahl Stellen von Mcht-Verbändlern besetzt sind, so werden sich immer noch Lücken zeigen. Um diese nach Möglichkeit auszufüllen, sind Formulare vorhanden, die kostenfrei vom Verhandsbureau bezogen werden können und mit dem nöthigen Vordruck versehen, dem Collegen eine Auskunft über seine innegehabten Stellen sehr leicht machen. Jeder College lasse sich ein solches Formular von der Central- Geschäftsstelle kommen; er wird durch dessen Ausfüllung, die streng gewissenhaft zu geschehen hat, manchen Collegen zu einer guten Stelle verhelfen aber auch manchen Collegen vor einer unpassenden bewahren. Findet ein College auf der Stellenliste eine Stelle, über die er eine besondere Auskunft für nöthig hält, so soll er dieselbe sofort dem Verbandsbureau zukommen lassen. 48. Leistet die Abtheilung für Auskunffswesen den Mitgliedern auch noch andere Vortheile? Ja, denn die Auskunfts-Ertheilung erstreckt sich auch auf Rechts-, Fach- und Berufsfragen; ferner wird auch aut Verlangen Auskunft über Geschäfte eingezogen und ertheilt, die zum Verkauf stehen. Collegen, die durch die Uebernahme eines solchen Geschäfts sich etabliren wollen, bleiben durch diese nützliche Einrichtung vor einen etwaigen Reinfall leicht bewahrt. 49. Wozu dient die Central-Geschäfts-Stelle? ' Die Central-Geschäfts-Stelle befindet sich in Berlin und dient nur den Interessen der Verbandsmitglieder. Durch den Bestand derselben ist es möglich gemacht, alle Angelegenheiten der Mit glieder und Vereine, sowie den ganzen Geschäfts-Verkehr des Verbandes auf einen Punkt zu concentriren; es _ werden dadurch viele Vortheile erzielt, die auf anderm Wege nicht zu erreichen wären. Die Verwaltung ist, dem grossen Verkehr und vielseitigen Zwecken entsprechend, ähnlich wie hei den staatlichen oder städtischen Behörden organisirt. Verantwortlicher Leiter ist der 1. Schriftführer, dem ein besoldeter Schreiber unterstellt ist, ausserdem werden je nach Bedarf noch der 2. Schriftführer und andere Collegen zur Hilfeleistung herangezogen.
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