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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454409Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454409Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454409Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (1. November 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kurze Zusammenstellung der im geschäftlichen Verkehr mit dem Verband oder in Ausnutzung dessen Einrichtungen am meisten vorkommenden Fragen (Fortsetzung)
- Untertitel
- Gemeinverständlich behandelt in Frage und Antwort
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Praxis
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (13. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (28. Januar 1895) 9
- AusgabeNr. 3 (13. Februar 1895) 17
- AusgabeNr. 4 (28. Februar 1895) 27
- AusgabeNr. 5 (13. März 1895) 35
- AusgabeNr. 6 (28. März 1895) 43
- AusgabeNr. 7 (13. April 1895) 53
- AusgabeNr. 8 (28. April 1895) 62
- AusgabeNr. 9 (13. Mai 1895) 71
- AusgabeNr. 10 (28. Mai 1895) 79
- AusgabeNr. 11 (13. Juni 1895) 90
- AusgabeNr. 12 (28. Juni 1895) 101
- AusgabeNr. 13 (13. Juli 1895) 110
- AusgabeNr. 14 (28. Juli 1895) 120
- AusgabeNr. 15 (13. August 1895) 127
- AusgabeNr. 16 (28. August 1895) 138
- AusgabeNr. 17 (13. September 1895) 148
- AusgabeNr. 18 (28. September 1895) 157
- AusgabeNr. 19 (15. Oktober 1895) 167
- AusgabeNr. 20 (1. November 1895) 176
- ArtikelBekanntmachungen des Central-Vorstandes 176
- ArtikelDas Emailliren 176
- ArtikelSchutzbehälter zur Aufbewahrung von Uhrtheilen 177
- ArtikelMüssen patentirte Gegenstände genau nach Patentbeschreibung ... 177
- ArtikelKurze Zusammenstellung der im geschäftlichen Verkehr mit dem ... 178
- ArtikelAus der Praxis 178
- ArtikelSprechsaal 179
- ArtikelFragekasten 180
- ArtikelKurzer Bezirkstagsbericht des XV. Bezirks, abgehalten in ... 180
- ArtikelBericht über die am 20. October 1895 abgehaltene ... 180
- ArtikelEinladung 180
- ArtikelBekanntmachung 180
- ArtikelDanksagung 180
- ArtikelMahnung 181
- ArtikelPreisausschreiben des deutschen Uhrm.-Geh.-Verbandes für das ... 181
- ArtikelVerbands-Bibliothek 181
- ArtikelEtablirungen 181
- ArtikelAdress-Tafel 182
- ArtikelDomicil-Wechsel 183
- ArtikelVereins-Nachrichten 183
- ArtikelTodes-Anzeige 184
- ArtikelVerzeichnis neuer Mitglieder 184
- ArtikelTäglicher Kalender 184
- ArtikelBriefkasten 184
- ArtikelPatent-Nachrichten 185
- ArtikelVermischtes 185
- ArtikelGeschäftliches 186
- AusgabeNr. 21 (15. November 1895) 187
- AusgabeNr. 22 (1. Dezember 1895) 194
- AusgabeNr. 23 (15. Dezember 1895) 200
- BandBand 8.1895 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 20. Allgemeine Uhrmacher-Zeitung. 178. Kurze Zusammenstellung der im geschäftlichen Verkehr mit dem Verband oder in Ausnutzung dessen Einrichtungen am meisten vorkommenden Fragen. Gemeinverständlich behandelt in Frage und Antwort. (Fortsetzung.) 72. Nach welchen Bestimmungen hat ein Vorsitzender auf einem Verbands- oder Bezirkstag die Verhandlungen zu leiten? Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter hat die Ver sammlungen in diesem Falle stets nach den Vorschriften der Geschäfts-Ordnung zu leiten, welche im Grundgesetz des deutschen Uhrmacher-Gehilfen - Verbandes enthalten und nach den allgemein üblichen Regeln der parlamentarischen Ordnung ausgearbeitet ist. 73. Worauf hat ein Vorsitzender in den Vereinssitzungen besonders zu achten? Er hat darauf zu achte 11 ! dass man solchen Collegen, welche zum ersten Mal den Verein besuchen, ohne Ausnahme freundlich entgegen kommt. , Schon oft ist es übel vermerkt worden, dass man jüngeren, oder schüchternen, oder mit körperlichen Gebrechen behafteten Personen, mit weniger Aufmerksamkeit begegnete, als anderen, bei denen diese Eigenschatten nicht zutrafen. Es ist dies nicht allein ein Verstoss gegen die Regeln des Anstandes, sondern auch ein grösser Fehler, denn derart behandelte Collegen lassen sich in der Regel im Verein nicht wieder sehen. Der Vorsitzende soll durch freundliches Benehmen die fremden Collegen an den Verein zu fesseln suchen. Ist ein fremder College zur Stelle, so soll nicht erst dessen Vorstellung ab gewartet werden, denn manche sind dazu zu schüchtern, sondern der Vorsitzende geht vor Eröffnung der Sitzung zu ihm, stellt sich vor und heisst den betreffenden Collegen mit freundlichen Worten im Verein willkommen. 74. Was hat ein Vorsitzender in Betreff der Reise-Unterstützung zu beachten? Er hat darauf zu achten, dass nur solchen Personen die Unterstützung zugänglich gemacht wird, die dazu berechtigt sind. Es ist deshalb der College, der die Auszahlung übernimmt, dahin zu instruiren, dass er nur an Collegen die Reise-Unterstützung zahlt, die durch ordnungsmässige Quittung den Nachweis liefern, dass sie mindestens den Beitrag des letzt vergangenen Quartals noch entrichtet haben. Solchen Collegen, die weder den verlangten Ausweis beibringen können, noch unserer Organisation angehören, muss konsequent jede Unterstützung untersagt bleiben. IV. Gründung eines neuen Vereins. 75. Wie verfährt man, um einen neuen Verein zu gründen? Will ein College an irgend einem Orte einen Verein gründen, so_ hat er zunächst sieh zu überzeugen, ob genügend Gehilfen, mindestens 10, in den Geschäften der betr. Stadt vorhanden sind. Er sucht sodann mit Einigen derselben in Verkehr zu treten, bespricht sich mit ihnen das Vorhaben und wenn diese sich dann dem Plane geneigt zeigen, so wird der Versuch gemacht. Zunächst werden dann alle Collegen zu einer Besprechung eingeladen, hat diese dann ein prächtiges Resultat ergeben, so wird ein passender Tag bestimmt, an welchem die erste Ver sammlung stattfinden und die Gründung des Vereins definitiv erfolgen soll. Einladungs- und Agitationsformulare liefert der Verband kostenfrei. Auch lässt man sich vom Schriftführer des Verbandes frühzeitig eine genügende Anzahl Grundgesetze, Normalstatuten für Vereine und Mitgliedskarten kommen, damit Jeder, sofort nach erfolgter Gründung des Vereins, in den Besitz derselben ge langen kann. Die Versammlungbrauchtnicht polizeilich angemeldet zu werden, weil dieselbe keinen politischen Zwecken dient und öffentliche Angelegenheiten nicht erörtert werden. Der Einberufer oder der an dessen Stelle gewählte Vor sitzende hat in jeder Versammlung das Hausrecht; er kann ein lassen oder hinausweisen, wen er will. Wer auf seine Auf forderung, bei etwa vorkommenden, andauernden Störungen, das Local nicht verlässt, macht sich des Hausfriedensbruches schuldig. 76. Wie eröffnet und leitet man eine Versammlung? Zur Beantwortung dieser Frage lassen wir hier den Verlauf einer Versammlung folgen, welche die Gründung eines Vereins bezweckt, Die Stunde der Eröffnung ist gekommen, der Einberufer der Versammlung giebt das Zeichen mit der Glocke oder durch Klopfen, indem er sagt: Werthe Collegen, ich eröffne hiermit die heutige Ver sammlung. Ich heisse Sie herzlich willkommen und hoffe, dass Sie mit Interesse an den Verhandlungen theilnehmen werden. Ehe wir zur Tagesordnung über gehen, halte ich es für angebracht ein Bureau zu wählen, bestehend aus einem 1. Vorsitzenden, einem 2. Vor sitzenden und einem Schriftführer. Ist die Versammlung damit einverstanden? (Es meldet sich Niemand zum Worte.) Der Einberufer: Da kein Widerspruch erfolgt, so werden wir nun zur Wahl schreiten. Ich bitte um Vor schläge für diese Wahl. Ein College: Ich bitte ums Wort! Mein Name ist Bergen. Der Einberufer: Der College Bergen hat das Wort! Bergen: Ich schlage vor, den Collegen Drees, welcher diese Versammlung einberufen hat und augen blicklich leitet, als 1. Vorsitzenden, den Collegen Peters als 2. Vorsitzenden und den Collegen Bertus als Schriftführer zu wählen und richte ich an die Versammlung die Bitte, meinen Vorschlag en bloc (im Ganzen) anzunehmen! Der Einberufer: Meine Herren, Sie haben den Vorschlag des Collegen Bergen gehört, haben Sie noch weitere Vor schläge zu machen? — Es geschieht nicht, wir kommen also zur Ab stimmung. Wer dafür ist, dass die vom Collegen Bergen genannten Personen das Bureau bilden, bitte ich die Hand zu erheben. Ich danke Ihnen; ich bitte um die Gegenprobe. Das Erste war die Majorität! Ich nehme die Wahl als 1. Vorsitzender dankend an, nehmen auch die ändern beiden Collegen die Wahl an? Die Gewählten: Ja! Der Einberufer: Dann bitte ich die gewählten Herren hier Platz nehmen zu wollen. (Der neu gewählte Vorsitzende, der im vorliegenden Falle auch Einberufer der Versammlung ist, übernimmt nun den Vorsitz.) Der Vorsitzende: Ich übernehme hiermit den Vorsitz und drücke Ihnen hierdurch zugleich für das uns geschenkte Vertrauen auch im Namen meiner Collegen meinen verbindlichsten Dank aus. Ich bitte die Ver sammlung, mich in der Ausübung meines Amtes, in dem ich noch Neuling bin, durch Ruhe und Folgsamkeit zu unterstützen. Unsere heutige Tagesordnung lautete: 1. Gründung eines Vereins und Anschluss an den deutschen Uhrmacher-Gehilfen-Verband; 2. Berathung und Annahme eines Vereinsstatuts; 3. Wahl des Vorstandes und 4. Verschiedenes. (Schluss folgt.) Aus der Praxis. Werkzeug zum Anspannen der Zugfedern in Remontoiruhren mit kurzen Vierecken, von B. Bräutigam. Das in Nr. 19 unserer Fachzeitung beschriebene Werkzeug von Collegen B. Taegen ist soweit eine practische Erfindung, zumal es sich hier um einen Punkt handelt, worüber sich schon öfters Streitfragen gebildet haben. Ich habe mir nun vor längerer Zeit ein Werkzeug an gefertigt, welches meiner Ansicht nach ebenso practisch ist, da es sehr einfach, und sich jeder College dasselbe mit Leichtigkeit selbst anfertigen kann. Das Werkzeug besteht aus einem Stück Stahl von einer amerik. Zugfeder oder Weckerfeder, in welches ich eine Anzahl Vierecke von verschiedener Grösse eiugefeilt habe. An beiden Enden des Stahls befinden sich 2 messingene Füsse, die beim Gebrauch in den Schraubstock gespannt werden und das Werkzeug ist damit vollendet. Will man nun eine Feder an spannen, so steckt man das Viereck des Federkerns in ein ent sprechend grosses Viereck des Stück Stahls und schraubt von unten die Platte oder sogenannte Bombe fest. Nun kann man die Feder bequem anspannen und ist jede Gefahr einer Beschädigung des Vierecks des Kern überhaupt vollständig ausgeschlossen, was bei allen Zangen, mögen sie sein wie sie wollen, unausbleiblich ist. Da dasselbe schon von verschiedener Seite Anerkennung gefunden hat, glaube ich zu hoffen, dass oben beschriebenes Werkzeug sich auch weiter einbürgern wird. Hof i. B., 952. Steinfassungs - Senker. Nachstehend bringen wir ein Hülfs- werkzeug, Steinfassungs-Senker, zur Beschreibung und bildlichen Darstellung, welches vom Collegen Gotthard Ernst erdacht und angefertigt worden ist. Es besteht dieses Hülfswerkzeug aus einem hölzernen Griffe n, dem Messingputzen oder Zwinge a, der Centrirspitze b, dem Messer c, der Spannfeder d, woran eine Stellschraube 1 befestigt ist, sowie ferner den beiden Schrauben s und g. (Siehe Abbildung). Will man sich ein solches Werkzeug anfertigen, so beginnt man am besten mit der Centrirspitze b, welche aus einer alten ausgeglühten Rundfeile angefertigt werden kann. Dei Centrirspitze giebt man eine Länge von 5 cm und eine Stärke von 3 mm oder nach englischem Lochmass No. 30. Nachdem man den Hieb der Feile vollständig entfernt hat, macht man vermittelst einer Schrauben kopffeile oder Fraise am starken Ende der Spitze den 2 cm langen Führungseinschnitt h, in welchem die Schraube s mit ihrem schlanken Körner oder zweiseitig abgeflachter Spitze beim Ver schieben des Werkzeuges sich bewegen muss. Nachdem dieses geschehen, wird die Spitze gehärtet und gut polirt. Der Messing-
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