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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454410Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454410Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454410Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 15. Dezember 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie erlangt man ein gutes Patent oder Gebrauchsmuster? (Fortsetzung)
- Autor
- Arendt, Oskar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vorführung von Apparaten der Gesellschaft für drahtlose Telegraphie System Telefunken, Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Ausgabe1. Januar 1906 1
- Ausgabe15. Januar 1906 13
- Ausgabe1. Februar 1906 24
- Ausgabe15. Februar 1906 35
- Ausgabe1. März 1906 53
- Ausgabe15. März 1906 65
- Ausgabe1. April 1906 77
- Ausgabe15. April 1906 93
- Ausgabe1. Mai 1906 107
- Ausgabe15. Mai 1906 119
- Ausgabe1. Juni 1906 133
- Ausgabe15. Juni 1906 147
- Ausgabe1. Juli 1906 161
- Ausgabe15. Juli 1906 175
- Ausgabe1. August 1906 189
- Ausgabe15. August 1906 201
- Ausgabe1. September 1906 213
- Ausgabe15. September 1906 225
- Ausgabe1. Oktober 1906 237
- Ausgabe15. Oktober 1906 249
- Ausgabe1. November 1906 263
- Ausgabe15. November 1906 277
- Ausgabe1. Dezember 1906 289
- Ausgabe15. Dezember 1906 301
- ArtikelZentral-Vorstands-Bekanntmachungen 301
- ArtikelUeber die Ausstellung der Zeugnisse 303
- ArtikelWie erlangt man ein gutes Patent oder Gebrauchsmuster? ... 304
- ArtikelVorführung von Apparaten der Gesellschaft für drahtlose ... 305
- ArtikelPatent-Liste 307
- ArtikelGeschäftliches 307
- ArtikelVereinsnachrichten 307
- ArtikelSprechsaal 309
- ArtikelFragekasten 312
- ArtikelBriefkasten 312
- ArtikelNeue Mitglieder 312
- ArtikelDomizilwechsel 312
- ArtikelKurze Mitteilungen und Anfragen aus dem Kreise der Mitglieder 312
- ArtikelBerichtigung 312
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 312
- ArtikelAllgemeine Rundschau 312
- BandBand 19.1906 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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ALLGEMEINE UHRMACHER-ZEITUNG 305 wenn ich auch nicht verkenne, dass bei Gebrauchsmusteranmel- chingen eher ein Zuviel als ein Zuwenig angebracht ist. Nach meinen oben gemachten Ausführungen und in Wür- digung des § 1 des Gebrauchsmusiergesetzes erscheint es nahezu iiber.liissig, darauf hinzuweisen, dass eine körperliche Gestal tung eines der wesentlichsten Erfordernisse für einen durch ein Gebrauchsmuster rechtsgültig schützbaren Gegenstand ist. Trotz dieser Selbstverständlichkeit werden täglich zahlreiche Ge brauchsmuster angemeldet, welche dieses Grunderfordernis nicht erfüllen und demnach ungesetzlich und ungültig sind. Zur Kategorie dieser ungültigen Gebrauchsmuster gehören beispiels weise Ansichtspostkarten mit besonderem Aufdruck und die zahlreichen Reklameartikel, deren einzige Kennzeichnung in der besonderen Anordnung des Reklamedruckes besteht. Es ist ja bedauerlich, dass derartige geschäftlich auch sehr wertvolle Neu heiten lediglich durch das literarische Urheberrecht, vielleicht noch durch das Warenzeichengesetz, manchmal auch, wenn orna mentale Verzierungen in Frage kommen, durch das vorerwähnte Musterschutzgesetz meistens nur unzureichend geschütz- wer den können, aber die auf solche Gegenstände eingetragenen Ge brauchsmuster sind samt und sonders ungesetzlich und wertlos. In der Anmeldung solcher Gebrauchsmuster wird selbst seitens geschulter Vertreter auf dem Gebiete des gewerblichen Rechts schutzes aus Unkenntnis oder Unbedacht leider noch viel gesündigt. Selbstverständlich sind auch Verfahren, Flüssigkeiten, Mischungen und Pulver von bestimmter Form der Einzelkörper durch ein, eine bestimmte zweckmässige Gestaltung eines Mo delles erforderliches Gebrauchsmuster nicht rechtsgültig schütz bar. Auch hierüber herrscht nicht unbedingte Klarheit. Abge sehen von diesen Beschränkungen, welche aus dem Wesen des Gebrauchsmusterschutzgesetzes und aus seinem Zweck, eine Er gänzung des Patent- und Musterschutzgesetzes zu bilden, her vorgeht, stellt ein Gebrauchsmuster oft einen im allgemeinen noch lange nicht genug gewürdigten gewerblichen Rechtsschutz dar, welcher manchmal selbst den Patentschutz an praktischem Schutzwert übertrifft. Dies ergibt sich daraus, dass die Be dingung der wesentlichen Neuhe t, der Neuheit auch im Auslande, an einen rechtsgültigen Gebrauchsmusterschutz nicht gestellt wird. Die Erteilung eines Patentes auf den Gegenstand einer Neuerung kann daher mit vollem Recht auf ein und denselben Gegenstand vom Kaiserlichen Patentamt sehr wohl versagt oder ein vom Patentamt erteiltes Patent wegen später durch eine Nichtigkeitsklage ans Licht gezogener Veröffentlichungen mit Recht sehr wohl vernichtet werden, während ein Gebrauchs musterschutz für diesen Gegenstand aus der gerichtlichen Ge brauchsmusterlöschungsklage bei sachgemässer Verteidigung durch einen von einem geschulten Vertreter gut informierten Rechtsanwalt unversehrt hervorgehen könnte. Ein solcher ge schulter Vertreter wird seinen Klienten daher von Fall zu hall zur Entnahme eines Patentes oder eines Gebrauchsmusters erst in voller Würdigung der gegebenen Verhältnisse raten können, wobei die bedeutend grössere Wohlfeilheit des Gebrauchsmuster schutzes wegen des Fortfalles der Jahrestaxen kein nebensäch licher Faktor ist. ln den meisten Fällen, in denen es sich um kein Verfahren handelt oder um keine komplizierte Maschine, ist aber auch die Anmeldung eines sogenannten Eventual-Gebrauchsmusfers gleich zeitig mit der Anmeldung eines Patentes auf denselben Gegen stand höchst empfehlenswert. Ein Eventual - Gebrauchsmuster wird nur dann eingetragen, wenn das auf denselben Gegenstand nachgesuchte Patent aus irgend welchen Gründen, sei es infolge der Entgegenhaltungen des Kaiserlichen Patentamtes, sei es im 1 inspnichsvertahren oder infolge freiwilligen Verzichtes des An melders nicht zur Erteilung fuhrt. Das Eventual - Gebrauchs muster erhalt die Priorität d»s Anmeldetages und braucht nicht „nl-edingt 1», der Anmeldung des Patentes, sondern kann auch un spateren Verlauf des Mimeldeverfahrens eingereicht weiden. Nach dem Vorgemagtm kann ein s.,Mv-s f '.entual ( irbrauchs musU-i seih*! wenn die V orK-dingungen zur lilangung Patentschutzes infolge von Veröffentlichungen nicht mehr gegeben sind, sehr wohl einen Schutzwert besitzen, besonders wenn der Anmelder vor der endgültigen Eintragung eines solchen Even- tual-Gebrauchsmusters durch Beschränkung der Anmeldeunter lagen auf Grund der im Patenterteilungsverfahren gewonnenen Erfahrungen den Gebrauchsmusterschutz auf das gegenüber dem entgegengehaltenen Material Schutzfähige beschränkt. Auf diese Weise hat dann der Inhaber des Gebrauchsmusters gewisser- massen ein direkt auf Neuheit und damit auf Schutzfähigkeit ge prüftes Gebrauchsmuster erlangt. Ich pflege daher in den Fällen, in denen ein Erfindungsgegenstand die später zu zahlenden hohen Jahrestaxen eines Patentes nicht zu vertragen scheint und ein Gebrauchsmuster einen genügenden Schutz bietet, dennoch die Anmeldung eines Patentes zusammen mit einem Eventual - Ge brauchsmuster anzuraten, um nach Abschluss der Vorprüfung der Patentanmeldung und nach Zurückziehung der Patent - An meldung seitens des Anmelders vor der Patenterteilung die Un terlagen des Eventual - Gebrauchsmusters durch Beschränkung auf. das wirklich Neue schutzkräftiger und damit wertvoller zu gestalten. (Schluss folgt.) Vorführung von Apparaten der Gesellschaft für drahtlose Telegraphie System Telefunken, Berlin. Gelegentlich des Umzuges der Gesellschaft in ihr neues Heim, Tempelhofer Ufer 9, waren die Vertreter der Berliner sowie einige Vertreter der ausländischen Presse zur Be sichtigung einer kleinen Ausstellung gefaden worden. Die zahlreich erschienenen Gäste wurden zunächst vom kaufmänni schen Leiter, Herrn Bargmann, begrüsst, dann in einen Aus stellungsraum geführt, in welchem man an zahlreichen Modellen sowohl die historische Entwicklung, wie auch die neuesten Mo delle der Telefunkenapparate übersehen konnte. Man sah dort, nebeneinander aufgestellt, eine der ältesten Funkenstationen in Deutschland, welche früher in Cuxhaven im Betriebe war, und eine ganz moderne Station derselben Leistung. Ferner Apparat typen für die verschiedenartigsten Zwecke und Leistungen. Im Ausstellungsraum ergriff der technische Leiter, Ingenieur Graf von Arco, das Wort und erwähnte ungefähr folgendes: Bezüglich des internationalen drahtlosen Verkehrs der Schiffe untereinander und mit Küstenstationen war lange Zeit die Meinung verbreitet, da<^ die verschiedensten Systeme über haupt nicht oder nur unvollkommen miteinander arbeiten können. Gewisse elektrische Schwierigkeiten waren tatsächlich früher vor handen, nämlich die Schwierigkeiten der elektrischen Gleich stimmung von Stationen, die sich nicht kannten. Diese Schwierig keiten sind heute längst beseitigt. Es gibt jetzt Messinstrumente, insbesondere den Wellenmesser, mit welchem jede neu einge richtete Station auf eine „Normal“-Welle von vornherein ge stimmt wird. Gleichgültig, nach welchen Systemen z. B. zwei Schiffsstationen gebaut sind, wenn sie beide auf die gleiche Normalwelle gestimmt sind, so werden sie miteinander bei der ersten Begegnung gleich ohne vorhergegangene Versuche zu sammen arbeiten. Durch die Schaffung von Wellen-Normalien und deren Bekanntgabe wird die Ausnutzung der drahtlosen I elegraphie wesentlich gefördert werden. Das englische Marconi-System ist das älteste System tiii drahtlose I elegraphie. Das Zweitälteste ist das deutsche System I elefunken. Diese ixuden Systeme haben vor allen übrigen die Ueix-rlegenheit sowohl der Zahl ihrer Stationen nach wie hui sichtlich liues technischen Könnens behauptet. Alsdann erklärte der Vortragende an einer kleinen Demon Mratiorifianlage die Mauptteile und das Arl>eiteit emei draht lo.vn Matiou, die I rzeugtmg dm elrktiischen Schwingungen, iliie Ausstellung, \ulnahme und die Vuf/richmmg. Schon am
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