nilgemeine Uhrmacher- O' Internationales Fathjournal für Uhrmacherei und uer- r wandte Berufszweige r Ersohelnt am 1. und 15. jeden Monats. Abonnementspreis halbjährlich Mk. 3,— für Deutschland bei allen Post anstalten u. Buchhandlungen. Für das Ausland Mk. 4,— bei direkter Zusendung unter Kreuzband durch die Post. Post-Zeitungsllste: Seite 7 der Zeitungspreisliste fUr 1905. Uerbands Zeitung ~~~ ~ Qv Zeitschrift für die Fortschritte im Uhrmachergewerbe, In dustrie und lUissenschaft .. Preis der Anzeigen:.« Die viergespaltene Nonpa reille-Zeile 30 Pf. unter Ra battgewährung bei Wieder- holungen. ■ — Beilegung von Prospekten unterliegt besonderer = Vereinbarung. Offizielles Organ des Deutschen Uhrmacher Gehilfen-Verbandes. Redaktion: C. Schulte, Berlin SW., Koohstr. 25. Telephon Amt IV, 7791. Berlin, den 15. Februar 1906. Expedition: Arthur Krüger. Görlitz Jakobstrasse 10. Fernspreoher 234 W. Lehmann, I. Vorsitzender Berlin S. 42 Brandenburgstrasse 18, I. Central-Geschäftsstelle: Carl Schulte Berlin S.W., Kochstrasse 25. Ernst Knuth I.Cassierer des Deutsch. Uhrm.-Oehilfen-Verbandes Berlin S.W., Kochstrasse 25. Central - Vorstands- Bekanntmachungen. kann uhren Preisausschreiben pro 1906. s wird hiermit das Preisausschreiben für das Jahr 1906 eröffnet. Ein bestimmtes Thema ist nicht vorgeschrieben und bleibt es daher jedem selbst über lassen, sich nach Massgabe seiner Fähigkeiten und innerhalb der durch das Grundgeseiz § 43 vorgeschriebenen Grenze das Thema selbst zu wählen. Bestimmung ist, dass der gewählte Stoff einer Preisschrift die Uhrmacherei betreffen muss, derselbe demnach bestehen in einer beliebigen Abhandlung über Neuarbeiten; praktische Arbeitsmethoden; Kunst- ; elektrische Uhren, deren Konstruktion, Anlage, Betrieb und Unterhaltung. Die Preise bestehen in: 1. Preis ein künstlerisch ausgestattetes Ehren-Diplom und bar 30 Mark. 2. Preis ein künstlerisch ausgestattetes Ehren-Diplom und bar 25 Mark. 3. Preis ein künstlerisch ausgestattetes Ehren-Diplom und bar 15 Mark. Drei 4 Preise zu je 10 Mark nebst Attest. Allgemeine Bestimmungen. 1. Mit dem 1. September 1906 läuft die Einlieferungsfrist der Arbeiten ab, eine Verlängerung dieses ein für allemal festgesetzten Termins findet unter keinen Umständen statt und werden deshalb alle nach dem 1 September einlaufcndcn Arbeiten zur Wertung nicht mehr zugelassen bezw. dem Ein sender zur Verfügung gestellt werden. 2 Prflmiterungsfähig lind nur solche Arbeiten, die Eigentum des Einsenders sind. Demnach sind auch