sr Bekanntmachung. Glaubhaft erstatteter Anzeige zu Folge sind dem Niederlagsbefltzer Traugott Hanke zu Riesa in der Nacht vom 24. zum 25. dieses MonalS von seinem Holzplatze 19 Stück achtellige sichten« Bieter, vou 12 Zoll Breite und 1 Zoll Stärke, entwendet worden. Indem dieser Diebstabl öffentlich bekannt gemacht wird, bittet man zur Entdeckung de« Diebes und zur Wiedererlangung des Gestohlenen thunlichst mitzuwirken und etwaige Spuren sofort anher mit» zutheilen. Königl. Gericht Riesa, den 29. März 1855. v. Carlowitz. Bekanntmachung. Ich sehe mich veranlaßt, alle Inhaber von Handwerksherbergen und Vorsteher von JnnungSver- bänden, welche an zuwandernde Handwerksgesellen die üblichen Geschenke aus den AnnungScassen zu verabreichen haben, auf die bestehende gesetzliche Bestimmung hiermit aufmerksam zu machen, daß den einwandcemden Gesellen das Handwerksgeschenk nur erst nach erfolgter Disirung des Wanderbuchs durch die Ortspolizeibehörde zu verabreichen ist, daß demnach Jeder, der Hand werksgeschenke auszutheilen hat, sich vorher durch Einsichtnahme in das Wanderbuch »o» der be wirkten Disirung desselben durch das Unterzeichnete Gericht.zu überzeugen hat, daß endlich einer Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift eine Geldstrafe von 2 Thlr. 15 Ngr. - - angedroht ist. Königliches Gericht Riesa, den 29. März 1855. V. Carkowitz. Bekanntmachung. Der erste Termin der Jmmobiliar-Braudcassen-Beiträge, 6 Ngr. 4 Pf. vom Hundert ist in drir Tagen vom 27. bis 30. März d. I. bei dem Unterzeichneten abzugeben. Riesa, den 26. März 1855. C Storl, Einnehmer. Lolniseke üsKel-VersiekerunSS-KeseLlsekM. «sp«nÄvaptt»l 3 Millionen V!»aler. Die Gesellschaft versichert gegen Hagelschlag Feld- und Gartenfrüchte jeder Art, Obst, Blu men, Wein, Tabak und Hopfen, Fensterscheiben an Gewächs- und Wohnhäusern u. s. w. Die Versicherung kann ganz oder theilweise auf ein, fünf oder sechs Jahre geschloffen werden, iu letzteren Fällen unter RückvergütunaeineS Prämienantheilsund eines FreijahreS Die Prämien sind fest ohne zede Nachzahlung, und werden die Schäden fchnell und coulant regulirt. Die volle Entschädigung wird binnen Monatsfrist nach deren Feststellung baar ausgezablt. Bei dem Unterzeichneten Agenten wird nähere Auskunft bereitwilligst crtheilt, Antragsformulare und Saatrcgistec unentgeldlich verabreicht. Riesa, am 27. März 1855. Theodor Zeidler k Comp. Ergebenste Anzeige. Einem geehrten Publikum zeige ich hierdurch ergebenst an, daß ich Montag, den 2. April d. I., den Gasthos zur goldoen Sonne in Lommatzsch pachtweise übernehme. Derselbe empfiehlt sich sowohl durch seine freundliche Lage als auch durch seine freundlichen Zimmer und gute Stallung. Den Wünschen meiner verehrten Gäste werde ich frenndlichst entgegenkommen und durch prompteste und billigste Bedienung das mir zu schenkende Vertrauen zu wür digen wissen. Lommatzsck^en 26. März 1855. Tr. Albrecht, früher Pachter der Schänke zu Schleinitz, Ftrschlbrrwfe sind wieder vorräthig in der Buchdruckerei io Riesa.