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Deutsche Hilfsschulen in Wort und Bild
- Titel
- Deutsche Hilfsschulen in Wort und Bild
- Verleger
- Marhold
- Erscheinungsort
- Halle a. S.
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Umfang
- XXI, 385 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1.B.107
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5145998984
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id514599898
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-514599898
- SLUB-Katalog (PPN)
- 514599898
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Rechenunterricht in der Meininger Hilfsschule
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDeutsche Hilfsschulen in Wort und Bild -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelWidmung III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- KapitelBedeutung und Entwicklung des deutschen Hilfsschulwesens und des ... IX
- KapitelDie Hilfsklasse in Offenburg 1
- KapitelHilfsschule der Stadt Augsburg 2
- KapitelVom Werdegang der Hilfsschule Bamberg 4
- KapitelHilfsschule für Schwachbefähigte in Frankenthal (Pfalz) 7
- KapitelHilfsschule Fürth 9
- KapitelDie Hilfsschule zu Ludwigshafen a. Rh. 12
- KapitelDie Hilfsschulen der Stadt Nürnberg 18
- KapitelDie Hilfsschule zu Blankenburg (Harz) 24
- KapitelHilfsschule Braunschweig 25
- KapitelEntwicklung der Hilfsschulen in Bremen 34
- KapitelDie Fröbel-Schule in Bremerhaven 39
- KapitelDer weibliche Handarbeitsunterricht der Hilfsschule zu Straßburg ... 42
- KapitelPestalozzi-Schule zu Darmstadt 46
- KapitelHilfsschule Gießen 51
- KapitelDie Mainzer Hilfsschule – Jordanschule 56
- KapitelDas hamburgische Hilfsschulwesen 61
- KapitelDie Hilfsschule in Rostock (Mecklenburg) 82
- KapitelDas Berliner Hilfsschulwesen 87
- KapitelDie Hilfsschule zu Brandenburg a. H. 98
- KapitelDie Hilfsschule in Cottbus 100
- KapitelHilfsschule zu Forst (Lausitz) 102
- KapitelDie Hilfsschule in Guben 104
- KapitelDie Hilfsschule zu Landsberg a. W. 106
- KapitelDie Hilfsschule in Berlin-Lankwitz 108
- KapitelDas städtische Hilfsschulwesen Neukölln 110
- KapitelEinklassige Hilfsschule in Spremberg (N.-L.) 119
- KapitelDie Steglitzer Hilfsschule 125
- KapitelHilfsschule Einbeck 130
- KapitelDas Hilfsschulwesen der Stadt Hannover 133
- KapitelAus der Lüneburger Hilfsschule 155
- KapitelDie Hilfsschule zu Cassel 162
- KapitelDie Hilfsschule Frankfurt a. M. 164
- KapitelHilfsschule Wiesbaden 174
- KapitelDie Hilfsschule in Allenstein 178
- KapitelDas Hilfsschulwesen in Königsberg i. Pr. 181
- KapitelDie Hilfsschule zu Stargard i. Pom. 189
- KapitelDie Hilfsschule in Stettin 191
- KapitelDie Hilfsschule in Stolp i. Pom. 192
- KapitelDie Hilfsschule in Bromberg 195
- KapitelDie Hilfsschule in Aachen 197
- KapitelHilfsschule Barmen 199
- KapitelDie Bonner Hilfsschule 201
- KapitelDas Cölner Hilfsschulwesen 209
- KapitelDie Crefelder Hilfsschule 216
- KapitelHilfsschule zu Düren (Rheinland) 218
- Kapitel25 Jahre Düsseldorfer Hilfsschule 220
- KapitelElberfelder Hilfsschule 227
- KapitelHilfsschule der Stadt Eschweiler (Bezirk Aachen) 228
- KapitelHilfsschulwesen der Stadt Essen 234
- KapitelDie Hilfsschule zu Gummersbach 240
- KapitelMülheim a. d. Ruhr 243
- KapitelHygienische Fürsorgemaßnahmen der Hilfsschule zu M.-Gladbach 244
- KapitelStädtische Hilfsschule zu Remscheid 247
- KapitelHilfsschule für schwachbegabte Kinder in Stoppenberg 250
- KapitelHilfsschule Uerdingen am Rhein 252
- KapitelDie Hilfsschule in Wiesdorf 254
- KapitelHalberstadt 256
- KapitelPestalozzischule in Magdeburg 260
- KapitelNordhausen 262
- KapitelDie Hilfsschule in Quedlinburg 263
- KapitelDie Hilfsschule zu Zeitz 267
- KapitelDie Fürsorge für die Schwachsinnigen in Breslau 269
- KapitelHilfsschule Kattowitz 289
- KapitelStädtische Hilfsschule in Kiel 292
- KapitelDie Hilfsschulen in Dortmund 296
- KapitelHilfsschule zu Minden (Westfalen) 306
- KapitelHilfsschule der Stadt Münster in Westfalen 308
- KapitelHilfsschule zu Rheine i. Westf. 311
- KapitelAtmung und Vokalisation in der Hilfsschule 312
- KapitelDas Danziger Hilfsschulwesen 314
- KapitelStädtische Hilfsschule in Elbing 317
- KapitelHilfsschule in Graudenz 321
- KapitelDas Chemnitzer Hilfsschulwesen 325
- KapitelDie evangelischen Hilfsschulen Dresden 330
- KapitelDie Hilfsschule in Leipzig 338
- KapitelDie Hilfsschule in Meißen a. d. E. 349
- KapitelHilfsklassen zu Ölsnitz i.V. 353
- KapitelDie Hilfsschule zu Plauen 355
- KapitelDie Hilfsschule zu Zwickau 362
- KapitelDie Hilfsschule zu Altenburg 366
- KapitelDie Hilfsschule in Gotha 368
- KapitelDer Rechenunterricht in der Meininger Hilfsschule 370
- KapitelHilfsschule in Stuttgart 381
- EinbandEinband -
- Titel
- Deutsche Hilfsschulen in Wort und Bild
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Flächen. Beim Spiel mit einem Würfel (bzw. Dominostein) haben die Kinder die geworfene Zahl abzuschätzen — d. h. gleichviel Rechenklötzchen, Pfennige, Mark, Erbsen, Kugeln usw. aus ihrem Rechenkasten zu nehmen — später sie zu benennen und endlich die betr. Ziffer auf ihrem Rechenkasten aufzustellen. Die Punktzahl kann auch von den Kindern nachgezeich net (Buntstift!), die Ziffer von den Geschickteren geschrieben werden. Das Spiel mit zwei oder mehr Würfeln gestaltet sich zu Additions- und Subtraktionsaufgaben, die von den Kindern mit den in ihrem Rechenkasten vorhandenen Gegenständen und durch Zeichnen nachgeahmt, mit Hilfe der Zifferntäfelchen auf dem Rechenkasten „aufgebaut“ (Abb. 3) und schließlich auch „abgeschrieben“ werden. Langeweile gibt’s bei dieser Art des Rechnens nicht, und daher wird auch (im ungünstigsten Falle) nur ein ganz geringer Prozentsatz der Anfänger den Stoff des ersten Jahres der Unterstufe zweimal zu durchlaufen haben. Abb. 3. Adarrßs Rechen- und Lesekasten, geöffnet zum Rechnen bis 6. II. Im zweiten Jahre der Unterstufe wird der Zahlenraum sofort bis 100 er weitert; doch bilden die schwierigeren Fälle des Addierens und Subtrahierens den Rechenstoff des ersten, die Multiplikation und Division den Rechenstoff des zweiten Jahres der Mittelstufe. Daß nach den Arbeiten im Zahlenraume bis 10, die in erster Linie der Schaffung klarer Zahlvorstellungen dienen sollen, noch der Zahlenraum bis 20 eine gesonderte Behandlung erfährt, ist weiter nichts als ein Nachtreten der Pfade der Volksschulmethodik. Eine innere Berechtigung dafür aus dem Wesen unserer Hilfsschüler oder aus dem Aufbau unseres Zahlen systems herzuleiten, wird wohl kaum möglich sein. Ich habe bereits früher einmal meine An sicht darüber in einer Arbeit „Einige methodische Hindernisse im Rechenunterricht“ nieder gelegt. Die Arbeit ist im Märzheft 1908 der Zeitschrift für Behandlung Schwachsinniger er schienen. Hier möchte ich betonen: Schüler, welche sichere Zahlvorstellungen bis 10 erworben haben, können bei geschickter methodischer Führung und klarer Veranschaulichung sehr wohl sofort in den Zahlenraum bis 100 eingeführt werden. Beweis: Eine zehnjährige Praxis in der Meininger Hilfsschule. Die sofortige Erweiterung des Zahlenraumes bis zu 100 liegt aber auch in der Eigenart des Aufbaues unseres Zahlensystems begründet, das innerhalb jedes einzelnen Zehners eine Wiederholung der Zahlengrößen des ersten Zehners bietet. Weshalb nun — wenn man Gelegenheit hat, diese Wiederholung in neunfacher, also abwechslungsreicher Weise vorzunehmen — den Zahlenraum „methodisch“ beschränken? Die sofortige Behandlung des Zahlenraumes bis 100 schon im zweiten Jahre der Unterstufe bietet bei Innehaltung des Mei ninger Lehrplans weiter keine Schwierigkeiten als die Abstraktion der Zehner, die mit meinem Rechenapparate auf anschauliche Weise vermittelt werden kann. Man lese das in den oben angeführten Broschüren nach. — Sie bietet aber den Vorteil, daß das Zehnerüberschreiten bis zu dem Zeitpunkte hinausgeschoben werden kann, da durch die mannigfachsten Übungen mit den Zehnern und innerhalb derselben ein ungemein größeres Verständnis für das Wesen des Zehners und der dadurch begründeten Notwendigkeit des Zerbrechens der Zahlengrößen 2 bis 9 angebahnt wurde, als das möglich ist bei gesonderter Behandlung des Zahlenraumes
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