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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.10.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-10-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192110071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19211007
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19211007
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-10
- Tag1921-10-07
- Monat1921-10
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.10.1921
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Freiing, 7. Oktober LVZ1, «bendS 74. Inhrg 8SS Beilage znm „Riesaer Tageblatt". Rokationsvruck und Verlag: Langer tzvtnterltch, Riesa. GeschtftSsteller Geetteftraße SV. verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm DIttrIch, Riesa. tz, wie KeyneS vorausgesagt hat, daß er aber »er lang unvermeidlich ist, wenn man Deutsch- iitzzwingen will, Milliarden Gold zu bezahlen, chnmgen find aber die Reparationsbons nicht zoMIL G» SleMevk VmiMmn. Die erste »tesbadruer Su^mmrnkunft Mische« Rath» mm n»d Loucheur hat »och t« Mai stattgesundeu. Eben erst hatte Deutschland da» Smdoner Ultimatum angenommen. Der französische Ktnanzmtntfter Doumer war voll stolzer Pläne. EiuGolbstrom sollt« stch fetzt in seine Kasse ergießen. Di« Sorge« wegen de» Defizits im Staatshaushalt war er nun endlich lo»: Der Boche zahlt alle»? Sine Milliarde- Goldmark binnen drei Monate«, wovon Frankreich natürlich seine VS Prozent etnzteheu Wird. Und so ost Zahlungen de» französtsche« Staat» Mts sind, hat sei» glücklicher Finanz- Minister nicht» anderes zu tun al» deutfche ReparationSbons -u verkaufest!. Nun mutzte auch dtr Wiederaufbau Norbfrank- reichs endlich flott voustatten gehen. Bisher hatte» die fran- züstsche« Wiederaufbaugesellschaften herzlich wenig geleistet, und die Bevölkerung deS zerstörten Gebiets führte bittere Klag«: SS scheine stch beim ganzen Wiederaufbau weniger darum »u handeln, datz man ihr baldigst Wohn- und Ar beitsstätten schaffen wolle, al» vielmehr um möglichst ein trägliche Geschäfte für die mit -en Wiederaufbau-Arbeiten be trauten Industrien. Bet solche» Klagen mochte ein Grab Wahrheit nicht fehlen, die volle Wahrheit aber war doch, datz dte finanzielle Leistungsfähigkeit der Wiederaufbaugrsellschaf- te» «och beträchtlich hinter der industriellen zurückblieb: We der der staatliche, noch — wenn er überhaupt zu haben war — prtvgter Kredit reichten aus, um den Wiederaufbau gemätz den Wünschen der Entschädigungsberechtigten zu beschleuni gen. Fetzt sollt« es anders werben. Herr Doumer wollte »di« deutsche Schuld mobilisieren". ES war das Einfachste 'n -er Welt. Aber au» der Mobilisation ist nichts geworben. Die fünfprozenttgen Reparationsbons der Kategorie waren natürlich nicht al pari anzubrtngen, aber auch nicht zu achtzig, ja kaum zu fünfzig. Mt der Bürgschaft Les franzüstsche» Staats hätten sie zu einen: schlechten Kurs allenfalls begeben werden können, nicht milliardenwetse, aber in mäßigen Be trägen; aber das wäre nichts anderes gewesen als eine fran zösische Anleihe unter ungünstigsten Bedingungen, eine Schä digung folglich de» französischen Staatskredits. Herr Dou mer mutzte sich mit einemmal davon überzeugen, daß die Finastzleute in Newyork und London, in Holland und in der Schwei» über die Erfüllbarkeit des Londoner Ultimatums genau so pessimistisch Lenken wie die deutschen Staatsmänner. Die Finanzleute sind davon überzeugt, daß Deutschlands Staatsbankrott zwar nicht unbedingt schon im Fahre 1S22 eintreten ck ' " über kur» e land weiter! Ohne Goldz .. ... hanbelbare Werte, sondern bloß Ladenhüter, an deren Anblick sich dte Herren, die das Londoner Ultimatum ausgeüacht haben, ergötzen mögen. Mit -em Londoner Ultimatum kann man da» Deutsche Reich in den Ruin hineintreiben» aber Frankreich nicht wieder aufbauen. Ms sich Loucheur und Rathenau im August zum zweitenmal in Wiesbaden tvafen, stand diese Einsicht be reits fest. Jetzt war Deutschland nicht mehr der Bittsteller, der eine günstigere Art, seine Schulden abzuzahlen, durch setzen wollte. Sondern Deutschland erschien nunmehr als der zu gewährende Teil: Tie deutsche Industrie, ihrer Leistungsfähigkeit bewußt, sollte die Bedürfnisse Frank- reichs befriedigen. Was man vom deutschen Reich bei seiner Finanznot nicht erreichen konnte — weil jedes Mittel des Zwangs diese Not bloß steigert —, das konnte deutsche Arbeir leisten. Vielleicht, wenn ganz Frankreich schon reif emF Erkenntnis wäre, die Loucheur mit Rathenau teilt, wäre das ganze Reparationsproblem diesmal zu lösen gewesen: Frankreich hätte bis zum 1. Mai 1926 gänzlich E Goldzablungeii verzichten müssen. Sem Anteil an der lahrlichen Quote der Reparationsschuld wäre durch deutsche Lieferungen für den Wiederaufbau und durch die schon iw ^rsailler Vertrag ausbedungenen Lieferungen von Kohle und Kohlenderrvaten gedeckt worden. Ein ähnliches Ab kommen mit Italien und eines mit Belgien hätten sich angeschlossen. Aber Großbritannien? Auf die Schiffs bauten, zu denen Deutschland nach dem Versailler Ver- trag Verpflichtet ist, hat die englische Regierung längst Verzichtet, denn der englische Schiffsbau klagt über Mangel an Beschäftigung. Ob das britische Reich an anderen deut schen, Sachleistungen ein starkes Interesse hat. ist noch fraglich. Eine Steigerung der deutschen Ausfuhr, die auf Reparationskonto geht, kann jedenfalls Deutschlands Kauf ¬ kraft für englische Waren nicht steigern, und England, mit mehr als zwei Millionen Arbeitslosen, sieht sich vor die Wahl gestellt, ob es lieber Zahlungen tn irgendwelcher Form, bei denen die deutsche Kaufkraft noch weiter abnimmt, von Deutschland beanspruchen soll, um damit einen Teil seiner Arbeitslosenunterstützung zu bestreiten: oder ob es lieber bemüht sein soll, die Kaufkraft Deutschlands erhöhen zu helfen, um einem Teil seiner Arbeitslosen Arbeit m den nach Deutschland exportierenden Industrien zu schaffen. Wenn Churchills und Lloyd Georges jüngste Reden »ms nicht täuschen, ist England auf dem Wege zu einer Revision der Forderungen an Deutschland. Len Wiederaufbau bedürfnissen Frankreichs würde aber auch bet einer weit gehenden Erinäßtgung und Stundung der deutschen Repara tionsverpflichtungen ein Vorrecht zugestanden werden. Das Wiesbadener Abkommen ist unter allen Umständen durch führbar, wenn Frankreich die Forderung fallen läßt, daß es daneben noch beträchtliche Goldzahlungen erhalten müsse. Das Programm der Revision muß lauten: Zuerst Wie deraufbau Frankreichs und Unterstützung Deutschlands bei der Finanzierung des Wiesbadener Abkommens; späterhin ermäßigte deutsche Zahlungen an dte anderen Alliierten in einer Form, welche die Stabilisierung des, Markkurses nicht stört. " ' ' - Ak MMWkll Mk Iw MftmM ler MM. Ebenso wie der Reichsverband der deutschen Industrie haben jetzt auch laut »Berliner Tageblatt" dte Banken, der Handel und die Landwirtschaft »«sondere Kmnmisfiouen gebildet, die die Frage des Kreditanarbotes a« die Reich», resieruna bearbeiten sollen. Die vier Ausschüsse werden in der nächsten Woche voraussichtlich am Dienstag mit dem Reichskanzler Dr. Wirth über die Aufbringung der Gold- Milliarde verhandeln. Wie da» Blatt weiter hört, hat vorgestern im ReichSfinanzmtnifterinm «ine Sitzung über di« Frag« de» KreditangeboteS stattgesund«». ES wurden bereits bestimmt« Pläne stir die Durchführung de» An gebot» vorgelegt. lieber das amerikanische Anleiheauaebot an die deutsche Industrie berichtet da» „Berliner Tageblatt", daß, nachdem der Plan der deutschen Industrie, «in« Sold- Milliarde zur Reparationslrlstuna aufzubringen, an, 17. September im „Newyork Herold" veröffentlicht worden Das Wiesbadener Abkomme«. u»tb. Berlin, 6. Oktober. Die Minister Dr. Rathen«« und 8onch«nr haben Donnerstag in Wiesbaden in Vollmacht ihrer Regierungen daSAbrommru üb«r deutsch« Sachlteferungen an Frank reich abgeschlossen. Die Unterzeichnung der Nebenabkom men «rfolat voraussichtlich am Freitag. s« dem Hauptabkomm«« bekunde« die beiden Re- gierunaen ihre« Mille«, de« Wiederaufbau der zerstört,« Gebiete Nordsrankreichs durch Liefer««« beziehungsweise Bestellung von Einrichtung», und BetriebSgegenstünde« «ndvonBa« stosse« in möglichst großem Nmfange zu bewirken. GS bandelt stch mitbiu nur Tachlieserungen i« Sinne der Anlage kV de» Dell» Vkkk des Friedens vertrags. Dte Durchführung der Lieferungen soll auf beiden Seiten durch vrtvatrechtliche Organisationen erfolgen. Die Lieferung«» der deutschen Otaauisation laufen neben den Lieferungen des Reichs ans Anlage ill (Schiffe), An lage V (Kohlen und Kohlenprodukte) und Anlage Vl (Färb- stoffe und chemisch-pharmazentischr Produkte) zu Teil Vlll des FriedenSvertraas. Zn dem Verfahren der Anlage iv zu Teil Vlll d«S FriedcnSvertragS kann nach einer Kündigungsfrist von einem Jahr zurückaekehrt werden. Die deutsche Regierung darf jedoch diese Kündigung frühestens am l. Mai 1923 sür de» 1. Mai 1024 anssprechen. Für die Lieferungen aus dem Abkommen gilt die Einschränkung, daß sie Frankreich lediglich für Zwecke de» Wi^crnnfbaus verwende» darf. Di« zugunsten Deutschlands beziehungsweise der Lieferungs- Organisation aufgrund des Abkommens entstehenden Kre- dite und die dieser Organisation gehörigen, in Frankreich befindlichen Ware» und Barbeträge sind dem in 8 18 der Anlage ll zu Teil Vlll des FriedenSvertragS eventuell vor- gesehenen Zugriffe Frankreichs entzogen. Zu den Lieferungen ist die deutsche Organisation nur insoweit verpflichtet, als sie mit den ProduklionsmSglich- keiten Deutschland», den Bedingungen seiner Rohstoffver sorgung und den inneren Bedürfnissen seines sozialen und wirtschaftlichen Lebens vereinbar sind. Der Gesamtwert der Leistungen aufgrund der Anlagen lll, V und Vl zu Teil Vlll des FriedenSvertragS und der Lieferungen auf grund des Abkommens soll bis zum L. 5.1VL« sieben Mil liarden Goldmark nicht überschreiten. Die Lieferungen sollen erfolgen durch unmittelbare freie Vereinbarung der deutschen und französischen Organisatio nen. Für den Fall, daß ein« Vereinbarung nicht zustande kommt, ist zwischen sogenannten mmekmuili,« dmmls, und den sogenannten wmobaosiss» »p«oi»ls, zu unterscheide». Unter ersteren werden Waren fungibler Art, wie Holz, Glas und dergleichen, sowie SeriengegenstSnde verstanden, unter letz- teren solche Waren, bei denen es dem Besteller auf den be sonderen Charakter des Einzelstücks ankommt, wie in- duftrielle Einrichtungen, Maschinen usw. Beim Baualmatrrial entscheidet beim Nichtzuftande- kommen einer Vereinbarung «ine Kommission über Lief«, rungsmöglichkeit und Preis-, Transport-, LieferungS- und Abnahmebedingungen endgültig. Die Kommission setzt sich zusammen aus drei Mit gliedern, einem Deutschen, einem Franzosen und einer dritten gemeinsam bestimmten oder vom Schweizer Bundes- Präsidenten ernannte» Person. Für dte Preisfestsetzung, soweit sie nicht in freier Vereinbarung erfolgt, stellt die Kommission eiuvierteljiihrltch ei« Preisverzeichnis für alle in Frage kommenden Gegenstände auf, welches unge fähr dem normale« französtsche« Inlandspreis des be treffenden Erzeugnisses abzüglich der französischen Zollge- fälle und der Transportkosten des betreffenden Bestell- Vierteljahres entspricht. Ist der 1« den Preisverzeich nisse« erstellte Preis niedriger als der gleiche Preis für die gleiche« Ware« in Deutsch land, so ist Deutschland nur verpflichtet zu liefern, so. weit diese Preisdifferenz nicht größer ist als S Prozent. Der Wert dieser Berluftlieferungenwiedernm kann höchstens S Prozent des Gesamtwertes der Lieferungen des betreffende« Jahres betragen^ Kommt für Spezialmaterial ein« Verständigung nicht zustande, so kann die französisch« Regierung auf da« Liefe- rungSverfahren nach Anlage lV z» Teil vm des Friedens- Vertrags zurückareifen, jedoch nur. soweit die Gegenstände in den an Deutschland früher übergebenen Listen bereits enthalten sind. - Dte Zahl««««» an die deutsche LieferungSorganisation geschehen durch di« deutsche Regierung: dieser wird der Wert der Lieferungen auf ReparationSkonto g«t- geschrieben. Dabei unterscheidet das Abkommen drei Zeit- abschnitt«: bis 1. Mai 192«, bis 1. Mai 193« und die Folgezeit. Die Lieferungen im ersten Zeitabschnitt werden Deutsch land nicht in vollem Werte, sondern nur mit Ti» Prozent des Wertes gutgefchrieben. Beträgt der Wert der Liese, rungen aus dem Abkomme» in einem Jahre weniger als eine Milliarde Goldmark, so werden in diesem Jahre 45 Prozent des Wertes dieser Lieferungen gutgefchrieben. Der Höchstbetrag, der Deutschland in einem Jahre ein- schließlich der Lieferungen aus Anlage lll, V und vi z» Teil Vlll des FriedenSvertrageS gutgeschrieben werden darf, ist eine Milliarde Goldmark. Der Betrag des in den einzelnen Jahren nicht gntgeschriebenen Wertes der Lieferungen trägt einfache Jahreszinsen zu 5 Prozent. Am 1. Mai 1926 werden die Restbeträqr zusammen- gerechnet. Die so gewonnene Summe ist in 1« gleichen Jahresrate« biS znm 1. Mat LVS« nebst den fällig wer- drnden einfachen Zinsen gutzuschreiben. Bei den Lieferungen vom 1. Mai 1926 ab wird grundsätzlich der volle Wert (nicht nur 38 bezw. 45 Prozent) gutgeschrieben. Jedoch darf die jährliche Gutschrift einschließlich der fälligen Jahresrate» ans den Restbeträgen der Zeit vom 1. Oktober 1921 bis zum 1. Mai 1926 zusammen mit dem Wert van Lieferungen ans den Anlagen Hl, V und Vl, soweit sie nickt bis dabin erledigt sind, auch jetzt eine Milliarde Goldmark nicht überschreiten. Beträgt der Gesamtwert der Leistungen einschließlich der in Ausführung der Anlagen lll, V und Vl bis zum 1. Mai 1926 mehr als 7 Milliarden Goldmark. so ist der überschiestende Betrag innerhalb dreier Monate ab 1. 5. 1926 Deutschland voll gut,«schreiben, ohne Rücksicht auf die Regelung der sonstigen Gutschriften. Am 1. Mat LVLst ist wiederum festzustellen, welche Beträge etwa Deutschland noch guthat. Dieser Saldo ist nebst 5 Prozent Zinsen und Zinseszinsen in vier Halbjahrs- raten 1936 und 1937 abzutrage». Alle Gutschriftbeftimmungen gelten mit der Maßgabe, daß keine JabreSgutschrift höher sein darf, als der Anteil Frankreichs (82 Prozent) an den gemäß Artikel 4 des Lon- doner Zahlungsplanes zur Verteilung unter die Alliierten gelangenden deutschen Annuitäten. Vom 1. Mai 1936 ab kann Deutschland alle Leistungen ablehnen, soweit durch ihre Ausführung der von Frank, reich in einem Jahre äußersten Falles gutzuschreibende Betrag (52 Prozent der Annuität) überschritte« werde« würde. Las Abkomme« wirb von englische» Finanzsachverständige« geprüft. Wie das Reutersche Bureau erfährt, wird das von Dr. Rathenau und Loucheur abgeschloffene Uebereiukommen von den englischen Finanzsachverständigen geprüft. Aus politischen Gründen kann England gegen das Ueberein- kommen keine Einwände erheben. Jeder Plan, der Frank- reich beim Wiederaufbau der verwüsteten Gebiete unter- stützt, sollte so wenig Widerstand wie möglich finden. Bis jedoch das Abkommen eingehend geprüft worden ist, ist es unmöglich feftzuftellen, wieweit es die Verteilung der Reparationen unter die Alliierten in Mitleidenschaft zieht, und ob es mit dem ReparationSabkommen in Einklang zu bringen ist. Bis hierüber Klarheit geschafft ist, könne man in seinem Urteil nur sehr zurückhaltend sein. Obgleich Loucheur und Dr. Rathenau erneut zusammentreffen, um das Abkommen zu unterzeichnen, wird «S doch erst in Kraft trete», wenn es die Billigung der Reparationskommisfio« gefnnden hat. war. bereits am 20. September in Berlin das erste Ange bot einer Anleihe von einer großen amerikanischen Finanz gruppe eintraf. Vor etwa einer Woche fragte ein« andere Bankgruppe Amerikas in Berlin an, ob man deutsche Unterhändler nach Amerika schicken würde. Mit diesen amerikanischen Finanzleuten finden bereits Konferenzen im Auslande statt. Gestern traf in Berlin die Mittei lung einer dritten amerikanischen Finanzgruppe ein, wonach beute zwei Finanzleute «ach Berlin komme» werden, um Über eine amerikanische Anleihe zu verhandel». Wie das Blatt weiter meldet, stehen deutsche Industrie kreise auch mit Vertretern des valutastürktze« Landes Europas in Unterhandlungen. Auch diese Angelegenheit soll sich dem Blatte zufolge günstig entwickeln. Harbins will de« Alliierten dte Zahlungsbedingungen erleichter«. Hadas meldet, aus London: Präsident Harding hegt den brennenden Wunsch bezüglich der Rückzahlung der Schulden der Alliierten, daß der Kongreß die Verwaltung ermächtige, den Schuldnernationen die Zahlungsbedingungen zu erleichtern. Er beat die Hoffnung, daß der Kongreß dte Bill bezüglich der Rückzahlung der fremden Schulden an nehme, was seiner Ansicht nach die Lage zur Betreibung dieser Transaktion Keffern würde. Tagung des Finanzkomitees der Internationale« ) Handelskammer. Wie „Journse Industrielle" mittetlt, ist gestern tn Paris das internationale Finanzkomitee der Internationalen Han- delskammer zusammenaetreten. Das Komitee hat auf dem letzten Kongreß der Internationalen Handelskammer in London im vergangenen Juli den Auftrag erhalte», den verschiedenen Ländern Vorschläge über die Konversion der deutschen Reparationsbons zn machen und den Einfluß des gegenwärtigen Standes der Schulden der Alliierten aus den internationalen Wechselmarkt zu untersuche». Das Komitee wird sich auch mit der Frag« der Sachlieferungen beschäftigen. ZeituugSverVote. Wegen LeS Artikels vom 16. Septem- Ver mit der Ueberschrift „Eine Abwehr -es Weimarer Bür- gerbundeS" ist die „Thüringische LandeSzeituug" vom 5. bis S. Oktober verboten worden. — Der «Völkische Beobachter" ist, wie auS München gemeldet wird, von der Reichsregierung neuerdings btS zum 14. Oktober verboten worden. Grund Lazu waren zwei Artikel, in denen der Reichskanzler und einige Minister verächtlich gemacht wurden. Die beiden frag lichen Nummer» -er Zeitung wurden bescklaanahmt. Polen und der Bölkerdrmd. Im Gegensatz zu den zahlreichen französischen Mel- düngen, die wissen wollen, daß die Entscheidung über Ober schlesien bereits in einem für Deutlchland ungünstigen Sinne gefallen sei, scheint man in Polen damit zu rechnen, daß der Völkerbundsrat schließlich doch der englischen Auf fassung beitreten wird. Man kündigt jetzt schon an, daß Polen eine ungünstige Entscheidung nickt anerkennen wird und beruft sich auf den Versailler Vertrag, nach dem die Sache „auf dem Wege des Plebiszits und im Einvernehmen mit dem Obersten Rat" erledigt werden müsse. Diese Ar gumentation erschernt merkwürdig genug, da gerade das Plebiszit eine unzweifelhaft deutsche Mehrheit ergeben hat. Daß der Oberste Rat sich um die Auswertung dieses Plebis zits nicht einig werden konnte und vom Bölkerbundsrat ein Gutachten etngefordert hat, verstößt keineswegs gegen die Vertragsbestimmungen. Wenn der Oberste Rat das Gutachten annimmt, wird sich Polen Wohl fügen müssen, im Gegensatz zu Deutschland, das sich immer auf das Re sultat der Volksabstimmung berufen kann. — Polen droht ganz unverblümt mit seinem Austritt aus dem Völker bund, wenn die Entscheidung ungünstig fallen sollte und rechnet vor, was dem polnischen Staat die Zugehörigkeit zum Völkerbunde kostet. Man kann auS der Rechnung, die da aufgemacht wird, den Schluß ziehen, daß nach polnischer Moral die Aufwendungen zu dem Zwecke ge macht worden sind, um sich ein Instrument zur Verwirk lichung polnischer Träume zu schaffen. In dem Augen blick, da das Instrument versagt, kündigt man ihn: den Vertrag. Militärische Maßnahme« der Alliierte«. Reuter erfährt aus wohl unterrichteter Quelle, daß Vertreter der britischen, der italienischen und dec fran zösischen Regierung am Sonnabend in Paris zn- sammentreffen werden, um Vorbereitungen sür Maß nahmen zu trefsen, die von den Truvpen der drcl Müchie in Oberschlesren ergriffen werden sollen, wenn die Entscheidung des Obersten Rates über die oberscklesiscke Frage bekannt gegeben ist. Verhandlungen hierüber sind zwischen Rom, Paris und London die letzten Wochen hin durch geführt worden und die Zusammenkunft am Sonn abend hat den Zweck, an die »wuchen den drei Regierungen getroffenen Abmachungen die letzte Hand zu legen und gleichlautende Instruktionen fürHia,Truppen ausznarl eiten. Es ist noch nickt bestimmt, wer de: Vertreter des briti schen Reiches kein werde. - .
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