401 am 10. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften au» den Ortschaften der GerichtSbezirke Batzdorf, Siebeneichen, Scharfenberg, Schletta, Deutschenbora, Gauernitz, Hartha, Choren, Pinnewitz, Schleinitz und Petzschwitz. am 11. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften au» der Stadt Meißen und au» den Ortschaften der Gerichtsbezirke Robschütz, Lau benheim und Obereula, ingleichen aus den zu dem Königlichen Justizamte Nossen gehörigen Ortschaf ten Lüttewitz, Mochau und Priesen; am 12. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften der GerichtSberirke, Ilkendorf Raußlitz, Graupzig, Gödelitz, Bar nitz, Goseljtz, Noschkowitz, Lüttewitz mit Möbertitz, Leschen, Obersteinbach, Zunschwitz, Schweta bei Dö beln, Neukirchen mit Steinbach, Limbach und Rothsch^nberg. am 13. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften des Königlichen Gerichts Lommatzsch und aus der Stadt Lom- matzsch, ingleichen aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Porschnitz, Sornitz, Scheerau, Deila, Leu- tewitz und Jahnishausen, und aus dem, theilS unter das Königliche Justizamt Grüllenbuch zu Tha- rand, theilS unter das von Schönbergsche Gericht zu Rothschönberg gehörigem Orte Helbigsdorf, und am 14. December 1850, ebendaselbst, die Mannschaften aus den Ortschaften des König!. Gerichts Riesa, ingleichen aus den Ortschaften der Gerichtsbezirke Staucha, Hirschstein und Oberau, und aus den zu dem hiesigen amtShauptmannschast- lichen und RekrutirungS-Bezirke gehörigen Ortschaften des Hochstiftes Meißen; Abend, Boritz, Kobitzsch, Mettelwitz, Niedertoppschedel, Noßlitz, Prositz bei Staucha, Rüsseina, Saultitz, Sörnewitz, und Wölkau. Zugleich werden diese Mannschaften darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen, welche auS irgend einem Grunde aus Befreiung vom Militärdienste Anspruch zu haben glauben, die dicSfallstgen Recla- mationen, Nachweisungen und Zeugnisse entweder sofort bei der persönlichen Gestellung zu übergeben, »der bis zu dem auf A den 17. December 1850, «»beraumten ReclamationStermine, welcher imj Gasthofe zum Hirsch in Meißen abgehalten werden wird, einzureichen haben, eine Berücksichtigung der nach Ablauf dieses Termins eingehenden Anbringen aber nicht statt finden kann. Hain, am 4. November 1850. Königliche 1l. Amtshauptmannschaft des Dresdener KreiSdirectionS«Bezirks. von Wolf. Politische »rocken. Au» Schleswig-Holstein gehen unS nun in ausführlicher Mittheilung die Beschlüsse zu, welche die Frankfutter Bundesversammlung ge faßt hat, um zu Gunsten Dänemarks die heiligen Rechte eines deutschen Bruderstammes zu opfern und dessen bewaffnete Gegenwehr gegen die Fremd herrschaft zu unterdrücken. Die Statthalterschaft hat den Frankftrtter Herren in entschiedener und würdiger Weise geantwortet. Sie zeigt sich bereit, aus Grundlagen zu unterhandeln, die dem Rechte und der Ehre der Herzogthümec entsprechen; aber — fie weist da» erniedrigende Anfinnen entschie den zurück, welche» ihr von Frankfurt au« gemacht wird. E» heißt in der betreffenden Antwort: „Die Herzogthümer find entschlossen, auf ihrem gute» Rechte zu beharren bi» zum Aeußersten. Sie»ol len e» abwarte», ob e« möglich ist, daß PeutscheFiirften diese» Recht niedertro- ten werden, nachdem es ihre» Gleichen vertheidigt haben. Wir werden Dieß mit Fassung erwarten. Denn wenn es bestimmt sein soll, zu fallen, so ist eS uns am ehrenvoll!- sten, wie schmachvoll e» für Deutschland sein mag, durch Deutsche zu unterliegen." Wie verlautet, hat die Statthalterschaft die Wei sung erhalten, daß wenn die schlesw g, holsteini sche Armee bis 15. Dec. nicht entwaffnet ist, di« Execution durch deutsche Truppen vollzogen wer den solle. Wie eS allgemein heißt, ist den öster reichischen Soldaten die Vollziehung der Frank furter Beschlüsse zugedacht. E» bestätigt sich, daß Hannover dem Durchmärsche der BundeStrupPtn durch seine Lande kein Hiuderniß entgegensetzt, wenn es sich auch geschämt haben mag, an dieser Expedition thätigen Antheil zu nehmen. Oesterdeich. Trotz der fortdauerlchen -rie- denSgerüchte dauern auch hier die Rüstungen und