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Sächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse : 15.01.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-01-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480533490-191801153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480533490-19180115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480533490-19180115
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Dorfzeitung und Elbgaupresse
- Jahr1918
- Monat1918-01
- Tag1918-01-15
- Monat1918-01
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WWWWWWW Dienstag, de« 15 "Januar 1-1S Geifwtpuloer, al» zur Aufrechterbal'ung des Betriebe« unbedingt nötig ist Diese Bekanntmachung findet nur auf den Vorn Krieg»- auSschutz -»gewiesenen Kaffee-Ersatz Anwendung. Der bis her im Handel befindliche Kaffee-Ersatz kann bi» Htm 15. Mürz 1V18 zu den bisherigen Preisen marken- und schein frei verkauft werben. Die Ausgabe de» Kafsee-Lrsatze» 4>urch -en Kleinhandel auf den I. Kartenabschnitt ist nicht vor dem 1. Februar 1918 zu erwarten. Im übrigen wird bet rechtzeitigem Eingang her Ware auf fristgemäß» Belieferung der Verbraucher gerechnet wer ben können. Weitzer Hirsch. Nahrungsmittelkarlen«Ausgabe für die nächsten vier Wochen Donnerstag, den 17. Ian. 191«, vormittags von 10 bi» 12 Uhr in -er Lesehalle (Kurbad Lras selt). Hierbei werben die nach der Bekanntmachung der Kgl Amtshauvtmannschaft DreSden-Neustadt vom 5. Januar 1S18 ueu eingeführten Nährmittelkarten mit verabfolgt werden Die Einwohnerschaft wird um pünktliche Abholung der Kar ten ersucht. NahrungSmittelkarten-Angelegenhetten werben nur noch DienStagS,' Donnerstags und Sonnabends von 1« bis 12 Uhr vormittags im Gemeindeamt. (Sitzungszimmer, erledigt. An Kinder werden L»e Karten nicht abgegeben. Die Karte» sind nicht übertragbar/ für verlorene wirb kein Ersatz gegeben. Sie sind mit Name, Ort und Wohnung de» HauShaltungsvorftanbe» ober Karteninhabers zu ver sehen. Die Karten sind von den Kleinhändlern bet dem' Ge meindeamte deS OrteS, an dem sich die Handelsstelle befindet, binnen drei Tagen nach Ablauf der Anmeldefrist, zu 100 Stück gebündelt, ein-ureichen. Bon dort werden sie an die Amt». Hauptmannschaft weitergeleitet. Nachanmeldungen können nicht berücksichtigt werden. iftrtritt tn eine Krgnken- Versorgung durch Heer ßL . . I Für Kaffee-Ersatzmittel, die tu Packungen »der vehält- Die Abgabe und der Bezug vori tnländischem Kaffee-Er- ulffe« an Verbraucher Abgegeben werden, bleiben die vor- atz ist für E1»z«lVerbra»cher nur gegen Kaffee-Erfatz-Karten, schrtfte« -er Berorbnung über äußere Kennzeichn,»« von Ware» »om 2V. Mat ISIS lR G.Bl. S. 422) unberührt. Großverbraucher, -te dauern- eine wechselnde Anzahl von Personen v»I beköstigest, in»besondere Pflege- und Kran- kenanstalten, Kliniken, Arbeitshäuser, Erziehungsanstalten und dergleichen erhalten für die von ihnen beköstigten Per sonen, soweit sie de« Zivilstand «»gehören fvergl. 8 ö), die tn 8 2 für Einzelverbraucher festgesetzte Kopfmenge. Sic haben die Ausstellung deS Bezugsscheines bet der Gemeindebehörde zu beantragen und dabet -te Durchschnittszahl der im Vor monate von ihnen beköstigten Personen nachzuweisen. Andere Großverbraucher, insbesondere Gast-, - Schank- und Speisewirtschaften (Hotels, Pensionen, Restaurants, Kan tinen, Klublokale, CafeS, Conbttoreie», Rtnderbewahranstal- ten, Kinderhorte, Volksküchen, Automaten und dergleichen) werden nach Höhe deS von ihnen nachgewiesenen Bedarfs ver hältnismäßig beliefert werden. Sie haben die Ausstellung eines Bezugsscheines bet -er Gemeindebehörde ihres Wohn orte» zu beantragen und dabet die Höhe des Verbrauches in den vorangegangenen drei Monaten nachzuweisen. Die Gemeindebehörden haben die eingegangenen An träge zu prüfen und mit Bescheinigung der Richtigkeit der ge machten Angaben der Amtshauptmannschaft zur Ausstellung der Bezugsscheine etnzureichen. / E» darf der Preis bei -er Abgabe an -ie Verbraucher nicht übersteigen: ») für Kaffee-Ersatzmtttel au» Getreide oder Malz - ür Ware, -te 1» geschlossenen Packungen ' oder Behältnisse» an de» Kleinhändler geliefert worden ist 50 Pf. für 1 Pfd. ür andere Ware . ..... , . ^VS Pf. für 1 Pfd . d) für andere Kaffee-Ersatzmittel « ür Ware^ die in geschloffene^ Packungen oder Behältnissen an -en Kleinhändler . geliefert worden ist ........ 84 Pf. für 1 Pfd. für andere Ware . , . . . . 80 Pf. für 1 Pfd Betck Verkauf kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eine» Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben «bgerurrbet werden Der KrtegSauSschuß für Kaffee, Tee und -eren Ersatz mittel, G, m. b. H. in Berlin kann mit Genehmigung de» Staatssekretär» deS KrtegSernährungsamkeS für die Preise von Ieigenkaffee und Kaffee-Essenzen abweichende Besttm mungen treffen. - -- — von GasHmttteln, hi« ans Geifenkarte» VLzogeü ffttb, ifk ver- boten. , ' ' . - ' 8 1». - o Die früheren Bekanntmachungen, betreffend Kaffee-Er- sätz, werbe» aufgehoben. 8 14. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser ve- kanntmachung werden nach tz^7 der BundeSratSverordnun« vom 25. September 1915 und nach 8 8 -er Verordnung -es Staatssekretärs de» KriegSernährungSamteS vom IS. Rovem ber 1917 bestraft. ' 17Ä DreSden-Neustadt, am 12. Januar 1918. Die Königliche Amtshauvtmannschaft. S lt» ür Großverbraucher nur gegen Kaflee-Ersatz-Be-ug-schetne! der AmtShaupttnannschast zulässig. Zum Vezuge -er Kaffee-Ersatz-Karten sind ohsMAu»- nähme alle Personen berechtigt, die Anspruch auf Bezug einer Brotkarte habe». - - 8/ Die Kaffee-Ersatz-Karte für die Zeit vom 15. Januar bi» 14. Mai 1918 besteht aus einem StLmmabschnitt — die Gültig- kett»dauer ist auf -er, Parte aufgeSruckt — und den 'S Ab- schnttten I, N, III, di« über je 54 Pfund Saffee-Erfatz lauten, stuf diese», Abschnitten ist ihre Geltungsdauer aufgedruckt. Sie sind tn einem einschlägigen Kleinhandelsgeschäft bi» zu den auf ihnen vermerkten Terminen zur Belieferung anzu- melden, und zwar^sst bei der Anmeldung der untere Abschnitt »om Kleinhändler abzutrennen und gleichzeitig zur Bestäti gung -er Anmeldung -er obere Abschnitt im freien Felde mit dem Firmen- ober Namensstempel zu versehen. . Diesen Stempelabdruck hat der Kleinhändler bet Belieferung de» Verbraucher» mit Tinte oder Tintenstift unverwischbar un deutlich zu -urchstreichen. Kür -ie Gemeinde Radebeul wer-en auf -teselbe Zeit be sondere Kaffee-Ersatz-Karten mit 4 Abschnitten auSgegeben, auf denen die Geltungsdauer ber einzelnen Abschnitte und die Termine zur Anmeldung bei Kleinhändlern verzeichnet sind und mit' denen im übrigen in der oben angegebenen Weise zu verfahren ist. emstalt »her Marftre ach» der Sethenversorguug au», so ist dir Seifen- karte an die AnSgaSestelle zurückzugeben. . ,/.V5 HU». Die Versorgung -ess Barbiere und Friseure mit der zur Aufrechterhaltung ihre» Gewerbe» und Betriebs» erforder lfthe« Raster» nutz Kopfwaschsetfe erfolgt »ach näherer Wei ftmg de» UrberwMhuugSauSfchuss«» der Getfentndustrte durch vermittln»- de» Bunde» Deutscher varbter-, Friheur- und Perückenmacher-Innungen. ' - 8 u. Zur Verwendung »n technischen Zwecken dürfen fett haltige Waschmittel an technische Betriebe und Gewerbe treibend«, insbesondere an Waschanstalten, nur mft Zusttm «ung de» UrberwachungSauSschusse» der Seifeninbustrte tu verlin abgegeben wtrde». . Zur Aufrechterhaltung de» Betriebe» können für tech nisch« ^betriebe und Gewerbetretbende der nachstehend unter l mrd Ih genannte» Art, die weniger al» zehn Arbeiter str fchäfttgen, von der Gemeindebehörde — tn Dresden vom ört lich zuständigen Mehlbeztrke — auf Antrag Getfenauswetse ««»gestellt werde», gegen deren Vorlegung nach näherer Wrisung de» UeberwachungSauSschusse» ber Seifenin-uftrie -ie notwendige Menge von Waschmitteln^abgegeben werden darf. Der Antrag auf Ausstellung eine» SeifenauSwetses für diese technischen Betriebs un- Gewerbetreibenden, die weniger al» zehn Arbeiter beschäftigen, ist schriftlich'mit vor- geschrievenem Vordruck bei den tn Absatz 2 diese» Para graphen bezeichneten Stellen zu stellen. Die Vordrucke sind ebenda unentgeltlich zu entnehmen. Bei Wiederholung des Antrages ist ber Stammädschnttt des zuletzt ausgestellten SeifenauSweise» einschließlich ber anhängenben, etwa noch nnbelirfertsn Etnzelabschattte znrückzugeben. E» können ins Höchstfälle zugebtlltgt werden r I, Lohnwssschexeien (Weißwäsche) g) mit Handbetrieb für je 109 F Dg. «äfche im Trocke» gewicht, un- soweit da» Gv- > wicht nicht festzustelen W, für je 100 Mk. RechynngS- .' Umsatz im Monat i>) mit Maschinenbetrieb für >1«' 100 Kg. - Wäsche i» Trockengewicht bi» zu » Og. Geifenpulver, i chemische Wäschereien nnd Färbereien U) für Weißwäscherei Geiser»- -t pulver nach den Grund sätzen unter I») und d) d) für da» Waschen. von Wolle . und Seide soviel flüssige Gtife «) »um Färben soviel Gchmier- ' - seife Die Belieferung -er Malern, Lackierer, (und Schrift maler»), Goldschmiede- (und Uhrmacher-) sowie Schneider gewerbe mit Seife erfolgt auSschlteßltch durch den Ausschuß für Seifenversorgung beim Submissionsamte e. B. in Dres den, Ostra-Allee 27. Da» SubmisfionSamt bedient sich zur Ausgabe -er Seife der Innungen, durch die auch Angehörige -er bezeichneten Gewerbe mit Seife versorgt werden, die nicht Innung-Mitglieder sind. Gewerbe anderer Art kommen nicht in Frage. Die Inhaber der nach vorstehendem bezugsberechtigten Betriebe sind verpflichtet, ein Lagerbnch zu führen, tn das « die Bestände und der Verbrauch «» Waschyrttteln etnzu- - tragen find. Da» Lagerbuch ist -en Kontrollorganen des Ueberwachung-auSschusse» der Seifeninduftri« in Berlin «ul verlangen vorzulege». ' Die Ueberlassnng Ker ausgestellten Setfenau-wetse an andere Personen fowiö die WeiteryerSußerung der auf die : Ausweise bezogene« Waschmittel ist verboten. - ' ! ' ' 8 92. Ple Verwendung von stttthaltigen Waschmitteln zu Putz- und Echeuerzwecke« ist verboten. 1 81». .. . Di« Bekanntmachung vom S. Juli 1917 wird auf- Etwa vorhandene. Vorräte an Kaffee und Kaffee-Ersatz sind den Großverbrauchern anzu^chnen. Sie haben deshalb bei Stellung deS Anträge» auf Ausstellung von Bezugsschei nen hierüber genaue Angaben zu machen. . * 8 5. veretnSlgzarette, Militärische Genesungsheime und Maffenqu«rttere erhalten keine Kaffee-Lrsatz-BezugSschetne, weil fik von der Heeresverwaltung mit dieser Ware versorgt wer-en. 8 ü Die Bezugsscheine find nicht übertragbar. Die Bezugs scheine berechtigen zum Erwerb der auf ihnen vermerkten Menge Kaffee-Ersatz. Sie sind in einem einschlägigen Klein- han-elSgeschäft innerhalb -er vorgeschriebenen Frist zur Be lieferung anzumelden. Die Kleinhändler haben den ange- meldeten Bedarf binnen drei Tagen nach Ablauf der An meldefrist bet -em Gemeindeamt des OrteS, an dem sich die 18« Weißer Hirsch, am 12. Januar 1917. Der Gemeindevorstaud. Weitzer Hirsch. Kriegsküche. Unter Bezugnahme auf 88 9 ff. -er'Bekanntmachung der Königlichen AmtShauptmannschaft DreSden-Neustadt über demVerkehr mit Nährmitteln vom 5. Januar 1918 wird daraus aufmerksam gemacht, daß -ie am 17. -. M. bet -er allgrmetuen MarkenauSgabe mit zur Verteilung kommende» Rährmtttel- karter» bei der Wochenkartenlösung am 18. Januar zweck» Ab trennung deS Abschnitts 1 vorzulege» find. Weißer Hirsch, am 12. Januar 1918. - lüi Der Gemeindevorftaxd. Bühlau. Nahrungsmittelharten-Ausgabe gehoben. Di« Bekanntmachung »om 5. September 1917 »leibt , ft» Kraft. <V .814. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Be kanntmachung wer-en »ach 8 11 der Bekanntmachung des . ReichSkauzler» pom 21. Juni 1917 mit Gefängnis bis zu 8 Monate» oder mit Geldstrafe bi» zu 1500 Mk. bestraft Dresden, de« 15. Januar 1918 178 Ko»»mmlVerba«d Dreiste« »»st U«gest»«fi. Der Kat -» Dreiste». Die Königliche» A«t»-»»pt»»a»»sch»fte» Dreiste» - Altftistt, Dreiste»-Älentzgstt »»st Pir«». Der Simt -» Königftei», Re»ft»stt i. S«., Pirna, Siastester^, Sebnitz, Vch»»stg». Verkehr «it Kaffee-Ersatz. Auf Grund der Verordnung de» GtaatSfekretär» de» KriegSernährungSamteS vom 18. November 1917 «jrd uftt Zustimmung de» Bezirksausschuss«» über die Regelung de» Verkehr» mit Kaffte-Ersatz auf -te Zett vom 1V. Januar bl» 14. Mat 1948 für de» Bezirk der AmtShaupt- uruAgfchaft DreSden-Neustadt rftrschließltzch dar Stadt Rade- r berg kulsaiGM äUSMor^»«« HandelSstelle befindet, anzuzeigen. Bon dort werben die An zeigen an die AmtShauptmannschaft weitergelettet. . 8 7. Zum Handel mit Kaffee und Kaffee-Ersatz werden nur solche Kleinhändler zugelassen, die bereit» am 1. August 1914 mit dieser Ware gehandelt haben. Sie haben die Zulassung bei der Gemeindebehörde de» OrteS, an dem sich die Handels stelle befindet, rechtzeitig zu beantragen und erhalten, wenn sie de» geforderten Nachweis führest, von der Gemeindebe hörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Als Kaffee-Ersatzmtttel im Ginne dieser Bekanntmachung gelten auch Mischungen von solchen mit Bohnenkaffee. Da» Vermischen von Kaffee-Ersatzmittel» au» Getreide oder Malz mit anderen Kafsee-Ersatzmitteln ist nur mit Gc- »ehmigung de» Kr1eg»au»schusse» für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel, G. m. b.*H. in Berlin zulässig . "8 9. Wer Kaffee-Ersatzmittel tn nicht verpackter Form llcse Kare) an Verbraucher abgibt, ist verpflichtet, durch deutlich sichtbare» Au»hang in den Verkaufsräumen denLtameu ober die Firma u»^ de» Ort ber gewerblichen Hauptniederlassung desjenigen, der die Ware herstellt, sowie de» Kleinhandels preis haka»»1,«geH«. - Donnerstag, -en 17. Januar 19l8, von 8 Uhr vor», bi» 9 Uhr nachm. i« RathanSsaale. Gleichzeitig werden daselbst die Abschnitte V der Landes- kartofselkarteu tu Wochenkarten umgetauscht. Diejenigen, die zum Bezüge der Schwerarbejterzulage berechtigt find, werden erneut darauf hingewiese«, -ie erfor derliche Bescheinigung ordnungsgemäß auSgesüllt vorzulege« Die übrige» Dienftränme de» Gemeindeamtes bleibe» an diesem Tage geschlossen. »17« B ü h l a u, de« 14. Ianuar 1918. Der GF»ei»ste»orft»»st. Wachwitz. Lebensmittel-Derkarrf. ' Nachgenannte Lebensmittel gelange« zur BerteUung: I» der G««ei»deverkanDste»e,' Pil»itz«straß« 4» DienStag, den 15. -». Mt».: Suppenmrhl, v»ttrr, DonnerSwg, den 17. d». Mt».: Quark, Dvrrmischge- müse. . , AußtrdeM DienStag, Donnerstag und Freitag: Speksenextrakt, Nährhefe, Gewürzwürfel, Polnischer Kaflec- Ersatz und Sek». «ach «itz, am 12. Iannar 1918. 177 Der De«ei«ste»»rK»»st.
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