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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454463Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454463Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454463Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einladung der Seewarte zur Betheiligung an der Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chronometern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1884) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1884) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1884) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1884) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1884) 45
- AusgabeNr. 8 (16. April 1884) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1884) 61
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1884) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1884) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1884) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1884) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1884) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1884) 109
- AusgabeNr. 16 (15. August 1884) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1884) 125
- ArtikelBekanntmachung 125
- ArtikelEinladung der Seewarte zur Betheiligung an der ... 125
- ArtikelUeber Steinarbeiten in der Uhrmacherei (Fortsetzung von No. 16) 126
- ArtikelEiniges über den elektrischen Strom, elektrische Uhren und ... 126
- ArtikelPraktische Winke für die schnelle Regulirung 128
- ArtikelAus der Werkstatt 129
- ArtikelSprechsaal 129
- ArtikelVereinsnachrichten 129
- ArtikelBriefkasten 130
- ArtikelInserate 131
- AusgabeNr. 18 (15. September 1884) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1884) 141
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1884) 149
- AusgabeNr. 21 (1. November 1884) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1884) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1884) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1884) 181
- BandBand 8.1884 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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u lutrUsnt-Friit: pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum 25 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile 20 Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin, W., Markgrafenstr. 48 zu richten. VflglV m w Juergensen Ressels Breg AbtnataMsta-froii: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Km. 1,50; für Kreuzbandsendung Km. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. T Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag und Expedition bei R. Stäekel, Berlin, W., Markgrafen-Strasse 48. Tin. Jahrgang. * Berlin, den 1. September 1884. * No. 17. Inhalt : Bekanntmachung des Central-Vorstandes. — Einladung der Seewarte zur Betheiligung an der Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chronometern. — Ueber Steinarbeiten in der Uhrmacherei III. — Einiges über den elektrischen Strom. III, — Praktrische Winke für schnelle Regulirung. — Aus der Werkstatt (Mitnehmer zum Rollirstuhl). — Sprechsaal —Vereinsnachrichten (Mittelfränkischer Verband. Braunschweig-Waldenburg i. Schles.) — Briefkasten. —Anzeigen. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsere Mittheilungen in Nummer 10. d. Bl. bringen wir den Herren Collegeu hiermit zur Kenntniss, dass durch das Reichsgesetz vorn 1. Juli 1883 das Hausiren mit Taschenuhren nicht nur im Umherziehen, sondern auch innerhalb des Gemeindebezirks des Wohn ortes oder der gewerblichen Niederlassung verboten ist und mit Geld strafe bis zu 150 Mark oder im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen bestraft wird. Der betreffende Gesetzparagraph (Tit. II. § 42a) der seit dem 1. Januar d. J. geltenden Gewerbeordnung für das deutsche Reich be stimmt : „Gegenstände, welche von dem Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind, dürfen auch innerhalb des Ge meindebezirks des Wohnortes oder der gewerblichen Niederlassung, von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Strassen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten nicht feilgeboten oder zum Wiederverkauf augekauft werden u. s. w.“ Es ist somit klar, dass das Hausiren mit Taschenuhren sowohl im Umherziehen — also an fremden Orten — als auch am Wohnort resp. der gewerblichen Niederlassung bei Strafe verboten ist. Wir wollten nicht unterlassen, die Herren Gollegen darauf aufmerk sam zu machen, da in vielen Fällen die Hausirer den Einwand erhoben haben, dass durch § 56 der Gewerbeordnung nur das Feilbieten und Ver kaufen von Taschenuhren im Umherziehen, nicht aber im Gemeindebezirk ihres Wohnortes verboten sei, und damit in einzelnen Fällen auch durch gedrungen und leider wegen mangelnder Gesetzeskenntniss straflos ge blieben sind. Der Central-Verbands-Vorstand. R. Stäckel. Einladung der Seewarte zur Betheiligung an der Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chronometern. ln Gemässheit der von Sr. Excellenz dem Herrn Chef der Kaiser lichen Admiralität unterm 2. Dezember 1875 erlassenen Instruktion für die Deutsche Seewarte, § 2 unter 4, wird in Hamburg auf der, der Lei tung der dortigen Sternwarte unterstellten Abtheilung IV der Seewarte (Chronometer-Prüfungs-Institut) in der Zeit vom 13. Oktober 1884 bis 23. April 1885 die achte der alljährlich zu veranstaltenden Konkurrenz- Prüfungen von Marine-Chronometern abgehalten werden, zu welcher es jedem im Gebiete des Deutschen Reiches, sowie der Schweiz, etablirten Uhrmacher freistehen wird, bis zu sechs von ihm angefertigte Marine- Chronometer unter Beachtung der nachstehenden Bedingungen und Tragung der Transportkosten sowie der Verantwortung einzusenden. Die Chronometer werden innerhalb dieses Zeitraumes — im Ganzen 180 Tage hindurch — in den zu diesem Zwecke im Gebäude der Ab theilung IV besonders eingerichteten Räumlichkeiten, in 10tägigen Inter vallen wiederholt successive verschiedenen Temperaturen von etwa 5 bis 30 Grad der hunderttheiligen Skala ausgesetzt werden, und wird ihr Verhalten, mit Bezug auf die sich dabei etwa herausstellenden Unregel mässigkeiten im Gange, sorgfältigst beobachtet werden. Nach beendigter Prüfung werden die Chronometer ihrer Güte nach so geordnet werden, dass dasjenige Chronometer, bei welchem der Unter schied zwischen dem grössten und kleinsten lOtägigen Gange (Betrag A. Vergleiche den Bericht über die Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chrono metern, abgehalten auf der Deutschen Seewarte im Jahre 1877, Annalen der Hydrographie etc. 1878, Heft II) plus dem doppelten Betrage der grössten Schwankung im 1 Otägigen Gange von einem Intervall zum folgen den (Betrag B) ein Minimum ist, den ersten Rang in der zu veröffent lichenden Prüfungsliste einnimmt, und die ändern Chronometer nach der Zunahme der Summe dieser beiden numerischen Grössen uachfolgen. Einer Verfügung der Kaiserlichen Admiralität vom 23. Juli d. J. zu Folge wird diesmal eine Prämiirung der eingelieferten Chronometer wie folgt stattfinden. Von den Chrouometern, bei welchen der Betrag A -f- 2 B den Werth von 35 Sekunden nicht erreicht, erhält das beste eine Prämie von 600 M., für jede bereits vorher erfolgte Prüfung auf der Seewarte oder einem der Chronojneter-Observatorien der Marine wird die Prämie um je 200 M. reducirt. Das zweitbeste Chronometer erhält eine Prämie von 500 beziehungsweise 300 resp. 150 M. Die vier nächst folgenden Chronometer bekommen Prämien von 300 bezw. 200 resp. 100 M. Ein und dasselbe Chronometer kann in derselben Klasse nur einmal prämiirt werden. Den einzusendenden Instrumenten ist beizu- fügen eine genaue Angabe über die Zeit der Fertigstellung, die Art der Kompensation und der Hemmung unter Beigabe einer dieselben erläutern den Skizze, sowie die Zeit der letzten Reinigung, da nur Uhren, welche innerhalb eines Jahres vor Beginn der Prüfung gereinigt wurden, bei der Prämiirung berücksichtigt werden können. An diesen Preisen werden dieses Jahr die unter gleichen Be dingungen auf dem Marine-Observatorium zu Kiel geprüften Uhren theil- haben.
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