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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 8.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454463Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454463Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454463Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 8.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1884) 15
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1884) 21
- AusgabeNr. 5 (1. März 1884) 29
- AusgabeNr. 6 (15. März 1884) 37
- AusgabeNr. 7 (1. April 1884) 45
- AusgabeNr. 8 (16. April 1884) 53
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1884) 61
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1884) 69
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1884) 77
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1884) 85
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1884) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1884) 101
- AusgabeNr. 15 (1. August 1884) 109
- AusgabeNr. 16 (15. August 1884) 117
- AusgabeNr. 17 (1. September 1884) 125
- AusgabeNr. 18 (15. September 1884) 133
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1884) 141
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1884) 149
- ArtikelBekanntmachung 149
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 150
- ArtikelEiniges über den elektrischen Strom, elektrische Uhren und ... 150
- ArtikelC. Alb. Mayrhofer's elektrisches Correspondenz-Uhren-System mit ... 151
- ArtikelUeber Steinarbeiten in der Uhrmacherei (Fortsetzung von No. 19) 151
- ArtikelUeber das Stimmen und Repariren der Musikuhren und mechanischen ... 152
- ArtikelAus der Werkstatt 153
- ArtikelSprechsaal 153
- ArtikelVereinsnachrichten 153
- ArtikelPatent-Nachrichten 154
- ArtikelBriefkasten 154
- ArtikelInserate 155
- AusgabeNr. 21 (1. November 1884) 157
- AusgabeNr. 22 (15. November 1884) 165
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1884) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1884) 181
- BandBand 8.1884 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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c©> uQx IuirtloBi«Prila: pro 4gespaltene Petit-Zeile oder deren Raum 85 Pfg. Arbeitsmarkt pro Petit-Zeile SO Pfg. Erscheint monatlich 2 Mal. Alle Correspondenzen sind an die Expedition Berlin, W., Harkgrafenstr. 48 zu richten. SÄllP Jueryensen Messels Abcnnimtnta -Priis: pro Quartal im deutsch, und österr. Postverbande Km. 1,50: für Kreuzbandsendung Km. 1,75 pränumerando. Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhandlungen an. Kreuzbandsendungen sind bei der Expedition zu bestellen. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Verlag und Expedition bei R. Stäekel, Berlin, W., Markgrafen-Strasse 48. VIH. Jahrgang. Berlin, den 15. October 1884. * No. 20. Inhalt: Bekanntmachung d. Central-Vorstandes. — Deutsch.Uhrmacherschule — Einig, üb. d. elektr. Strom.VI. —C.A. Mayrhofer’s elektr. Correspondenz-Uhren- Systemmithydro-pneumatischem Betriebe. II. —Ueber Steinarbeitenind.Uhrmacherei V. — Ueber Stimmenu. Reparirend.Musikuhrenu.mechanisch.Musikwerke.—Aus d.Werkstatt(Instrum.z.Gebrauchb.Herausschlag.d.Cylinder-Tampons).- Sprechsaal. - Vereinsnachrichten. (Rawitsch. Leipzig.)Patentnachricht.-Briefkasten.-Anzeigen. Bekanntmachung. Der Erlass des Unfallversicherungs-Gesetzes vom 6. Juli d. J. und das demnächstige Inkrafttreten des letzteren lassen an jeden Inhaber eines versicherungspflichtigen Betriebes die Frage herantreten, welche Organi sation der Berufsgenossenschaften die zweckmässigste und vortheilhafteste für ihn ist. Eine ungesäulnte Entscheidung über diese Frage ist um so dringender geboten, als Branchen, welche nicht nach § 12 des Gesetzes zu freiwilligen Berufsgenossenschaften zusammentreten, nach§ 15 des Gesetzes zwangsweise durch den Bundesrath einer der bestehenden bezw. zu bil denden Berufsgenossenschaften zugetheilt werden. Nach § 1 des Gesetzes gelten als versicherungspflichtig diejenigen Betriebe, in welchen bei der gewerbsmässigen Bearbeitung oder Verar beitung von Gegenständen mindestens 10 Arbeiter regelmässig beschäftigt werden. Ebenso sind alle diejenigen Betriebe versicherungspflichtig, in welchen durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heisse Luft u. s. w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen ohne Rücksicht auf die Zahl der beschäftigten Arbeiter. Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden somit auch auf alle Uhren -, Uhrentheile- und Uhrmacherwerkzeug-Fabriken des Deutschen Reiches Anwendung. Wenn es auch wünschenswerth wäre, für sämmtliche versicherungs pflichtige Betriebe unserer Branche eine eigene Berufsgenossenschaft zu gründen, so ist dies doch nicht durchführbar, weil die Zahl dazu nicht ausreichen dürfte. Es bleibt denselben sonach nur übrig, sich mit an deren gleichartigen Betrieben zu einer Berufsgenossenschaft zusammen- zuthun. Hierzu wird eine günstige Gelegenheit geboten, wie aus den folgenden Mittheilungen hervorgeht, die uns zum Zweck der Weiter Verbreitung resp. Unterstützung zugegangen sind: In einer am 25. August d. J. in Cassel stattgefundenen Versammlung von Nähmaschinen- und Nähmaschinentheile - Fabrikanten wurde be schlossen, eine Verständigung über die Organisation einer „Unfalls- versicherungs - Berufsgenossenschaft“ für die Nähmaschinen industrie und verwandte Fabrikationszweige anzubahnen und die Angehörigen der letzteren zum Anschluss an die beabsichtigte Berufs genossenschaft aufzufordern, um auf diese Weise eine breitere Grundlage für die Organisation zu gewinnen. In der Versammlung erklärten 64 Nähmaschinen- und Nähmaschinentheile-Fabrikanten, welche über 9000 versicherungspflichtige Personen beschäftigen, sofort ihre Zustimmung zu dem erwähnten Projekte. Als verwandte Industriezweige, deren Betheiligung an der Berufs genossenschaft anzustreben ist, werden folgende, hinsichtlich des geringen Unfall-Risikos nahestehende Branchen in Aussicht genommen: 1. Nähnadel-Industrie, 2. Büchsenmachergewerbe und Gewehrfabrikation, 3. Uhrenindustrie, 4. Fabrikation mathematischer, physikalischer,’ chemischer und chi rurgischer Instrumente und Apparate, 5. Metallschraubenfabrikation und Fa<;ondreherei (soweit dieselben in den gegebenen Rahmen passen). Unter Hinzutritt dieser Industriezweige würde die zu bildende Be rufsgenossenschaft über 48,000 versicherungspflichtige Personen umfassen, und somit nach jeder’Richtung hin lebensfähig sowie vortheilhaft für die Inhaber der bezeichneten Betriebe sein. Der Vorsitzende des Reichs-Versicherungsamtes, welchem von dem beabsichtigten Pröjekt vorläufige Mittheilung gemacht wurde, hat sich in durchaus entgegenkommender Weise geäussert, so dass mit Zuversicht anzunehmen ist, für das Projekt beim Reichs-Versicherungsamte eine förder liche Aufnahme zu finden. Mit der Führung der bezüglichen Verhandlungen sind die Herren Hugo Rempel und Theod. Droop in Bielefeld beauftragt worden. Es liegt auf der Hand, dass die besonderen Verhältnisse der Uhrenindustrie bei einer zwangsweise erfolgenden Organisation nicht die Berücksichtigung finden können, welche die Unternehmer sich bei früh zeitiger Bildung freiwilliger Genossenschaften nach verschiedenen Rich tungen hin zu sichern in der Lage sein werden. Wir glauben deshalb, die Beachtung der vorstehenden Mittheilungen den betreffenden Herren Fabrikanten unserer Branche dringeud empfehlen zu müssen. Behufs weiterer Information beliebe man sich unverzüglich an die Adresse des Herrn Handelskammer-Sekretär Th. Dropp in Bielefeld zu wenden. Der Central-Verbands-Vorstand. R. Stäekel.
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