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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454467Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454467Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454467Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1889)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber Fräsen für Metallbearbeitung
- Untertitel
- (A. d. "Maschinenbauer")
- Autor
- Pfaff, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patent-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1889 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1889) 1
- ArtikelDas Abonnement 1
- ArtikelPetition 1
- ArtikelSchulangelegenheit 1
- ArtikelDie Gesellschaft "Urania" 1
- ArtikelStanduhr mit wandernder Stundenzahl und Halbkreiszifferblatt 2
- ArtikelRemontoirsystem der Uhrenfabrik Waltham in Amerika 3
- ArtikelNeuer automatischer Schaufenster-Auslage-Apparat 4
- ArtikelDer Phonograph "Graphophon" 4
- ArtikelUeber Fräsen für Metallbearbeitung 5
- ArtikelAus der Werkstatt 6
- ArtikelSprechsaal 6
- ArtikelPatent-Nachrichten 6
- ArtikelVermischtes 6
- ArtikelBriefkasten 7
- ArtikelInserate 7
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1889) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1889) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1889) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1889) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1889) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1889) 49
- AusgabeNr. 8 (15. April 1889) 57
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1889) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1889) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1889) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1889) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1889) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1889) 105
- AusgabeNr. 15 (1. August 1889) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1889) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1889) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1889) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1889) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1889) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1889) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1889) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1889) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1889) 185
- BandBand 13.1889 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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6 Deutsche Uhrmacher- Zeitung No. 1 sie oft unter dem Namen Fräsen gehen, oder weil wirkliche Fräswerk zeuge, die dabei gebraucht werden, anders benannt sind. Wenn auf der Bohrmaschine oder von Hand mit Hilfe einer Bohr stange mit eingesetztem Messer cylindrische oder kegelförmige Ver tiefungen ausgearbeitet werden, so nennen wir dies Ausfräsen oder Ein fräsen, ebenso bezeichnen wir die äussere Bearbeitung vorspringender Ansätze, etc. durch ähnliche Werkzeuge mit der Benennung Abfräsen. Und doch ist die erstgenannte Operation eigentlich ein Ausbohren, die zweite ein Abdrehen und die dabei verwandten Werkzeuge sind Bohr stange oder Bohrspindel und Messer. Ferner wird stets vom Ausfräsen einer Nut oder eines Keilloches auf der Langlochbohrmaschine gesprochen, obwohl das dazu dienende Werkzeug Langlochbohrer heisst. Ueber die Berechtigung, die angeführten Arbeiten unter den Begriff Fräsen einzubeziehen, lässt sich streiten. Am geringsten ist sie bei der zuerst genannten, die man gewiss Ausbohren und Versenken nennen sollte, während der zweiten eher der Name Abdrehen, Andrehen entspricht. (Fortsetzung folgt.) Aus der Werkstatt. Universal - Handschwungrad. (Gesetzlich geschützt). Gewissermassen als Fortsetzung zu der in voriger Nummer enthaltenen Beschreibung eines neuen, praktischen Handschwungrades gestatten wir uns, die geehrten Leser auch auf unser neues Schwungradsystem auf merksam zu machen und dasselbe nachstehend in Abbildung und Be schreibung zur Beurtheilung vorzuführen. — Ein Blick auf nebenstehende Zeichnung lässt die Einrichtung unseres „Universal - Hand schwungrades“ leicht erkennen. Der obere Theil des Schwung radträgers, welcher in den Schraubstock gespannt wird, ist nach vorn abgekröpft, so dass der in dem selben befestigteDreh- stuhl freier steht und das leidige Streichen der Saite am Werk tisch vermieden ist. In diesen Theil des Schwungradträgers, der durchbohrt und bis zur Hälfte aus gesägt ist, geht ein Stahlbolzen, der mit einer Hebelschraube festgestellt wird, und zum Hoch- und Nied rig- sowie Schräg stellen des Rades dient. Die runde Form des Bolzens gestattet in dieser Beziehun g grosseF rei- heit. Am unteren Ende dieses Bolzens ist eine Stahlwelle rechtwinkelig angebracht, auf welcher der Arm, der das Schwungrad trägt, sitzt. Da derselbe ebenfalls in gespaltener Hülse seitlich und um die eigene Axe beweglich ist, so kann man das Schwungrad nicht allein vertical, sondern auch horizontal mit Leichtigkeit verstellen, was ein angenehmeres Spannen der Saite gestattet. Ohne umgehängt werden zu müssen, lässt sich das Schwungrad bequem in jede Lage bringen, so dass die ganze Länge vom hinteren Saitenlauf des Spindelstockes bis zur Mitnehmerolle benutzt werden kann. Die Befestigung des Trägers auf seiner Welle geschieht auch hier mittelst Hebelschraube. Der Drehstuhl selbst wird durch zwei gehärtete Schrauben, deren Kopf zweimal durchbohrt ist und die mit einem gebogenen Stahlstift angezogen werden, festgehalten. Das Schwungrad ist mit doppelter Kurbel versehen. Die Vorzüge unseres neuen Systems sind kurz folgende: Das Freistehen des Drehstuhles und damit der Saite durch die Kröpfung des Halters; Wegfall der Anwendung von Rollen und Schlüsseln; die Möglichkeit, rechts oder links am Drehstuhl arbeiten zu können ohne Umdrehung beim Wechsel, und die Anwendbarkeit für alle Drehst üble.'' Der Preis ist gegen unsere bisherigen Handschwung räder unverändert. Frankfurt a. M. Lorch, Schmidt & Co. Sprechsaal. Geehrter Herr Redakteur! Wie höchst wünschenswerth es ist, dass der § 44 der Reichsgewerbe- ordnuug abgeäudert wird, nach welchem Reisende Bestellungen auf Uhren nach Proben und Mustern auch bei Privatlenten aufsuchen dürfen, zeigt unter vielen anderen Beispielen auch folgendes Begebniss, durch welches wir Kollegen in Giessen auf das Empfindlichste geschädigt wurden und wahrscheinlich noch vielmehr geschädigt worden wären, wenn wir nicht energische Schritte dagegen unternommen hätten. Vor einigen Wochen beglückte ein Uhrenhändler D. aus E. unsere Stadt mit seiner Gegenwart, besuchte die Kasernen und verkaufte dort ca. 40 Stück goldene und silberne Uhren auf monatliche Ratenzahlungen von 4 Mark. Ich erfuhr die Sache noch an demselben Tage und ent schloss mich, in irgend einer Weise dagegen einzuschreiten, hörte jedoch auf Befragen, dass der betreffende Händler wohlweislich nicht vom Lager, sondern nach Muster verkauft habe und deshalb auf polizei lichem Wege nichts dagegen zu machen sei. Nach Rücksprache mit mehreren Kolfegen Hessen wir ein gemeinschaftliches Schreiben an den Regimentskommandeur abgehen, worin wir denselben darauf aufmerksam machten, was in den Kasernen vorgegangen sei und darlegten, dass die Soldaten jedenfalls nicht so bedient worden wären, wie es bei uns der Fall gewesen sein würde; auch wiesen wir nach, dass die Leute ja gar nicht kontrolliren könnten, welche Waare ihnen ausgehändigt würde, da ja zwischen äusserlich ganz gleich aussehenden Uhren ge waltige Unterschiede inbetreff der Qualität der Werke vorhanden seien. Wir hatten die Genugthuung, dass der Herr Oberst unsern Ausführungen volles Vertrauen schenkte und sofort jeden Hausirhandel in den Kasernen verbot; ebenso wurde den Soldaten, welche Uhren von dem D. gekauft hatten, verboten, dieselben anzunehmen. Wären wir nicht sofort mit aller Energie gegen diese Verkäufe ein geschritten, dann würde der betreffende Händler das Feld seiner er giebigen Thätigkeit gewiss sehr bald wiederum nach hier verlegt haben, nun aber wird er sich wohl hüten, nochmals in Giessen den Soldaten Uhren zu verkaufen. Mit den besten Wünschen, dass die Petition den gehofften Erfolg haben möge, überreiche ich hierbei die Unterschriften der hiesigen Kollegen zu derselben. Giessen, 23. Dezember 1S88. 0. Sch. . . . Patent-Nachrichten. Patent-Anmeldungen. (Das Datum bezeichnet den Tag, bis zu welchem auf dem Patentamt Einsicht in die Patent-Anmeldung genommen werden darf.) Klasse LXXXIII. K. 6261. Uhrenhemmung. A.KaiserinBerlin;24. Januar. n ii M. 5973. Einrichtung zur elekto-mechanischen Regulirung von Uhren unter Benutzung eines vorhandenen elektr. Drahtnetzes. Carl Albert Mayrhofer in Berlin; 4. Februar. Patent-Ertheilungen. (Das Datum bezeichnet den Beginn des Patents.) Klasse LXXXIII. No. 46005. Rücker an Taschenuhren. E. F. L. Grand jean in Biel, Schweiz; 28. April 1888. ii ii No. 46 073. Vorrichtung zur gleichzeitigen Nullstellung der Zählwerkzeiger bei Taschenuhren mit Zählwerk. H. Bovet in Biel, Schweiz; 5. Juni 1888. ii n No. 46 076. Repetirwerk für Taschenuhren. Mermod- freres in St. Croix, Schweiz: 22. Juni 1888. ii ■i No. 46171. Elektrische Nebenuhr. J. G. Lorrain in London; 16. Juni 1888. Berlin SW. 11, den 23. Dezember 1888. Das Patent- u. technische Bureau von Hugo Knoblauch & Co. Vermischtes. Inkrafttreten der Zollermässigung für Taschenuhren. Nach einer offiziellen Bekanntmachung im Reichs- und Staatsanzeiger vom 29. Dezember ist der Zusatzvertrag zu dem Handelsverträge zwischen Deutschland und der Schweiz nunmehr von Sr. Majestät dem deut schen Kaiser einerseits sowie von den Abgeordneten der schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits ratifizirt worden, und hat der Austausch der Ratifikations-Urkunden stattgefunden. Da hiermit alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind, so tritt die Zollermässigung für Taschenuhren in den bereits mitgetheilten Sätzen mit dem heutigen Tage (1. Januar 1889) in Kraft. Auszeichnung. Von der Jury der internationalen Weltausstellung in Barcelona wurde den Cuypers’schen Uhrenölen der höchste Preis, die „Silberne Medaille“ zuerkannt. lleher die fünf Zeiten am Bodensee schreibt man der „Wiener Presse“: Einen schlagenden Beweis für die Nothwendigkeit der Einführung einer einheitlichen WeJtzeit erhält der Reisende am Bodensee. An den Ufern desselben gelten nicht weniger als fünf verschiedene Zeiten. Es rechnen nämlich die Oesterreichischen Verkehrsanstalten nach Prager Zeit, die Bayerischen nach Münchener, die Württembergischen nach Stuttgarter, die Badischen nach Karlsruher und die Schweizerischen nach Berner Zeit. Nun differirt z. B. die Schweizerische gegen die Oester- reichische Zeit um nicht weniger als 28 Minuten, so dass der aus Oester reich kommende Reisende in St. Margarethen seine Uhr, um sie mit der Schweizer Zeit in Einklang zu bringen, um fast eine halbe Stunde zu rückdrehen muss. Eine Abstellung dieser Zerfahrenheit in der Zeitrech nung wäre dringend zu wünschen. Störung des Ganges einer Uhr dnrcli das Korset. Eine Dame bemerkte, dass ihre Taschenuhr stets den Gang verlangsamte, wenn sie dieselbe trug, sonst aber korrekt ging. Angestellte Recherchen führten schliesslich zu der Entdeckung, dass die Störungen des regulären Ganges der Uhr von den magnetisirten Stahlstäben des Korsets herrührten, und dass die Uhr sofort korrekt ging, sobald ihre Besitzerin ein anderes Korset anlegte.
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