Sächsische Staatszeitung : 23.02.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192202233
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19220223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19220223
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1922
- Monat1922-02
- Tag1922-02-23
- Monat1922-02
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- Sächsische Staatszeitung : 23.02.1922
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SächsischeStaalszeilung Staatsanzeiger für den Zreistaat Sachsen Erscheint Werktag» nachmittag« mit dem Datum de« folgenden Lage«. Bezugspreis. Unmittelbar od. durch die Postanstalten IVM.monatl. Einzelne Nrn.40 Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 21295 — Schristleitung Nr. 14574. Postscheckkonto Dresden Nr. 2486. Ankündigungen: Die 32 wm breite Grundzeile oder deren Raum im Ankündigung«- teüe 4 M., die 66 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 8 M., unter Eingesandt 10 M. Ermäßigung auf Familien- u. SeschäftSanzeigen. Schluß der Annahme vormittag» 10 Uhr. Aeitweise Nebenblätter: Landtags-Beilage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der LandeS-BrandverficherungSanstalt, BerkaufSliste von Holzpflanzen auf den Staatsforstcevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung für de« schriftstellerischen Dell): RegierungSrat Doeuge« in DreSde» Nr. 4K Donnerstag, 23. Februar 1922 Dresden, 22. Februar. Falsche Behauptungen in der Presse. (X.) In der Presse wird behauptet, Ober- regierungssekretär Köthe sei unter Beförderung zum VelwallungLinsp.ktor als Bureauches (nach anderer Meldung als Kanzleivorstand) ins Ministe rium des Innern berufen und der bisherige Bureauches versetzt worden. Es wird ferner be- haupiet, K. sei zum Leiter jener Kanzlei gemacht worden, in der die Personalsachen der mittleren und unteren Beamten bearbeitet würden, indes vr. Lempe die Angelegenheiten der höheren Be- amten bearbeite. Sämtliche Behauptungen sind unrichtig. Ver- waltungsinspcktor K. war bercits in Chemnitz vor seiner Versetzung nach Dresden, nämlich leit dem 30. September 1921, VcrwaltungSmspektor, ist somit nicht aus Anlaß seiner Versetzung nach Dresden befördert worden. Er ist auch weder Bureauches noch Kanzlcivorstand, noch ist der bis herige Bl reanches (Kanzleivorstand) versetzt worden. K. ist überhaupt nicht in eine leitende Stellung, ist auch nicht ins Personalamt und nicht als Referent, sondern als expedierender Beamter in eine von mehreren Personalabteilungen des Ministeriums des Innern versetzt worden. Die Angegenheiten der höheren Beamten werden ebenso wie die der mittleren und unteren Be amten »licht von vr. Lempe, sondern nach wie vor seit Jahre» von Ministerialrat Vr. Junck be arbeitet. KahillkttSfitzung über die Genuauote. (Eigene Meldung.) Tas Rrichskabinett tritt heute im Laufe des Tages zusammrn, um zu der französischen Rote über die Vertagung der Kvnferenz von Genua Stellung zu nehmen. Einladung deutscher Vertreter zur Londoner Vorkonferenz. Maßgebende englische Kreise haben die ReichSrrgierung davon in SrnntuiS gesetzt, daß sie die Anwesenheit deutscher Vertreter in London bet de« Sitzungen d«S Finanzkonsor» tiumS für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas sehr gern sehen würden. Taraushi« haben sich die deutsche» Vertreter, unter denen sich Staatssekretär Bergmann und Geheimrat Kämpner befinden, nach London begeben. Ter neue Zwischenfall in Petersdorf. (Eigene Meldung.) Wie von unterrichteter Seite mitgeteill wird, erhielt die Regierung über den neuen Zwischen fall in Petersdorf erst durch Zeitungsnachrichten Kenntnis. Inzwischen ist die amtliche Bestätigung eingegangcn, daß die Zeitungsmeldungen den Tat sachen entsprechen, und daß d e Schuld an der Bluttat auf feiten der Franzosen liegt. Da sich die Zwischenfälle in Oberschsesien und die Aus schreitungen der Franzosen in bedenklicher Weise mehren, so beabsichtigt die Regierung Maßnabmen zu treffen, um der deutschen Bevölkerung Schutz zu gewähren. Wie das geschehen soll, darüber schweben augenblicklich in der Regierung Ver handlungen.- Bei dem neuen Zwischenfall handelt es sich um folgendes Geschehnis: Am Sonntag abend gegen 9 Uhr traten aus einem zum Gleiwitzer Stadtteil Petersdorf befind lichen Speisehause drei französische Soldaten, von denen einer einen Revolver m der Hand hielt, an» scheinend in angeheitertem Zustande auf die Straße. Die Franzosen riesen einer Gruppe von Zivilisten zu „Hände hoch". In demsclbenAugenblick feuerte ver bewaffnete Franzose auch schon auf die Zivil sten, ohne jemanden zu treffen. Der an der nächsten Straßenecke postierte diensthabende Polizeiwacht- meistcr Ruefenbcrg trat auf die Gruppe zu und forderte die Leute in ruhigem Tone zum Aus- einandergehen auf. Ohne ein Wort zu sagen, er hob der bewaffnete Franzose seinen Revolver gegen den Beamten und streckte ihn durch einen Kopf schuß »ever, worauf die Franzosen die Flucht er griffen. Sie konnten in den, Augenblicke festge- nomme« »erden, als sie versuchte», die Kasernen- maner z« überklettern. Die Durchsuchungen rach Waffen und grund lose Brrhnftungen, die neuert ings auch auf die Umgrbnni von Gleiwitz ausgedehnt werden. Ein Reichsgesetz znr Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Tem Reichstage ist nunmehr der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechts krankheiten zugegangen. Schon im Jahre 1918 war dem Reichstage ein ähnlicher Gesetzentwurf über reicht worden, der aber nicht erledigt wurde. Um wenigstens die schwersten Gefahren abzuwenden, waren während der Demobilmachung die Ber- ordnung zur Verhütung von Seuchen, welche die ärztliche Untersuchung der zu entlassenden Heeres angehörigen und ihre ärztliche Weiterbehandlung sicherzustellen suchte, und die Verordnung zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 11. Dezember 1918 ergangen; ihre Bestimmungen kehren in dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wieder. Geschlechtskrankheiten im Sinne des Gesetzes sind Syphilis, Tripper und Schanker, ohne Rück sicht darauf, an welchen Körperteilen die Krank- beitserscheinungen austreten. Der Entwurf setzt m j 2 den Behandlungszwang fest, und zwar ist vorgeschrieben die Behandlung durch einen ,m Deutschen Reiche approbierten Arzt. Nach j 3 können von den zuständigen Behörden krankheils verdächtige Personen zu einer ärztlichen Unter- suchuug angehalten und nötigenfalls einem Heil verfahren unterworfen werden. N ch ß 4 ist die Ausübung des Geschlechtsverkehr« unter Strafe gestellt (Gefängnis bis zu 3 Jahren), fall- der Betreffende an einer mit Ansteckungsgefahr ver bundenen Geschlechtskrankheit leidet und dies weiß oder den Umständen nach wissen muß; bei Ehe gatten und Verlobten tritt nur auf Antrag Ver- folgung ein. Nach j 5 wird mit Gesängni« bis zu 3 Jahren bestraft, wer weiß oder wissen muß, daß er an einer Geschlechtskrankheit leidet und trotzdem eine Ehe eingeht, ohne dem anderen Teil vorher über seine Krankheit Mitteilung gemocht zu haben. Die Behandlung von Geschlechtskrankheiten ist nach z 6 nur den für das Deutsche Reich approbierten Ärzten gestattet. Fernbehandlung ist verboten. Besondere Strafandrohung sieht das Gesetz noch vor für unbefugte Ankündigung von Mitteln, Gegenständen oder Verfahren, die angeblich zur Heilung oder Linderung von Geschlechtskrankheiten geeignet sind. Der Entwurf sieht außerdem noch eine Ände- rung des Kuppelei-Paragraphen (z 180) deS Strafgesetzbuches vor. Die Änderung soll verhindern, daß Prostituierte überhaupt keine Wohnung fin- den, da nach der bisherigen Auslegung de« § 180 schon die Vermietung einer Wohnung an Prostituierte mit Strafe bedroht war. ES soll dem § 180 ein zweiter Absatz hinzugefügt werden, wonach das Gewähren von Wohnung an Perso- sonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf Grund des Kuppelei-Paragraphen nur dann bestraft wird, wenn damit eine Ausbeuten der Person, der die Wohnung gewährt ist, und ein Anwerben oder Anhalten dieser Person zur Un zucht verbunden ist. t 184 des Strafgesetzbuchs soll durch einen dritten Absatz ergänzt werden, der das AuLstellen, Ankündigen und Anpreisen von Gegenständen, die zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten dienen, für straffrei erklärt, soweit es n cht in einer Sitte oder Anstand verletzenden Weise erfolgt. Bon grundsätzlicher Bedeutung ist euch die vorgeschlagene Änderung der Nr. 6 des Z 361 des Strafgesetzbuchs. Diese Bestimmung des geltenden Rechts erkärt die Ausübung der ge- werbsmäßwen Unzucht grundsätzlich für strafbar. Straflosigkeit tritt nur ein, wenn die Prvstitutierten einer polizeilichen Aussicht unterstellt sind und die erlassenen Polizeivorschristen befolgen. D>ese Rechtslage steht nach Auffassung der Reichsregierung der Einführung einer vorwiegend ärzlliäen Über wachung der gewerbsmäßigen Unzucht im Wege. Die Reichsregierung schlägt deshalb vor, die Nr. 6 des § 361 durch folgende Bestimmung zu ersetzen: „Mit Haft wird bestraft, wer öffentlich in einer Sitte oder Anstand verletzenden Weise zur Unzucht aussordert oder sich dazu anbietet." Gegen diese Vorlage der Regierung haben mehrere Landesregierungen Einspruch erhoben, wobei sie die gänzliche Ausschaltung der Polizei und den vollständigen Verzicht auf jede Strafbestimmung gegenüber der gewerbsmäßigen Unzucht al» nicht angängig bezeichneten. Um jedoch das Zustande kommen des Gesetzes nicht zu gefährden, hat der ReichSrat einen vermittelnden Vorschlag ange nommen, der als Sondervorlaae neben der Vor- läge der Re chsregierung dem Reichstag vorgelegt worden ist. Danach soll mit Haft bestraft werden, wer gewerbsmäßig Unzucht tre bt und die zur Überwachung der gewerbsmäßigen Unzucht er lassenen Bestimmungen übertritt; ebenso, wer öffentlich in einer Sitte oder Anstand verletzen- den Weise zur Unzucht ausfordert oder sich dazu anbietet. Drese Fassung will den Erlaß de: zur Überwachung der gewerbsmäßigen Unzucht not wendigen Bestimmungen den einzelnen Ländern überlasten und damit ihre Anpassung an die je weiligen örtlichen Verhältnisse ermöglichen. Der Entwurf enthält über die eigentlichen polizeilichen Vorschriften hinaus noch eine Reihe von weiteren Bestimmungen, di« den planmäßigen Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten ermög- lichen sollen. Hierzu gehört die für die Ärzte vorgeschrieben« Belehrung-Pflicht gegenüber den Kranken (s 7) und die Anzeigepflicht der Ärzte (ß 8), fall« der Kranke sich der ärztlichen Be handlung oder Beobachtung entzieht, oder wenn er andere Personen infolge seines Beruss oder durch sein« persönlichen Verhältnisse besonders stark gefährdet. Außerdem ist in Z 14 vorgesehen, daß im ganzen Reichsgebiete öffentliche Beratungs stellen für Geschlechtskranke in ausreichender Zahl vorhanden sein müssen; die Voraussetzung ihrer Zulassung und ihr Aufgabenkreis werden von der ReichSregieruug mit Zustimmung de« ReichsratS geregelt. nehmen kein Ende. Der Bevölkerung hat sich große Nervosität bemächtigt. Tas Reparationsproble». Der englische Cchatzkanzler Horne wird in einigen Tagen in Paris mit dem Finanzminister de Lasteyrie zusammentreffen. Sie werden ge meinsam die Fragen prüfen, die mit dem Repa- rationsproblem zusammenhängen, nämlich da« Abkommen von Wiesbaden, daS Abkommen vom 13. August 1921, die Festsetzung der Kosten für die Bcsatzungsarmee und die Verteilung der deutschen Zahlungen. Die Reparationskommijsion wird sodann ihrerseits die Frage de» Moratoriums, das Deutschland gewährt werden soll, sowie die dafür zu fordernden Garantien prüfen. Im englischen Unterhanse teilte Sir Robert Horne mit, daß die Reparationsbeträge, die England von Deutschland dis zum Schluff» des laufenden Finanzjahres erhalten habe, wahrjchein- lich nicht anSreichen würden, nm die Kosten des britischen B satznngShe reö zu deck n. D her würden diese vorläufig nicht auf Reparations rechnung eingetragen werden. Die Regierung teilte mit, daß das Geiamt. gewicht der Farbstoffe, die England von Teutsch, land auf Reparationskonto b>S zum 31. De- zember 1921 erhalten habe, 4050 t betrage, wo- für Deutschland etwa 577 000 Pfd. Sterl., das heißt 140 Pfd. Sterl, für die Tonne, gut- geschrieben wurden. Die Regier»ß Th»ri«qeus ;ur Frage deS Beamteastreikrechts. Im Thüringer Landtage antwortete auf eine kommunistische Anfrage über da» Beamtenstreikrecht ein Vertreter der Landesregierung: Da» Streik« recht könne nicht ohne weiteres au» der Reichs- verjassung hcrgeleitet werden. Die Anerkennung des Streikrecht» für die Beamte» miste folge- richtigerweise für die Gemeinschaft da» Reckt zur jederzeitigen Lösung de« Dienstverhältnisse« nach sich ziehe«. Gegen Entlastung sei der Beamte aber geschützt. Symptomatische Gegensätze. Tie Konferenz von Genua wird am 8. März nicht stattfinden. Poincarä hat das Ziel seine« Vcrschleppungsmanövers erreicht. Tas von ihm angeführte diplomatische Hin und Her hat die allgemeine Lage so verwirrt, daß schon au« technischen Gründen die Konferenz nicht am an gesagten Zeitpunkt zusammentreten kann. Ob dieser Tatsache Enttäuschung zu markieren, wäre vom deutschen Standpunkte aus durchaus unangebracht, denn daß die geplante internationale Wirtschaftskonferenz nicht dasjenige Organ zu werden vermag, das allein geeignet wäre, daS wirtschaftliche Chaos in Europa zu entwirren, begreift man bereits heute, wo die Vorbereitungen für diese Konferenz die Absichten, mit denen die verschiedenen Nationen sich an den Verhandlungs- lisch setzen, entschleiert haben. Das Frankreich Poincaräs, das sckon vor dem Zusammentritt der Konferenz deren Zustandekommen mit allen er- laubten und unerlaubten Mitteln zu sabotieren versuchte, wird nicht in Verlegenheit sein, da- Vcrhandlungsergebnis in Frage zu stellen, wenn gegen seinen Wunsch die Delegierten der Länder wirklich zu einer Tagung zusammengetreten sind. Ter Wiederaufbau Europas ist nach allgemeiner Auffassung mit der Wiederaufrichtung zweier mach, tiger Reiche, Deutschland und Rußland, verknüpft. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung beider Länder steht und fällt die wirtschaftliche Er stenz Frank- re-chs; daher sein besonderes Verlangen, die Grundlinien der Haltung, die gegenüber diesen beide» Ländern beobachtet werden sollen, schon vor dem Zusammentritt der Konferenz festgelegt zu scheu Während die anderen Westmächte ihre eigenen Interessen den allgemeinen europäischen untcrvrdnen — nicht aus Uneigennützigkeit, son- der» aus der realen Erwäzung heraus, daß die Krankheit d s europäischen Wmschastskörpers die eigene Gesundung beb'ndert — versteift sich Frankreich ouf den Standpunkt, daß sein eigene« Wohl und Wehe demjenigen Europas vorangehe, und daß erst i ach der Erfüllung seiner ihm durch den Versailler Vertrag zugesprochcnen R chte eine Unterhaltung über weitere Wirtschaftsprobleme erfolgen dürfe. Diesen Standpunkt nimmt es vornehmlich in der Frage der deutschen Repara- tionsforderungen ein, im Prinzip aber nicht weniger gegenüber der russischen Frage, die für die Pariser Nationalisten keine internationale, sondern eine interne russisch-sranzösische Frage ist. Ter beträchtliche Unterschied zwischen Deutsch land und Rußland in ihrem Verhältnis zur Entente ist der, daß Deutschland heute, trotz einer gewissen unverkennbaren Besserung seiner inter nationalen Lage, immer noch nicht viel mehr als bloßes Objekt seiner Verhandlungsgegner ist, während Rußland, lo sehr cs auch bei den Be dürfnissen seines Wiederaufbaues aus die Milhilfe Westeuropas angewiesen sein mag, sich dock, vor allem politisch, eine so weitgehende Unabhängigkeit bewahrt hat, daß die Entente mit ihm als gleich berechtigten F .itor zu rechnen hat. Während sich allo bei einem längeren Aufschub der Genueser Konferenz für Frankreich die Möglichkeit bietet, daß es Engl. nd für seine Deutschland wenig freundlich gesinnten Pläne gewinnt, würde eine Übereinstimmung zwischen London und Paris hin sichtlich Moskaus stets mit dem Hindernis eines möglichen Ewpruches Sowjetrußlands zu rechnen haben. Gerade in der russischen Frage ist der Gegensatz zwischen London und Paris ein recht beträchtlicher, weil gerade ber ihr von Frankreich die politischen Momente in den Vordergrund gerückt werden. Tie bolschewistische Regierung hat bekanntlich die Tilgung der russischen Schulden zugesagt. Aber abgesehen davon, daß heute noch niemand zu sagen vcrn öchle, auf welch« Weise diese Til gung erfolgen könnte, macht die Sowjetregierung auck einen erheblichen U terschled zwischen Bor- knegSschulden und Sriegsschutden. Werden die letzteren von Frankreich und den anderen Alliierten zurückgesorderl, dann beabsichtigt Moskau seine Gegemechnung auszumachen, die vor ollem in der Wiedergutmachung der Schäden bestehen wird, welche die Intervention der Alliierten Rußland zugesügt Kat. Da- ist eine d«r schwirriMu Fraarn, welcke die beiden Parieien »rennt. Aber eS K'cße auch sonst den Grist des Bolschewismus röüig verkennen, wenn man me »cn wollt-, daß di« Moskauer G waltbaber infolge ihrer Teil-
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