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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 27.1913
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 33
- ArtikelDer Uhrmacher-Einjährige 35
- ArtikelIst nunmehr die Bügelfrage gelöst? 36
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der sechsundzwanzigsten ... 36
- ArtikelEdwards East´s Nachtuhr 37
- ArtikelDie funkentelegraphische Zeitübermittlung an Uhrmacher 38
- ArtikelAus der Werkstatt 39
- ArtikelEine Schaufensterdekoration aus Eis 40
- ArtikelVermischtes 40
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 42
- ArtikelBriefkasten 45
- ArtikelPatent-Nachrichten 46
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 46
- ArtikelKarnevals-Beilage Nr. 8 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 71
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 103
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 169
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 187
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 219
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 235
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 251
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 267
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 303
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 321
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 339
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 355
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 371
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 387
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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34 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Bundesmitgliedschaft von Uhrmadier-Witwen wird beschlossen, daß die Witwen die Vorteile der Bundesmitglied schaft weiter genießen dürfen, wenn der verstorbene Ehemann Bundesmitglied war und Gewähr dafür geboten ist, daß das Geschäft in der Weise weitergeführt wird, wie es zu Lebzeiten des Mannes der Fall war. — Zu unserer Denkschrift über den Paragraph 100 q sind uns auch weiter zahllose Zustimmungserklärungen zugegangen. Eine ganze Reihe von Handwerkskammern haben uns in ihren Zu schriften erklärt, daß sie auf dem Boden der Denkschrift ständen und dieselbe unterstützten, so die Handwerkskammern zu Saar brücken, Breslau, Wiesbaden, Koblenz, Aurich, München und der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag. Es freut uns, daß auch Verbände und Innungen, die dem Bunde nicht angehören, der Denkschrift ihre ungeteilte Zustimmung aus sprechen, so der Uhrmacherverband »Norden« und die Uhr- macher-Zwangsinnung Harburg. - Infolge der ständigen Nach frage haben wir bereits über eine Million Flugblätter gegen die Waren- und Leihhäuser abgesetzt. Die meisten Neubestellungen beziehen sich bereits auf das Oster- und Pfingstgeschäft; wir machen darauf aufmerksam, daß wir Bestellungen mit Firmenaufdruck innerhalb weniger Tage ausführen können, so daß eine nennens werte Verspätung in der Lieferung dadurch nicht einlritt. Be züglich des Preises verweisen wir auf die Preisangabe in Nummer 2 Seite 17 unseres Organs. - Die Bestellungen auf unser künstlerisch ausgeführtes Meisterwappen mehren sich zurzeit sehr stark. Wir weisen auch an dieser Stelle darauf hin, daß dasselbe in einer Größe von 23X36 Zentimeter an die zur Führung des Titels »Uhrmachermeister« berechtigten Uhrmacher abgegeben wird. Das auf getöntem Grunde in Gold-, Rot-* Silber- und Schwarzdruck wieder- gegebene Wappen ist ein wirkungsvoller Schmuck eines jeden Schaufensters. Der Preis beträgt 5 Mark. Das Wappen ist durch unsere Geschäftsstelle zu beziehen. Zur Bekämpfung des Borg-Unwesens im Handwerk richtet der Vorstand der Handwerkskammer zu Berlin wieder holt an die Handwerker des Bezirks das dringende Er suchen, bei der Ablieferung von Waren sogleich die Rechnung beizufügen oder sie mindestens monatlich auszuschreiben keinesfalls aber mit .der Zusendung der Rechnungen länger als ein Vierteljahr zu warten und nötigenfalls bei Zahlung innerhalb gewisser Zeit einen entsprechenden Skonto zu gewähren. Ein sichtige Besteller und Abnehmer werden das um so weniger als eine Unbequemlichkeit oder Mahnung auffassen, als diese Maßregel nur geeignet ist, Streitigkeiten über Preis, Abzüge usw. tunlichst von vornherein auszuschließen. — Der Vorstand bittet aber auch das kaufende Publikum dringend, die Rechnungen der Handwerker sogleich nach Empfang zu begleichen. Wird hierdurch der jetzt bestehende Mißbrauch der ausgedehnten Kreditgewährung auch nicht gleich behoben so werden doch Verkäufer und Käufer allmählich an eine geordnete Zahlungsweise gewöhnt, und damit würde wenigstens die Umkehr zur Besserung angebahnt werden. Der erhebliche Vorteil einer geregelten Zahlungsweise liegt darin, daß der Handwerker und Gewerbetreibende billiger einkaufen und produzieren, folqlich auch billiger verkaufen kann. Ängestelltenversichesung. Wir weisen nochmals darauf hin, daß die Beiträge von den Arbeitgebern im Wege des Post scheckverkehrs zu entrichten sind. Zu diesem Zwecke sind für Nr. 3 das Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 193/195, beim Postscheck amt in Berlin Postscheckkonten errichtet worden, und zwar je ein Konto für jeden Oberpostdirektionsbezirk im Reichspostgebiet und m Bagern, und ein Konto für Württemberg. Zu den Einzah lungen sind besondere Zahlkarten auf rotem Papier in rotbraunem Druck mit Vordruck der Kontonummer und , Bezirks zu verwenden, die von der Postanstalt am Wohnorte des Arbeitgebers - bei Orten ohne Postanstalt von der Bestellpostanstalt - zu beziehen sind. Die Zahlkarten haben auf der Rückseite des Abschnittes einen Vordruck für die Berechnung der fälligen Beiträge; auf der Rückseite des an hangenden Posteinlieferungsscheines sind die bei der Einsendung er Beträge sonst zu beachtenden Bestimmungen abgedruckt Die Zahlkarten werden von der Postverwaltung hergestellt und von den Postanstalten in der gleichen Weise wie die blauen Zahlkarten an das Publikum abgegeben. Inhaber von Post scheckkonten können die Beiträge durch Überweisung entrichten Diesen Überweisungen sind bei der Übersendung an das Post scheckamt besondere Gutschriftzettel beizufügen. Die Rückseite dieser Zettel enthält den gleichen Vordruck wie die Rückseite des Zahlkartenabschnittes. Die Gutschriftzettel werden in Blocks zu 50 Stück - zum Preise von 10 Pfg. für einen Block - von den Postscheckämtern an die Konto-Inhaber abgegeben. Sie können auch durch die Privatindustrie hergestellt werden, wenn sie mit dem amtlichen Formular genau übereinstimmen. Im übrigen verweisen wir hierzu noch auf den in der Nummer 13 unseres Organs vom 1. August 1912 enthaltenen Artikel »Was muß der Uhrmacher vom Versicherungsgesetz für Angestellte wissen?« und wiederholen hier nur kurz, daß eine Versicherungs pflicht für Uhrmachergehilfen und -Lehrlinge nicht besteht. Gehilfen und Lehrlinge sind lediglich nach den bereits bisher estehenden Vorschriften der Reichsversicherungsordnunq zu versichern. Der Landesverband badischer Uhrmacher sandte uns die Abschrift eines Briefes ein, in dem sich die freie Ver einigung Freiburger Uhrmacher unter Beifügung einiger Zeitungsausschnitte darüber beschwert, daß die Firma Schwarz- wald-Industrie-Ausstellung G. m. b. H., die als Groß handlung ganz Baden und einen großen Teil des übrigen Deutsch lands bereisen läßt, um Bestellungen von Uhrmachern zu er langen, in Freiburg (Baden) ein großes Detailgeschäft betreibt, durch welches sie den Verkauf von Großuhren für die dortigen Uhrmacher unmöglich macht. Dem Verlangen des Landesverbandes, von dieser Tatsache unseren Lesern Kenntnis zu geben, kommen wir hiermit gern nach. Eine Mahnung. Die auf die Führung des Meistertitels und das Recht zur Ausbildung von Lehrlingen bezüglichen schärferen Bestimmungen der letzten Novelle zur Gewerbe ordnung sind bekanntlich durch sogenannte Übergangs bestimmungen für eine Reihe von Jahren gemildert worden. Aber diese Milderungen verlieren eine nach der anderen all mählich ihre Geltung. Wir machen darauf aufmerksam, daß nach dem 1. Oktober des laufenden Jahres solche Handwerker die keine Gehilfenprüfung ablegen konnten oder keine abgelegt haben, zur Ablegung der Meisterprüfung nicht mehr zu gelassen werden. Nur derjenige, der spätestens am 1. Oktober 1913 das Recht zur Ausbildung von Lehrlingen erhielt, kan« auch spater noch zur Meisterprüfung zugelassen werden’, auch wenn er keine Gehilfenprüfung abgelegt haben sollte. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Berlin SW 68, Zimmerstraße 8 Carl Marfels
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