Suche löschen...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 27.1913
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher-Einjährige
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 33
- ArtikelDer Uhrmacher-Einjährige 35
- ArtikelIst nunmehr die Bügelfrage gelöst? 36
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der sechsundzwanzigsten ... 36
- ArtikelEdwards East´s Nachtuhr 37
- ArtikelDie funkentelegraphische Zeitübermittlung an Uhrmacher 38
- ArtikelAus der Werkstatt 39
- ArtikelEine Schaufensterdekoration aus Eis 40
- ArtikelVermischtes 40
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 42
- ArtikelBriefkasten 45
- ArtikelPatent-Nachrichten 46
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 46
- ArtikelKarnevals-Beilage Nr. 8 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 53
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 71
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 87
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 103
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 119
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 135
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 151
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 169
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 187
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 219
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 235
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 251
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 267
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 303
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 321
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 339
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 355
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 371
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 387
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG 35 Der Uhrmacher-Einjährige den letzten Jahren ist es einer sehr großen Zahl streb- H® samer Jünger unseres Faches gelungen, ihrer Dienst- pflicht im Deutschen Reiche als Einjährig-Freiwilliger ge nügen zu dürfen, ohne daß sie sich auf dem bekannten Wege durch Absolvierung eines neunklassigen Ggmnasiums, einer Ober- Realschule oder durch Ablegung der vorgeschriebenen Einjährigen- Prüfung hierzu die Berechtigung erworben hatten. Für das | Leben eines jungen Mannes ist es zweifellos von einschneidender ! Bedeutung, ob er seiner Dienstpflicht als einfacher Soldat oder j als Einjahrig-Freiwilliger genügt hat, denn ein Einjähriger wird auch im Dienst zu einem freieren, sicheren Auftreten erzogen, das ihn befähigt, sich auch später im bürgerlichen Leben im Kreise von Gebildeten frei und ungezwungen zu benehmen. Er wird, wenn er gewandt auftritt, auch sicher seiner Kund schaft mehr Vertrauen einflößen und dadurch in der Lage sein, seinen Geschäftsgewinn ganz wesentlich zu steigern. Sieht man aber auch hiervon ab, so liegt doch darin, daß ein junger Mann ein oder zwei Jahre weniger seinem Berufe entzogen wird, ein nicht zu unterschätzender Vorteil, der es jedem jungen Manne erstrebenswert machen sollte, sich die Berechtigung zum Ein- jährig-Freiwilligen-Dienst zu erringen. Da die größte Zahl der Uhrmacher-Einjährigen mit Hilfe des Deutschen Uhrmacher - Bundes zum Ziele gelangte, so werden naturgemäß auch eine große Anzahl diesbezüglicher Fragen an die Bundesleitung gerichtet. Es zeigt sich dabei immer wieder, daß die einschlägigen Bestimmungen sehr wenig und die einzuschlagenden Wege so gut wie jir nicht bekannt sind. Wir glauben deshalb, daß wir so wohl den Interessen des ganzen Faches als auch den persön lichen Interessen Einzelner einen Dienst erweisen, wenn wir hier, so wie wir es früher schon einmal in ähnlicher Weise getan haben (siehe Deutsche Uhrmacher-Zeitung, Jahrgang 1908, Nr. 17) die Frage behandeln. Der Berechtigungsschein wird erstens denjenigen erteilt, die einen entsprechenden Nachweis ihrer wissenschaftlichen Be fähigung erbringen. Um diesen Nachweis erbringen zu können, muß einer alles das wissen, was auf einer neunklassigen Real- sdiule gelernt (nicht gelehrt) wird. Der § 89, Ziffer 6 der Wehrordnung sagt aber, daß auch andere, die nicht die wissenschaftliche Befähigung nachweisen, den Berechtigungs schein erhallen können. Dieser Paragraph lautet: »Bei der Erwerbung des Berechtigungsscheines für den einjährig- frciwilliaen Militärdienst dürfen durch die Ersatzbehörde III. Instanz von dem Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung entbunden werden: a) junge Leute, welche sich in einem Zweige der Wissenschaft oder Kunst oder in einer anderen dem Gemeinwesen zu gute kommenden Tätigkeit besonders auszeichnen, b) kunstverständige und mechanische Arbeiter, welche in der Art ihrer Tätigkeit Hervorragendes leisten, c) zu Kunstleistungen angestellte Mitglieder landesherrlicher Bühnen«. Für uns Uhrmacher kommt nur der Absatz b in Frage. Wir ersehen aus ihm, daß ein Uhrmacher, der »Hervor ragendes« in seinem Fache leistet, von dem Nachweis der j wissenschaftlichen Befähigung entbunden werden kann. ; Wie kann nun ein Uhrmacher diesen Nachweis erbringen? Er hat eine Bescheinigung darüber, daß er »Hervor ragendes« in seinem Fache leistet, beizubringen. Hierzu sei bemerkt, daß die einzelnen Prüfungskommissionen in ihren An schauungen von einander abweichen, und daß Zeugnisse, die | der einen Kommission genügen, von einer anderen als ( ungenügend zurückgewiesen werden. Am schnellsten kommt j man zum Ziele, wenn man eine Bescheinigung von einer Stelle vorweisen kann, deren Zeugnisse nachweislich anderen Kommissionen genügten. In sehr vielen Fällen wendet sich die Kommission, bevor sie eine Entscheidung trifft, mit dem Er suchen um Auskunft über den Aussteller der Bescheinigung an die für den Ausstellungsort zuständige Polizeibehörde. Die Polizeibehörde in Berlin hatte auch schon über die Prüfungs kommission des Deutschen Uhrmacher-Bundes zu berichten, und wir dürfen es wohl außer dem guten Rufe, den die Prüfungs kommission des Deutschen Uhrmacher-Bundes sich errungen hat, auch den gutachtlichen Äußerungen der Berliner Polizeibehörde zuschreiben, daß die Zeugnisse des Bundes jetzt allgemein von den Kommissionen anstandslos anerkannt werden. Deshalb kann allen jungen Uhrmachern nur dringend geraten werden, sich an den vom Bunde veranstalteten Prüfungen, die gänzlich kostenlos sind, zu beteiligen. Gehilfen, die sich an den Lehrlings arbeitenprüfungen nicht mehr beteiligen dürfen, werden auf Antrag, wenn sie als Einjährige dienen wollen, zu einer ebenfalls kostenlosen Sonderprüfung zugelassen. Die Prüfung soll jedoch zeitlich mit den Lehrlingsarbeitenprüfungen zpsammenfallen. Die Prüfungskommission des Deutschen Uhrmacher-Bundes gewährt aber — das sei hier besonders hervorgehoben — das Prädikat »hervorragend« nur wirklich hervorragenden Arbeiten. Für gute und sehr gute Arbeiten erteilt sie die Prä dikate »gut« und »sehr gut«. Die Anfertigung einer tadellosen Welle, eines Klobens usw. genügt nicht; es müssen vielmehr aus Rohwerken oder aus Rohmaterial tadellos angefertigte Taschenuhrwerke oder neben anderen Taschenuhrarbeiten ein Chronometer- oder Tourbillon-Gangmodell, ein eigenartiger Gang oder ein Sekundenregulator vorgelegt werden. Die Arbeiten müssen in allen Teilen vollkommen korrekt ausgeführt sein, und sie müssen erkennen lassen, daß der Verfertiger in seinen Leistungen einen Durschnittsgehilfen erheblich überragt. Hat nun der Bewerber das Diplom des Bundes mit der Zensur »hervorragend« errungen, so muß er uns seine Absicht, Einjähriger zu werden, sofort mitteilen, damit wir das Diplom zur Vermeidung von Verzögerungen sogleich amtlich beglaubigen assen können. Dieses Diplom muß dann zusammen mit dem Geburtszeugnis, einer polizeilich beglaubigten Erklärung des Vaters oder Vormundes, daß er die Kosten des Dienstjahres zu bestreiten bereit ist, einem Leumundzeugnis und einem eigen händig geschriebenen Lebenslauf an eine Militär-Prüfungs kommission mit dem Gesuch um Zulassung zur erleichterten Prüfung eingesandt werden. Derartige Militär-Prüfungs kommissionen bestehen in Aachen, Ansbach, Augsburg, Äurich, Bautzen, Bayreuth, Berlin, Braunschweig, Bremen, Breslau, Bromberg, Danzig, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frank furt a. 0., Gumbinnen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Karls ruhe, Kassel, Koblenz, Kolmar, Köln, Köslin, Königsberg, Landshut, Leipzig, Liegnitz, Lüneburg, Magdeburg, Marien werder, Merseburg, Metz, Minden, München, Münster, Olden burg, Oppeln, Osnabrück, Posen, Regensburg, Schleswig, Schwerin, Sigmaringen, Speyer, Stade, Stettin, Stralsund, Straß burg, Stuttgart, Trier, Weimar, Wiesbaden, Würzburg und Zwickau. Die Einreichung soll nicht vor dem vollendeten siebzehnten Lebensjahre und spätestens am 1. Februar des ersten Militär pflichtjahres erfolgen. Ausnahmen sind jedoch zulässig. Wird dem Gesuch stattgegeben, dann hat sich der Antrag steller noch einer Prüfung zu unterziehen, in der er den Nachweis zu erbringen hat, daß er diejenigen Kenntnisse besitzt, die man von einem guten Volksschüler fordern kann. Besonderer Wert wird bei diesen Prüfungen auf den deutschen Aufsatz gelegt; andere Sprachkenntnisse werden jedoch nicht gefordert. Man ersieht hieraus, daß es einem wirklich tüchtigen jungen Mann, auch wenn er keine höhere Schule besucht hat, möglich ist, als Einjährig-Freiwilliger zu dienen; vorausgesetzt natürlich, daß er die hierzu erforderlichen Mittel besitzt. — Wir haben b
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder