Beweis, daß die Insul Femern weder dem Reiche Dännemarck, noch dem Hertzogthum Schleswig, oder Holstein jemals einverleibet, sondern von jeher ein gantz separirtes, und besonderes Land gewesen
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Beweis, daß die Insul Femern weder dem Reiche Dännemarck, noch dem Hertzogthum Schleswig, oder Holstein jemals einverleibet, sondern von jeher ein gantz separirtes, und besonderes Land gewesen
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Aus der einheimischen Geschichts- und Staats-Rechts-Kunde geführet