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Dresdner Geschichtsblätter
- Bandzählung
- 9 = 36/45.1928/37,2
- Erscheinungsdatum
- 1928/37
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 3339.b-36/45.1928/37
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31079191Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31079191Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31079191Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 38.1930
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Dresdner Geschichtsblätter
- Autor
- Links
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Dresdner Geschichtsblätter 1930. Nr. 2 und 4.Z I stehende Gebäude mit dem Treppenturm ist die alte Mühlenvogtei. Beide Mühlen blieben in kurfürst licher Verwaltung bis 1777. In diesem Jahre pachtete das Weißbäckerhandwerk zu Dresden, „Samuel Men zel und Consorten", die Dammühle (Zwingerstraße 16, abgebrochen 1874, jetzt Teubners Druckerei), die „Beckenmühle" mit 6 Gängen, die im Plauenschen Grunde gelegene sogenannte Neue oder Nichtersche Mühle mit 9 Gängen, den zur Lofmühle in Dresden gehörigen Mühlhof und „das darinnen befindliche Schenkhaus" (Lauptstaatsarchiv, Locat. 33826, Rep. XXVII. Dresden, Nr. 188). Für die Nützung der Schenke erhielt der Lofmühlenpächter jährlich 25 Ta ler. Cs wurden einheimische Biere verschenkt, „vor züglich aus dem Friedrichstädter Brauhaus ingl. Forwerg Gorbitz". Der Pacht wurde aller 12 Jahre erneuert bis endlich 1832, IV. 21., die Bäckerinnung, Oberältester Leinrich Gotthelf Merbach, vom Kgl. Geh. Finanzkollegium die Nebengebäude der hiesigen Bäckermühle mit Schankgerechtigkeit und Jnventario auch allen Rechten und Gerechtigkeiten für 1525 Taler erb- und eigentümlich" kaufte. Der Bierschank hatte jeden Quatember 2 Groschen zu zahlen. 1865 ging das ganze Anwesen in Privathand über, und noch heute heißt das Mühlenviertel im Volksmunde die „Bei- sertmühle". Aus welcher Zeit mag das Schankrecht wohl stammen? Im Mittelalter und später war es Ge wohnheitsrecht, daß der Müller seinen wartenden Mahlgästen einheimisches Bier ausgab. Dieser Brauch wurde auch in beiden genannten Mühlen ge übt. Als beide kurfürstlich geworden waren, wurde ein Mühlenvogt eingesetzt. Der erste hieß Clauß Decker (Docker, Degkhardt) und amtierte von 1575 an. Seines Nachfolgers Bestallung von 1603 lautet: „Von Gottes Gnaden Wir Christian der Andere ... thun kundt kepen menniglich, daß wir unserm lieben getreuen Andreas Schwarz zu unsern Mühlenvoigt, Künstlern aufm Mühlenwerck auch andere fachen und Afsehern unserer Mühlen und Wassergebäude bestellet und an genommen ...." „Er soll auf den Mahlmühlen, die wir an der Weißeritz und uf dem Elbstrohm haben, Achtung geben, das aller gewerb der Mühlen und Mästung uns über des Müllers verordenten antheil allein bleibe ... And dieweil wir ihme seine Wohnung an unserer Lofmühlen verfertigen lassen, soll er uf die Mühlengeschirr, Becken und Beckenknechte sambt den Müller und gesinde achtung geben, dieselben zu stat vleißiger arbeit und soviel müglichen zu gleicher führe anhalten, auch vleis und förderung beides in Malz, Getreide, Mehlfuhren und Mahlen stets erfolge ..." Dafür bekam er 300 Taler Gehalt, für 1 Pferd Futter, bei Verschickung täglich V- Gulden Auslösung, 1 Schrägen hartes und ebensoviel weiches Lolz. Aber den Bierschank erfahren wir etwas aus der Bestallung des nächsten Mühlenvogtes, Georg Manicke, 1624, VI. 9.: „dargegen soll er die freye Wohnung, die sein Vorfahr Andreas Schwarze disfalls innen gehabt vnd den bierschank vf solchem Hause wie der vor diesem alda vblieben gewesen, gebrauchen ..." (Die Nachfolger waren: 1632 Otto Brauer, 1638 Martin Gebhardt, 1642 Christoph Cotte, 1668 Chri stian Görbig, 1689 Georg Martini, 1698 Christian Naumann, 1725 Schneider, Amtsschreiber und Müh leninspektor, 1726 Caspar Richter, Mühlenvogt (Coll. Schmid. Amt Dresden, Vol. IV. Nr. 92f.). Vis 1603 also können wir den Ausschank mit Sicherheit verfolgen. Da der Mühlenvogt durch häufig auswärtigen Dienst abgehalten war, ihn selbst auszuüben, so verpachtete er diesen -Teil seiner Be fugnisse. Voraussetzung war, daß nur einheimische Biere verzapft wurden, damit „des Dresdner Rats Privileg" nicht geschädigt wurde. Läufige Streitig keiten verraten, daß „frembder Bierschank exerciret wurde". Torgauisches, Königsteiner, Freiberger- Bier erfreuten sich großen Absatzes. 1698, III. 12. bittet „Marie Rosine Bernhardtin, Schenkwirtin vffm Mühlhoffe", ihr zu gestatten, daß sie die in Vor rat habenden „12 Kuffen Torgauisch Bier" noch aus- schenken dürfe. „Wenn sie schon wirklich hir liegen", soll es erlaubt sein, „jedoch daß keins ferner ... ein- geleget werde". 1705 erklärt sie, daß sie in der Lof- mühle „Taschenberger Bier" schenken will. Arn Ta schenberg standen außer der Apotheke, dem Probier haus und Futterboden auch das Lofbrau-*, Malz- und Backhaus. Das Dresdner Bier scheint nicht be liebt gewesen zu sein, muß doch der Rat 1699 selbst berichten: „Vom Bier ist hier schlechte Abfuhre, außer daß bisweilen auf die nächsten Dörfer etliche Faß geholt werden." Noch ehe die Mühlen der Bäckerinnung verpachtet wurden, hatten die Gesellen derselben im Mühlhofe ihre Lerberge. Der 28. Dezember war ihr Lauptfest- tag, an dem sie großen Amzug halten durften. 1730 zogen die Gesellen mit der Musik der Leibgrenadiere an der Spitze und unter Bedeckung einer Kompagnie Garde in die Stadt und wieder zurück. Im Zuge wurden mitgeführt die Innungsfahne, verschiedene r Das Lofbrauhaus am Ende der Kleinen Brüdergasse, der Sophienkirche gegenüber, aber zum Taschenberg gehörig, wurde 1776 niedergerissen und kam an den Elbberg. Es steht an der Pillnitzer Straße auf dem Boden eines subhastierten Vorwerkes.
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