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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 15.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454434Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454434Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454434Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (1. April 1890)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 15.1890 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1890) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1890) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1890) 31
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1890) 47
- AusgabeNr. 5 (1. März 1890) 61
- AusgabeNr. 6 (15. März 1890) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1890) 89
- ArtikelCentral-Verband 89
- ArtikelCassa-Conto 1888, Cassa-Conto 1889, Unterstützungs-Kasse 90
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 91
- ArtikelNeue weitere Vereinigung der badischen und württembergischen ... 91
- ArtikelWann beginnt das zwanzigste Jahrhundert? 91
- ArtikelAuszug aus dem Berichte über die Preisbewerbung von Chronometern ... 92
- ArtikelWasseruhren mit Regulierungsvorrichtung 92
- ArtikelSprechsaal 93
- ArtikelBriefwechsel 95
- ArtikelVereinsnachrichten 95
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 96
- ArtikelVerschiedenes 96
- ArtikelHumor 97
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 97
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 97
- ArtikelAnzeigen 98
- AusgabeNr. 8 (15. April 1890) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1890) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1890) 135
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1890) 149
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1890) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1890) 181
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1890) 197
- AusgabeNr. 15 (1. August 1890) 213
- AusgabeNr. 16 (15. August 1890) 229
- AusgabeNr. 17 (1. September 1890) 245
- AusgabeNr. 18 (15. September 1890) 263
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1890) 279
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1890) 297
- AusgabeNr. 21 (1. November 1890) 315
- AusgabeNr. 22 (15. November 1890) 335
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1890) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1890) 373
- BandBand 15.1890 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 94 Sicherlich sind alle solche Vereine nicht dazu angethan, die bereits bestehende breite Kluft zwischen Grosskapital und Beamtenstand, dessen Gehälter mittelbar nicht zum geringsten Theil von dem grössten Steuerfaktor, dem Mittelstände, bestritten werden, gegenüber dem schon allzusehr sozialistisch zersetzten Arbeiterstande zu überbrücken, wenn anders nicht der Handwerker- und Gewerbestand ein ausreichend festes Gleich gewicht in seinen nach beiden Seiten, nach unten und oben aus gleichenden Wirkungen böte. — Ist einmal dieser wichtige Faktor, das grosse freie Bürgerthum mit seinem Gewerbestande, eine der fundamentalsten Stützen des heutigen Staates, zerstört, der Handwerkerstand durch die Grossindustrie, und der kleine und mittlere Handelsstand durch die kapitalistischen Grosshandel- und derartige Biesenkonsumvereine, wie das Waarenhaus für deutsche Beamte und Offiziersverein, aufgesaugt und ist damit das erstrebte neue Ideal, „das Aufhören des Zwischen handels 11 von jenem kleinen Kreise der neueren Wirthschafts- apostel erreicht, dann wird sich dieser Stand nie und nimmer wieder erholen, dann wird es nur mehr Tagelöhner und Bauern, Beamte und Grosskapitalisten mit allen den daraus entspringenden Konsequenzen geben. Der Görlitzer Gewerbe-Verein hat nun in Gemeinschaft mit dem kaufmännischen Verein eine Kommission gewählt, welche sich mit dieser Angelegenheit beschäftigen resp. Vorschläge machen soll, wie dem Waarenhause entgegen zu treten sei. Ich w T erde, wenn diese Angelegenheit bei meinen Kollegen Interesse findet, nicht verfehlen, darüber weiter zu referiren. Görlitz. J u ]. Hertzog. Wie aus No. 6 dieser Blätter zu entnehmen ist, soll von 1 Seiten eines Vereins beabsichtigt sein, beim Centralverbands-Vor stand zu beantragen, dass unser Verbandsorgan die Aufnahme von Gehilfengesuchen für Nichtuhrmacher zurückweisen Solle. Ich würde einen solchen Schritt aufs Tiefste beklagen, denn er wäre geeignet, die Sympathien, die unser Verband in den Kreisen der Gehilfen anstrebt und auch gefunden hat, wieder in Frage zu stellen. Es ist wohl nicht zu leugnen, dass die Aufgaben, die sich unser Verband gestellt hat, nur in dem Zu sammenwirken aller betheiligten Kreise gelöst werden können und die Verhandlungen der meisten Gehilfenvereine beweisen, dass sie diese Ansicht auch zu der ihrigen gemacht haben, indem auch sie ein Zusammenarbeiten mit uns anstreben. W T ir haben alle Ursache, uns dieser Harmonie zu freuen und können mit Stolz darauf hinweisen, dass unser Geschäftszweig in dieser Be ziehung vielleicht einzig dasteht. Gewiss aber würde dies schöne Verhältniss sofort gestört werden, wenn unser Verband den Ge hilfen ihr Fortkommen hindern wollte, indem wir den kleinlichen Standpunkt einnehmen würden, ihnen das Auffinden einer Stelle auch bei Nichtfachleuten zu erschweren. Mit geringen Ausnahmen wird wohl jeder Gehilfe lieber in einer Uhrmacherwerkstätte bei einem tüchtigen Meister, unter dessen Obhut er seine Kenntnisse : erweitern kann, arbeiten, als bei einem Nichtuhrmacher; sollen wir ihm aber verdenken, wenn sich ihm keine andere Arbeitsgelegenheit darbietet, dass er lieber seine Kräfte einer für uns unangenehmen Konkurrenz leiht, als spazieren zu gehen und auf der faulen Haut zu liegen? Ja, giebt es nicht Prinzipale genug, die mitsammt : ihren Gehilfen für grössere Konkurrenzgeschäfte arbeiten und ! wegen Mangel an genügender Privatkundschaft froh sind, dass 1 ihnen diese Arbeit zufällt, und sollten wir unseren Gehilfen ver- 1 argen das zu thun, was dem Prinzipal unter Umständen erlaubt 1 ist? Das wäre kleinlich, das wäre ungerecht! Habe ich in Vorstehendem in kurzen Zügen den erwähnten i Antrag vom Standpunkt unserer Gehilfen aus beleuchtet, so sei < es mir gestattet, noch in kurzen Worten darauf hinzuweisen. 1 dass auch vom Standpunkt des Prinzipals eine Nichtaufnahme von Gehilfengesuchen seitens Nichtuhrmachern in unserem Organ 1 den Anschein des Kleinlichen hätte. Bedenke man doch, dass ein f grösser Theil der Uhrmacher auch noch Anderes als Uhren zum 5 Verkaufe bringt: optische Waaren, Bijouterien, Nähmaschinen u. dergl. m. Hat nun der Umsatz in diesen Artikeln eine Höhe < erreicht, dass der Uhrmacher sich veranlasst sieht, auf seine j Nebenartikel Gehilfen zu beschäftigen, so wird er das sicher thun : , und sich darin aus Rücksicht auf die Konkurrenz, die er Anderen 1 macht, gewiss nicht abhalten lassen. Auch der Uhrmacher wird i in dieser Beziehung sich derjenigen Fachblätter bedienen, die ihm , zum Ziele zu führen am geeignetsten erscheinen. Nach dem ) Grundsätze aber, „Was dem Einen recht, ist dem Ändern billig“, r müssen auch wir uns gefallen lassen, dass unser Fachblatt, ■ d. h. unser Organ, von der Konkurrenz benutzt wird, um Arbeits- - kräfte zu erlangen. Bis jetzt ist übrigens meines Wissens unser Organ ein ein ziges Mal von einem Nichtuhrmacher zu dem gedachten Zweck benutzt worden und wer weiss ob und wann sich dieser Fall 3 wiederholen , wird; wir sollten meines Erachtens daraus nicht • gleich Veranlassung nehmen, ein allgemeines Verbot zu erlassen, zu welchem immer noch Zeit genug sein wird, wenn sich wirklich : Missstände ergeben sollten. Theodor Elsass-Wiesbaden. - 0oblenz, den 23. März 1890. In der gestrigen Sitzung des Königlichen Schöffengerichts i zu Coblenz kamen mehrere Sachen zur Verhandlung, deren Er- gebniss wir unsern Kollegen nicht vorenthalten wollen; zuerst wurde verhandelt gegen den jüdischen Althändler Jakob Schwarz : aus Coblenz. Derselbe war beschuldigt in den Monaten November < und Dezember 1889 und Januar 1890 mit Gold- und Silber- waaren sowie mit Taschenuhren hausirt zu haben. Schw. ist ■ ein in Coblenz sehr bekannter Trödler, der hauptsächlich die besseren Wirthschaften seit Jahren zu seinem Operationsfeld aus sucht. Kommt er in eine Wirthschaft, so setzt er sich meistens neben einen Bekannten und zeigt demselben irgend eine alte Münze. Allmählich wird die Neugierde der Gäste geweckt und dann packt er allerlei Sachen, goldne Binge, Armbänder, Uhren etc. aus und verkauft dieselben. Bei der gestrigen Ver handlung betonte er, dass er Händler sei und seine Steuern be zahle, dass er mit Messern etc. in den Wirthschaften handle und dass er Gold- und Silberwaaren jedesmal von Hause hole, wenn sie verlangt würden. Er drückte sich etwa wie folgt aus: „In der Wirthschaft von B. verkehren viele juuge Herren, die fragen mich dann gewöhnlich: „Schwarzche, haste keine seltene Münze?“ Nu, dann zeige ich eine, der andere fragt mich, haste keinen Bing? dann gehe ich nach Hause und hole welche, weils bestellt ist.“ Durch die Vernehmung der Zeugen wurde fest gestellt, dass er in der fraglichen Zeit in mehreren Wirthschaften Gold- und Silberwaaren, sowie Uhren feilgeboten und auch ver kauft hatte, ja sogar silberne Essbestecke hat er bei sich in den Taschen mitgeführt. Im Bierkeller des Central-Hotels hat er häufig verkehrt, 2 — 3 mal die Woche. Dem Oberkellner des Central-Hotels, Herrn Eller, verkaufte er ein goldnes Armband für den Betrag von 20 Mark. Eller stellte die Bedingung, dass er dasselbe erst auf seine Echtheit prüfen lassen werde, ehe er es bezahle und schickte den Hausburschen Winkel mit demselben zum Juwelier Herrn Kolbe in der Jesuitengasse. Herr Kolbe stellte fest, dass das Armband gar keinen Werth habe. Der Zeuge sprach gestern von etwa 3 Mark. Schw. erhielt selbst verständlich das Armband zurück und erklärte, dass er den Lieferanten verklagen wolle. Das Gericht verurtheilte den Ange schuldigten Schw. auf Grund der einschlägigen gesetzlichen Strafbestimmungen zu einer Geldbusse von 24 Mark und in sämmt- liche Kosten. Zwei als Zeugen vorgeladene Wirthe aus Coblenz waren nicht erschienen, dieselben wurden zu je 5 Mark Geldbusse verurtheilt. Hiernach wurde verhandelt gegen den Kaufmann Glaeser aus Walmerode. Derselbe hat als Geschäftsreisender wiederholt Coblenz besucht. Dem Portier des Hotels, in welchem er ge wöhnlich wohnt, hat er früher eine Uhr verkauft und gegen Weihnachten hat er in einer Bierwirthschaft Uhren einem Hotel bediensteten zum Verkaufe angeboten. Er wurde wegen Gewerbe steuer-Kontravention (da er keinen Wandergewerbeschein besitzt) zu einer Geldbusse von 96 Mark und in die Kosten verurtheilt. Sodann waren angeklagt der Kaufmann und Uhrmacher Wilh. Gerhardt aus Wiesbaden und der Provisionsreisende Georg Patzer, gebürtig aus Marienwerder. Letzterer war früher Unteroffi zierschüler und später Unteroffizier, ist dann abgegangen und reist
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