Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 16.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454435Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454435Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454435Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original Heft 8 und Heft 16 doppelt; Heft 15 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmachergehilfen-Vereine
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 16.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 49
- AusgabeNr. 5 (15. März 1891) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- ArtikelCentral-Verband 113
- ArtikelAusstellung von Uhren aller Art, Maschinen und Hilfswerkzeugen ... 113
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule 114
- ArtikelDie Leipziger Uhren- und Werkzeug-Ausstellung 114
- ArtikelAuszug aus dem Berichte über die Preisbewerbung von Chronometern ... 114
- ArtikelDer internationale Kongress für Zeitmesskunde (Fortsetzung aus ... 115
- ArtikelDer Stahl (Fortsetzung) 116
- ArtikelSprechsaal 118
- ArtikelVereinsnachrichten 118
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 120
- ArtikelVerschiedenes 120
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 121
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 121
- ArtikelAnzeigen 121
- ArtikelDas zwanzigjährige Stiftungsfest des Vereins Berliner Uhrmacher 129
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 215
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 295
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 317
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 337
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 357
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 381
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 403
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 425
- BandBand 16.1891 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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— 120 — und Freundes, des Werkzeugfabrikanten Boley in Esslingen, meldet. Der Vorsitzende widmet dem Andenken des lieben Todten ehrend anerkennende Worte, die die Versammlung stehend anhört. Die Versammlung beschiiesst der Familie ein Beileids telegramm zu senden und unterbricht auf einige Zeit die Be- rathung. — Es wurde Schluss der Debatte beantragt. Koll. Loges glaubt nicht, dass ein Gesetz zustande kommt, das alle Uebelstände beseitigt, glaubt aber, dass es dem Grossisten nicht schwer fallen kann, nicht zu detailliren. Nobler und kou- lanter Weise müsse dies jedenfalls unterlassen werden. Leute, die dies nicht versprechen könnten, existirten schon lange nicht mehr für den Bedner. Herr Popitz wiederholt einige seiner Ausführungen, freut sich, konstatiren zu können, dass wir doch in beiden Berufen. Grossisten und Uhrmachern, nur anständige Leute im Auge haben, um mit ihnen unsern Stand, unser Geschäft zu heben. Der Kampf ist schwer. Die Resolution ist aber nach Inhalt so un praktisch, wie in ihrer Fassung. Sie wird nur ein Schlag ins Wasser sein. Man müsse sagen, man wolle mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dafür wirken, dass den Uebelständen Einhalt gethan wird, man müsse allen Vereinen zur Aufgabe stellen, nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie unter den einmal be stehenden Verhältnissen zu bessern ist. Koll. Neubert möchte darauf hinweisen, dass es sehr leicht möglich ist, das Detailliren seitens des Grossisten zu vermeiden. Sie haben z. B. in Leipzig doch jedenfalls Uhrmacher, die Waaren von Ihnen beziehen. Sagen Sie dem betreffenden Käufer: „Ja, lieber Freund, ich kann Dir die Uhr nicht verkaufen, aber bei dem und dem Uhrmacher bekommst Du sie unter Nr. so und so.“ Nachdem Koll. Böhme nochmals empfiehlt auf gütlichem Wege und in gegenseitigem Vertrauen eine Verständigung mit den Herren Grossisten zu suchen und eine Fassung der Reso lution empfiehlt, die dem Verbandsvorstand Material für den Verbandstag liefern hilft, wird die Resolution Schütz in folgen der Fassung angenommen und damit Punkt III der Tages ordnung erledigt: Die am ' Februar 1891 in der Reichshalle zu Magdeburg tagende Uhrmacherversammlung fordert sämmtliche Uhrmacher- Verbindungen auf, den Kampf gegen die Auswüchse des Uhr macher-Gewerbes und gegen unsolide Uhrenfabrikanten und Grossisten energisch aufzunehmen. Die Versammlung ersucüt zugleich den Central-Verbands - Vorstand 1. sämmtlichen Verbandsvereinen diese Resolution zur Kenntniss zu bringen und dieselben veranlassen zu wollen, dass sie dem Verbands - Vorstande rechtzeitig hierauf bezügliches Material zur Vorlage für den im August d. J. in Leipzig tagen den Verbandstag einliefern; 2. zu diesem Verbandstage alle die Fabrikanten und Grossisten einladen zu wollen, welche unsere Bestrebungen zu unterstützen gedenken, um in gemeinschaftlicher Berathung beiderseitigen Wünschen Rechnung zu tragen. (Fortsetzung folgt.) Verein Waldenburg. Erlaube mir die Mitglieder - Liste des hiesigen Vereins zu übersenden. Gleichzeitig habe ich in der Angelegenheit der Firma A. Eppner & Co., Silberberg i. Schl., zu berichten, dass der Verein ein zufriedenstellendes Resultat nicht erreichen konnte. Die von genannter Firma aufgestellten Behauptungen Messen eine Begründung nothwendig erscheinen. Unserm Verlangen ist nach dieser Richtung hin nicht entsprochen. In der Angelegenheit Koch-Holzweissig schliesst sich unser Verein den bereits im Verbandsorgan veröffentlichten An sichten des Central-Verbands-Vorstands an. Gegen Abzahlungsgeschäfte und Hausirer zog der Verein durch verschiedene Inserate zu Felde. Ein Artikel über den Hausirhandel aus einem Fachblatt wurde vom hiesigen Lokal blatt leider nicht aufgenommen. Die Monats-Versammlungen machen den Eindruck, dass alle Herren Kollegen sich bewusst sind: es ist hohe Zeit durch ein- müthiges Zusammenhalten unser Kunstgewerbe vor dem Ruin zu schützen. Bruchmann, Schriftführer. U hr mach er gehi lfen - Y er eine. Verein Berliner Uhrmacher-Gehilfen. Am Sonnabend, den 4. April, fand im Vereinslokale, Dresdener strasse 85, die statutenmässige Generalversammlung statt. Schon längere Zeit vorher sah man dieser Versammlung mit ziemlicher Spannung entgegen, indem das Vereinsjahr zu Ende und mithin eine Neu-Wahl des Vorstandes stattfinden musste. Die Wahl ergab folgendes Resultat: Franz, I. Vorsitzender, wieder gewählt; Gohle, II. Vorsitzender, wiedergewählt; Dressier, 1. Schriftführer, neugewählt; Glogowski, II. Schriftführer, wiedergewählt; Benzien, Kassirer,' neugewählt; Kosel, Bibliothekar, wiedergewählt; und Knoke, Archivar', neugewählt. ’ In der Versammlung waren 150 Mitglieder anwesend. Der Vorstand. I. A.: R. Dressier, I. Schriftführer. Verschiedenes. JubHäum. Am 1. April d. J. waren 25 Jahre verflossen, die Herr F. J. Neimann im Hause F. F. Hering, Uhren- und Fourniturenhandlung in Leipzig, ununterbrochen thätig gewesen; ein Ereigniss. welches in unserer Branche nicht oft vorkommt. Die schweizerische Uhrenfabrikation entwickelte im Jahre 1890 wieder eine grosse Thätigkeit. Von den eidgenössischen Kontrolbüreaus sind im genannten Jahre 576873 goldene und 2040541 silberne Uhrgehäuse amtlich gestempelt worden, was eine Zunahme von 42365 goldenen und 72430 silbernen Uhren- schalen gegenüber dem Vorjahre bedeutet. Ueber die Aufhebung von freiwilligen Uhren auktionen, die von Seiten eines GerichtsvoHziehers oder Auktionators voUzogen werden soHen. § 42 der Reichs gewerbeordnung bestimmt, dass Gegenstände, welche von dem Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen ausgeschlossen sind, auch an öffentlichen Orten nicht feilgeboten werden dürfen. Zu diesen gehören auf besonderen Wunsch der Uhrmacher auch Uhren, und zwar hatten die Uhrmacher in ihrem betreffenden Gesuch das Verbot von Uhrenauktionen mit dem Hinweis darauf begründet, dass gerade bei Uhren sehr leicht Täuschungen der Käufer mit minderwerthiger Waare Vorkommen können. Die Fassung des Paragraphen verbietet die Uhrenauktionen ohne jede Einschränkung und darauf hin hat im Dezember vorigen Jahres die Polizei in Neisse auch einem Gerichtsvoll zieher die freiwillige Versteigerung von Uhren eines mit Namen bezeichneten einheimischen Geschäfts verboten und der Regierungs präsident von Oppeln hat diese Auffassung bestätigt. „Das Ver bot“, führt die für Uhrmacher und Goldarbeiter sehr wichtige Entscheidung aus, „erleidet keine Einschränkung dadurch, dass die Versteigerung der Uhren von einem Gerichtsvollzieher vorge nommen wurde. Während die Gerichtsvollzieher bei Ausführungen von Zwangs-Vollstreckungen nach Maassgabe der ent sprechenden Vorschriften der Civil-Prozess-Ordnung zu verfahren haben, sind dieselben hinsichtlich der freiwilligen Versteige rungen an die für letztere bestehenden Normen gebunder. Hieran wird durch den Umstand nichts geändert, dass die ge dachten Beamten — auch insoweit sie kraft Landesgesetzes zur Vornahme von freiwilligen Versteigerungen befugt sind — dem Begriffe der Auktionatoren im Sinne der Gewerbeordnung ent rückt erscheinen (Motive Reichs-Drucks. 1882 Nr. 5 S. 12 nicht 26); denn der in Frage kommende § 42 a der Reichs-Gewerbe ordnung erstreckt sich keineswegs nur auf die in § 36b, c er wähnten Auktionatoren, sondern schliesst den öffentlichen Verkauf gewisser Gegenstände — selbstverständlich soweit ersterer ein freiwilliger ist — allgemein aus.“ Gegen die Abzahlungsgeschäfte. In einem längeren Aufsätze bespricht die „Nordd. Allg. Ztg.“ die Abzahlungsge schäfte und kommt dabei zu dem Schlüsse: „Abhilfe kann auf drei Wegen kommen: durch das Oivilrecht, das Sfrafreeht oder die Gewerbeordnung. Am besten und radikalsten möchte ein durch Strafbestimmungen erzwingbares Verbot aller versteckt wucherischen Abzahlungsgeschäfte wirken. Doch ist zu bezweifeln, dass sich solches ohne ungerechte Eingriffe in die Freiheit von Handel und Wandel durchführen lässt, dann aber bleibt noch (Fortsetzung in der 1. Beilage). JPP"“ Hierzu 3 Beilagen und ein Prospekt von Carl Ruhnke, Berlin SO.
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