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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 27/28.1903/04
- Erscheinungsdatum
- 1903 - 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141340Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141340Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141340Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 27.1903
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1903)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 27/28.1903/04 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1903 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1903) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1903) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1903) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1903) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1903) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1903) 83
- AusgabeNr. 7 (1. April 1903) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1903) 121
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1903) 137
- ArtikelSchulsammlung 137
- ArtikelSchluß-Verzeichniß der Prüfungs-Arbeiten 137
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 138
- ArtikelZur Verbandsfrage 138
- ArtikelAlterthümliche Läutewerke 139
- ArtikelDie deutsche Uhren-Industrie und die Weltausstellung in St. ... 141
- ArtikelUnerklärliches Verrosten neuer Uhrwerke im Laden 142
- ArtikelDer Planet Mars und der gegenwärtige Stand der Marsforschung 143
- ArtikelEin Jubilar 146
- ArtikelBericht über die siebente Lehrlings-Prüfung des Deutschen ... 146
- ArtikelDie Temperatur-Reglage 147
- ArtikelAnfertigung einer Räderschneide-Einrichtung zum Triumph-Drehstuhl 149
- ArtikelAus der Werkstatt 150
- ArtikelSprechsaal 151
- ArtikelVermischtes 151
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 153
- ArtikelBrief-Kasten 155
- ArtikelPatent-Nachrichten 156
- ArtikelRäthsel-Ecke 156
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1903) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1903) 177
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1903) 195
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1903) 213
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1903) 233
- AusgabeNr. 15 (1. August 1903) 253
- AusgabeNr. 16 (15. August 1903) 273
- AusgabeNr. 17 (1. September 1903) 291
- AusgabeNr. 18 (15. September 1903 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1903) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1903) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1903) 361
- AusgabeNr. 22 (15. November 1903) 377
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1903) 393
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1903) 409
- ZeitschriftenteilJg. 28.1904 -
- ZeitschriftenteilJg. 27.1903 -
- BandBand 27/28.1903/04 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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152 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 9 Sonntag, den 5. Juli: Früh: Weckruf; Vormittags: Ehrung an den Gräbern der verstorbenen Meister und Schüler auf dem Friedhof zu Glashütte. Mittags: Festzug durch die Stadt, Ansprache auf dem Marktplatz, Enthüllung des Peter Henlein-Steins, Festtafel, Ball. Montag, den 6. Juli: Frühkonzert, eventuell Besichtigung der Werkstätten, Ausflüge in die Umgegend; Abends: Illumination der Stadt und Höhenbeleuchtung, Schlußkommers, Festspielaufführung. Eine Ausstellung von alten Uhren und Fächern wurde am Freitag, den 17. April, in Wien, im Gebäude des Ungarischen Ministeriums eröffnet. Durch ihre reichliche Beschickung von Gegenständen aus dem österreichischen Kaiserhause, sowie aus Aristokraten- und Bürgerkreisen gestaltete sich die Ausstellung für den Laien und Sachverständigen gleich interessant. Das Unternehmen war von einem Komite von Damen der österreichischen Adelsfamilien veranstaltet worden; das Reinerträgniß fließt wohlthätigen Zwecken zu. Wir behalten uns vor, in einer der folgenden Nummern Aus führlicheres darüber zu berichten. Zerstörte Thurmuhr. Der heftige Sturm, der am Sonntag nach Ostern in und um Berlin tobte und kolossalen Schaden anrichtete, hat auch einer Thurmuhr das Leben gekostet. Wie die Zeitungen melden, wurde in Potsdam die Thurmuhr des neuen Postgebäudes (ein elektrisches Zeigerwerk) vom Sturme herausgerissen und auf den Posthof geschleudert, wo sie in Stücke zerbarst. Zum Glück hat sie im Sturze keinen weiteren Schaden angerichtet. Patent-Druckknopf für Savonnette-Remontoiruhren. Zu dem in voriger Nummer (Seite 125) unter gleicher Ueberschrift er schienenen Artikel tragen wir hiermit nach, daß die Erfinder und Patent - Inhaber des dort beschriebenen Druckknopfes die Herren Balland & Oie. in La Ohaux-de-Fonds sind. Das schweizerische Patent trägt die Nummer 16 696. Grofih. Badische Uhrmacherschule zu Furtwangen. Der Bericht über das Schuljahr 1902/1903 weist nach, daß die nunmehr 26 Jahre bestehende Anstalt im Schuljahre von 64 Schülern und 11 Gästen besucht wurde. Darunter waren im Ganzen nur 15 Uhr macher, während die übrigen Besucher der Anstalt als Mechaniker, Elektromechaniker und Feinmechaniker bezeichnet sind. Der nationale Charakter der Anstalt geht daraus hervor, daß 72 Besucher aus Baden und nur drei aus anderen Gegenden stammen. An bedürftige Schüler wurden Stipendien im Gesammtbetrage von 3700 Mark ver theilt. Der Bericht giebt auch eine Auskunft über die sehr mäßig zu nennenden Kosten, die die Verpflegung eines Schülers am Orte verursacht. Schwarzwälder Uhrenindustrie. Dem uns vorliegenden Bericht der Handelskammer in Villingen entnehmen wir Folgendes: „Die Krisis in der Uhrenindustrie dauert fort; die Verhältnisse sind im verflossenen Jahre eher noch schlechter geworden. Nur ganz ver einzelt lauten die Berichte günstiger. Die Verkaufspreise, die schon im verflossenen Jahre äußerst gedrückt waren, haben zum Theil noch eine Herabsetzung erfahren. Unter den Ursachen des schlechten Geschäftsganges sind vor Allem zu nennen unsinnige Ueberproduktion einzelner, großer Fabriken und ein in die häßlichsten Formen ge kleideter Konkurrenzneid“. — Wir wünschen nur, daß sich diese Verhältnisse bald und gründlich bessern. Einen Luft-Torpedo beabsichtigt Professor Carl Myers aus Utica im Staate New York auf der Weltausstellung in St. Louis 1904 praktisch vorzuführen. Dieser Lufttorpedo soll sich wie ein lebendes Wesen bewegen. Er hat zwei Aluminiumschrauben, welche 2000 Um drehungen in der Minute machen und durch einen elektrischen Motor in Bewegung gesetzt werden. Dieser Motor erhält seine Kraft durch zwei Drähte, vermittelst deren der Lufttorpedo be ständig mit dem Ausgangspunkte in Verbindung bleibt, und es ge nügt ein Strom von 110 Volt, um den elektrischen Motor mit voller Kraft laufen zu lassen. Dieser Motor bethätigt auch zwei flügel artige, an den Seiten angebrachte Flächen, die dazu dienen, den Lufttorpedo steigen und fallen zu lassen, während ihm die Schrauben die Vorwärts- und Rückwärtsbewegung verleihen. Der Erfinder be hauptet, sein Fahrzeug könne ganz nach Belieben nach rechts oder nach links, nach oben oder nach unten, im Kreise, in Spiralen, in Ellipsen, kurzum ganz nach Belieben und mit jeder gewünschten Geschwindigkeit sieh bewegen; es habe dieselbe Beweglichkeit wie ein lebender Vogel. Die beiden Verbindungsdrähte des Lufttorpedos führen bis zu einem. Schaltbrett, von dem aus die Bewegungsenergie durch einfaches Bewegen einer Kurbel nach Belieben dem Luftfahr zeug zugeführt werden kann. Wir entnehmen diese Notiz den amtlichen Mittheilungen des deutschen Reichskommissars für die Weltausstellung in St. Louis. Gegenüber der Behauptung, daß das neue Fahrzeug dieselbe Be weglichkeit wie ein lebender Vogel besitzen soll, wird man gut thun, den Erfolg in Ruhe abzuwarten. Warnung. „Am 15. April“ — so schreibt uns Herr Kollege H. W. Fr. Eisfeld aus Göttingen — „kam ein junger Mann zu mir und bat dringend um Arbeit; da ich sehr viel zu thun hatte, kam er mir gerade gelegen. Er hatte aber nur Zeugnißabschriften bei sich und erklärte, die Originalzeugnisse seien bei seinen Werk zeugen, die in seiner Heimath (Frankfurt a. M.) lagerten; er wollte sich Alles schleunigst beschaffen. Infolge dessen stellte ich ihn nicht fest ein, ließ ihn aber doch vorläufig bei mir arbeiten. Mit der Arbeit war ich auch recht zufrieden. Am Sonntag, den 19. April, hat nun der junge Mann die Gelegenheit benützt, während mir meine beiden anderen Gehilfen im Laden behilflich waren, eine Anzahl Uhren aus der Werkstatt an sich zu nehmen und damit spurlos zu verschwinden. Abends zuvor hatte er sich von dem einen Gehilfen 10 Mk. geliehen, von dem anderen Stiefel, Kragen, ein Taschentuch (E. F. gezeichnet) und Werkzeuge, was er natürlich Alles mitgehen ließ. Ich habe bei der Polizei Anzeige erstattet, die jetzt den Schwindler verfolgt. Da ich vermuthe, daß er das Manöver noch öfter wiederholen wird, so gebe ich hier das Signalement: Der Gauner, der sich Dauer nannte (wahrscheinlich ein falscher Name), war ungefähr 1,65 m groß, hatte frisches, schönes Aussehen, hoch gebundenen Schnurrbart, blonde Haare mit röthlichem Schein, braune Augen. Bekleidet war er mit grauem Rock und schwarzem Hut. Beim Betreten des Schwindlers bitte ich, denselben festnehmen zu lassen.“ — Ein neues Schwindelmanöver wird in der Tagespresse wie folgt mitgetheilt. Von Warschau aus werden seit Jahren werthlose Taschen uhren in ungeheuren Mengen gegen Nachnahme unverlangt in die Provinz versandt. Da die meisten Adressaten den Empfang der Nachnahmesendung verweigern, so geht sie gemäß den bestehenden Postbestimmungen nach Warschau zurück. Hier setzt nun die Spekulation des Absenders der Schundwaare ein, indem er gleichfalls den Rückempfang seiner Sendung verweigert und es darauf ankommen läßt, daß diese öffentlich versteigert wird. Da die Uhren bei dieser Gelegenheit in den meisten Fällen ihres neuen, gefälligen Aussehens wegen weit über ihren Werth hinaus bezahlt werden und der der Post zukommende Betrag sich nur nach Kopeken berechnet, so bleibt für den Absender ein hübsches Sümmchen übrig. Die Mittagspause der Gehilfen. Nach § 139 c, Absatz 3 der R. G. 0. muß bekanntlich Gehilfen und Lehrlingen, die ihre Haupt mahlzeit außerhalb des die Verkaufsstelle enthaltenden Gebäudes ein nehmen, eine Mittagspause von mindestens einundeinhalbstündiger Dauer eingeräumt werden. Es ist nun vorgekommen, daß diese Pause infolge von Vereinbarungen zwischen Prinzipal und Gehilfe oder Lehrling verkürzt wurde. In der Sitzung des Reichstages vom 31. Januar kam der Staatssekretär Graf v. Posadowsky auf solche Fälle wie folgt zu sprechen: „In einem dritten Falle handelte es sich um eine Zuwider handlung gegen § 139 c Abs. 3 der Gewerbe-Ordnung, der von der Gewährung einer angemessenen Mittagspause an Gehilfen und Lehr linge handelt. Die Angestellten hatten auf die Mittagspause verzichtet, und der Angeklagte hatte sich ihre Dienste ohne Mittagspause leisten lassen. Das Reichsgericht erkannte: Unstatthaft sei eine Verein barung dahin, daß die Pause nicht stattfinde. Das Gesetz bezwecke, daß der Gehilfe die Pause nicht nur machen dürfe, sondern machen solle. Aus diesem Erkenntniß ergiebt sich ganz klar, daß das Reichsgericht auf dem Standpunkt steht, es handele sich hier um ein öffentliches Recht, das nicht ergangen ist zum Vortheil eines einzelnen Individuums, sondern zum Schutze einer ganzen Gesell schaftsklasse, und daß dieses öffentliche Recht, wie überhaupt jedes, nicht durch einen privaten Vertrag abgeändert werden darf. Ich bin allerdings der Ansicht, daß dieses hohe Haus in all’ den gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeiterschutz, wo die Fassung lautet: „es muß gewährt werden“ oder „es ist zu gewähren“, eine dispositive, durch ein privates Abkommen nicht abzuändernde Vorschrift erblickt hat. (Sehr wahr!) Es steht mir nicht zu, ein richterliches Urtheil (hier ist ein Urtheil des Oberlandesgerichts in Breslau gemeint, das sich im Gegensatz zum Reichsgericht für die Zulässigkeit solcher Verein barungen in einem Falle ausgesprochen hat; dieses Urtheil wird aber vom Reichsgericht sicher aufgehoben werden. D. Red.) zu kritisiren, aber ich bin allerdings der Meinung, daß, wenn man dahin kommt im Wege der Interpretation, daß derartige Schutzbestimmungen im Wege der privaten Abmachung abgeändert werden dürfen, unsrer ganzen sozialpolitischen Gesetzgebung die Zwangsbefug- niß und damit die Grundlage entzogen ist, denn selbstver ständlich werden sich manchmal sogar ganze Arbeiterschichten zu
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