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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Antwort der Uhrmacherzwangsinnung Wiesbaden auf die Beschwerde des Verlegers Carl Marfels an die Aufsichtsbehörde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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120! flätte die Innung aber keine Fachzeitschrift nehmen wollen, so hätte man irgendein Lokalblatt nehmen müssen, und dieses hätte nur noch grösseren Unwillen hervorgerufen. Sollte man den auswärtigen Mitgliedern der Innung zumuten, ein Wiesbadener Lokalblatt nur für Innungszwecke zu lesen? Aber auch jedes Lokalblatt ist teurer und auch jede Be kanntmachung hätte bezahlt werden müssen; der Innungskasse wären dadurch noch mehr Ausgaben entstanden, und der Beitrag hätte noch höher angesetzt werden müssen, während unsere Bekanntmachungen im „Allgemeinen Journal der Uhrmacher kunst“ kostenlos aufgenommen werden. In diesem Blatt ist ein besonderer Teil für unsere Bekanntmachungen und sofort für jedes Mitglied erkenntlich, was auch schon deshalb von Vorteil für die Mitglieder ist, weil diese bei eventuellem Uebersehen und Nicht- befolgen der Einladungen und Bekanntmachungen in Strafe ge nommen werden können. Unser Statut ist aber auch so zeitig fertiggestellt gewesen, dass es jedem Mitgliede vor der konstituierenden Versammlung am 14. April d. J. zugesandt war. In dieser Versammlung hat sich keine Stimme gegen die statutarische Bestimmung erhoben, und in der Innungsversamm lung am 20. Mai d. J., in welcher der Haushaltsplan festgestellt wurde, sind vom Kassierer die einzelnen Posten vorgelesen, auch die Ausgaben für das „Allgemeine Journal der Uhrmacherkunst“, die Angelegenheit zur Diskussion gestellt und der Haushaltsplan einstimmig genehmigt. Es sei hier ausdrücklich noch erwähnt, dass von dem Vorsitzenden Obermeister, nachdem er durch Händeaufheben festgestellt, dass der Haushaltsplan einstimmig angenommen, noch eine Gegenprobe gemacht wurde und niemand gegen den Haushaltsplan stimmte. Aus allem Vorhergesagten geht deutlich hervor, dass bei unserer Innungsgründung Statutenberatung, Feststellung des Haushaltungsplanes usw. alles in grösster Oeffentlichkeit und Ordnung: geschehen, von den Anwesenden gutgeheissen, und dass die Beschwerde des Deutschen Uhrmacherbundes weiter nichts ist, als ein Konkurrenzmanöver, diktiert vom Konkurrenzneid. Wer ist dieser Deutsche Uhrmacherbund? Die älteste Vereinigung der Uhrmacher ist der im Jahre 1876 in Harzburg von Uhrmachern gegründete Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, welchem sich auch unsere Innung angeschlossen hat. Im Jahre 1897 lag diesem Zentralverbande eine Offerte von dem Verleger der „Deutschen Uhrmacherzeitung“, Herrn Carl Marfels, Direktor der Aktiengesellschaft Verlag Marfels, vor, seine Zeitung als Organ des Zentralverbandes zu wählen. In dieser Offerte heisst es unter anderem, dass der Verband keinen Einfluss auf die Bedaktion haben dürfe. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bedaktion und Vorstand sollten die „Ansichten des Vor standes miteingeflochten werden“! Hieraus geht deutlich hervor, dass der Zentralverband seine Selbständigkeit aufgeben und sich unter das für einen Verband unwürdige Joch einer Aktiengesellschaft resp. dessen Direktors begeben sollte. Die Offerte des Herrn Direktor Marfels wurde mit Entrüstung abgelehnt. Als nun der Herr Direktor Marfels seinen Plan, sich an die Spitze der deutschen Uhrmacher zu stellen, vereitelt sah, erschien in der Nummer vom 1. Juni 1897 der „Deutschen Uhrmacher zeitung“ ein Aufruf zur Gründung des Deutschen Uhrmacher bundes. Dort heisst es: „Wir wollen die Tausende von Lesern der , Deutschen Uhrmacherzeitung 1 in einen grossen Deutschen Uhrmacherbund zusammensehliessen. Den Vorsitz soll der Ver leger derselben führen, der alle mit der Leitung des Bundes verknüpften Arbeiten unentgeltlich zu übernehmen hat. Mit gliederbeiträge werden nicht erhoben, alle Kosten der Ge schäftsführung werden von der ,Deutschen Uhrmacherzeitung 1 bestritten “ In der gleichzeitig veröffentlichten Satzung heisst es! §5. „Von den Mitgliedern werden irgendwelche Beiträge zur Deckung der entstehenden Unkosten nicht erhoben. Durch Abonnement der ,Deutschen Uhrmacherzeitung 1 , die als Bundes organ dient, gilt der Mitgliedsbeitrag als entrichtet.“ §7. „Vorsitzender ist der Verleger des im Handelsregister zu Berlin unter der Firma ,Deutsche Uhrmacherzeitung 1 ein getragenen Fachblattes ..." Unsere Uhrmacherinnung kann unmöglich einen derartigen Verband, der von Gnaden einer Aktiengesellschaft lebt, der für immer als Vorsitzenden den Leiter der „Deutschen Uhrmacherzeitung“, einen Nichtfachmann, hat, einen solchen Verband können wir nicht als Interessen vertretung für uns, sondern nur als Interessenvertretung der beteiligten Aktienbesitzer anerkennen. Ohne einen Beitrag zu zahlen, wird man Mitglied des Deutschen Uhrmacherbundes, daher auch die höhere Mitglieder zahl gegen den Zentralverband der Deutschen Uhrmacher. Sind doch eine Anzahl Mitglieder unserer Innung auch Mitglieder des Deutschen Uhrmacherbundes, auch die beiden Unterzeichneten Vorstandsmitglieder gestatten sich den Luxus, Mitglieder zu sein, denn es kostet ja nichts. Trotzdem verurteilen wir Mitglieder des Bundes ganz entschieden das Vorgehen der Bundesleitung resp. des Direktors Marfels gegen die hiesige Innung. Wenn heute verlangt würde, dass die Mitglieder des Deutschen Uhrmacherbundes einen regelmässigen Beitrag zahlen sollten, so würde wohl der grösste Teil nicht mehr dem Bunde angehören, und deshalb repräsentiert wohl auch die kleinere Zahl der Mitglieder des Zentralverbandes, welche einen regelmässigen Beitrag für ihren Verband zahlen, eine opferfreudigere und gewichtigere Vertretung ihres Standes. Die Mitglieder des Zentralverbandes halten regelmässige Verbandstage ab und erwählen da ihren Vorstand resp. Vor sitzenden, wie dieses im allgemeinen bei Vereinigungen üblich und auch der Würde der Vereinigung und ihrer Mitglieder ent spricht, während die Mitglieder des Deutschen Uhrmacherbundes hierzu kein Becht haben, sondern der Direktor resp. Verleger einer Aktiengesellschaft der Vorsitzender ist, ganz gleich, ob er überhaupt eine Ahnung von unserem Handwerk hat. Hieraus ergibt sich, dass es der Aktiengesellschaft Marfels nur darum zu tun ist, die Uhrmacher an sich zu fesseln, und wir müssen deshalb wieder holen, dass die ganze Beschwerde des Deutschen Uhrmacher bundes, an dessen Spitze der Direktor der Aktiengesellschaft, steht, nur Konkurrenzneid ist im Interesse der Aktionäre. Wir bitten, verehrliche Aufsichtsbehörde, die Beschwerde des Deutschen Uhrmacherbundes zurückzuweisen, ganz besonders schon deshalb, weil der fragliche Bund mit unserer Innung gar nichts zu tun hat. Sollte die Behörde jedoch glauben, der Beschwerde näher treten zu müssen, dieses erst dann zu tun, wenn Be schwerden von unseren Innungsmitgliedern mit deren Namens nennung erfolgen sollte. Wir bitten, die Innung in Schutz zu nehmen, damit, ganz besonders bei unserer kaum gegründeten Innung, ein gedeihliches Arbeiten möglich ist und der Vorstand sich nicht nur mit Ab- wehrmassregeln zu beschäftigen hat, sondern im Interesse der Innung für deren Gedeihen und ganz besonders für das Wohl der Mitglieder arbeiten kann. Für den Vorstand der Uhrmacherzwangsinnung für die Kreise Wiesbaden Stadt und Land, Bheingau und Untertaunus: Otto Baumbach, Obermeister. Chr. Nöll, Schriftführer. Nachschrift der Bedaktion: Soeben geht uns die Nachricht zu, frage und Verbandsangehörigkeit, teilen wir Ihnen ergebenst mit, dass wir dass der Magistrat Wiesbaden am 27. Juli dem Bunde folgende Antwort zu- keine Veranlassung haben, gegen die hier bestehende Uhrmacherinnung in gehen liess: „Auf das gefl. Schreiben vom 5. Juni d. J., betreffend Zeitungs- beregter Frage vorzugehen. I. A.: gez. Rahlson.“
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