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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 207
- ArtikelTagesfragen 208
- ArtikelAufforderung zur Beteiligung an der 22. ... 209
- ArtikelUeber Fernrohre (Schluss aus Nr. 14) 210
- BeilageFreie Pendelhemmung mit stetiger Kraft; von Ferdinand Baginski ... -
- ArtikelUeber Fernrohre (Schluss aus Nr. 14) 211
- ArtikelFreie Pendelhemmung mit stetiger Kraft 212
- ArtikelSeechronometer mit gezahntem Federhaus 212
- ArtikelVereinsnachrichten 213
- ArtikelVerschiedenes 214
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 215
- ArtikelAnzeigen 215
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherknnst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 21. Halle, den 1. November 1898. 23. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes, Kollegen Chr. Lauxmann in Stuttgart, Cänzleistrasse 14, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendangen, ferner Abonnementsbestellungen sind stets zu adressieren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmachertunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt: Central-Verband. — Tagesfragen. — Aufforderung zur Beteiligung an der 22. Chronometer-Konkurrenz-Prüfung. — Ueber Fernrohre. — Freie Pendelhemmung mit stetiger Kraft. — Seechronometer mit gezahntem Federhaus. — Vereinsnachrichten. — Verschiedenes. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Einzelne Kollegen, die den Wunsch haben, dem Central-Verbände zuzugehören und an deren Wohnort ein Verein nicht besteht, wollen sich an den Vorsitzenden Kollegen Chr. Lauxmann-Stuttgart wenden, welcher gern bereit ist, den Anschluss zu vermitteln. Central- Verband. Eingänge von Vereinsbeiträgen zur Verbandskasse: Verein Allgäu Mk. 24, Verein Nürnberg Mk. 18, Verein Görlitz Mk. 16. Koll. E. Fücbsel, Torgau, ist nach langem, schwerem Leiden am 25. Oktober zu der ersehnten Euhe eingegangen. Der Central-Verband betrauert den Heimgang des wackeren Kollegen, der Mitbegründer des Verbandes war, von Herzen. Wohl ist dem Entschlafenen der Besitz irdischer Güter versagt gewesen, aber in der werkthätigen Liebe der Kollegen hat er einen reichen Ersatz dafür gefunden. Ehre seinem Andenken! Von dem neuen Verein Zittau erhielten wir die Nachricht, dass derselbe sich in eine freie Innung umgewandelt hat, ebenso hat der Verein Giessen sich für eine freie Innung entschieden. — Unser Vertrauensmann, Koll. 0. Schmidt-Giessen, schreibt uns dabei: Die Kollegen in den preussischen Städten Wetzlar, Marburg, Berleburg und Gelnhausen werden wir, nach Bescheid des Kreisamtes, mit Inkrafttreten des Gesetzes und Bildung unserer Innung ausscheiden müssen, was wir recht bedauern. Wir glauben, dass es doch möglich sein wird, die genannten preussischen Kollegen bei der freien Innung Giessen zu belassen, denn §82, Absatz 2, der Gewerbe-Ordnung lautet: „Soll der Bezirk, für welchen eine Innung errichtet wird, über das Gebiet eines Bundesstaates hinaus erstreckt werden, so ist hierzu die Genehmigung der beteiligten Landes-Oentralbehörden erforderlich. Wird die Genehmigung erteilt, so sind die den Behörden übertragenen Befugnisse, soweit nicht eine anderweite Vereinbarung getroffen wird, von den Behörden desjenigen Bundesstaats wahrzunehmen, in welchem die Innung ihren Sitz hat. Es ist daher ausdrücklich der Pall, wie er in Giossen liegt, im Gesetz vorgesehen, und er dürfte wohl öfter praktisch werden. Wir möchten deshalb den Kollegen in Giessen raten, in vorgenannter Richtung vorstellig zu werden. Es wird, wie uns von vielen Seiten berichtet wird, dahin gestrebt, den freien Innungen den Vorzug zu geben, und es ist das schon darum erklärlich, weil dieselben, gegenüber den Zwangs-Innungen, viel weitergehende Rechte gemessen. Es ist ja auch naturgemäss, dass einer Korporation, deren Mehrzahl die Minderzahl der gleichen Handwerker zum Beitritt zwingen kann, das Recht der Aufstellung von Preisvereinbarungen oder Errichtung von Einkaufsgenossenschaften etc. nicht ge stattet werden kann, weil sonst die Minderheit im ungünstigen Palle an dem Schaden, den die Mehrheit durch ihren Zwang ver ursachte, mittragen müsste. Diese Rechte können den freien Innungen und den seitherigen freien Vereinigungen gut belassen werden, denn die Teilnahme an solchen Unternehmungen ist eine freiwillige, folglich kann es jeder Einzelne thun oder lassen. Dieser Unterschied zwischen den beiden Arten von zu bildenden Innungen ist, unseres Wissens, noch nicht genug hervorgehoben worden, und wir glauben, im Interesse unserer Vereine und Kollegen nicht unterlassen zu dürfen, darauf hinzuweisen, dass ein Abwarten mit der Bildung von Innungen in einer oder der anderen Art durchaus mit keiner Gefahr betreffs Zuweisung zu einer gemischten Innung verbunden ist. Das einzige Recht, was unsere Vereine sich erwerben müssen, ist die Berechtigung zur Wahl für die Mitglieder der zu künftigen Handwerkerkammern, die künftig die gesetzmässigen Vertreter des Handwerks sein sollen, hierin liegt der Schwer punkt des ganzen Gesetzes, der Einfluss auf die Gesetzgebung. Grössere freie Vereine werden schon durch ihre Mitgliederanzahl diese Berechtigung erlangen, so sie sich darum bemühen, und wo dies nicht der Pall sein sollte, ist der Beitritt zu einem Gewerbeverein oder .sonstigen Genossenschaft zu empfehlen. Auf alle Fälle ist ein Zuwarten und Sammeln von Erfahrungen, wie sich die neue Organisation entwickelt bezw. bewährt, nützlich. Die Einführungstermine sollten nicht so tragisch genommen werden, denn es wird nachher auch noch Zeit sein, einen etwaigen, noch fraglichen Vorteil des Gesetzes uns zu sichern. Der Unterverband Sachsen stellt durch seinen Vorsitzenden, unseren Vertrauensmann, Koll. E. Schmidt, folgenden Antrag: Der Central-Vorstand wolle die Grossistenliste mit der Bemerkung: „der nebenbei detailliert“, an die Verbandsvereine nach Anzahl ihrer Mitglieder, auf Kartonpapier, fertig zum Aufhängen im Geschäft, von Zeit zu Zeit versenden und nachfolgenden Satz anfügen: „Sämtliche Verbandsmitglieder wollen Korrekturen mit den nötigon Beweisen an den Central-Vorstand oder an Koll. Schmidt-Dresden, Wallstr. 1, einsenden“. — Der Central-Vorstand wird diesen Antrag in seiner nächsten Sitzung in wohl wollende Erwägung ziehen, und werden wir seiner Zeit über den Beschluss berichten. Heute schon möchten wir aber betonen,
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