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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufforderung zur Beteiligung an der 22. Chronometer-Konkurrenz-Prüfung, vom 19. November 1898 bis zum 28. April 1899
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 207
- ArtikelTagesfragen 208
- ArtikelAufforderung zur Beteiligung an der 22. ... 209
- ArtikelUeber Fernrohre (Schluss aus Nr. 14) 210
- BeilageFreie Pendelhemmung mit stetiger Kraft; von Ferdinand Baginski ... -
- ArtikelUeber Fernrohre (Schluss aus Nr. 14) 211
- ArtikelFreie Pendelhemmung mit stetiger Kraft 212
- ArtikelSeechronometer mit gezahntem Federhaus 212
- ArtikelVereinsnachrichten 213
- ArtikelVerschiedenes 214
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 215
- ArtikelAnzeigen 215
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 21. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 209 Wenn ich auch selbst nicht in der glücklichen Lage bin, mich zu den hochstehenden und reichen Uhrmachern zählen zu können, so denke ich trotzdem, dass der Verkehr m einer Uhr macher-Innung mehr Freude bereiten wird, wenn deren Mitglied- schaft nur aus wirklichen und ehrenhaften Kollegen bestände, die durch ihren freiwilligen Beitritt bekunden, dass sie aus Interesse an den Bestrebungen des gesamten Gewerbes teilnehmen Als ich zu dieser vielumstrittenen Innungstrage btellung nahm, geschah das nur, um auf klärend wirken zu helfen, die Absicht, jemand auf diesen verschlungenen Pfaden einen Kat erteilen zu wollen, hege ich nicht, es soll vielmehr ein jeder: „Alles prüfen und das Beste wählen. Aufforderung zur Beteiligung an der 22. Chronometer-Konkurrenz-Prutung, vom 19. November 1898 bis zum 28. April 1899. 1. Termine der Prüfung. Die 22. Konkurrenzprüfung für Marinechronometer wird in der Zeit vomi 19. November 1898 bis zum 28. April 1899 in der Abteilung IV der Deutschen bee- warte (Chronometer-Prüfungs-Institut) abgehalten werden Als letzter Termin für die Anmeldung der konkurrierenden Chrono meter ist der 8. November 1898, und für die Linheterung der Instrumente der 12. November 1898 festgesetzt worden. 2 Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung. Es steht jedem im Gebiete des Deutschen Reiches ansässigen Uhr macher, welcher sich als solcher durch Lehrbriefe oder Zeugnisse von Uhrmachersehulen ausweist, frei, bis zu zehn Chronometer zur Prüfung einzuliefern ohne Nachweis dos Ursprungs und der Bearbeitung. Die Annahme dieser Instrumente erfolgt indessen nur soweit, als die vorhandenen Prüfungseinrichtungen in der Abteilung IV der Seewarte es gestatten. Reicht der Prufungs- raum für die Gesamtzahl der an gemeldeten Chronometer nicht aus, so tritt eine entsprechende Verminderung der von jedem Einiieferer anzunohmenden Instrumente ein. Von jedem Einlieferer ist bei der Anmeldung der Chrono meter ausdrücklich zu erklären, dass er mit den unter 6. ge nannten Verkaufsbedingungen einverstanden ist. Ausserdem ist eine genaue Angabe beizufügen bezüglich der Zeit der Jertig- stellung, der Art der Kompensation und der Hemmung unter Beigabe einer diese Teile erläuternden Skizze. Es bleibt der Direktion Vorbehalten, ältere Chronometer oder solche, welche im Laufe des letzten Jahres nicht gereinigt sind, von der xrufung auszuschliessen. 8 Prüfungsordnung. Die zur Konkurrenzprüfung zu gelassenen Chronometer werden im Früfnngeraume der Ab- teilunglV der Seewarte durch langsame Vermehrung der femperatur zunächst auf 30 Grad C. gebracht; alsdann werden dekadenweise die Mitteltemperaturen 0 30° 25° 20° 15° 10° 5° 5° 10° lo 20 25 30 innegehalten, und zwar werden beim Ucbergange von Dekade zu Dekade stets allmähliche Temperaturveränderungen vorgenommen. Schliesslich erfolgt eine Temperaturverminderung bis aut Ziminer- temperatur ährend ^ Anfangs . un d Schlussperiode erhaltenen Gangworte werden bei der Klassifizierung der Chronometer nicht in Rechnung gezogen. 4. Klassifizierung der Chronometer. Nach beendeter Prüfung werden sämtliche Chronometer, soweit sieh dieselben überhaupt als brauchbar für die nautische Praxis erweisen m vier Klassen eingeordnet, für welche die Maximalwerte der spater zu definierenden charakteristischen Zahlen folgendermassen fest gesetzt worden sind: Klasse I Sek. A -f- 2 B -j- G 2,50 B 0,75 C 0,010 Die Grössen A, B und C werden berechnet aus den mittlerer täglichen Gängen, welche während der einzelnen Dekaden be II III IV Sek. Sek. Sek. 5,00 6,50 10,00 1,20 1,60 2,50 0,015 0,025 0,050 obachtet worden sind. — Zur Bestimmung der Grösse A werden die bei gleichen Temperaturen erhaltenen Gänge paarweise zu einem Mittelwerte vereinigt; es wird dann die grösste vor gekommene Differenz dieser Mittelwerte gleich A gesetzt. Bezeichnet ferner B‘ die grösste Differenz der täglichen Gänge von zwei aufeinander folgenden Dekaden, v die Differenz der Temperatur während dieser beiden Zeitabschnitte un( I { 0116 Differenz der höchsten und niedrigsten während, der Prütung überhaupt vorgekommenen Dekadentemperatur, so ist In dieser Formel sind die algebraischen Vorzeichen von B‘ und A zu berücksichtigen. — Endlich erhält man den Wert der täglichen Acceleration C des täglichen Ganges, indem man die Differenz der Gänge bildet, welche während zweier zur Mitte der Untersuchungszeit symmetrisch gelegener Dekaden beobachtet worden sind, und alsdann diese Differenz durch die Anzahl der zwischen der Mitte beider Dekaden liegenden Tage dividiert. Nachdem man in dieser Weise die tägliche Acceleration aus den beiden äussersten Dekadenpaaren der Prüfung berechnet hat, ist der Mittelwert beider Bestimmungen gleich C zu setzen. Innerhalb der einzelnen Klassen werden die Chronometer nach dem Wert der Summe A + 2B + C geordnet, wobei die Vorzeichen der Summanden nicht zu berücksichtigen sind. 5. Prämiierung der Chronometer. Seitens des Reichs- Marine-Amts sind für Chronometer deutscher Arbeit, welche die Bedingungen der Klasse I erfüllt haben, sechs Prämien im Betrage von Mk. 1200, Mk. 1100, Mk. 1000, Mk. 900, Mk. 800 und Mk. 700 ausgesetzt worden. Unter „Chronometer deutscher Arbeit“ werden solche Chrono meter verstanden, welche nicht nur von deutschen Chronometer oder Uhrmachern zusammengesetzt und feingestellt (reguliert) sind, sondern deren gesamte Teile in Deutschland gefertigt sind. Ausnahmsweise sollen bei der diesjährigen Prüfung auch solche Chronometer zugelassen werden, bei welchen im Auslande an gefertigte Ketten und Zugfedern verwendet worden, im übrigen aber die oben erwähnten Bedingungen erfüllt sind. Der Nachweis, dass die mit der Anwartschaft auf Prämiierung ein gelieferten Chronometer deutschen Ursprungs sind, ist durch Vorlage von Arbeitsbüchern. Fakturen, Rechnungen und durch andere geeignete Beweise zu erbringen. Auch müssen sich^ die Einlieferer damit einverstanden erklären, dass ihre Werkstätten und Arbeitsmittel ohne besondere vorherige Benachrichtigung durch Organe des Reichs-Marine-Amts besichtigt werden. Das Reichs-Marine-Amt behält es sich ferner als Bedingung für die Zulassung vor, von dem Einlieferer erforderlichenfalls den Nach weis einer fachlechnischen Ausbildung, insbesondere bezüglich der Anfertigung und Feinstellung von Chronometern, zu ver langen; dieser Nachweis ist durch Vorlage von Lehrbriefen, Zeugnissen von Uhrmacherschulen oder anerkannt tüchtigen Fachleuten zu erbringen. Zur Prüfung, ob die obenerwähnten Bedingungen für die Zulassung der Prämiierung erfüllt sind, wird seitens der Direktion Mitte November d. J. eine fachteehnische Kommission zu sammenberufen. Die Beratungen derselben finden unter dem Vorsitz der Direktion der Seewarte statt, und das Ergebnis der Prüfung wird in einem Protokoll niedergelegt. Die Mitglieder der Kommission können, falls dieses zweckmässig erscheint, zur Besichtigung der Werkstätten der konkurrierenden Chronometer macher herangezogen werden. 6. Ankauf der Chronometer. Das Reichs-Marine-Amt behält sich das Recht und die freie Wahl des Ankaufs der ein gelieferten Chronometer zu folgenden Preisen vor: Für ein Chronometer der Klasse I Mk - j^> II » 'öD) ” ” ”, l ”, HI oder IV . . . „ 600. Bei den prämiierten Chronometern wird dieser Kaufpreis ausser der Prämie bezahlt. , Die Lieferanten sind andererseits verpflichtet, die Porto- und Verpackungskosten für die Zustellung der angekauften Chrono-
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