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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gebrauchsmuster-Register
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 225
- ArtikelTagesfragen 225
- ArtikelHenry George (XI) (Fortsetzung aus Nr. 20) 226
- BeilageElektrische Uhr mit Betrieb durch primäre und sekundäre ... -
- ArtikelHenry George (XI) (Fortsetzung aus Nr. 20) 227
- ArtikelElektrische Uhr mit Betrieb durch primäre und sekundäre ... 228
- ArtikelNickelstahlkompensation an Uhrwerkhemmungen mit Unruh 229
- ArtikelDeutsche Uhrmacher aus früheren Jahrhunderten (Fortsetzung und ... 229
- ArtikelDie Beziehungen der Antriebskraft zur Regelmässigkeit des Ganges ... 230
- ArtikelUeber die Termineurs in der schweizerischen Uhrenfabrikation 232
- ArtikelVereinsnachrichten 232
- ArtikelVerschiedenes 233
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 234
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 234
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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234 Allgemeines Journal der Uhrmaeherkunst. Nr. 23. zu haben sind), unter wahrheitswidrigen Angaben, insbesondere unter dem Anführen, dass sie wertvolle, teure Uhren seien, zu hohen Preisen verkauft, bezw. zu verkaufen gesucht. Die beiden Schwindler scheinen ihr Geschäft en gros zu betreiben, denn kurz vor ihrer Festnahme hatten sie eine Nachnahmesendung, die derartige Uhren enthielt, hier in Empfang genommen. Die beiden scheinen auch anderwärts aufgetreten zu sein, so in ßiesa, Dresden, Leipzig, Oschatz, Mügeln u. s. w. Der angebliche Jürgens hatte gefälschte Legitimationen bei sich, die mit dem gefälschten Stempel der Polizeibehörde in Anklam versehen sind, und ist anzunehmen, dass derselbe eine Persönlichkeit ist, die mehr auf dem Kerbholze hat. Handelsreisende in der Schweiz. Das eidgenössische Handelsdepartement hat u. a. folgende Auslegungen des Bundes gesetzes vom 24. Juni 1892 über die Patenttaxen der Handels reisenden aufgesellt: Handelsreisende im Sinne des Gesetzes sind nur solche Personen, die ausserhalb des Ortes, an welchem sie ihren Geschäftssitz haben, Bestellungen aufsuchen. Als Handels reisende im Sinne des Gesetzes sind auch die Prinzipale (Ge schäftsinhaber, Geschäftsführer, Direktoren u. s. w.) zu betrachten, wenn sie reisen, um Bestellungen aufzunehmen. Das Aufsuchen von Bestellungen bei Handels- oder Gewerbetreibenden, die die betreffenden Waren wieder verkaufen oder auf andere Weise in ihrem Gewerbebetriebe verwenden, ist taxfrei, erfordert daher nur den Besitz einer grünen (Gratis-) Karte. Die Erlaubnis, Waren mit sich zu führen, kann nur Handelsreisenden, die aus schliesslich mit Wiederverkäufern und Gewerbetreibenden in Ver kehr treten, und zwar für solche Artikel bewilligt werden, deren sofortige Uebergabe an den Käufer erwiesenermassen notwendig ist, wie dies z. ß. im Handel mit Edelsteinen, Gold- und Silber waren, Uhren und Uhrenbestandteilen, Mode- und Putzwaren, Stoffresten u. dergl. unzweifelhaft zutrifft. Einschlägige Gesuche sind von schweizerischen Häusern an die Regierung desjenigen Kantons zu richten, in welchem der Geschäftssitz ist, von aus wärtigen Häusern an die Regierung desjenigen Kantons, der zu erst bereist werden soll. Die Kantonsregierung giebt darüber dem eidgenössischen Handelsdepartement ein Gutachten ab. Die Ausweiskarten gelten für das Kalenderjahr oder das Kalender halbjahr (1. Januar bis 30. Juni oder 1. Juli bis 31. Dezember). Die Bezeichnung ^Deutsches Reichs-Patent an gemeldet“ (D. R.-P. a.) ist strafbar. Bekanntlich wird von Erfindern, welche irgend eine Neuerung zum Patent angemeldet haben, vielfach vor der öffentlichen Bekanntmachung des Patents für ihre Neuerungen die Bezeichnung: „D. R.-P. a.“ angewendet, indem jene dadurch bezeichnen wollen, dass sie ein Patent auf den Gegenstand beantragt haben. Da nun die Bezeichnung D. R.-P. durch den langen Gebrauch derart bekannt geworden ist, dass jeder, der diese Bezeichnung liest, den Eindruck hat, als liege ein Patentrecht vor, hat das Landgericht in Aachen neuestens einen Erfinder zu 50 Mk. Geldstrafe verurteilt, weil er seine wohl zum Patent angemeldete, aber noch nicht patentierte Erfindung mit „D. R.-P. a.“ bezeichnet hatte, und das Reichs gericht in Leipzig hat die Revision des Angeklagten in dieser Rechtssache verwarfen. Humor. Von einer Fourniturenhandlung, die ihre Artikel in öffentlichen Blättern empfiehlt, geht uns als Kuriosum folgende kostbare Postkarte zu weiteren Besorgung zu: An die „Fournierhandlung“ in S. Ich ersuche Sie Freundlich um eine Preis-Liste über semtliechen Fournitur Waaren und mir auch sogleich 1 Duzent Oilinder Spiralfeder für Herrenuhren und ein Flaschen Wanduhr Ohl zu schiken ber Postnachname Aehtungsvol J. W. Vielleicht weiss einer unserer Kollegen Rat, wie dem Manne, der sich sonst der Glasschleiferei widmet, zu helfen ist. Wenn nicht, wenden wir uns an unsern Kollegen Stroh, der heute den Finger auf eine Wunde legt, die schon manchem Schmerzen verursachte (siehe unter Tagesfragen). Konkursnachrichten. Königshütte. Am 7. Dezember Schlusstermin imKonkurs des Uhrmachers Stanislaus Beszczynski. Mülhausen i. Eis. Am 22. November Konkurs eröffnet über das Vermögen des Uhrmachers Karl Wilhelm Christoph Gut mann, Metzgerstrasse 8; Versammlung am 22. Dezember, Prüfungstermin am 12. Januar. Konkursaufhebung. Das Konkursverfahren wurde auf gehoben über das Vermögen der Uhrmacher: Wilhelm Henrikus Arcona in Hemelingen, Franz Bringmann, Inhaber der Firma Wilh. Bringmann in Düsseldorf, über den Nachlass von Max Schlewinsky in Berlin, Schönhauser Allee 187. Gebrauchsmuster - Register. Eintragungen. Nr. 104583. Kl. 83. Regulateur - Fabrik „Ge r m a n i a “ in Frei burg i. Sehl.: „Viertelstunden- und Stundensehlagwerk mit durch Rad und Trieb mit dem Zeigerwerk im Eingriff stehender Viertelstunden- und Stunden staffel und an der Innenseite der Zeigerwerkplatte angeordneter Hammer aussehaltung“. Nr. 104588. Kl. 83. Wilhelm Jerger in Niederesehach (bad. Schwarz wald): „Repetierwecker mit Bethätigung des Arretierhebels zum zeitweisen Festhalten des ausgelösten Weekerhammers durch eine mit Einschnitten ver sehene Scheibe und vom Gehwerk bewegtem Trieb“. Nr. 104608. Kl. 83 Otto Kästner in Leipzig-Volkmarsdorf: „Taschen uhrhülle aus elastischem Gummi mit Erhöhungen versehen“. Nr. 104649. Kl. 83. C. Werner in Villingen (Baden): „Federhaus für Uhren mit abnehmbarem, mit dem Federkern verschraubtem Aufzugsstift“. Nr. 104915. Kl. 83. Otto Rossow in Harburg a. E.: „Gehäuse-Uhr- Glasscheibe mit durchsichtigem und verschiebbarem Schlüsselloch-Verschluss“. Nr. 104932. Kl. 83. Julius Dilger in Triberg: „Uhr mit Unruh hemmung, welche die Laute vou Tieren und Instrumenten nachahmt und bei welcher das Auslösevorgelege als besonderer Teil am Gestell der Uhr be festigt ist“. Nr. 50339. Kl. 83. Schlenker & Kienzle in Schwenningen: „Trag stuhl für Regulateure“. 8 Nr. 105226. Kl. 83. Robert Friedei in Berlin, Karlstr. 40: „Wecker uhr mit zwei an getrennten Trägern befestigten Glocken“. Nr. 103983. Kl. 83. Bernhard Brefeld in Dortmund: „Weckeruhr mit durch Hebelübertragung wirksamer Aufzugvorrichtung für das Geh- und Weckerwerk“. Nr. 104154. Kl 83. Etzold & Popitz in Leipzig: „Uhr mit Schlag werk, gekennzeichnet durch die Anordnung eines den Tonkörper in sich auf nehmenden Resonanzkastens“. Frage- und Antwortkasten. Frage 934. Ist der Uhrmacher gesetzlich verpflichtet, Geschäftsbücher zu führen, und welche sind dies? R. in V. Frage 935. Wer liefert Glaszifferblätter für Schaufenster-Uhren im Durchmesser von 45 bis 50 cm? P, R. in Kr. Frage 937. Von wem bezieht man Fingerringständer (Mahrs Patent) aus weissem Marmor? p j n j, Frage 938. W'ie sind die Glocken-Gong-Tonfedern von Paschen in Hagen i. Westf. beschaffen? p in jf. Frage 939. Welche Erfindungen auf dem Gebiete der Uhrmacherkunst sind dem zu Ende des vorigen Jahrhunderts in Paris lebenden Uhrmacher Breguet zuzuschreiben? Frago 940. Eine Eigentümlichkeit ist es, dass jetzt in einer Zeit, in der die Bügelaufzuguhren immer mehr in Aufnahme kommen, trotzdem viel mehr Schlüssel zu Taschenuhren verlangt werden als sonst. Ferner kommen im Geschäft des Schreibers dieser Zeilen die Fälle immer öfter vor, dass die Besitzer von Taschenuhren die Spiralfedern mit Nadeln oder Schreibfedern verdorben haben, und wäre es wohl interessant zu erfahren, ob es bei anderen Kollegen auch so ist? F. in N Zur Frage 936. Hardersche Jahres-Uhren mit Cylindergang und rotierendem Pendel in hochfeiner Ausstattung liefern wir direkt an die Herren Uhrmacher zum Preise von Mk. LN,00 ab hier Bei längerer Regulierung ist ein genauer regelmässiger Gang zu erzielen. A. Willmann & Co., Uhrenfabrik, Freiburg i. Schl.
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