Suche löschen...
Der Dresdner Maiaufstand von 1849
- Titel
- Der Dresdner Maiaufstand von 1849
- Verleger
- Dresdner Geschichtsverein
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1995
- Umfang
- 104 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Y. 8. 4533
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3513210396
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351321039
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351321039
- SLUB-Katalog (PPN)
- 351321039
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1995,3 = 43
- Titel
- Der sächsische Adel und die Revolution von 1848/49
- Autor
- Matzerath, Josef
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDer Dresdner Maiaufstand von 1849 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelSachsen und die europäische Revolution 1848/49 2
- KapitelRobert Blum und die Leipziger Unruhen 9
- KapitelDie Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung im Großraum ... 19
- KapitelDer Dresdner Maiaufstand von 1848/49 27
- KapitelDer sächsische Adel und die Revolution von 1848/49 38
- KapitelGottfried Sempers Ringen um eine repräsentative Demokratie 46
- KapitelWagner geht! Aufbruch und Krise 1848/49 56
- Kapitel"Große Stürme ..., ich fürcht euch nicht" Bakunin und der ... 67
- KapitelKarl August Röckel - Musikdirektor und Revolutionär von 1848/49 77
- KapitelLudwig Wittig und sein literarisch-publizistisches Wirken in ... 84
- KapitelZwischen Biedermeier und Revolution Zum 200. Geburtstag von Carl ... 91
- Titel
- Der Dresdner Maiaufstand von 1849
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
43 lediglich eine Episode. In der Zweiten Kammer war sie der Beginn des allmählichen Ausschei dens adliger Abgeordneter. Insgesamt stellte die Revolution von 1848 letztlich aber eine gerin gere Zäsur dar als die Verfassung von 1831, die Wahlrechtsänderung von 1868 oder gar die Einführung der freistaatlichen Verfassung 1918. Die althergebrachte rechtliche Stellung der adligen (und bürgerlichen) Rittergutsbesitzer geriet im Königreich Sachsen 1832 mit dem Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilun gen in Bewegung. Dennoch waren 1848 keineswegs alle Feudallasten abgelöst. Bis 1846/47 hatten sich die Bauern zu etwa drei Vierteln von den Frondiensten sowie den Hutungs- und Triftgerechtigkeiten losgekauft. Die Naturalabgaben waren erst zur Hälfte abgelöst. Die Ab lösung der Lehngeldverpflichtungen kam erst seit 1846 in Gang. Unter diesen Umständen boten die Ablösungsverfahren im Jahre 1848 noch reichlich gesellschaftlichen Konfliktstoff. Die Forderungen, die die Landbevölkerung in Adressen an den König oder in Petitionen an ihren jeweiligen Rittergutsbesitzer in fast ausnahmslos moderater Form vorbrachte, verlangten meist die Aufhebung der Patronatsrechte, der Patrimonialgerichtsbarkeit, der Jagdfreiheit sowie den Erlaß von Lehnsabgaben oder deren billigere Ablösung. In sehr unterschiedlichem Maße sind die Rittergutsbesitzer auf diese Forderungen eingegangen. Sie haben auch beim außerordentlichen Landtag 1848 in beiden Kammern auf Petitionen an die Regierung gedrängt, die Agrarverhältnisse rasch gesetzlich neu zu regeln. Die sächsischen Regierungen haben aber nicht so rasch reagiert, wie es die Petitionen wünschten. Doch wurde die Ab lösungsgesetzgebung auch nach dem Maiaufstand von 1849 vom Staat weiter betrieben. Die Revolution von 1848 hat somit weder die sächsischen Agrarreformen initiiert noch ein rasches Ende der feudalen Verhältnisse in der Landwirtschaft herbeigeführt. Einzelne Rittergutsbesit zer haben der revoltierenden Landbevölkerung Zugeständnisse gemacht; das Parlament hat petitioniert, aber die Regierung erst weiterführende Reformen beschlossen, als die Revolution schon gescheitert war. 1855 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft, und die Land rentenbank leitete bereits 1859 die letzten Ablösungsverfahren ein. Die Ablösungsprozesse selbst kamen in der entscheidungsoffenen Situation der Jahre 1848 bis 1850 kaum voran. Der bäuerliche Bodenbesitz hat sich im Königreich Sachsen durch die Agrarreformen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht verringert, da die Ablösungszahlungen durch Kredite der Landrentenbank ermöglicht wurden und nicht durch Bodenabtretungen. ,4) Die Auseinander setzung zwischen Landbevölkerung und adligen (sowie bürgerlichen) Rittergutsbesitzern ist bereits im Sommer 1848 zum Stillstand gekommen. Die Rittergüter des niederen sächsischen Adels befanden sich also seit den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts im Übergang. Hatten sie jahrhundertelang die Frondienste der Bauern kostenlos beanspruchen können, so wurden künftig die Felder von bezahlten Landarbeitern bestellt. Diese Umstellung dauerte in Sachsen insgesamt etwa dreißig Jahre. Da die Revolution von 1848 das Ablösungsgeschäft zunächst zurückgehen ließ, wirkte sie anfänglich hemmend, dann aber im Nachklang beschleunigend auf die Transformation. Nach der Umgestaltung mußte der sächsische Adel in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in erheblichem Umfang Rittergüter verkaufen, so daß ihm 1900 lediglich noch etwa 39 Prozent gehörten. Die Ursachen für diesen Verlust sind aber sicher am wenigsten in der Revolution von 1848 zu finden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder