8 er darüber eine Urkunde aus, mit der er den »Flecken« zu einem »Weichbild« machte und gestattete, daß darin Handel, Handwerk und Bierbrauen betrieben wer den durfte, wie es in anderen »Städten und Weichbilden« Gewohnheit sei. Außerdem wurde ein Wochenmarkt genehmigt und verordnet, daß in Zukunft alle Häuser mit Ziegeln gedeckt werden sollten, was gegen über der bis dahin üblichen Strohdeckung eine erhebliche Feuersicherheit brachte. Damit wurden die verfassungsmäßigen Grundlagen für den Aufstieg des rechts- elbischen Stadtteils von Dresden geschaf fen, der nach dem großen Brande von 1685 als Neustadt wiederaufgebaut wurde. Im Jahre darauf stiftete der Markgraf das Augustiner-Eremitenkloster in Alten dresden, auch der von seinem Vorgänger begonnene Neubau der Franziskaner-Klo sterkirche in der Stadt Dresden, die damals als »Neuendresden« bezeichnet wurde, ver dankte ihm eine wirksame Förderung, die er u. a. auch dem Weiterbau am Meißener Dom hat angedeihen lassen. Die Leistung dieses Wettiners für Dresden und den Dresdener Raum ist bisher viel zuwenig gewürdigt worden, weil er als Angehöriger einer Nebenlinie zu Unrecht im Schatten der Hauptlinie gestanden hat. Er starb 1407. Nach seinem Tode trat Dresden in der Gesamttätigkeit des Hauses Wettin wieder etwas zurück, weil andere Handlungsfelder wettinischer Politik die Aufmerksamkeit beanspruch ten. Dazu gehörte die »böhmische Unruhe«, wie sie von den Hussiten verursacht wurde, so daß Markgraf Friedrich IV. der Streitbare in den Kampf gegen sie zog. Das brachte ihm die Dankbarkeit des Kaisers Sigmund und nach dem Aussterben der askanischen Herzöge von Sachsen-Wittenberg die Belehnung mit diesem Reichsfürstentum ein, mit dem die Kurwürde verbunden war. Der Bruderkrieg zwischen Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. nach der Altenburger Teilung von 1445 verlagerte das Schwergewicht der wettinischen Poli tik mehr in den thüringischen Raum. Dennoch behielten die Wettiner das Wohl der Stadt Dresden im Auge. Auch die Dresde ner Altstadt erhielt im 15. Jahrhundert eine Verbesserung ihrer Verfassung, indem ihr von den wettinischen Landesherren 1412 die Niedergerichtsbarkeit und 1484 die Oberge richtsbarkeit verliehen wurde. Damit besaß Dresden das höchste Maß an städtischer Albrecht der Beherzte, Herzog von Sachsen, Gemälde um 1491 (Kriegsverlust)