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Johann Georg II. und sein Hof
- Titel
- Johann Georg II. und sein Hof
- Untertitel
- Sachsen nach dem Dreißigjährigen Krieg
- Verleger
- Dresdner Geschichtsverein
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1993
- Umfang
- 96 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Y. 8. 4533
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3587100576
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id358710057
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-358710057
- SLUB-Katalog (PPN)
- 358710057
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1993,1 = 33
- Titel
- Philosophie und Theologie in Dresden unter Johann Georg II.
- Autor
- Wollgast, Siegfried
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieJohann Georg II. und sein Hof -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelSachsen nach dem Dreißigjährigen Krieg zwischen Krise und ... 2
- KapitelZur wirtschaftlichen Entwicklung Sachsens nach dem ... 13
- KapitelPhilosophie und Theologie in Dresden unter Johann Georg II. 25
- KapitelKulturelle Entwicklungen unter Kurfürst Johann Georg II. 32
- KapitelDie höfische Architektur in Dresden zur Zeit Johann Georgs II. 42
- KapitelDer Beginn der Barockmalerei in Dresden 53
- KapitelDie Dresdner Kunstkammer zur Zeit Johann Georgs II. 61
- KapitelZur Musik am sächsischen Hof in Dresden während der Regierung ... 69
- Kapitel"AELBIANISCHE MUSEN-LUST" und "Hochpreißlicher Leopolden-Orden" ... 80
- Titel
- Johann Georg II. und sein Hof
- Autor
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28 strengen Protestantismus durchzusetzen. Er hat wiederholt verboten, daß Dresdner Bürger an katholischen Messen, wie sie in den Wohnungen des österreichischen und französi schen Gesandten gehalten wurde, teilnehmen. Er hat in die Litanei die Bitte um Behü tung »für des Türken und des Papstes grausamen Mord« aufnehmen lassen. Am 27. März 1661 wurde dem Dresdner Rat befohlen, »weil dem Vernehmen nach in der Stadt das papistische Meßopfer sollte sein gehalten worden, solchem ärgerlichem Beginnen in besse rer Sorgfalt entgegen zu treten und wo er bei einer oder der anderen ankommenden frem den Person etwas zu argwohnen finden würde, solches ungesäumt zur Regierung zu be richten«. Infolge dieses Reskripts berichtete der Rat u.a. am 27. November 1667 an den Kurfürsten, der französische Resident auf der Töpfergasse hielte in seiner Wohnung öffent lich das Meßopfer und hätte im dritten Stocke eine Kapelle mit einem Altar errichtet. Das fange nun auch der kaiserliche Gesandte an, der auf der See- und Webergasse im Gasthofe wohne. Hierauf wurde am 9. Mai 1668 dem Rat nachdrücklich geboten, gegen Personen, die seiner Botmäßigkeit unterworfen seien und den bei den genannten Botschaf tern gehaltenen päpstlichen Meßopfern beiwohnen würden, den Befehl vom 27. März 1661 unnachsichtig anzuwenden. Im Jahre 1673 beschwerte sich das Kreuzministerium, der italienische Kastrat und Günstling des Kurfürsten Bartholomeo de Sorlisi (1666 ge adelt, gest. 1672) sei mit den Sterbesakramenten der katholischen Kirche versehen wor den. Darauf erfolgte mit einem gedruckten kurfürstlichen Patent eine entsprechende Ver ordnung. Im kurfürstlichen Dienst stehende oder sich sonst in der Residenz aufhaltende römische Katholiken würden in den Wohnungen der o.g. Gesandten in großer Zahl an Messen teilnehmen. Sie würden auch andere gottesdienstliche Handlungen vollführen und damit nicht geringe Ärgernisse hervorrufen. Der Kurfürst betont, daß er sich als Schirm herr des Protestantismus fühle. Mit derartigen Handlungen komme er bzw. Sachsen bei seinen Glaubensgenossen im In- und Ausland in Mißkredit. Das Patent untersagt daher erneut die Teilnahme an derartigen Messen mit ausdrücklicher Verwarnung, »daß die Ver brecher nach ereignenden Umständen unnachlässig mit Geld, Gefängnis, Ausschaffiing ° b aus der Stadt, auch wohl härteren Strafen angesehen und belegt sein sollten«. Der Festungs- Ku| kommandant, der Amtmann und der Rat sollten fleißig Aufsicht fuhren, genaue Nachfor schung anstellen, gegen die Widerspenstigen mit Gewalt verfahren, sich ihrer versichern län und nur wenn kurfürstliche Bediente dabei betroffen würden, entsprechenden Bericht er- Ur statten und weitere Anweisungen abwarten. Römische Katholiken sollten sich mit ihrem stä Gottesdienst an der böhmischen Grenze oder in der Oberlausitz genügen lassen. Katholi- mi sehe Priester, die sich in die Häuser einzuschleichen, redliche Protestanten in ihrem Glau- in ben irre zu machen und zu verführen oder ihren päpstlichen Gottesdienst auszuüben sich ern unterständen, sollten unnachsichtig bestraft werden. Auch dieses Reskript hatte keine große An Wirkung, jedenfalls fanden die katholischen Gottesdienste in den Häusern des französi- nac sehen und kaiserlichen Gesandten weiter statt. bej Martin Geier war, bevor er zum Oberhofprediger in Dresden berufen wurde, Theologie- sch professor in Leipzig. Er war mit Philipp Jakob Spener (1635-1705) befreundet, der 1686 sch Oberhofprediger in Dresden wurde. Spener hat den Pietismus begründet, der seitens der ^
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